Im Kern geht es bei dieser Änderung um drei wesentliche Fragen, die beantwortet werden müssen: War Kabel BW zu der Herausnahme dieser Programme berechtigt? Ist die Landesanstalt ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen? Kann der Pflichtbereich im Landesmediengesetz erweitert werden?
Es war legitim und durch das Landesmediengesetz begründet, dass Kabel BW den Sender HR 3 aus dem Netz genommen hat,
Die zweite Frage ist: Hat die Landesmedienanstalt ihre Aufsichtspflicht verletzt, oder ist sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen? Dazu ist klar zu sagen: Die Landesanstalt hat diesbezüglich kein Eingriffsrecht, weil HR 3 nicht zum Pflichtbereich gehört.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Hessischen Rundfunk und Kabel BW gab, dort, wo das dritte Hessenprogramm terrestrisch empfangbar ist, es auch in das Kabel einzuspeisen?
Ja, ich weiß, dass im Raum Mannheim HR 3 empfangen wird und dort rund 230 000 Einwohner HR 3 sehen können. Kabel BW hat natürlich auch im hessischen Bereich Netze und Anschlussstellen. Weil dort das hessische Mediengesetz gilt, muss HR 3 dort eingespeist werden.
Wir haben eine klare Richtlinie und klare Entscheidungen, die letztlich durch das Landesmediengesetz vorgegeben sind. Wir haben in diesem Pflichtbereich sieben öffentlichrechtliche und sieben private Sender. Kabel BW kann nach dem Landesmediengesetz selbstständig entscheiden, welche Sender es im Nichtpflichtbereich einspeist. Wer dies verändern will, muss das Landesmediengesetz verändern.
Sie wollen es verändern? Gut, dann ist das natürlich ein anderer Fall. Ich muss Ihnen aber sagen: Im Augenblick läuft ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Es betrifft vor allem norddeutsche Länder, die den Must-carry-Bereich viel enger gefasst haben. Aus diesem Grunde läuft ein Vertragsverletzungsverfahren. Wenn Sie wollen, dass das Landesmediengesetz in BadenWürttemberg so verändert wird, dass wir auch zu denen gehören, die Vertragsverletzungen von der EU angekreidet bekommen, dann müssen Sie Ihren Antrag hier stellen. Mit uns wird das aber nicht gehen.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Den Antrag haben sie doch gestellt! Der liegt doch vor, sonst würden wir doch nicht diskutieren!)
aber ein liberales Mediengesetz – und dass wir in Zukunft erst recht ein liberales Mediengesetz brauchen.
Es geht nicht darum, dass wir im Zuge der Digitalisierung Einschränkungen vornehmen, die die Entwicklung der Digitalisierung behindern. Wir brauchen ein Gesetz, das den freien Marktzugang zulässt,
das eine Entfaltung der digitalen Möglichkeiten zulässt. Wenn wir dies in Zukunft nicht bekommen, dann werden wir hinter der Entwicklung zurückstehen.
Noch etwas zu HR 3: Rund 30 % der Haushalte, die an das Kabelnetz angeschlossen sind – das sind rund 600 000 Kabelnetzempfänger –, haben schon auf die digitalen Möglichkeiten umgestellt. Das kostet insgesamt 100 € im Monat. Dann kann man alle dritten Programme und noch viel mehr Programme jederzeit für sich in Anspruch nehmen.
Ich will zum Ende kommen. – Ich will nur noch darauf hinweisen: Wer die digitalisierten Möglichkeiten will, muss die Digitalisierung auch voranbringen. Ich habe in den BNN gelesen, dass Sie gestern oder vorgestern einen Kongress in Karlsruhe hatten und sich darüber informiert haben, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet. Genauso steht im Konzept der Arbeitsgemeinschaft Medien der SPD, dass sie die Digitalisierung vorantreiben will.
Ich möchte noch eines sagen: Es gibt einen Zusammenhang zwischen Fischfang und Medienlandschaft: Wer Wachstum generieren und Arbeitsplätze schaffen will, der muss Netze knüpfen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Sehr gut! – Abg. Boris Palmer GRÜNE: Die Meere sind mittlerweile überfischt!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das heutige Thema mag zunächst sperrig und wenig interessant klingen. Sie wissen aber alle: Selten
bekommt man mehr Briefe, mehr Reaktionen aus der Bevölkerung als dann, wenn hier etwas verändert wird.
Herr Kollege, Sie haben gesagt, es habe dem Landesmediengesetz entsprochen, dass statt HR 3 ein Werbesender eingespeist wurde. Andersherum gilt es natürlich auch. Sie haben die Fehlentscheidung – eine solche war es aus Sicht der Kunden – ja wieder revidiert. Das heißt, die Rücknahme entspricht offensichtlich auch dem Landesmediengesetz. Sonst hätte die Aufsichtsbehörde – in diesem Fall die LfK – einschreiten müssen. So gesehen hat kein Zwang bestanden, einen Werbesender einzuspeisen.
Da stehen wir natürlich schon vor der Frage, die von der Kollegin Kipfer angesprochen wurde: Welche Qualität soll unser Fernsehen haben? Wollen wir, dass die Leute wirklich von diesen vielen, fast täglich zunehmenden Werbesendern überrollt werden? Wir haben in der letzten Woche über den Rundfunkstaatsvertrag diskutiert, der zulässt, dass die Fenster für die Untervermietung von drei auf fünf Stunden erweitert werden. Untervermietung heißt ja in der Regel, dass wieder ein Werbesender auf den Markt kommt. Wir haben eine Entwicklung, die aus meiner Sicht nicht in die richtige Richtung zielt. Deswegen stellt sich für uns schon die Frage: Wie soll das denn weitergehen?
Jetzt haben Sie natürlich zu Recht bereits die Digitalisierung angesprochen. In der Tat können sich alle heute schon, sofern sie es sich leisten können und dies wollen, für 98 € die entsprechende Box von Kabel BW kaufen. Dann können sie natürlich alle dritten Programme frei empfangen.