Herr Schebesta, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass sich Schulen bisher freiwillig evaluieren lassen konnten. Sie haben auch die Zahlen genannt. Auch ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier sehr gute und ermutigende Ergebnisse bekommen haben. Deshalb begrüßen auch wir es sehr, dass ab dem kommenden Schuljahr alle Schulen aufgefordert sind, die Qualität ihrer Arbeit zunächst selbst zu evaluieren und dann auch von außen begutachten zu lassen.
Uns hat bei den Beratungen ein Problem besonders beschäftigt. Im Rahmen dieser Qualitätsprüfungen kann das Kultusministerium Schüler und Lehrer nun verpflichten, an Lernstandserhebungen wie PISA und Ähnlichem teilzunehmen. Hier werden datenschutzrechtliche Fragen tangiert. Es ging vor allem um die Frage: Was ist unter außerschulischen Bildungsdeterminanten zu verstehen? Auf solche Bildungsdeterminanten können sich diese Erhebungen ja beziehen. Sind damit vielleicht personenbezogene Daten gemeint? Das war der Knackpunkt. Was ist in diesem Zusammenhang unter „zumutbar“ zu verstehen?
Das Ministerium hat mittlerweile klargestellt, dass es gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten das Instrumentarium, das bei solchen Lernstandserhebungen verwendet werden soll, eingehend prüft. Dabei soll dem Datenschutz umfassend Rechnung getragen werden. Außerdem sollen die genannten Begriffe in der Rechtsverordnung zum Gesetz verdeutlicht und konkretisiert werden. Wir vertrauen auf all dies und stellen unsere Bedenken hintan.
Ein Zweites: Schule kann nur gute Arbeit leisten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, wenn genügend Räume da sind, wenn sie über eine gute Ausstattung verfügt, wenn ausreichend Sachmittel vorhanden sind. Diejenigen von uns, die auch Kommunalpolitiker sind, wissen: Die Versuchung ist groß, manche Gelder, die eigentlich in die Schulen geleitet werden sollten, im großen Haushaltstopf verschwinden zu lassen. Auf der anderen Seite hat natürlich auch der Schulträger, sprich die Kommune, ein großes Interesse daran, zu erfahren, was mit dem Geld eigentlich passiert, das er in seine Schulen steckt, und was mit diesem Geld geleistet werden kann.
Deshalb begrüßen wir es von unserer Seite auch sehr, dass es in den Beratungen gelungen ist, die Beteiligung des Schulträgers im Gesetz zu verankern. Auch die Kommunen sollen am Verfahren der Evaluation beteiligt werden. Auch sie sollen die Ergebnisse erfahren. Die Stärkung der Mitspracherechte von Eltern und Schülern findet natürlich genauso wie die Vereinfachung bei der Genehmigung von neuen Schulbüchern unsere Zustimmung.
Deshalb stimmt die FDP/DVP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem interfraktionellen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport und dem interfraktionellen Entschließungsantrag mit Freude zu. Wir hoffen auf ein gutes Gelingen dessen, was wir uns alle gemeinsam vorgenommen haben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen meine Freude darüber, dass Hoffnungen, die ich bei der ersten Lesung geäußert habe, heute in Erfüllung gehen, nicht verhehlen. Ich tue dies nicht aus persönlicher Genugtuung, sondern weil ich es für ein wirklich bedeutendes Signal an die Schulen halte, dass sie erfahren, dass der ganze Landtag hinter diesem Vorhaben steht, und sich darauf verlassen können, dass sie jetzt nicht zwischen politische Mühlen geraten. Vielmehr können sie in der Umsetzung der neuen Bildungspläne und der damit einhergehenden Nutzung von Entwicklungsspielräumen sowie in der Umsetzung der Evaluation auch darauf setzen, dass hierüber politisch eine grundlegende Verständigung im Landtag möglich war. Das freut mich. Es ist ein gutes Signal, das von der Beratung am heutigen Tag an die Schulen geht, weil es zeigt, dass wir uns darauf verständigt haben, dass die Schulen selbst eine neue Rolle entwickeln sollen. Zwar können sie diese nicht von heute auf morgen ergreifen, sie haben jetzt aber alle wesentlichen Entscheidungen in der Hand. Wir setzen darauf, dass die Entwicklungen der nächsten Jahre fruchtbringend sind.
An Schulen greifen solche Veränderungen nicht dadurch, dass man einen Schalter umlegt, sondern dadurch, dass man Prozesse in Gang bringt.
Für diese Prozesse haben wir jetzt ein komplettes Instrumentarium mit der verpflichtenden Einführung der Evaluation.
Wir haben bei der ersten Lesung schon darüber gesprochen, dass Evaluation auch Ängste auslösen kann; in vielen Debatten in den Schulen ist das deutlich geworden. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir uns heute einmütig hinter dieses Instrumentarium stellen. Ich will nicht viel aus der ersten Lesung wiederholen, aber das sage ich noch einmal: Dabei geht es nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, sondern darum, zu erkennen, wo Verbesserungspotenziale liegen und wie sie genutzt werden können. Das ist das Entscheidende.
Wir setzen auf eine zweistufige Konzeption: zuerst die Selbstevaluation, die regelmäßig jedes Jahr in unterschiedlichen Qualitätsbereichen stattzufinden hat, und dann die in größeren Abständen erfolgende Fremdevaluation, die von einer unabhängigen Einrichtung, dem Landesinstitut für Schulentwicklung, durchgeführt wird. Dieses Institut hat keine exekutiven Befugnisse. Es stützt sich auf die Kraft der professionellen Expertise und des fachlichen Arguments. Gerade damit wird auch ein Gewinn an fachlicher Autorität für das ganze Evaluationsverfahren verknüpft sein.
Die Ergebnisse von Evaluation dürfen aber nicht im Unverbindlichen bleiben. Deswegen sieht das Gesetz auch vor,
dass auf der Basis der Fremdevaluation zwischen Schule und Schulaufsicht Vereinbarungen über die weitere Qualitätsentwicklung an der Schule getroffen werden. Dieses Konzept verlangt auch von der Schulverwaltung eine neue Rolle; denn sie tritt nicht mehr so sehr als Aufsicht auf, sondern sie ist Partnerin der Schulen in der Beratung zu diesen Prozessen.
Ich möchte noch ein paar Punkte ansprechen, die bei der ersten Lesung noch offen waren und die mir besonders wichtig sind. Es ist wichtig, nach den gegebenen rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten auch die Leistungen der Schulträger in die Dokumentation einzubeziehen.
Gerade weil wir dabei sind, Schulen dazu zu bringen, sich stärker in die Gesellschaft hinein zu öffnen, weil wir sagen „Schulen brauchen Partner“ – Vereine, Wirtschaft, Kirchen, Verbände –, brauchen die Schulen erst recht eine qualitativ hochstehende Partnerschaft mit ihren Trägern. Die Schulträger sind geradezu privilegierte Partner der Schulen. Die Identifikation eines Schulträgers mit seinen Schulen trägt viel zum Gelingen der Arbeit vor Ort bei. Ich halte es auch für einen Standortfaktor, dass eine Stadt, eine Gemeinde sagen kann: „Wir haben gute Schulen, und wir tragen etwas dazu bei, dass die Schulen gute Arbeitsbedingungen haben können.“ Dazu bedarf es aber auf der anderen Seite auch der Information der Schulträger über die Arbeit der Schulen unter Einhaltung – Frau Kollegin Arnold, ich sage es gern – datenschutzrechtlicher Grenzen;
Ich wünsche mir, dass die Evaluation im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch dazu beiträgt, dass Schulen für die Schulträger mehr sind als Haushaltstitel und Kostenfaktoren, dass sie Partner sind, mit deren Pfunden sich wuchern lässt. Ich bin mir in einem ganz sicher: Die Evaluation wird allen Beteiligten nützen. Die Ergebnisse, ob sie nun besser oder schlechter ausfallen, geben unseren Schulen Hinweise, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.
Im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzentwurfs hat auch die Frage der außerschulischen Bildungsdeterminanten eine Rolle gespielt. Sie haben dies gerade eben noch einmal angesprochen, Frau Kollegin Arnold. Ich glaube, dass wir jetzt eine klare Linie haben. Ich habe mich auch noch einmal vergewissert: Die Datenschutzbeauftragten waren bisher schon bei jeder neuen Schulleistungsuntersuchung beteiligt. Sie waren vor der Durchführung dabei, und das wird auch in Zukunft so sein.
Die internationalen Schulleistungsuntersuchungen zeigen uns Wege auf, geben uns Hinweise darauf, wo wir Verbesserungspotenzial nicht nur an der einzelnen Schule, sondern im ganzen System erkennen müssen. Deswegen ist es wichtig, dass wir im Zusammenhang mit der Leistungserhebung auch Daten erheben können, die etwas über Bildungsbiografien aussagen. Aber diese Daten müssen so pseudony
Der Landtag wird jetzt einen Rahmen für die künftige Schulentwicklung setzen. Ich bin sehr froh, dass wir das nach den Ankündigungen der Sprecher der Fraktionen gemeinsam tun werden. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf, wenn er beschlossen ist, für die Weiterentwicklung und Modernisierung unseres Schulwesens wirklich ein, wie ich bei der ersten Lesung gesagt habe, Meilenstein ist.
Ich bin mir natürlich klar darüber, dass wir bei der Umsetzung dieser grundlegenden Ziele hier manche Debatte führen werden, die dann wieder gegensätzlicher verläuft als die Debatte heute Morgen. Das ist ganz normal. Das ist unser politisches Geschäft. Aber ich danke Ihnen, dass Sie alle dabei sind, wenn es heute darum geht, diesen entscheidenden Schritt zu tun.
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/445.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/587. Der Ausschuss für Schule, Jugend und Sport empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen drei Anträge vor, die ich bei der entsprechenden Stelle des Gesetzentwurfs aufrufen werde.
und hier die laufende Nummer 1. Wer dieser Nummer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die laufende Nummer 1 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe die laufende Nummer 2 auf. Hierzu gibt es den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/706-3. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nummer 2 des Gesetzentwurfs. Wer dieser Nummer 2 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig beschlossen.
Ich rufe die laufenden Nummern 3 und 4, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, gemeinsam auf. Wer diesen beiden Nummern zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Nummern 3 und 4 sind einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt die laufende Nummer 5 auf. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 14/706-1. Wer der Nummer 5 mit dieser Änderung zustimmen möchte, der möge bitte seine Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig angenommen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.