Die CDU wirkt genauso orientierungslos wie die SPD. Die einen entscheiden per Zuruf über den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die anderen lassen jegliche Souveränität vermissen, führen hier die nächste Folge der „Mappus-Show“ auf,
Deswegen möchte ich Sie ganz zum Schluss – Herr Präsident, ich komme auch schon zum Ende – an die real existierende Große Koalition von 1995 erinnern.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Fasching ist erst im Februar! – Gegenruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Das sagt der Richtige!)
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Stefan Mappus CDU – Zu- ruf von der SPD: Siehe Buddenbrooks!)
Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten,
Darin – das, meine Damen und Herren, ganz zum Schluss – liegt der Verfall der CDU: Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser heutigen Debatte ist es ein Vorteil, nicht als erste Fraktion sprechen zu müssen. Das gibt nämlich die Gelegenheit, die Dinge einmal wieder auf eine sachliche Ebene zurückzubringen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU – Abg. Carla Bregenzer SPD: Wir sind sehr froh, dass wir Sie haben!)
Vielleicht sollte man zu Beginn auch sagen: Dieses Thema eignet sich eben nicht wirklich für tumultartige Szenen. Dafür ist es zu wichtig, Herr Kollege Walter.
Ich will meine Ausführungen anhand von drei Fragen vortragen. Erstens: Worum geht es heute? Zweitens: Worum geht es heute nicht? Drittens: Wie entscheidet sich unsere Fraktion, die FDP/DVP?
Es geht um nichts Geringeres als um eine elementare Grundlage des demokratischen Rechtsstaats. Es geht um die Gewaltenteilung,
Die Trennung der Gewalten ist es, die den demokratischen Rechtsstaat ausmacht. Keine Gewalt darf der anderen übergeordnet sein, soll die Balance nicht aus den Fugen geraten. Keine Gewalt darf in den Kernbereich der anderen eingrei
Das gilt auch für das Parlament, das den Kernbereich der Regierungsarbeit nicht antasten darf – auch nicht durch einen Untersuchungsausschuss. Zu diesem Kernbereich zählt die regierungsinterne Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, wie alle Gutachten ja zeigen. Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz der Ex-post-Kontrolle besagt, dass das Parlament nicht mittels eines Untersuchungsausschusses in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen eingreifen darf.
Die Frage, um die es heute geht, ist also, ob – wie es der Antrag der SPD-Fraktion formuliert – ein Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern vorliegt oder ob dieses Handeln eben noch vorbereitet wird. Die Abgrenzung von Vorbereitung und Durchführung ist eine der schwierigsten Fragen in der ganzen Rechtswissenschaft. Ich werde später bei der dritten Frage, wie wir uns entscheiden, darauf näher eingehen.
Lassen Sie mich damit zu der zweiten Frage kommen: Worum geht es heute nicht? Es geht nicht um die Frage, wie wir zu den Rechten von parlamentarischen Minderheiten stehen.
Es ist doch nicht in unser Belieben gestellt, ob wir einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Die Landesverfassung hat klipp und klar Folgendes geregelt – ich zitiere:
Der Landtag hat... auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.