Der Landtag hat... auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
Wir haben da nichts zu entscheiden. Wir haben die Landesverfassung anzuwenden. Wir haben ein Minderheitenrecht vor uns, das die Mütter und Väter unserer Verfassung klipp und klar hineingeschrieben haben. Wer hier über Minderheitenrechte – Ja oder Nein – diskutiert, zeigt doch nur, dass man entweder die Verfassung nicht verstanden oder irgendwie Probleme damit hat. Rechte sind Rechte und bleiben Rechte.
Diese Erkenntnis hilft uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber gerade nicht weiter. Wir müssen heute nämlich über die wesentlich schwierigere Frage entscheiden, ob die Voraussetzungen – wohlgemerkt die Voraussetzungen! – für dieses unbestrittene Minderheitenrecht gegeben sind. Wir müssen die eingangs erläuterte Frage entscheiden, ob der von der SPD formulierte Untersuchungsauftrag in unzulässiger Weise in den von unserer Landesverfassung geschützten Kernbereich des Regierungshandelns eingreift.
Wir müssen entscheiden, ob die Regierung bereits gehandelt hat oder ob sie ihr Handeln noch vorbereitet. Diese Frage kann man leider nicht mit Ermessensspielräumen,
Kollege Walter – im Zweifel für dies oder das –, sondern nur mit einem ganz klaren Ja oder Nein beantworten, weil es sich um eine Rechtsfrage handelt.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Jürgen Walter GRÜ- NE: Das hat die Landtagsverwaltung beantwortet!)
deren Beurteilung letztendlich dem Staatsgerichtshof obliegt. Wenn wir heute mit der Mehrheit entscheiden: „Nein, die Regierung hat nicht gehandelt“, und den Untersuchungsausschuss nicht einsetzen,
dann kann sich die SPD an den Staatsgerichtshof wenden. Wenn wir sagen: „Ja, die Regierung hat gehandelt“, und den Untersuchungsausschuss einsetzen, dann kann sich die Regierung an den Staatsgerichtshof wenden.
In unserem Staat gibt es eben nicht nur Legislative und Exekutive wie im Staatsmodell von John Locke. Bei uns gilt das Modell von Montesquieu. Wir haben das entscheidende dritte Element, nämlich die Judikative. Ihre Existenz und ihre Kompetenz ist es – unabhängig von all Ihrem Wollen, liebe Frau Vogt –, zu entscheiden. Sie macht einen demokratischen Staat zu einem demokratischen Rechtsstaat.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Der Thomas Deh- ler würde sich im Grab umdrehen, wenn er das hö- ren würde! – Abg. Marianne Wonnay SPD: Was ist denn jetzt Ihr Schluss?)
Unsere heutige Entscheidung, lieber Herr Stickelberger, ist nur eine Vorentscheidung. Aber es hilft ja alles nichts, wir müssen heute entscheiden. Damit komme ich zu meiner dritten Frage: Wie entscheidet sich die FDP/DVP-Fraktion?
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Im Zweifel für das Recht! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Im Zweifel für die Koalition!)
Wir haben heute, wenn ich das rekapitulieren darf, zu entscheiden – Sie sollten zuhören, Frau Haußmann, dann wüssten Sie hinterher mehr –, ob die Regierung bereits gehandelt hat oder ob ihr Handeln noch vorbereitet wird. Ein nach der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur entscheidendes Kriterium ist, ob ein Konzept irreversibel ist, also nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Abschließend entschieden ist über das Schicksal der fraglichen Kulturgüter ganz unbestritten nicht. Erst hat die Regierung dem Haus Baden einen Teil der Kulturgüter im Wert von etwa 70 Millionen € zur freien Verfügung überlassen wollen,
dann hat sie geplant, im Wege eines Vergleichs ein Dreisäulenmodell für den Erwerb dieses Teils der Kulturgüter zu realisieren,
und im Augenblick soll nun – was sicherlich der richtige Weg ist – auch noch in Einzelfällen geprüft werden, wie sich das Eigentum an den Kulturgütern darstellt.
Es spricht bei einem Konzept, das in seinen Einzelheiten bereits zweimal revidiert wurde, sehr viel dafür, dass es noch nicht abgeschlossen ist.
Denn man hat es revidiert, was ja zeigt, dass es immer noch revidierbar ist. Aber ich will mir nicht anmaßen, diese juristisch extrem schwierige Frage, ob es in kleinsten Teilen vielleicht abgeschlossen ist, endgültig zu beurteilen.
Die CDU-Fraktion hat mit Paul Kirchhof einen der bedeutendsten Verfassungsrechtler unseres Landes mit der Beurteilung dieser Rechtsfrage beauftragt.
Es geht hier nicht um Steuerkonzepte, bei denen man sich streiten kann, wer sie wie beurteilt. Es geht um eine Rechtsfrage, und da sind Professoren – egal, aus welcher Stadt – besser in der Lage, zu entscheiden, zumal wenn sie viele Jahre im Verfassungsgericht gesessen haben.
Kirchhof kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass ein Untersuchungsausschuss unzulässig wäre. Diese Einschätzung der Rechtslage in Frage zu stellen maße ich mir nicht an. Wir wissen, dass die Landtagsverwaltung in ihrer rechtlichen Äußerung zu dem bereits zitierten Ergebnis kommt, dass die rechtliche Zulässigkeit des Einsetzungsantrags nicht abschließend beurteilt werden könne. Ich selbst kann das auch nicht endgültig beurteilen.
(Abg. Ute Vogt SPD: Das kann niemand! – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: Ja! Ja!)
Aber wir kommen nicht umhin, dies heute zu entscheiden, denn das ist keine Vielleicht-ein-bisschen-hier-und-da-Frage, sondern eine klare Ja/Nein-Entscheidung. Insofern sind wir unserem Koalitionspartner CDU dafür dankbar, dass er dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat, dass er das Ergebnis sorgfältig geprüft hat und dass er zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist: Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist unzulässig.
Wir als FDP/DVP-Fraktion haben volles Vertrauen in diese Einschätzung. Wir vertrauen Ihnen als unserem Koalitionspartner.
Wir werden in der kommenden Abstimmung beweisen, dass Sie auch uns als Koalitionspartner vertrauen können, denn Vertrauen ist der Anfang von allem und die Grundlage jeder, aber vor allem unserer Koalition.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Zurufe von der SPD – Unruhe)
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/577. Hierbei handelt es sich um den Antrag einer qualifizierten Minderheit, denn der Antrag ist von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD, also von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags, unterzeichnet. Der Landtag ist deshalb nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stehen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen.
Der Ständige Ausschuss hat dazu auf Drucksache 14/696 eine gutachtliche Äußerung abgegeben, in der er die Rechtsauffassung vertritt, dass der Einsetzungsantrag aus den aus dem Ausschussbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.
Wir treten jetzt in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag Drucksache 14/577 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt und der Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt.
Meine Damen und Herren, das war in diesem Jahr die letzte Plenarsitzung vor Weihnachten. Ich wünsche Ihnen schöne und erholsame Weihnachtstage und alles Gute für das Jahr 2007.
Die für heute noch geplanten Sitzungen des Ständigen Ausschusses, des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport und des Sozialausschusses beginnen zu folgenden Zeiten: um 14:45 Uhr der Ständige Ausschuss im Friedrich-EbertSaal, um 15:15 Uhr der Schulausschuss und der Sozialausschuss im Johann-Jakob-Moser-Saal.