Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Das Projekt der Landesstiftung befindet sich bereits im fünften Jahr. Der Aufsichtsrat der Landesstiftung hat speziell für Sprachförderkurse vorwiegend für Kinder mit Migrationshintergrund bisher 21,5 Millionen € bewilligt. 1 100 Kindergärten wurden von dieser Maßnahme bereits erfasst.

Es lassen sich die Grundschulförderklassen erwähnen. Es lassen sich spezielle Vorbereitungsklassen und Vorbereitungskurse im Grund- und Hauptschulbereich aufführen, wobei es auch darum geht, besonders lernbenachteiligte Kinder, sozial schwächere Kinder und Kinder mit Sprachdefiziten zu erfassen.

Ich könnte weitere Bereiche auflisten. Damit ist für die Landesregierung klar: Das Erlernen der deutschen Sprache wird auch in Zukunft bei den besonderen Fördermaßnahmen im Mittelpunkt stehen.

Es wurde gesagt, meine Damen und Herren, man dürfe keine selektiven Ansätze verfolgen, sondern müsse versuchen, diese Themenfelder integrativ voranzubringen. Dazu sage ich: Sie haben recht.

Bei der Entwicklung des Bildungsplans für die Grundschule und für die Hauptschule haben wir der Herkunftssprache und der Herkunft eines jeden Kindes von Anfang an eine besondere Bedeutung beigemessen. Der Aspekt der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist ein wesentliches Merkmal des Unterrichts in allen Klassenstufen in der Grundschule und in der Hauptschule, aber natürlich auch bei den übrigen weiterführenden Schularten. Deswegen haben wir bei der Erarbeitung des neuen Bildungsplans auch Experten mit Migrationshintergrund einbezogen, weil wir von dem Leitsatz ausgehen: Deutsch ist das Unterrichtsprinzip, aber dabei muss die Wertschätzung der Herkunftssprache eine Rolle spielen. Wir können von keinem Kind verlangen, dass es seine Herkunft verleugnen soll.

Deswegen ist das Sprechen der Herkunftssprache aus unserer Sicht ein Gewinn. Sie führt zur Mehrsprachigkeit. Sie ist die Grundlage, die zur Mehrsprachigkeit führt – allerdings nur dann, wenn Deutsch im Vordergrund steht. Damit schließt sich der Kreis.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Aussage wird es Sie nicht wundern, dass wir durchaus auch den Sinn des muttersprachlichen Unterrichts sehen, der in eigenständiger Verantwortung der Konsulate erteilt wird. Aber lassen Sie mich zunächst einmal auf die Rechtsgrundlage eingehen.

Es gibt die Richtlinie 77/486 der EWG aus dem Jahr 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der betreffenden Kinder in der Muttersprache zu fördern. In welchem Umfang und in welcher Höhe wir diese Förderung erteilen, sieht diese Richtlinie nicht vor.

Nun wird die Frage gestellt, ob diese Richtlinie auch für den türkischen muttersprachlichen Unterricht vorgesehen ist. Die Türkei ist ja bekanntermaßen nicht Mitglied der EU. Aber auch hier müssen wir klar festhalten – hierzu liegen uns auch verschiedene Rechtsgutachten vor –, dass es eine politische Willenserklärung aus der Zeit unmittelbar nach Beschlussfassung dieser EU-Richtlinie aus dem Jahr 1977 gibt, die besagt, dass diese Richtlinie auch für traditionelle Anwerberländer, die nicht der EU angehören, gilt.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Ja!)

Das heißt, die Türkei ist in diesen Kontext einzubeziehen. Diesbezüglich gibt es für uns auch eine rechtliche Verpflichtung.

Meine Damen und Herren, wir fördern seit den Siebzigerjahren diesen muttersprachlichen Unterricht. Die Rahmenbedingungen werden von den Konsulaten eigenständig gestaltet. Der Unterricht wird in eigener Verantwortung der Konsulate abgehalten. Das Land fördert diesen Unterricht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Hier sagen uns die Rechtsexperten, dass wir auch dazu verpflichtet sind, einen angemessenen finanziellen Anteil beizusteuern.

Wenn wir, meine Damen und Herren, die Gesamtsumme der Integrationsmaßnahmen der Landesregierung bewerten – Kollegin Krueger hat einige aufgezählt; ich habe diese Liste ergänzt –, ist festzustellen, dass wir einen erheblichen Betrag beisteuern. Wenn wir diese 1,3 Millionen €, die wir heute für den muttersprachlichen Unterricht ausgeben, danebenstellen, dann ist dieser Betrag im Vergleich zu dem, was wir bisher an Integrationsarbeit leisten, ein relativ kleiner Betrag.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: So ist es!)

Deswegen müssen wir uns die Frage stellen, ob sich denn der politische Streit darüber auch tatsächlich lohnt.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen – Abg. Gunter Kaufmann SPD: Da hat er recht!)

Jetzt kommt natürlich gleich ein Dissens zur SPD. Den kann ich mir in einer solchen Debatte natürlich nicht verkneifen.

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Norbert Zeller SPD: Jetzt kommt der Reflex!)

Es ist die Frage, ob wir dieses Modell als Konsularmodell weiterführen oder ob wir in ein Integrationsmodell umsteuern, sprich diesen muttersprachlichen Unterricht in den Regelbetrieb einer Schule integrieren, wie es verschiedene Bundesländer tun.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Wie wir es gefordert haben! Entschuldigung! – Gegenruf der Abg. Heide- rose Berroth FDP/DVP: Da sind Sie aber nicht al- lein!)

Dies halte ich, meine Damen und Herren, für nicht angemessen, weil wir dadurch eine zusätzliche Verpflichtung eingehen würden, die wesentlich mehr finanzielle Mittel erfordern würde. Auch vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Lage können wir diese zusätzlichen Verpflichtungen nicht eingehen.

Dann kommt die Frage: Kann man diese Richtlinie ändern? Natürlich kann man diese Richtlinie ändern. Das weiß nicht nur der Jurist, sondern das weiß auch der politische Laie. Aber in diesem Zusammenhang sollte aufgezeigt werden, dass der Weg, eine solche Vorgehensweise in die Wege zu leiten, auch sehr steinig sein kann. Zunächst einmal wäre eine Bundesrats initiative erforderlich mit dem Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, die EU-Kommission dazu zu bewegen, diese EURichtlinie abzuschaffen oder zu verändern. Bisher ist keine Mehrheit für eine Bundesratsinitiative in Sicht. Wir kennen bisher nicht die Position der Bundesregierung dazu. Wir wissen auch nicht, inwieweit die EU-Kommission willens wäre, diese Richtlinie zu ändern oder abzuschaffen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Das wird sich dann herausstellen!)

Im Übrigen gibt es ein Meinungsbild der Kultusministerkonferenz, aus dem hervorgeht, dass auch bei den anderen Bundesländern zurzeit keine Bereitschaft vorhanden ist, über den Bundesrat eine entsprechende Initiative in die Wege zu leiten.

Dann bleibt die Frage: Hat sich denn der ursprüngliche Zweck überholt? Diese Frage ist berechtigt. Es gibt auch gewichtige Argumente für diese Fragestellung. Es ist richtig, dass die meisten jungen Migrantinnen und Migranten, die den muttersprachlichen Unterricht bei uns besuchen, die Absicht haben, hierzubleiben. Aber es sind nicht alle. Das gehört eben auch zur Wahrheit. Ich war vor wenigen Wochen in der Türkei und konnte dort Informationsgespräche im Erziehungsministerium führen. Dort hat man mir belegt, dass der türkische Staat seit 1977 sogenannte Rückkehrerklassen einrichtet, und zwar speziell für türkische Migranten, die sich bereit erklären, in ihr angestammtes Land zurückzukehren. Dies ist zwar der geringere Anteil der Migranten, aber ob dieser geringere Anteil letztlich auch rechtlich relevant ist, wenn es um die Diskussion geht, ob diese Richtlinie überflüssig ist oder nicht, wage ich zu bezweifeln. Dieser Aspekt ist zwar in den Hintergrund getreten, aber es gibt ihn aus Sicht der Herkunftsländer nach wie vor.

Meine Damen und Herren, soweit wir Rückmeldungen aus den Schulen erhalten, in denen muttersprachlicher Unterricht erteilt wird, müssen wir insgesamt festhalten – wir üben darüber ja keine staatliche Schulaufsicht aus; insofern sind wir auf die Rückmeldungen der Schulen angewiesen –, dass wir überwiegend positive Rückmeldungen über viele Beispiele der engagierten Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Lehrern an den staatlichen Schulen und den muttersprachlichen Lehrern bekommen.

Da, wo es vereinzelt Beschwerden gibt, beispielsweise über die fehlende Einbindung der muttersprachlichen Lehrkräfte oder über eine unzureichende Zusammenarbeit zwischen diesen Lehrkräften – es wäre unredlich, diese zu verschweigen –, hängen diese einfach auch damit zusammen, dass viele muttersprachliche Lehrer nicht nur an einer einzigen Schule, sondern gleichzeitig noch an anderen Schulen unterrichten. Deswegen ist es auch schwierig, sie im Kollegium in die Teamarbeit einzubinden. Da gibt es sicherlich Verbesserungsbedarf.

Klar ist aber auch: Wenn wir konkrete Beschwerden haben, werden diese in den Konsulaten auch gehört. Wir hatten einen Fall, in dem ein muttersprachlich türkischer Lehrer islamistische Tendenzen erkennen ließ. Nachdem wir entsprechende Rückmeldungen bekommen hatten, haben wir uns beim türkischen Generalkonsulat beschwert, und das Generalkonsulat hat diese Lehrkraft umgehend aus dem Verkehr gezogen.

Meine Damen und Herren, es gibt eine Dialogebene, und es gibt auch eine Chance, die Kooperation zwischen den Schulen und den Trägern des muttersprachlichen Unterrichts weiterzuentwickeln. Diesbezüglich hat unser Minister Helmut Rau kürzlich mit dem italienischen Vizeaußenminister Danieli ein umfassendes Gespräch geführt. Ich selbst hatte vor wenigen Tagen eine türkische Delegation zu Gast. Dabei ging es darum, eine bessere Vernetzung zugunsten einer verbesserten Kooperation zu erreichen. Diese Chancen müssen wir wahrnehmen.

Natürlich darf dabei nie ein Gegensatz zu den Werten und Normen unserer Rechts- und Verfassungsordnung entstehen. Falls uns darüber Erkenntnisse vorgelegt werden, werden wir natürlich sofort gegenüber den Konsulaten unser Veto einlegen. Es gibt viele gute Beispiele für eine gelungene Kooperation.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, möchte ich zum Fall Rastatt an dieser Stelle nur so viel sagen: Wir werden in der heutigen Fragestunde nach der Mittagspause noch einmal Gelegenheit haben, darauf konkret einzugehen. Wir haben die Schulträger bereits mehrmals gebeten, Räumlichkeiten für den muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung zu stellen.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Sehr gut!)

Wir haben allerdings keine rechtliche Handhabe gegenüber den Kommunen.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Aber politisch! Poli- tisch kann man etwas machen!)

Insofern ist es deren eigene Entscheidungskompetenz, diese Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Ob sich die Stadt Rastatt mit ihrer Entscheidung einen Gefallen getan hat, möchte ich jetzt nur sehr vorsichtig als Frage in den Raum stellen. Aber wir beabsichtigen nicht – auch aufgrund der bestehenden Rechtslage bezüglich der Zuständigkeiten des Schulträgers –, eine geänderte Verfahrensweise in die Wege zu leiten.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, glaube ich, dass es auf die Bündelung von Maßnahmen ankommt. Zunächst einmal muss die Sprachförderung in der deutschen Sprache prioritär sein und ganz oben auf der Liste stehen. Insgesamt jedoch ist der muttersprachliche Unterricht nicht schädlich, sondern er kann ebenfalls einen Beitrag zur Integration leis ten. Diese Chance sollten wir wahrnehmen.

In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Zuruf von der SPD: 13 Minu- ten!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kluck. Herr Abg. Theurer hat Ihnen zwei Minuten Redezeit übrig gelassen, die Sie nun noch nutzen dürfen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung. Ich war aber nicht irgendwo schwanzen, sondern ich war im Dienst der inneren Sicherheit mit der Bereitschaftspolizei im Gespräch. Niemand konnte damit rechnen, dass sich die Frau Umweltministerin heute gleich zweimal hintereinander so kurz fassen würde.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Die Umweltministerin konzentriert sich immer auf das Wesentliche!)

Aber der Kollege Theurer hat mich ja würdig vertreten. Ich will einfach an seine Ausführungen anknüpfen. Die Behauptung der Kollegen Kaufmann und Wölfle, es gebe einen Dissens innerhalb der FDP/DVP bzw. zwischen der Fraktion und dem Integrationsbeauftragten, ist völlig falsch.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Wir sind da einer Meinung.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Aber welcher? – Lachen bei der SPD)

Das sage ich Ihnen gleich. Sie wissen doch, dass Liberale der Auffassung sind, dass am deutschen Wesen niemand genesen muss.

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Oh!)

Wir sagen jedoch: Wir wollen Chancengleichheit für alle, die hier in Baden-Württemberg leben. Das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Bild

(Heiterkeit – Abg. Thomas Blenke CDU: Die kluck- sche Bildersprache!)

in Wort und Schrift – ist eine Grundvoraussetzung für diese Chancengleichheit.