Da nützt es auch nicht viel, wenn der Wissenschaftsminister zu dem Antrag der SPD-Fraktion erklärt – anscheinend; man liest das ja nur in der Presse –, die verwaltungsinternen Fachhochschulen seien so etwas wie Fremdkörper in unserer Hochschullandschaft, und man wolle eine ergebnisoffene Prüfung. Allerdings solle die Umsetzung erst in vier, fünf Jahren erfolgen. Denn man müsse zunächst einmal abwarten, was die vielen Reförmchen, die angegangen wurden, erbringen. Das ist eine Reform im Schneckentempo. Ich bin mir sicher: Wer etwas für die internen Verwaltungshochschulen und ihre Zukunftsfähigkeit und -sicherheit tun will, sollte sich mit Reformdebatten nicht so viel Zeit lassen, sondern die Diskussion insbesondere über die Externalisierung sehr schnell beginnen.
Einige Punkte aus dem anstehenden Bericht kennen wir ja schon jetzt. Einen Umstand sollten wir uns zu Gemüte führen: Seit 2002 sind die Zahlen der Studienanfänger an unseren verwaltungsinternen Fachhochschulen um ein ganzes Drittel zurückgegangen.
Unsere verwaltungsinternen Fachhochschulen gehören inzwischen zu den Kleinststandorten, bei denen wir mit Grund sagen, dass qualitative Hochschulausbildung an so kleinen Stand orten nicht gesichert ist. Das sagen wir in Bezug auf andere
Hochschulstandorte, das sagt ebenso der Wissenschaftsrat. Das gilt auch für unsere verwaltungsinternen Fachhochschulen. Wir müssen uns der Debatte über diese Standorte stellen, nicht nur, aber auch unter Kostengesichtspunkten, jedoch insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung und der Frage, ob an so kleinen Standorten eine gute Ausbildung gewährleistet werden kann.
Deswegen ist meine These: Wer diesen Verwaltungshochschulen etwas Gutes tun will, muss über Externalisierung reden. Denn nur so gelangen zusätzliche Studierende an diese Standorte.
Es ist ja an die Öffentlichkeit gedrungen: Der Rechnungshof empfiehlt, den Standort der Fachhochschule Ludwigsburg an die Fachhochschule Esslingen zu verlagern. Ich glaube, das macht keinen Sinn, weil die Fachhochschule Esslingen ein so deutliches technisches Profil aufweist, dass eine solche Verlagerung keine gute Lösung wäre. Aber abgesehen davon macht es natürlich Sinn, sofort über die Frage der Externalisierung nachzudenken.
Ich finde, es gibt einen weiteren Grund, warum man dieses Thema angehen muss. So ist es in der Öffentlichkeit immer weniger zu legitimieren, dass unsere normalen Studierenden heute an unseren Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren zahlen müssen.
Jeder normale Studierende muss also für das Studieren bezahlen, während unsere künftigen Beamten für das Studieren bezahlt werden. Kollege Heinz, es ist ja nicht nur so, dass die Beamtenanwärter bislang keine Studiengebühren zahlen müssen. Vielmehr werden sie – zusätzlich – für das Studieren auch noch bezahlt.
Es wird zunehmend schwieriger, so etwas der Öffentlichkeit und den betroffenen Eltern, die für das Studium ihrer Kinder aufkommen müssen, zu vermitteln.
Ich finde, die Frage muss auch erlaubt sein, warum man sich in Baden-Württemberg eigentlich so schwer mit der Debatte über Externalisierung und Öffnung tut, wenn uns andere Bundesländer zunehmend vormachen, dass es möglich ist, die Verwaltungsfachhochschulen zu öffnen, sie internationalen Standards anzugleichen. Uns liegen Erfahrungen aus anderen Bundesländern vor, die belegen, dass damit die Qualität der Ausbildung und die Praxisnähe keineswegs leiden, dass auch die Bewerberzahlen nicht zurückgehen, obwohl die Leute auf einmal nicht mehr für das Studieren bezahlt werden.
Von daher finde ich, dass man dringend darüber nachdenken muss, und zwar nicht nur unter Kostengesichtspunkten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt: Welche Anreize setzen wir eigentlich für unsere jungen Menschen, die wir für die Verwaltungsarbeit gewinnen wollen? Was ist das eigentlich für ein Anreiz, wenn man Leute lockt, indem sie von Anfang an mit Sicherheit und Geld ausgestattet werden, indem sie am Anfang ihrer Erwerbsbiografie, in der Ausbildungsphase, und am Ende, wenn sie in Pension sind, ordentlich Geld bekommen, während sie in ihrer aktiven Phase relativ bescheiden Geld kriegen?
Was ist das eigentlich für ein Anreiz, um leistungsorientierte und hoch motivierte Leute zu gewinnen?
Ich glaube, man kann diese Anreizstrukturen nur verändern, wenn man das Studium zu einem ganz normalen Hochschulstudium macht, so wie andere Studiengänge auch, es in Richtung Wirtschaft und andere Disziplinen öffnet, Interdisziplinarität zulässt und den „alten Zopf“ abschneidet, dass interne Verwaltungshochschulen die besseren sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg bilden seit 35 Jahren hoch qualifizierte Nachwuchskräfte für den gehobenen Verwaltungsdienst aus. Doch so viel Aufmerksamkeit wie in den letzten Wochen und Monaten haben sie in der Vergangenheit selten, eigentlich fast noch nie erfahren. Dazu hat ihnen zweifellos die Untersuchung des Rechnungshofs verholfen, obwohl deren Ergebnisse – Frau Kollegin Bauer, ich konstatiere dies – bislang nur in der Entwurfsfassung eines Denkschriftbeitrags vorliegen. Dennoch hat dieser Beitrag eine intensive Diskussion und auch eine Klärung der Fronten und der Positionen herbeigeführt.
Für die Landesregierung gilt – ich will dies ganz klar sagen –: Beide Fachhochschulen stehen gut da. Beide Fachhochschulen sind Garanten dafür, dass die kommunalen und staatlichen Verwaltungen motivierte und bestens ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Beide sind reformfähig, und beide sind reformfreudig. Sie haben sich im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden und der kommunalen Praxis kontinuierlich und eigentlich auch immer zu ihrem Vorteil weiterentwickelt.
Die Fachhochschulen können sich selbstbewusst dem Wettbewerb mit anderen Hochschulen stellen. Sie brauchen sich, meine Damen und Herren, in gar keiner Art und Weise zu verstecken. Das gilt auch für ihre Veränderungsbereitschaft. Einige Beispiele dafür:
1994 wurde an den Verwaltungsfachhochschulen das Diplom eingeführt. Seitdem schließen die Beamtenanwärter ihre Aus
1996 haben wir das Studienreformmodell „Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre“ erprobt und schließlich als sogenannten W-Zweig eingeführt. Damit haben wir zum Vorteil der Verwaltung die betriebswirtschaftliche Kompetenz der Absolventen zweifellos verstärkt.
1999 haben wir die Hochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg und die Hochschule für Finanzen zusammengelegt. Die Hochschule bildet seither in den Studiengängen „Allgemeine Verwaltung“, „Allgemeine Finanzverwaltung“, „Steu erverwaltung“, „Rentenversicherung“ und „Archivwesen“ aus. Die Synergieeffekte kommen der weiteren Verbesserung der Ausbildung zugute.
Im Jahr 2001 übernahmen die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung die Prüfungszuständigkeit vom Innenminis terium. Ausbildung und Prüfung liegen seitdem in einer Hand.
Im Jahr 2006 haben wir den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung das Zulassungsverfahren sowie alle sonstigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausbildung, die bis dahin ja von den Regierungspräsidien wahrgenommen wurden, übertragen. Dabei haben wir das Zulassungsverfahren neu gestaltet. Die Interessenten bewerben sich jetzt direkt bei den Fachhochschulen. Die Fachhochschulen stellen durch ein schriftliches Testverfahren die Studierfähigkeit fest. Die kommunalen Ausbildungsstellen prüfen im Rahmen einer persönlichen Vorstellung soziale und persönliche Kompetenz der Bewerber.
Meine Damen und Herren Kollegen, ich will hier festhalten: Alle diese Reformen, die ich eben genannt habe, waren erfolgreich. Das erwarten wir in gleicher Weise auch von dem nächsten Reformschritt: Zum 1. September 2007 soll das Studium an beiden Fachhochschulen auf einen Bachelorstudiengang umgestellt und die Ausbildungsdauer auf dreieinhalb Jahre verkürzt werden. Dies geschieht wiederum in enger Abstimmung mit den Verbänden und wird zu einer nachhaltigen Verbesserung der Qualifizierung und der Arbeitsmarktfähigkeit des Nachwuchses im gehobenen Verwaltungsdienst beitragen.
Es war vom hohen Praxisbezug – der natürlich eine entscheidende Rolle spielt – die Rede. Der Kollege Heinz hat auch in den vorangegangenen Diskussionen zu Recht immer wieder darauf hingewiesen: Der hohe Praxisbezug wird gewahrt. Die Absolventen werden zur selbstständigen Bewältigung neuer Aufgabenfelder noch besser befähigt, ihre Mobilität und Flexibilität werden erhöht, und ihre Einsatzmöglichkeiten werden erweitert.
Diese Umstellung, meine Damen und Herren Kollegen, hat für uns absolute Priorität. Der Aufwand – insbesondere der organisatorische, aber auch der personelle Aufwand hierfür – wird hoch sein, weil die Fachhochschulen infolge der Ausbildungsverkürzung über drei Jahre hinweg einen zusätzlichen Studienjahrgang bewältigen müssen.
Die Fachhochschulen werden in dieser Zeit über die Maßen gefordert sein, und zwar auch deswegen, weil sie hierfür ja
kein zusätzliches Personal bekommen werden. Deswegen wollen wir uns voll auf diesen nun anstehenden Reformschritt konzentrieren und ihn nicht durch weitere, parallel laufende Maßnahmen gefährden.
Für uns stehen die Inhalte und die Methoden der Ausbildung ohne Zweifel im Vordergrund; sie stehen an allererster Stelle. Wenn die Veränderungen in diesem Bereich gelungen sind, kann man mittelfristig auch strukturelle Überlegungen anstellen und in diesem Rahmen, Frau Kollegin Bauer, die Externalisierung prüfen – in diesem Rahmen! Das gilt auch für die weiteren Überlegungen des Rechnungshofs.
Vor einer Reform des Ausbildungsrechts sollte die Reform des Laufbahnrechts stehen und bereits abgeschlossen sein. Die Anpassung der Struktur der Fachhochschulen kann nur am Ende, nicht aber am Anfang des Reformzyklus stehen.
Lassen Sie mich zum Schluss den langjährigen Rektor der Fachhochschule Kehl, Herrn Professor Sperling, zitieren, der in seiner Abschiedsrede vor wenigen Wochen gesagt hat, er sei von seinen Kollegen aus anderen Bundesländern um die große Autonomie und die Freiheiten der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg beneidet worden. Ich denke, diese Aussage belegt in hinreichendem Maße, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir werden diesen Weg im Einvernehmen mit den Verbänden weitergehen. Das wird den Fachhochschulen und ihren Absolventen, wie in der Vergangenheit, so auch in Zukunft, gut bekommen; da bin ich mir ganz sicher.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir werden und wir wollen diesen Weg gemeinsam gehen, und dies wird auch eher unproblematisch sein. Ich denke jedoch, wir sollten die Frage, ob wir in Zukunft Reformen durchführen wollen, heute nicht für alle Zeit abschließend festklopfen.
Lassen Sie mich jedoch zunächst auf das zurückblicken, was war: In der Tat haben die beiden Hochschulen über Jahrzehnte hinweg hervorragende Arbeit geleistet. Ich hatte es ja bereits gesagt: An diese Arbeit, an den Erfolg der Absolventen und das, was sie für das Land bewirken, wollen wir gerade nicht in irgendeiner Weise die Axt legen. Es geht uns darum, diese Ausbildung in der Zukunft zu erhalten.
Aus der Stellungnahme der Landesregierung haben wir entnommen, dass die Zulassungszahlen nicht gerade steigen. Kollege Heinz hat es ja schon angesprochen: Das Ganze ist ein nachfrageorientiertes Geschäft. Wir müssen wirklich schauen, welchen Bedarf an welcher Art von Absolventen die Kommunen, das Land und andere Träger der öffentlichen Verwaltung haben.
Erst auf dieser Grundlage wollen wir entscheiden. Lieber Kollege Schmiedel, heute geben wir weder eine Bestandsgarantie, noch legen wir die Axt an irgendetwas. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir Ihren Antrag leider ablehnen müssen. Wir wollen den Bericht des Rechnungshofs zunächst in aller Ruhe lesen und das Modell der Landesregierung – wir erahnen ja, was für den Herbst geplant ist, nämlich die Umstellung auf das Bachelorstudium – in Ruhe abwarten. Erst dann werden wir überlegen: Was machen wir in der ferneren Zukunft?