dass es innerhalb der Europäischen Union ein Biozeichen gibt, das nicht mit den Normen übereinstimmt, die wir in Deutschland haben.
Das ist so, Herr Untersteller. Das ist nicht unglaublich, sondern das ist so. Die Anforderungen an das europäische Biozeichen liegen unter den Anforderungen von Demeter und anderen Ökolandbauverbänden.
Das ist auch ein Teil der Wahrheit. Es ist auch wahr, dass andere in anderen Ländern im Anbau deutlich schneller sind. Das ist doch ganz logisch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werfen Sie uns da bitte kein Verschlafen vor. Vielmehr müssen wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass unsere Anteile höher werden.
(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Jörg Döpper: Er ist nicht aufgeregt, sondern leidenschaftlich! Überzeu- gend!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal zurück zum Thema Koexistenz und abschließend zu den Mindestabständen für die Koexistenz. Beim Saatgut verstehe ich diese Forderungen, weil die Biobauern reines Saatgut brauchen. Damit reines Saatgut hergestellt werden kann, gibt es dort schon heute höhere Abstandswerte – sie sind von Kulturart zu Kulturart unterschiedlich – als bei der normalen Koexistenz.
Wir haben keinen Nachholbedarf, Herr Dr. Murschel. Wir waren mit bei den Ersten, die – nachdem wir erkennen konnten, was sich bei den Versuchen, die leider teilweise zerstört waren, abzeichnen würde – höhere Mindestabstände als die ursprünglichen 50 m gefordert haben. Wir haben gesagt, wir brauchen Mindestabstände von 150 m. Das haben die ersten Versuche ergeben.
Meine Damen und Herren, wir machen diese Versuche doch nicht zum Vergnügen, sondern wir wollen einen Nutzen da
raus ziehen. Ich wäre heilfroh, wenn es uns dieses Jahr gelingen würde, unbeeinflusst diese Versuche fortzuführen. Wir werden sie fortführen; ich kündige das heute bereits an. Wir werden diese Versuche mit dem Ziel, weitere Erkenntnisse für die Koexistenz zu gewinnen, fortführen – gerade im Interesse der Biobauern.
Deshalb werden wir auch bei einer anstehenden Gesetzesänderung in Berlin dafür plädieren, dass wir für Saatgutbestände andere Normen brauchen – gewisse Normen haben wir beim herkömmlichen Saatgut bereits heute –, dass wir dort andere Abstände und andere Normen brauchen, um die „Reinheit“, die GVO-Freiheit, zu gewährleisten.
Denn, meine Damen und Herren, der Union und auch mir ist es ein klares Anliegen, dass wir uns in die Unternehmenszielsetzung der Landwirte, egal, ob sie nach Biorichtlinien, GVOfrei, konventionell oder wie auch immer produzieren wollen, nicht einmischen. Wir wollen allen, die das anstreben, zum wirtschaftlichen Erfolg verhelfen. Das ist gar keine Frage.
Ich will deshalb noch einige kurze Bemerkungen zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Gentechnikgesetz und dem Verbot des Anbaus machen. Ich muss Sie leider enttäuschen: Das ist in Baden-Württemberg nicht möglich. Der Bund hat im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung das Gentechnikgesetz an sich gezogen. Damit hat er es den Ländern versagt, eigene Gesetzgebungsregelungen zu treffen. Wir werden allerdings jetzt im Zusammenhang mit der Beratung der Novelle des Gentechnikgesetzes in Berlin die Punkte, die uns wichtig sind, einbringen. Sie sind mittlerweile auch hinlänglich bekannt.
Zusammenfassend, meine sehr verehrten Damen und Herren: Eine aktive Forschung, die auch die Freisetzung und damit das aktive Versuchswesen in Baden-Württemberg einschließt, halte ich für dringend geboten. Aus marktwirtschaftlichen Überlegungen und auch aus anderen Überlegungen heraus sehe ich derzeit keine Notwendigkeit für baden-württembergische Landwirte, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen.
Mich wundert etwas, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie, obwohl wir in Baden-Württemberg derzeit nur auf Versuchsflächen GVO-Pflanzen anbauen und ansonsten hier der Anbau gentechnikfrei ist,
diese Fragen ständig thematisieren. Damit, glaube ich, werden Sie sich auf Dauer selbst entlarven. Denn die Menschen und vor allem die Landwirte werden dahinterkommen, dass Sie mit dem Schlingerkurs, den Sie derzeit fahren, auf Dauer keinen Erfolg haben werden.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! Herr Minister, klare Worte! Vielen Dank!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/675, durch die Aussprache erledigt ist. Es handelt sich um einen reinen Berichtsantrag. – Sie stimmen der Erledigterklärung zu.
Nun kommen wir zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1086. Abschnitt I ist ebenfalls durch die Aussprache erledigt. Wir haben über Abschnitt II abzustimmen. Wer dem Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Damit ist der Beschlussteil des Antrags Drucksache 14/1086 abgelehnt.
Große Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung – Zukunft der Pflege in Baden-Würt temberg – Drucksache 14/565
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion, für das Schlusswort fünf Minuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion und die anderen Fraktionen stellen den Antrag, diese Große Anfrage an den Ausschuss zu überweisen und die Debatte dort zu führen.
Aus dem Applaus schließe ich, dass Sie dem Antrag zustimmen. Damit überweisen wir diese Anfrage zur Besprechung an den Sozialausschuss.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Pestizidreduktionsprogramm – Drucksache 14/731
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags der Fraktion GRÜNE fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich hoffe, dass Sie noch Kondition haben, weil Sie sich ja gerade ziemlich verausgabt haben.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Besteht irgendein Zweifel an der Kondition eines Mitglieds der Lan- desregierung?)
Vor gut zwei Jahren, im März 2005, haben Bund und Länder auf der Agrarministerkonferenz ein „Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz“ beschlossen. Vor einigen Monaten haben Recherchen von Greenpeace ergeben, dass auch hier im Land in nennenswertem Ausmaß ein Verkauf nicht zuge lassener Pestizide stattgefunden hat. Ich füge hinzu: Dass es hier in Baden-Württemberg einen Pestizidtourismus gibt, war in einschlägigen Kreisen bekannt. Ich darf in diesem Fall das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zu den einschlägigen Kreisen hinzuzählen.
Heute beantragen wir Grünen, dass das Land endlich wenigs tens das umsetzt, wozu es sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz 2005 auf dem Petersberg bei Königswinter verpflichtet hat, nämlich den Einsatz von Pestiziden im Zeitraum von 2005 bis 2015 um 15 % zu reduzieren.