Peter Hauk
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst herzlich für die konstruktiven Ausschussberatungen zum Einzelplan 08 bedanken. Es ist bei der Gesamtdebatte nicht möglich, dass wir in wenigen Minuten alle Ziele, Maßnahmen und Initiativen umfassend darstellen. Zu vielfältig sind die Aufgaben. Ich will aber gerade auch nach dieser Debatte feststellen: Die Unionsfraktion mit dem Kollegen Locherer wie auch die FDP/DVP mit dem Kollegen Dr. Bullinger sind, glaube ich, die Einzigen, die erkannt haben, was integrierte Politik für den ländlichen Raum letztlich bedeutet.
Sie haben erkannt, dass die Landwirtschaft dabei ein ganz wichtiger Pfeiler ist. Sie ist der zentrale Pfeiler, von dem alles ausgeht. Hinzu kommen aber eben gleichermaßen die Fragen nach der Struktur der ländlichen Räume, nach dem Ver
braucherschutz sowie den flächengebundenen Aufgaben im Naturschutz und im Bereich der Waldwirtschaft. Man kann das eine nicht vom anderen isolieren.
Lieber Kollege Winkler, wenn Sie der Landesregierung vorhalten, sie würde ihre Ausgabepolitik nach dem Gießkannenprinzip gestalten, dann muss ich schon sagen: Da sind Sie weit, weit ab von der Welt.
Überhaupt nur in Baden-Württemberg werden im Bereich der Landwirtschaft bei der Frage des Klimaschutzes, der Landschafts-, der Kulturlandschaftspflege und -erhaltung und natürlich bei der Frage der Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel strukturell spürbare Zahlungen geleistet und damit strukturell spürbare Effekte ausgelöst.
Das kann man in der Tat aus dem Haushalt ersehen.
Herr Kollege Dr. Murschel, Sie haben mir vorgeworfen, das Ganze sei ein bisschen schwer zu durchschauen. Wenn ich, der ich – so würde ich sagen – mit einer mittleren Intelligenz ausgestattet bin, das schaffe, dann will ich das doch auch für Sie annehmen.
Für uns, für die Union, gilt: Nicht nur fördern, sondern auch fordern. Wir fordern allerdings auch die Grünen.
Wenn also ich das schaffe, dann werden es auch andere Leute schaffen.
Wir erteilen gern Nachhilfe.
Es ist doch ganz entscheidend, dass man die Zielsetzungen gemeinsam sieht, als neue Herausforderungen begreift, sie letztlich aber integrativ anpackt.
Ich will es an einem Beispiel festmachen. Sie haben den Klimaschutz erwähnt. Im Bereich des Klimaschutzes ist die größte Leistung, die wir in diesem Land überhaupt erbringen können – – Da geht es nicht um die Frage, ob die Kuh nun 8 000 oder 10 000 Liter Milch gibt. Nein, meine Damen und Herren, die zentrale Frage ist doch, ob in unserem Land Grünland als CO2-Speicher und damit als CO2-Senker überhaupt erhalten bleiben kann. Das ist die größte Herausforderung.
Dieser Herausforderung müssen wir uns doch stellen.
Deshalb greifen wir, wenn man so will, an diesem Punkt auch integrativ ein. Einerseits geschieht das über das MEKA und andererseits über die Ausgleichszahlungen. Zum Dritten erfolgt das im Naturschutzbereich durch die Pflege von Grünlandflächen, und zwar gerade von solchen Flächen, die extensiv bewirtschaftet werden und die für den Naturschutz wichtig sind. Es geht darum, dass auch solche Flächen erhalten bleiben und weiter bewirtschaftet werden können. Das ist ein aktiver Beitrag sowohl zur Generierung hochwertiger Nahrungsmittel als auch gleichermaßen zum Klimaschutz.
Insofern sind das Synergieeffekte, die wir mit unserer Politik erreichen.
Mir stellt sich das so dar, als lebten Sie auf einer Insel.
Die Agrarpolitik hat sich in den letzten zehn Jahren gravierend verändert. Wir werden in Stuttgart, in Freiburg und wo auch immer das Rad nicht mehr zurückdrehen können. Denn hier gelten die Rahmenbedingungen von Europa.
In dieser Situation geht es wirklich darum, dass unsere Bauern heute mit den Weltmarktpreisen in allen Bereichen – nicht nur bei Schweinefleisch, bei dem das schon immer so war, sondern auch bei Raps, Getreide, Milch, Fleisch, Rindfleisch etc. – mithalten können müssen; sie sind in allen Bereichen in den Weltmarkt hineingestellt. Damit sind sie direkt, wie die Industrie und das Handwerk, betroffen. Im Unterschied zu Handwerk und Industrie sind sie jedoch flächengebunden – das Kapital bleibt also in der Fläche –, und das führt zu einer Kapitalintensität, mit der sie es noch nie zu tun hatten, weil sie noch nie in dieser Richtung unternehmerisch gearbeitet haben. Das muss man doch auch einmal sehen.
Genau in dieser Situation, in einer Situation, in der sich innerhalb weniger Jahre tatsächlich ein politischer Paradigmenwechsel vollzogen hat, muss man neu justieren. Da dürfen wir aber den Landwirten kein X für ein U vormachen. Sie forderten, die Quote aufrechtzuerhalten, und stellten sich dabei in eine Reihe mit Demonstranten etc. Herr Murschel, das ist doch Populismus pur.
Damit streut man den Menschen doch Sand in die Augen.
Da machen wir nicht mit. Das tun wir nicht, sondern wir handeln mittel- und langfristig; denn es geht uns mittel- und lang
fristig darum, dass auch morgen noch landwirtschaftliche Familienbetriebe – wohlgemerkt: Familienbetriebe – diese Kulturlandschaft bewirtschaften.
Als Bürger und als Konsumenten möchten wir einen möglichst hohen Ertrag an gesunden, regionalen Nahrungsmitteln, gekoppelt möglichst auch mit sinnvollen Carbon Footprints. Wir möchten als Bürger und als Verbraucher auch, dass wir, wenn wir morgens aus unserem Schlafzimmerfenster schauen, eine ordentliche, gepflegte Kulturlandschaft vor Augen haben. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Da muss man auch ein paar Neuerungen hinnehmen. Ich will in Bezug auf den Landwirtschaftssektor nur den Bereich der grünen Gentechnik ansprechen. Ich bin nun wirklich kein Fetischist. Aber wir müssen – um das einmal deutlich zu sagen – die Tür offenhalten.
Wir müssen eigene Forschung und dabei auch angewandte Forschung betreiben.
Wir müssen uns doch nicht unbedingt auf das Thema Transgenetik, also das Kreuzen mit artfremden Genen, einlassen. Es kann auch Cisgenetik sein. Die Biotechnologie kann der Beschleunigung der herkömmlichen Kreuzung dienen. Hierzu gibt es jedoch von Ihnen keine Antworten. Sie lehnen vielmehr alles pauschal ab. Das ist doch unser Problem.
Das ist der Grund, weshalb wir in diesem Bereich gar nicht vorwärtskommen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich will keiner Gruppe in Deutschland und in Baden-Württemberg, keiner Berufsgruppe staatlicherseits irgendwelche Chancen verbauen; ganz im Gegenteil.
Dort, wo Mittelständler produzieren – die Bauern haben mittelständische Betriebe –, hat der Staat auch die Pflicht und die Schuldigkeit, ihnen bei der Forschung, der angewandten Forschung etc. ein paar Vorleistungen zu erbringen. Das machen wir in anderen Bereichen z. B. durch Transferzentren gleichermaßen. Dort, wo es um unsere Lebensgrundlagen geht, muss das doch letztlich ähnlich sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Kollege Winkler hat vorhin gesagt, unser Haushaltsplan hätte keine Struktur, wir würden auf den Strukturwandel nicht reagieren etc. Ich wundere mich ja: Die SPD-Fraktion legt Anträge vor, in denen sie fordert, beim Regionalprogramm zu kürzen.
Nun muss man wissen, was darin steht. Darin steht z. B., dass wir als Reaktion auf neue Herausforderungen – Klimaschutz und Strukturwandel – auch mehr Investitionsmittel an bäuerliche Familienbetriebe vergeben.
Wir machen nichts anderes, als eine Eigenkapitalbeihilfe zu geben,
damit die Betriebe, die morgen am Markt sind, mit möglichst viel Eigenkapital – was alle wollen – ihre Aufgabe erfüllen können. Gerade in diesem Bereich wollen Sie jetzt streichen, obwohl man gerade in der jetzigen Situation dort handeln muss.
Herr Kollege Winkler, ich verstehe Sie letztendlich nicht. Der Kollege Murschel schlägt vor, 5 Millionen € aus der Flurneuordnung herauszunehmen, weil es dort hauptsächlich um den Wegebau gehe. Auch dazu muss man feststellen: Die Rahmenbedingungen sind in Baden-Württemberg etwas schlechter, weil unser Land topografisch und klimatisch Nachteile aufweist. Hinzu kommt noch die Historie der Realteilung. Aufgrund der Realteilung haben wir auch viele Wege und Schleichwege und dergleichen mehr.
Herr Kollege Murschel, bevor wir heute Flurneuordnung machen, gibt es eine ökologische Ressourcenanalyse. Nach Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens gibt es wieder eine ökologische Ressourcenanalyse. Seitdem wir das machen, ist die Bilanz in allen Fällen positiv, nicht negativ. Auch das muss man doch einmal feststellen.
Wir bauen durch die Flurneuordnung nicht mehr Wege, sondern da kommen doch Wege heraus.
Nur: Die, die gemacht werden, werden besser. Das ist doch der entscheidende Punkt. Bei Ihnen ist es nur reine Ideologie. Das ist doch der Knackpunkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Einzelplan 08 beinhaltet natürlich nicht nur die Landwirtschaft. Lassen Sie mich deshalb noch einiges zu den weiteren Herausforderungen der Gegenwart sagen, auf die wir aktuell reagieren: in der Strukturentwicklung unserer ländlichen Räume, unserer Dörfer und Gemeinden, wenn es um die Frage der Innenentwicklung und der Außenentwicklung geht.
Herr Präsident, vielleicht können Sie einmal die Zuhörer bitten, sich in der Lautstärke zu beschränken.
Hinsichtlich der Strukturentwicklung unserer Dörfer und Gemeinden gibt es zwei zentrale Herausforderungen. Die erste ist der Flächenverbrauch der freien Landschaft. Eine Dimension des Flächenverbrauchs ist die dörfliche Innenentwicklung.
Die andere Dimension liegt im sozialen Bereich. Es geht auch darum, dass wir in unseren Dörfern und Gemeinden das soziale Netzwerk stärken. Das stärken wir nicht dadurch, dass wir junge Leute ins Neubaugebiet schicken, während im alten Ortskern – das gilt übrigens für die Städte gleichermaßen – nur noch alte Menschen wohnen. Es geht darum, dass wir beide Fliegen mit einer Klappe schlagen.
Genau deshalb verstärken wir die Innenentwicklung und geben denjenigen, die im Innenbereich sanieren oder dort auch abreißen und etwas Neues bauen, einen Zuschuss. Ich glaube, es ist ein Gebot der Zeit – auch aufgrund der demografischen Entwicklung –, dass wir das Wohnen im Innenbereich unserer Dörfer und Gemeinden – das gilt auch für die Innenstädte; in der Stadtsanierung läuft es ähnlich – wieder attraktiv machen. Denn wenn im Gefolge dessen im Innenbereich wieder Leben herrscht, beklagen wir uns auch nicht mehr über aussterbende Fußgängerzonen. Dann ist z. B. der Tante-EmmaLaden auf einmal wieder interessant, weil er eben vor der Haustür liegt. Das ist der eine Punkt.
Die zweite Herausforderung der Gegenwart ist das Thema Breitbandversorgung. Was ich dazu von den Grünen höre, wundert mich nicht. Dort, wo Sie herkommen, ist das kein Thema. Sie haben ja überall Vollversorgung. Aber Tatsache ist: Ein guter Teil der Bevölkerung – wir kennen seinen Umfang gar nicht genau; aber wir merken es an dem, was an Anträgen kommt – hat eben keine vollständige Breitbandversorgung.
Deshalb handelt es sich eigentlich um eine Bundesaufgabe. Nachdem sich der Bund dieser Aufgabe elegant entzieht und nichts tut, bleibt nichts anderes übrig: Städte und Gemeinden einerseits und das Land andererseits müssen handeln.
Wir versetzen die Bürger in die Lage, einen breitbandigen Zugang zu erhalten.
Das ist kein Streitthema, aber wir tun es ja. Entschuldigen Sie, Herr Untersteller: Vorhin wurde behauptet, es gäbe keine Struktur; wir würden uns der Herausforderung der Gegenwart nicht stellen. Wir machen das, wir tun das. Ich glaube, das ist einer der ganz entscheidenden Punkte – ich will nur die se beiden Beispiele aufnehmen –, bei denen wir gerade im Bereich der ländlichen Entwicklung weitergehen.
Als Vorletztes will ich das Thema Naturschutz ansprechen. Das war früher immer ein Streitthema bei uns im Landtag. Da kam regelmäßig, gebetsmühlenartig – vor allem von den Grünen, zum Teil auch von der SPD – die Aussage, wir würden im Bereich des Naturschutzes viel zu wenig tun. Ich will nur einmal festhalten: Noch niemals haben wir in Baden-Würt temberg so viel Geld für den Naturschutz ausgegeben, wie es in den Jahren 2010 und 2011 vorgesehen ist.
Aber ich gestehe Ihnen zu: Das geschieht nicht ideologisch, sondern das meiste oder ein guter Teil dessen geht auch an die Landwirte, damit sie für den Naturschutz wichtige Flächen pflegen und in einem Zustand erhalten, der es ermöglicht, dass dort seltene Tierarten und Pflanzenarten weiter leben können. In der Summe belaufen sich die Ausgaben in diesem Bereich jährlich auf 26,7 Millionen €. Das sind 2,3 Millionen € mehr an Landesmitteln als in der Vergangenheit. Hinzu kommen noch 9 Millionen € an europäischen Mitteln. Damit ist der Naturschutz nun wirklich – Gott sei Dank, muss ich sagen – gut aufgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es gerade für die schwierigen Jahre 2010 und 2011 das Ziel sein muss, die richtigen Schwerpunkte zu setzen. Wir wollen auch in der Zukunft eine leistungsfähige Landwirtschaft. Wir wollen einen starken und innovativen ländlichen Raum mit einer starken Wirtschaftsstruktur, auch mit einer starken Bevölkerung. Wir wollen eine Politik im Interesse der Verbraucher, die auch die Wirtschaft nicht aus dem Blick verliert. Und wir wollen eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Ressourcen im Einklang mit der Natur. Daran wollen wir im Interesse unseres Landes auch in den kommenden beiden Jahren erfolgreich arbeiten. Dafür ist der vorliegende Haushalt eine hervorragende Grundlage.
Vielen Dank.
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über die Lebensmittelkontrolle. Das ist aber nur ein schmaler Ausschnitt aus dem gesamten Verbraucherschutz. Sie gestatten mir, Herr Kollege Pix, dass ich mich deshalb nicht nur an die angesprochene Thematik halte.
Erlauben Sie: Das tut hier überhaupt nichts zur Sache. – Verbraucherschutz ist in der Summe ein Stück weit mehr. Man muss die Kontrolle als einen Teil des Verbraucherschutzes sehen und nicht losgelöst von allem, weil alles mit allem zusammenhängt.
Mit den Pixeln ist das so ein Problem. Wenn die Auflösung zu grob ist, wird es halt ein bisschen schwierig.
Ich will vorab sagen: Das Thema Verbraucherschutz ist für die Landesregierung ein elementar wichtiges Thema, allerdings nicht aus der Schutzideologie heraus, die Sie nach dem Motto „Nimm die Bürger und schütze sie vor allem Möglichen“ pflegen. Es ist in erster Linie auch ein wirtschaftspolitisches Thema.
Genau. – Verbraucherschutz hat damit zu tun, dass sich die Qualität der Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich verbessert, vor allem die Dienstleistung für den Bürger, und damit die Transparenz und Durchschaubarkeit der Produkte. Es ist am Ende ein Standortvorteil für Baden-Württemberg, auch für die Unternehmen in Baden-Württemberg, wenn man das konsequent verfolgt.
Deshalb versuchen wir, die Wirtschaft verstärkt mit einzubeziehen, und zwar nicht nur durch Beratung, sondern auch durch entsprechende Initiativen. Denn das ist der bessere Weg, als wenn ich am Ende der Pipeline den Betrieben die Kontrolleure schicke. Das ist der entscheidende Punkt. An dieser Baustelle muss man kontinuierlich arbeiten. Das ist nicht am Morgen begonnen und am Abend abgearbeitet, sondern das ist eine kontinuierliche Baustelle, die kontinuierlich betrieben werden muss. Aber es ist der richtige Ansatz.
Wenn man die Finanz- und Wirtschaftskrise betrachtet, muss man sagen, dass der Binnenkonsum der Baden-Württemberger und der Deutschen insgesamt Gott sei Dank nicht nachgelassen hat, sondern dass wir im Bereich der Binnenwirtschaft nach wie vor eine hohe Nachfrage verzeichnen. Das hat einerseits mit dem Vertrauen in die neue Bundesregierung zu tun.
Natürlich. – Die Umfragewerte der neuen Bundesregierung waren eindeutig. Herr Kollege Walter, es ist wahrscheinlich nicht ganz von Nachteil, dass Sie in der Opposition sind, sonst wäre das mit dem Binnenkonsum und der Nachfrage nicht so.
Das hängt zum Zweiten natürlich auch damit zusammen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg im Wesentlichen noch immer darauf verlassen können, dass die Produkte made in Germany qualitätsorientiert hergestellt sind, egal, ob es sich um Lebensmittel oder um andere Produkte handelt. An diesem Baustein muss man letztlich festhalten. Das Thema Transparenz ist wichtig.
Ja.
Es ist keine Frage, Frau Kollegin Kipfer. Ich kritisiere dies auch: Der Bund springt an dieser Stelle eigentlich zu kurz. Wir brauchten eine deutlichere Stärkung der unabhängigen Berater, darunter auch Anlageberater, zumindest aber eine Abkehr von der Provisionsberatung
bzw. als Minimum eine klare Transparenz hinsichtlich der Provision, deren Höhe in den Verträgen auch ausgewiesen werden muss, damit Verträge untereinander überhaupt vergleichbar sind.
Natürlich. Wir sind doch dabei. Aber Sie wissen auch, dass die Meinungen hierzu heterogen und unterschiedlich sind. Auch bei den Vorgängern der jetzigen Bundesregierung gab es – zwar nicht vonseiten des Wirtschaftsministeriums, aber vonseiten des Finanzministeriums – erhebliche Vorbehalte beispielsweise gegen eine transparente Ausweisung solcher Kos ten.
Aber zurück zum Gesamtzusammenhang und damit zum „End of the Pipeline“. Noch einige Ausführungen zum Thema Information: Der zweite Baustein ist bei uns nicht nur die Frage, was Unternehmen tun können, sondern auch, was im Bildungsbereich getan werden kann. Wir tun deshalb alles – und zwar schon von Grund auf, in den Schulen und in den Kindergärten –, um bezüglich Fragen der Ernährungsberatung und der allgemeinen Verbraucherberatung voranzukommen. Wir haben jetzt gerade gemeinsam mit dem Kultusministerium einen Leitfaden für Pädagogen entwickelt, der allen Schulen zuging, damit solche Inhalte einfach in die bereits bestehenden Bildungspläne – die Schulen haben bei der Unterrichtsgestaltung inzwischen wesentlich größere Freiheiten als früher – implementiert werden können. Ich meine, der zweite wichtige Baustein ist, dass sich die Verbraucherinformation, die Kenntnisse der Verbraucher deutlich verbessern und deutlich verstetigen.
Nun kommen wir zum dritten Baustein, nämlich zur Kontrolle, und zwar dem Bereich der Kontrolle, der dem Land obliegt. Dabei geht es vor allem um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und dergleichen mehr. Es ist keine Frage: Da gab es Änderungen – übrigens traten diese Änderungen erst nach der Verwaltungsreform 2005 ein –, und diese Änderungen waren im Prinzip nach dem Vorbild Baden-Württembergs gestrickt. Wir haben bei uns schon immer eine risikoorientierte Kontrolle betrieben. Das heißt, wir haben die Betriebe stärker kontrolliert, die in der Vergangenheit aufgefallen sind oder die aufgrund ihres Tätigkeitsprofils einer verstärkten Kontrolle bedurften, etwa weil sie mit Rohstoffen oder Herstellungsmethoden zu tun haben, die besondere Sensibilität erfordern.
Nach der Verwaltungsreform hat sich nun im Zusammenhang mit dem Gammelfleischskandal und veranlasst durch den Bund eine Vereinheitlichung ergeben, nämlich durch die All
gemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung, die damals neu erlassen wurde. Diese Verwaltungsvorschrift, mit deren Umsetzung gerade begonnen wurde, schreibt die Risikoorientierung der Kontrolle – die wir bereits zuvor gemacht haben – zwingend vor. Ich behaupte, das war auch ein Grund, weshalb es in Baden-Württemberg keine nennenswerten Skandale gab. Ich will solche Vorfälle für die Zukunft zwar nicht gänzlich ausschließen, meine aber, dass Vorfälle wie damals in Bayern in einem solchen Umfang bei uns erst gar nicht aufgetreten sind, weil wir bereits in der Vergangenheit risikoorientiert kontrolliert haben.
Diese Vorschrift ist also in Kraft getreten. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Zahl der Kontrolleure, die auf die Zahl der Stadt- und Landkreise insgesamt heruntergebrochen worden war, in manchen Kreisen deutlich zu gering war. Bei der Verwaltungsreform haben wir die Zahl der Kontrolleure im Grunde nach der Einwohnerzahl festgelegt. Das ist jedoch heute nicht mehr zulässig; stattdessen müssen wir die Lebensmittelkontrolleure nach der Zahl der Betriebe und orientiert an den dort bestehenden Risiken – die wiederum in verschiedene Kategorien aufgefächert sind – einsetzen, sodass sich dort Verschiebungen ergeben. Das ist natürlich schwierig, denn es sind die Landratsämter, die jetzt das Personal haben, und wir können heute nicht mehr sagen: Jetzt versetzen wir diesen oder jenen Mitarbeiter von A nach B. Das ist der Nachteil der Verwaltungsreform. Andererseits wäre mit einem solchen Vorgehen eine Lücke möglicherweise auch nur dadurch geschlossen worden, dass andernorts eine neue Lücke aufgemacht wird.
Deshalb war vonseiten des Ministeriums und auch der Landesregierung dem Grunde nach immer klar: Wir brauchen mehr Lebensmittelkontrolleure. Wir haben das berechnet, und wir kamen auf ein Minimum von 80 mehr, in einem guten Fall auf 120. Da hätten wir schon das Optimum.
Jetzt leben wir aber in den Jahren 2009/2010, also nicht unter optimalen Rahmenbedingungen. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass es gelungen ist, dass sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände auf dreimal 22 Stellen mehr – in den Jahren 2010, 2011 und 2012 – verständigt haben, die jetzt auch risikoorientiert eingesetzt werden müssen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die schon jetzt nahezu saturiert sind und bei denen die Personalausstattung stimmt, jetzt als Landkreis noch einmal eineinhalb Stellen dazu erhalten. Denn – noch einmal – Lebensmittelkontrolle findet nicht nach der Zahl der Bevölkerung, sondern nach Zahl und Risikoneigung der Betriebe statt, und danach muss sich auch die Verteilung richten.
Deshalb werden wir einen Verteilerschlüssel für die 66 zusätzlichen Stellen erarbeiten, und dann wird entsprechend verteilt. Dann haben wir in Zeiten eines schwierigen Haushaltsumfelds einen erheblichen Erfolg erreicht. Damit werden wir diese Kontrollen, die in den Betrieben stattfinden, weitestgehend abgedeckt haben, zumal ich festhalten muss: Nach der Verwaltungsreform hat sich die Zahl der Kontrollen, die durchgeführt wurden, tendenziell gesteigert und ist nicht zurückgegangen.
Die sind nach wie vor risikoorientiert.
So viel zum Thema „Verteilung dieser Stellen“. Ich glaube, das ist ein erheblicher Erfolg. Herr Kollege Pix, das könnte man, wenn man als Opposition großzügig wäre, durchaus auch einmal sagen.
Aber sei’s drum.
Ich will noch einen letzten Teil anfügen. Das ist die Frage:
Woher kommen jetzt die Kontrolleure? Das ist effektiv ein Problem. In Deutschland ist der Markt der Lebensmittelkontrolleure leer gefegt. Punkt. Dort, wo es keine gibt, kann man keine einstellen. Das ist ganz einfach.
Deshalb bilden wir jetzt konsequent aus, haben jetzt den dritten Kurs, der vollständig belegt ist. Übrigens wird die Zahl der Ausgebildeten bis Ende 2010 mehr als 220 Stellen betragen. Von den ersten 22 haben wir dann wahrscheinlich schon zehn bis 15 – wir wissen noch nicht, wie viele Abgänge es geben wird – erledigt. Dann wird direkt im Anschluss ein weiterer zweijähriger Kurs eingerichtet, sodass wir am Ende des Jahres 2013 tatsächlich die 66 zusätzlichen Stellen verwirk licht haben können.
Auf dem Markt sind ansonsten keine zu finden. Da kann man sich gegenseitig durch Gewährung besserer Konditionen welche abwerben. Das haben manche Kreise untereinander auch schon gemacht. Gut, das ist der Wettbewerb; das ist okay. Aber es gibt hier eben kein Überangebot.
Trotzdem ist das eine klare Prognose: Die Aufgaben werden erledigt; in drei Jahren sind wir so weit.
Jetzt kommt noch ein Letztes hinzu. Immer wieder vergessen werden die 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern. Auch sie leisten einen erheblichen Teil der Kontrollen, die in der Zukunft noch wichtiger werden, und zwar bezüglich dessen, was die Gegenstände in den Regalen angeht.
Auch bezüglich der Tafeltrauben. Risikoorientiert kontrollieren wir auch bei den Tafeltrauben. Wenn Ergebnisse festgestellt werden, dann werden die auch transparent gemacht, dann werden die auch kommuniziert. Das wird auch Folgen haben, und zwar auch für die Beratung speziell in BadenWürttemberg.
Aber für die Veterinäruntersuchungsämter, für die Labore, die die Kontrollen machen, wird es ganz entscheidend sein, dass wir sie nicht durch Einsparungen knebeln, sondern dass wir sie auch in Zukunft vernünftig ausstatten. Das tun wir. Denn die Proben bei Händlern werden aufgrund der Internationalisierung und der Globalisierung des Lebensmitteleinzelhandels, des Handels generell, immer wichtiger. Die größten „Sünder“, die wir dabei finden, stammen nämlich nicht aus Deutschland. Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.
Das ist einfach so. Deshalb ist es nötig, dass der Handel in Deutschland qualifiziert kontrolliert wird.
Ich wollte jetzt eigentlich zum Schluss kommen, Herr Lehmann.
Ja, wenn es ganz dringend ist. – Bitte, Herr Kollege Lehmann.
Lassen Sie mich das Thema Kontrollen mit einem letzten Satz abschließen: Diesen Baustein der Kontrollen werden wir weiter forcieren, weil wir natürlich für die Taten, die anderswo, in anderen Ländern der Welt angestellt werden, die Produzenten nicht haftbar machen können. Die finden wir halt erst am Endprodukt, nämlich dann, wenn die Endprodukte in den Regalen stehen.
Jetzt zu Ihrer Frage, Herr Kollege Lehmann: Wir haben als einziges Land in Deutschland eine verbraucherschutzpolitische Strategie. Ich will nicht davon sprechen, dass wir sie in Auftrag gegeben hätten; denn die erarbeiten wir selbst. Die befindet sich derzeit in der Erarbeitung und wird im Laufe des Jahres 2010 auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Es gibt kein anderes Land in Deutschland – das Gleiche gilt für den Bund –, das bislang eine solche Strategie und damit eine grundlegende, wenn man so will, auch Philosophie für den Verbraucherschutz erstellt hat. Es gibt kein anderes Land.
Der Strategie folgt der Aktionsplan, weil die Strategie natürlich auch durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen mit Leben erfüllt werden muss. Wir tun also einen Schritt nach dem anderen, und deshalb werden wir im Laufe des Jahres 2010 mit der Erarbeitung des notwendigen Aktionsplans beginnen.
Dann haben wir einerseits eine strategische Ausrichtung und andererseits eine klare Unterfütterung mit Stellen, mit Finanzbudgets, mit Handlungen etc. Damit sind wir, glaube ich, in der Ausrichtung der Verbraucherpolitik besser aufgestellt als jedes andere europäische Land.
Vielen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat hat die Bundesregierung in der zweiten Stufe des Wettbewerbs das, wie ich meine, gute Projekt abgelehnt. Es ist in Wettbewerbssituationen immer so, dass es Erste und Zweite gibt. Ärgerlich ist es immer für den Zweiten – auch wenn die Projektierung meines Erachtens hervorragend war. Im Endausbau wären es 50 000 ha gewesen, zweifelsohne das größte Gebiet. Es hätte mit über 13 Millionen € in zehn Jahren auch das größte Finanzvolumen beansprucht. Das mag auch ein Ablehnungsgrund gewesen sein. Man kann darüber nur rätseln.
Es gab ein Schreiben an das federführende Landratsamt in Rastatt. Da hat man einige Bereiche herausgegriffen, z. B. dass zu wenig herausragende Merkmale vorhanden gewesen wären. Verschlüsselt hat das bedeutet, wir hätten eine deutlich höhere Hektarzahl an Bannwäldern ausweisen müssen. Dann hätte sich aber in der Tat die Frage der Verträglichkeit von
wirtschaftlicher Nutzung und Naturbelassenheit gestellt. Diesen Spagat muss man aber erst einmal machen. Im Augenblick sehe ich keine Notwendigkeit für einen solchen Schritt.
Im Übrigen wollte die Jury, Frau Splett, auch keine akute Gefährdung der Lebensräume sehen
ich stelle es ja nur fest –,
ungeachtet der Besitzverhältnisse. Die naturschutzfachliche Aufwertung des Gebiets sollte weiter erläutert und präzisiert werden.
Wir lassen jetzt einmal dahingestellt, aus welchen Gründen es dann letztlich scheiterte. Aber es könnte auch sein, dass die Gründe den Namen eines Erzengels trugen. Denn der war damals Bundesumweltminister. Dass das Bundesumweltminis terium in der Zeit der Großen Koalition der schwarz-gelben Regierung in Baden-Württemberg nicht von vornherein positiv gesonnen war, kann man vielleicht annehmen; man könnte zumindest einmal darüber spekulieren, so wie man über manche anderen Dinge auch spekuliert.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Grund könnte auch gewesen sein, dass wir bei uns bereits zwei Naturschutzgroßprojekte laufen haben, die der Bund zu 65 % mit fördert. Das ist zum einen das Pfrunger-Burgweiler Ried; das ist zum anderen der Südschwarzwald, also die Region um den Belchen, den Feldberg und das Obere Wiesental. Es mag sein, dass es dann für Baden-Württemberg zu viel geworden wäre – obwohl wir meines Erachtens eine hervorragende Konzeption geliefert haben.
Herr Bayer, Sie haben gesagt, die Natur dort sei ein Flickenteppich. Es ist wahr: Wenn Sie die ausgewiesenen Schutzgebiete zusammen mit den Natura-2000-Gebieten – die zum Teil identisch mit Bann- und Schonwäldern und Naturschutzflächen sind – betrachten, dann mögen Sie recht haben. Dort sind aber nur die sozusagen „hochwertigsten“ Gebiete meldepflichtig gewesen, und die haben wir auch gemeldet. In der Abrundung für das Gesamtgebiet sah das ganz anders aus.
Sie haben zudem beklagt, Herr Bayer, es gäbe einen rasanten Artenschwund, es gäbe Zerschneidung und Zersiedelung. Sie müssen mir im Nordschwarzwald einmal zeigen, wo es einen rasanten Artenschwund gibt, wo es dort Zerschneidung gibt, wo es noch heute Zersiedelung in einem nennenswerten Umfang gibt. Das ist nirgendwo der Fall. In dieser Hinsicht sind wir doch wirklich clean. Wir setzen alles auf die Konzentration von interkommunalen Gewerbegebieten, auf die innerörtliche Entwicklung. Es gibt keine zusätzlichen Zerschneidungseffekte mehr. Das haben wir alle gemeinsam übrigens selbst mit der letzten Novelle des Naturschutzgesetzes verhindert.
Damit bleiben diese Räume unzerschnitten. Eine Zersiedelung – Stichwort „neue Siedlungselemente“ – findet genauso wenig statt. Mit Allgemeinplätzen kommt man also nicht weiter; die Behauptungen sollte man schon belegen.
Eines ist klar: Wir werden die Intentionen, die die Antragsteller – die vier Landkreise und die Stadt Baden-Baden – hatten, gemeinsam weiterverfolgen. Frau Splett, man kann jetzt aber nicht einfach fordern, das Land müsse im Bereich der Finanzierung ins volle Obligo springen. Das muss man ganz realistisch sehen. Wir haben eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen. Das eine sind die Daueraufgaben, die wir haben.
Im Bereich der Landschaftspflege, des Artenschutzes, der Managementpläne und deren Erfüllung bei Natura 2000 haben wir Verpflichtungen von der EU, die wir auch sukzessive erfüllen.
Das Zweite ist: Wir sind im Bereich der Naturschutzgroßprojekte weiterhin aktiv. Ich will Ihnen noch einmal sagen, was in den letzten Jahren gelaufen ist. Ich habe das Pfrunger-Burgweiler Ried und den Südschwarzwald bereits erwähnt. Ich will das Biosphärengebiet als weiteres Großprojekt etwas anderer Art – es gehört aber genauso in diese Kategorie – erwähnen. Ich will das neue LIFE-plus-Projekt Schwäbisches Albvorland erwähnen. Ich will das LIFE-plus-Projekt im Bereich des Federsees erwähnen.
Das alles sind Maßnahmen, die in den letzten vier Jahren neu in Angriff genommen worden sind, bei denen wir großflächig, und zwar projektorientiert und mit einer klaren Zielsetzung, Naturschutzstrategien entwickeln. Das sind Naturschutzstrategien, die an eine hohe Besiedlungsdichte angepasst sind. Sie schaffen den Spagat, dass wir mit der Natur nicht nur sorgsam umgehen, sondern Biodiversität und Lebensräume erhalten und sogar verbessern.
Das lässt sich ein Stück weit auch an den Arten festmachen. Dass der Graureiher wieder überall zu sehen ist, ist wohl jedem aufgefallen. Beim Storch ist es ähnlich.
Dass der Uhu praktisch landesweit wieder vorhanden ist und nicht nur wieder seine Nischen findet, sondern im Prinzip landesweit eine bestimmte Population erreicht hat, ist bekannt.
Nein. Es geht zunächst einmal um großflächige Lebensräume.
Dass die Wildkatze wieder in Baden-Württemberg anzutreffen ist, ist ebenfalls wahr, und ebenso, dass der Luchs wieder häufiger in Baden-Württemberg beobachtet wird.
Das muss man einfach einmal festhalten.
Ich will Ihnen gar nichts unterstellen. Sie sind ja sehr vorsichtig vorgegangen. Ich muss sagen, man muss es fast als Lob vonseiten der Opposition empfinden, wenn man so sorgsam behandelt wird.
Es gibt aber tatsächlich Erfolgsparameter, die man am Ende nicht leugnen kann.
Echte Probleme haben wir – da haben Sie, Frau Kollegin Dr. Splett, völlig recht – in einigen Bereichen, wo es um die Frage alter Kulturlandschaften geht – Stichwort Feldlerche und anderes –,
also nicht um „Natur pur“, sondern darum, alte Kulturlandschaften zu erhalten, und zwar mit alten Bewirtschaftungsformen, die in der modernen Landbewirtschaftung heute im Grunde so nicht überlebensfähig wären.
Das ist wirklich ein Baustein – das räume ich gern ein –, wo man noch das eine oder andere machen kann. Aber auch da müssen wir einen Spagat bewältigen. Denn Sie sind wie ich auch für regionale, gesunde Ernährung. Regionale, gesunde Ernährung lässt sich letztendlich jedoch nicht im reinen Extensivbetrieb erwirtschaften. Da muss man einen Spagat zu einer – ich spreche jetzt gar nicht von Intensivlandwirtschaft – produktionsorientierten und nicht nur extensiv orientierten Landwirtschaft machen. Diesen Spagat muss man dann auch gemeinsam machen; das gehört meines Erachtens dazu.
Frau Kollegin Splett, Sie beklagen, die 250 000 €, die wir für das Projekt vorgesehen hatten, seien schon längst woanders. Es ist ganz klar: Wenn ein Projekt nicht zustande kommt und konkrete Detailprojekte noch nicht für zuschussfähig erklärt wurden, dann werden wir das Geld nicht bunkern und auf Halde legen, wenn es andernorts sinnvoll einzusetzen ist. Das gebietet schon die Wirtschaftlichkeit.
Jetzt will ich Ihnen jedoch einmal Folgendes vorrechnen und beziehe dabei auch den Haushaltsentwurf ein, der dem Parlament noch nicht vorliegt, aber innerhalb der Regierung bereits vorberaten wurde – was ihr gutes Recht ist –:
Der Naturschutz konnte, was die Landesmittel angeht, in den letzten drei Jahren ein Plus von 15 % verzeichnen. Wenn Sie dabei die restliche Haushaltsentwicklung gegenüberstellen, dann kann sich das zumindest sehen lassen. Das ist eine Basis, von der aus man die zusätzlichen Aufgaben nicht nur gut erledigen kann, sondern auf der wir auch ordentlich wirtschaften können.
Frau Kollegin Dr. Splett, natürlich ist es so, dass am Ende immer Wünsche offenbleiben. Was wäre ein Land ohne Wün
sche, was wäre, wenn wir keine Ziele mehr hätten? Es muss noch etwas für die nächsten Jahre übrig bleiben, an dem man arbeiten kann.
Deshalb muss ich ganz offen sagen: 15 % mehr in den letzten Jahren, wenn ich auch das Jahr 2010 einbeziehe, können sich meines Erachtens sehen lassen. Das wird einerseits ganz konzentriert in die genannten Projekte und andererseits in das Thema Natura 2000 und Landschaftspflege investiert.
Unsere Zielsetzung ist jedenfalls, dass die Teilprojekte, die in dem Naturschutzgroßprojekt benannt worden sind, umgesetzt werden. Das wird in einem ersten Schritt in einem Projekt vor Ort mit dem Aufbau von acht Naturcamps und eines Wildnistrails von etwa 80 km Länge erfolgen. Sobald das Projekt konkret ausgearbeitet ist – so weit ist es noch nicht –, werden wir darüber entscheiden, in welcher Form gefördert und in welcher Form das Projekt auf den Weg gebracht wird.
Was die Frage der Biodiversität und des Artenschutzes im Nordschwarzwald, in Sonderheit bezüglich des Auerhuhns, angeht: Dort sind wir nicht nur auf einem guten Weg, sondern im Zuge der Konzeption und der Umsetzung ist es gelungen, die Bestände dort zu stabilisieren.
Was wir allerdings nicht wissen, ist: Wie wirkt sich das Klima aus?
Sie werden jetzt nicht umhinkommen, zu realisieren, dass wir in den letzten 50 Jahren eine Klimaerwärmung um 1 Grad hatten und dass das Auerhuhn kein Kaiserstuhlbewohner ist, sondern eher in hochmontanen und subalpinen Lagen zu Hause ist. Das ist halt so. Das ändert sich nicht.
Dass damit die Lebensräume tendenziell eingeengt werden, ist auch klar. Aber im Augenblick ist die Situation bei diesem Thema stabil, und ich glaube, wir sind auch dort auf einem guten Weg. Jedenfalls haben wir alle ein Interesse daran, dass Auerhuhn und Luchs auch in der Zukunft gute Botschafter für Natur, für Tourismus, aber auch für die Menschen im Nordschwarzwald und anderswo sind.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat ein Gesetz mit einer etwas umständlichen Überschrift eingebracht. Das will ich gar nicht verhehlen. Ein Teil dieser wohlgemerkt auf Bundesebene geschaffenen Rechtslage, Herr Kollege Winkler und Herr Kollege Murschel, geht auf sieben Jahre rot-grüne Bundesregierung zurück. Deshalb war und ist es richtig und notwendig, dass die Länder im Rahmen der Föderalismuskommission I durchgesetzt haben, dass zumindest einige der Kompetenzen neu geordnet werden, und zwar so, dass wir das Ganze auch in eigener Zuständigkeit und eigener Umsetzung durchführen können.
Ich hätte mir damals gewünscht, es wären noch einige weiter gehende Vorschläge gekommen. Ich erinnere an die Frage der Rahmengesetzgebung im Bereich des Bundesnaturschutzgesetzes. Da hat der Bund versucht, weite Zuständigkeiten zurückzubehalten. Das passt eben nicht mit der Frage der Entbürokratisierung zusammen, Herr Kollege Winkler und Herr Kollege Dr. Murschel, die Sie eben in hehrer Weise wie ein Schild vor sich hergetragen haben. Denn auch dort wären klare Zuständigkeiten der Länder in der Frage der Flächenbewirtschaftung – Abwägungsgrundsätze etc. – viel besser gewesen.
Ich hätte mir weitere Zuständigkeiten beispielsweise auch im Bereich der Waldgesetzgebung gewünscht, was die Rahmengesetzgebung des Bundes angeht, die ja in Teilen geblieben ist.
Da gäbe es also schon noch einige Beispiele, bei denen man bei entsprechendem Willen einen deutlich größeren Beitrag zur Entbürokratisierung hätte leisten können, indem Zuständigkeiten neu geordnet worden wären.
Aber, meine Damen und Herren, auch das darf nicht darüber hinwegtäuschen: Den größten Bereich der Bürokratie haben wir im Prinzip in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts erlebt, indem zunächst Funke und dann Künast dem Wust an CrossCompliance-Vorschriften der Europäischen Union zugestimmt haben. Das ist, glaube ich, der ganz entscheidende Punkt.
Man muss, glaube ich, ein paar Dinge wieder zurechtrücken und fragen, wo uns tatsächlich der Schuh drückt. Das ist das Thema „Bürokratiekosten bei der Verwaltung“ genauso wie
das Thema „Bürokratiekosten der Privaten“, in diesem Fall der Landwirtinnen und der Landwirte.
Wenn der Rechnungshof in Baden-Württemberg feststellt, dass wir allein bei der Umsetzung der landwirtschaftlichen Programme in Baden-Württemberg Bürokratiekosten, Verwaltungskosten von über 10 % haben, dann ist das mehr, als dieser Sektor bei einem Versicherungsunternehmen, das im Bereich der Beratung etc. intensiv unterwegs ist – diesen Teil haben wir noch gar nicht mitberechnet –, heute im Prinzip kos tet.
An diesen Bürokratiekosten, die die Verwaltung des Landes zu tragen hat – der Rechnungshof hat uns ja attestiert, dass sie nicht durch das Land, sondern durch Vorgaben der Europäischen Union verschuldet sind,
waren Sie in Ihrer Regierungszeit auf Bundesebene gleichermaßen beteiligt.
Nein. Ich erwähne das nur, Herr Pix,
weil von Ihrer Seite ständig das Thema Bürokratieabbau im Mund geführt wird und so getan wird, als ob die Schuldigen in Stuttgart säßen.
Dabei wurden die Hauptlasten in diesem Bereich von Funke initiiert und von Künast dann umgesetzt. Das ist ein Teil der Wahrheit. Die muss man eben auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Ich bin es nämlich auch leid, dass der Verwaltung, die in Baden-Württemberg gut arbeitet – wir versuchen, Anlastungsrisiken etc. zu minimieren, damit wir im Bereich der Landwirtschaft und im Bereich des Naturschutzes die Mittel, die Brüssel uns zur Verfügung stellt, auch tatsächlich im Verhältnis 1 : 1 weiterleiten können; darum bin ich auch bemüht –, und auch mir ständig gleichermaßen um die Ohren gehauen wird, mit welchen Vorschriften und dergleichen gearbeitet werden muss – und zwar von meinen Mitarbeitern in der Verwaltung genauso wie von den Landwirten und von denen, die Naturschutzarbeit vor Ort leisten. Von beiden Seiten wird mir das um die Ohren gehauen nach dem Motto „Die Landesregierung ist die Stelle, die das entsprechend umzusetzen hat“.
Nein, so ist es eben nicht. Da gibt es auch Verantwortliche, und die muss man hin und wieder auch einmal nennen.
Herr Kollege Winkler, bitte.
Herr Kollege Winkler, ich stimme Ihnen bei Ihrer Schlussfolgerung nicht zu.
Wir haben den richtigen Weg gewählt. Es war noch mein Vorgänger Willi Stächele, der damals in Berlin nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch was die Bürokratiekosten angeht, für das Land hervorragend verhandelt hat. Dass wir mit dem Modell richtig liegen, zeigen ja gerade im Augenblick die Verhandlungen auf europäischer Ebene. Es wird nämlich zu einer Entkopplung führen. Wir haben in Deutschland entkoppelt, und dazu stehe ich auch.
Wir alle wollen unsere landwirtschaftlichen Betriebe nicht in einen Bruch hineinführen nach dem Motto „Von einem Jahr auf das andere wird alles anders“. Dass es bei solchen Umbrüchen Gewinner wie Verlierer gibt, das wissen Sie, Herr Kollege Winkler, auch. Deshalb braucht man dafür Übergangszeiträume, und dafür stehe ich auch.
Der Verwaltungsaufwand hierfür ist beträchtlich geringer als das, was Künast und Funke uns im Bereich Cross Compliance mit erkauft haben, wenn es um die Frage der Kontrollen, von Kontrolldichten und dergleichen mehr geht. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich wollte irgendwann auch noch einmal detailliert zu dem Gesetz Stellung nehmen. Aber gern, Frau Präsidentin.
Herr Kollege Dr. Murschel, wir sind uns doch in einem einig: Dort, wo der Staat Geld gibt, egal, in welcher Form, ob im investiven Bereich oder als Ausgleichsleistungen wie in den Bereichen Naturschutz oder Landwirtschaft,
muss kontrolliert werden. Darüber sind wir uns doch einig. Das tun wir bei uns im Land – jetzt unabhängig von der EU – ohnehin
und in mehreren Formen.
Erstens: Es gibt Angestellte der öffentlichen Hand. Zweitens: Es gibt Beamte in diesem Land, die als Beamte schon nicht unrechtmäßig handeln dürfen. Trotzdem gibt es auch hier Kontrollen. Drittens gibt es interne Revisionen, und viertens gibt es am Ende auch noch den Rechnungshof – um nur einmal die baden-württembergische Ebene zu nehmen.
Jetzt ist aber der entscheidende Punkt: Es ist ja nicht so, dass nicht kontrolliert würde, sondern die Frage ist, in welcher Kontrolldichte, in welcher Intensität dies geschieht und mit welchen Vorschriften und Auflagen das am Ende verbunden ist.
Das ist das eigentliche Problem, und das haben Sie – nicht Sie persönlich, aber Ihre Parteifreunde – uns damals eingebrockt. Warum? Weil Ihre Ideologie davon ausgeht: Alle Landwirte sind grundsätzlich Menschen, die gegen Gesetze verstoßen, und machen die Dinge nicht ordentlich.
Das ist doch der entscheidende Punkt, weil die Ideologie bei Ihnen so funktioniert, weil Sie kein Vertrauen in die Menschen haben und weil Sie auch kein Vertrauen in die eigene Verwaltung haben; das kommt hinzu.
Frau Präsidentin, wenn ich vielleicht noch ein paar Takte zu dem Gesetzentwurf sagen darf.
Unter Schwarz-Rot war es auch nicht so viel besser.
Wir haben in den wesentlichen Bereichen der Föderalismusreform, was den Grundstücksverkehr und das landwirtschaftliche Fachwesen angeht, die Dinge vereinheitlicht, in ein Gesetzeswerk hineingepackt und dabei auch noch – wie ich meine, elegant – das Thema „Schweizer Grenze“ mit gelöst.
Ich warne davor, Herr Kollege Dr. Murschel, jetzt gleich wieder mit der Frage zu kommen: Hält dies der Rechtsprechung stand?
Natürlich hält dies der Rechtsprechung stand. Wir sind, was die Europäische Union angeht, in guter Gesellschaft, weil wir rechtlich in Richtung Schweiz in der gleichen Zielrichtung wie die Europäische Union argumentieren.
Zum Zweiten: Wir sind auch mit den Schweizern, jedenfalls mit den Regierungen auf Bundes- und Kantonalebene, auf einer Linie. Da gibt es keine Verwerfungen. Insofern kann ich nur sagen: Wer hier und heute noch Zweifel äußert,
der muss sich das sehr gut überlegen und sich letztlich auch über die Folgen im Klaren sein.
Damit können wir jetzt wieder die Instrumente anwenden, die vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs angewandt werden konnten.
Wir haben das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz in einem wesentlichen und zentralen Punkt geändert, nämlich was die Vereinfachung bei der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen angeht. Faktisch – das steht so nicht im Gesetz – haben wir dadurch die Satzungshoheit der Kommunen gestärkt; denn die Kommunen haben in der Tat das wirksame Instrument der Satzungen in der Hand, und sie können auch etwas tun, indem sie dieses Instrument einsetzen. Ebendas verstehen wir unter kommunaler Subsidiarität, und zwar auch in solchen Fragen, die die Planungen auf Gemeindebene betreffen.
Im Ausschuss sind einige Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht worden. Ich halte das Begehren für richtig, dass wir schon nach drei Jahren über die Erfahrungen berichten sollen. Ebenso meine auch ich, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft aufgrund eines Änderungsantrags, den die Regierungsfraktionen zum Bereich der Jagd und der forstlichen Gutachten eingebracht haben, berechtigt ist. Dies ist eine Klarstellung für die Bereiche der Jagd, die ein besonderes öffentliches
Vorbild haben – Staat und Kommunen –, und für die gemeinschaftlichen Jagdbezirke. Dort jedoch, wo Eigentum, Jagdrecht und Jagdausübungsberechtigung in einer Hand liegen, ist diese Form der Begutachtung im Prinzip nicht notwendig.
In der Summe bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Gesetzentwurf in Gänze zuzustimmen.
Vielen Dank.
Hochverehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will heute das Erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum einbringen. Wir setzen die Föderalismusreform I in den Bereichen Grundstückverkehr, landwirtschaftliches Pachtwesen und ländliches Siedlungswesen um,
und wir regeln mit diesem Artikelgesetz – Herr Kollege Stickelberger, nicht die Augen schließen, sondern erfreut schauen – den landwirtschaftlichen Grundstückverkehr
an der Schweizer Grenze.
Ich glaube, Sie sind schon ein bisschen schläfrig. Vermutlich war die gestrige Nacht doch ein bisschen länger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen mit dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz die weiterhin benötigten bundesrechtlichen Instrumente – die Materie unterlag früher Bundesrecht – in das Landesrecht überführen. Wir wollen sie mit den bestehenden landesrechtlichen Durchführungsbestimmungen, die es schon gab, zusammenfassen – damit leisten wir nebenbei noch einen Beitrag zumindest zum Thema Übersichtlichkeit; ich spreche einmal nicht von Entbürokratisierung; das wird die Juristen mehr interessieren als die Praktiker – und dabei auch ein Stück weit aktualisieren.
Um welche Instrumente geht es? Es geht einerseits um die Instrumente der Versagung von Genehmigungen beim landwirtschaftlichen Grundstückverkehr. Für die Waldverkäufe und -ankäufe gilt das Gleiche.
Es geht darum, dass wir Genehmigungen unter Auflagen oder Bedingungen erteilen können. Es geht um die Frage der Beanstandung von Landpachtverträgen, und es geht um die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Landes, die sogenannte Landsiedlung.
In diesem Zusammenhang, was die Frage der Versagung von Genehmigungen angeht, wollen wir auch dem im Grenzgebiet zur Schweiz bestehenden Problem des Ankaufs bzw. des Anpachtens durch Schweizer Landwirte auf deutschem Boden begegnen, das durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entstanden ist und dort inzwischen zu einer erheblichen Gefahr für die Agrarstruktur führt.
Die Zahl der Pachtverträge nimmt seit April dieses Jahres, seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, erheblich zu. Der Ankauf nimmt erheblich zu. Das hängt auch mit wettbewerbsverzerrenden Möglichkeiten – in diesem Fall der Schweizer Landwirte – zusammen, die durch die Gesetzgebung eingegrenzt werden. Schweizer Landwirte können nämlich aufgrund einer anderen, nicht EU-konformen Förderung – weil außerhalb der Europäischen Union liegend – und eines deutlich höheren Absatzpreises für die Produkte, weil auch dort noch gestützt wird,
erheblich bessere Preise für landwirtschaftliche Flächen zahlen, sowohl im Ankauf als auch in der Pacht, mit denen deutsche Landwirte letztlich nicht konkurrieren können. Diese Nachfrage nach landwirtschaftlichen Grundstücken nimmt, wie gesagt, zu.
Das Bundesfinanzministerium, das wir angeschrieben haben, hat eine Änderung des Deutsch-Schweizerischen Zollabkom
mens – was auch eine Möglichkeit gewesen wäre, das Problem zu entschärfen – inzwischen abgelehnt.
Durch die Regelung im Agrarstrukturverbesserungsgesetz, wonach „eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden“ eben auch dann vorliegt, „wenn das veräußerte Grundstück der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte dient,“ – jetzt wird es interessant – „die außerhalb des Gemeinsamen Marktes zollfrei verbracht werden, und dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen“ – so der Wortlaut –, soll diesen Wettbewerbsverzerrungen begegnet werden. Es ging um genau diese Wettbewerbsverzerrungen bei Produkten, die eben im Gemeinsamen Markt produziert werden, aber dann außerhalb des Gemeinsamen Marktes verbracht werden.
Wir meinen, dass wir da im Übrigen auch mit der europäischen Rechtsprechung konform sind.
Wir wissen, dass die Europäische Kommission unsere Auffassung hierbei teilt. Insofern bin ich davon überzeugt, wenn es zu einer erneuten Vorlage eines Gerichts beim EuGH käme, hätte unser Gesetz auch dort Bestand.
Die Schweizer müssen sich also in Zukunft in die deutsche Wirtschaft integrieren, damit sie bei der Beurteilung von Landpacht- und -kaufverträgen baden-württembergischen Landwirten gleichgestellt werden. Notwendig ist die Integration und die Vermarktung zumindest eines Teils der Produkte, die sie in ihrem Betrieb erzeugen, in Deutschland, oder sie müssen ihren Betriebssitz nach Deutschland verlegen; auch das ist, zumindest theoretisch, möglich.
Des Weiteren haben wir Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz. Eine der wichtigsten ist eine gewisse Entbürokratisierung bei der Anlage von Weihnachtsbaumkulturen. Hierzu war in der Vergangenheit ein erhebliches behördliches Verfahren notwendig. Zustimmen mussten die untere Landwirtschafts-, die untere Naturschutz-, die untere Forstbehörde und die Gemeinde. Wir wollen es jetzt mit einem Verfahren probieren, nach dem lediglich eine Anzeigepflicht besteht. Wenn sich dann innerhalb einer bestimmten Frist, die auf drei Monate bemessen ist, keine der Behörden meldet und nichts zu beanstanden ist, dann gilt dies als genehmigt. Ich glaube, diese Regelung entspricht einem sehr starken Bedürfnis der Praxis.
Ein guter Beitrag zur Entbürokratisierung, finde ich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, dass wir dieses Gesetz im Ausschuss intensiv beraten. Wir sind gegenüber Änderungen pragmatischer Art durchaus aufgeschlossen. Ich bitte Sie aber, dann am Ende auch zuzustimmen, damit wir das gesamte Werk zügig verabschieden können. Es ist nämlich vorgesehen, dass wir im Unterschied zum Rest des Gesetzes den Teil, der den Grundstückverkehr an der Schweizer Grenze betrifft, mit der Verkündung des Gesetzes im Amtsblatt spätestens bereits im November/Dezember in Kraft setzen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Wir haben in der Tat beim Saatgut Verunreinigungen festgestellt, und zwar das Land selbst, aufgrund der von uns veranlassten Prüfungen, die wir im Sinne der Vorsorge veranlassen, weil wir selbst natürlich auch das größte Interesse haben, dass – auch im Interesse aller Betriebe – nur reines Saatgut in den Verkehr gelangt.
Diese Prüfungen führen aber nicht nur wir durch, sondern auch die Saatgutproduzenten selbst. Diese werden, soweit sie in Deutschland produzieren – das gilt aber auch für die Produktion im Ausland –, auch von anderen Stellen, von anderen Bundesländern hoheitlich kontrolliert.
Wir haben mit einem Anteil von 30 % an allen bundesweit durchgeführten Untersuchungen beim Maissaatgut auf GVOBestandteile mit Abstand die meisten Untersuchungen im GVO-Bereich überhaupt durchgeführt. Damit haben wir überproportional zum Schutz der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft beigetragen.
Wir haben im Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg bei den diesjährigen Untersuchungen von konventionellem Maissaatgut in fünf von 99 Saatgutpartien Spuren von GVO-Bestandteilen festgestellt. Spuren kann man sich so vorstellen: Das ist etwa ein Korn auf 3 000. Die Spuren sind also kleiner als 0,1 %. Pro Hektar sind das etwa 30 bis 40 Maispflanzen von 80 000 Pflanzen, die, wenn der Mais gut aufläuft, pro Hektar stehen.
Drei Saatgutpartien enthielten Spuren der gentechnisch veränderten Maislinie MON 810. Dieses Konstrukt durfte bis zum 17. April in Deutschland auch tatsächlich angebaut werden. Konventionelles Saatgut mit Spuren von MON 810 wurde bundesweit nicht weiterverfolgt; es gab keine Rückrufaktionen und auch keine Umbruchverfügungen.
Wie haben die für die Überwachung zuständigen Länder anschließend gehandelt? Zwei Saatgutpartien enthielten Spuren der gentechnisch veränderten Maislinie NK 603. Dieses Konstrukt hat eine Zulassung als Lebensmittel und Futtermittel, darf jedoch in Europa nicht ausgesät werden. Wir haben deshalb die betroffenen Saatgutfirmen veranlasst, die positiv getesteten Partien zurückzurufen. Mit Ausnahme von 5 ha war das Saatgut noch nicht ausgesät. Die ausgesäte Fläche wurde dann auf freiwilliger Basis umgebrochen.
Ende April, also nach der Aussaat des Maises, wurden unsere Behörden von Sachsen darüber informiert, dass in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz Maissaatgut mit Spuren
von NK 603 ausgesät worden sei; das geht auf die Untersuchungen von Sachsen zurück. Es ging dabei um eine Fläche von rund 250 ha, davon zwei Drittel in Baden-Württemberg und ein Drittel in Rheinland-Pfalz.
Die Behörden beider Länder – in Baden-Württemberg ist das Umweltministerium die zuständige Behörde; das ergibt sich aus der Geschäftsverteilung der Landesregierung; in Rheinland-Pfalz ist es ebenfalls das Umweltministerium – haben den betroffenen Landwirten empfohlen, die bereits aufgelaufenen Maispflanzen umzubrechen und eine neue Ansaat vorzunehmen.
Von den Behörden wurde jedoch auch eine Verwertung des Ernteguts in einer Biogasanlage unter der Voraussetzung akzeptiert, dass die Bewirtschafter benachbarter Maisflächen in einem Umkreis von 300 m über die Situation informiert werden. Falls der Aufwuchs benachbarter Flächen nicht im Betrieb oder in einer Biogasanlage verwertet wird, muss die Ernte außerdem auf Spuren von GVO untersucht werden. Die Landwirte haben nicht umgebrochen. Wir haben in der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/4491 ausführlich darüber berichtet.
Vielen Dank. – Die Österreicher sind ja nicht gerade dafür bekannt, gentechnisch veränderten Organismen positiv gegenüberzustehen. Österreich hat sich mit seinen Regionen als mehr oder weniger gentechnikfrei erklärt.
Trotzdem muss man ganz realistisch sagen, dass die Österreicher, wie ich meine, zu Recht eine pragmatische Vorgehensweise gewählt haben, indem sie hinsichtlich der Frage der GVO-Freiheit des Saatguts, wie auch sonst überall üblich, eine klar definierte Schwelle setzen.
Wir haben bundesweit und auch europaweit zum Teil einen Streit darüber, wie hoch diese Schwelle gelegt werden soll. Da gibt es Überlegungen, den Schwellenwert, wie in anderen Bereichen, auf 0,9 % festzusetzen; das ist ja auch der Wert, der in der Frage der Verunreinigungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von GVO-haltigen Lebensmitteln und dergleichen mehr favorisiert wurde, wobei die Landesregierung immer dafür eingetreten ist, dass wir bei Saatgut zwar einen Schwellenwert brauchen, aber einen strengeren oder sogar einen sehr strengen Schwellenwert, weil da ja auch Unternehmenszielsetzungen tangiert sind.
Eine Unternehmenszielsetzung kann z. B. heißen: Ich bin Bio bauer und kann und will deshalb auch kein GVO-verunrei nigtes Saatgut einsetzen. Wenn man dieses Unternehmensziel hat, dann gilt das Thema Koexistenz eben gleichermaßen auch für den Biobauern. Das heißt, er darf in seiner unternehmerischen Zielsetzung nicht beeinträchtigt werden.