Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem Sie mich heute zum Ministerpräsidenten gewählt haben, gebe ich aufgrund von Artikel 46 Abs. 2 der Landesverfassung die von mir gebildete Landesregierung bekannt.
Herrn Professor Dr. Ulrich Goll, Mitglied des Landtags, zum Justizminister – ihn bestelle ich zugleich zu meinem Stellvertreter und zum Integrationsbeauftragten der Landesregierung –
Herrn Willi Stächele, Mitglied des Landtags, zum Minister für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten
Herrn Heribert Rech, Mitglied des Landtags, zum Innenminister – er wird weiterhin die Aufgaben des Landesbeauftragten für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler wahrnehmen –
Frau Dr. Monika Stolz, Mitglied des Landtags, zur Ministerin für Arbeit und Soziales – sie bestelle ich zur
Kinderbeauftragten der Landesregierung und zur Beauftragten der Landesregierung für Chancengleichheit von Frauen und Männern –
Herrn Professor Dr. Wolfgang Reinhart, Mitglied des Landtags, zum Staatssekretär mit der Amtsbezeichnung „Minister“ – ihn bestelle ich zum Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg beim Bund mit Stimmrecht in der Regierung –
Frau Professorin Dr. Claudia Hübner zur ehrenamtlichen Staatsrätin für demografischen Wandel und Senioren im Staatsministerium mit Stimmrecht in der Regierung
Ich bitte den Landtag, die Regierung gemäß Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung zu bestätigen und den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart, Mitglied des Landtags, und Drautz sowie Frau Staatsrätin Professorin Dr. Hübner nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung zu verleihen.
Die Landesregierung wird die Zustimmung des Landtags zur Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche nach der Bestätigung der Regierung beantragen. In Abstimmung mit den berufenen Regierungsmitgliedern kündige ich bereits jetzt folgende Änderungen an:
Die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz werden wir beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum bündeln. Dazu geht die Zuständigkeit für die Verbraucherzentrale vom Wirtschaftsministerium auf das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum über. Dieses Ministerium wird daher künftig für Angelegenheiten des Verbraucherschutzes, für Ernährungsangelegenheiten, Verbraucherfragen und Verbraucherinformation zuständig sein.
Ferner wird das Umweltministerium, das bisher bereits die Aufsicht über die Kernkraftwerke ausübt, künftig auch für die Erteilung von atomrechtlichen Genehmigungen zuständig sein.
Die Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz werden wir beim Umweltministerium bündeln. Dazu erhält das Umweltministerium vom Innenministerium die Zuständigkeit für das Altbaumodernisierungsprogramm und vom Wirtschaftsressort die Zuständigkeit für die Geothermie.
Das Vermessungswesen wird mit dem Flurneuordnungswesen beim Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum zusammengeführt.
Beim Wirtschaftsministerium bündeln wir alle Zuständigkeiten im Bereich Städtebau, indem wir das Bau- und das Wohnungswesen einschließlich Baurecht und Bauaufsicht vom Innenministerium auf das Wirtschaftsministerium übertragen.
Ferner gebe ich dem hohen Haus bekannt, dass ich im Einvernehmen mit der zuständigen Ministerin und den zuständigen Ministern folgende politische Staatssekretärin und Staatssekretäre ernennen werde:
Herrn Georg Wacker, Mitglied des Landtags, zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport – er wird weiterhin die Aufgaben des Ehrenamts- und Weiterbildungsbeauftragten der Landesregierung wahrnehmen –
Herrn Dr. Dietrich Birk, Mitglied des Landtags, zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Frau Friedlinde Gurr-Hirsch, Mitglied des Landtags, zur politischen Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Herrn Dieter Hillebrand, Mitglied des Landtags, zum politischen Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales – ihn bestelle ich zum Beauftragten der Regierung für die Belange behinderter Menschen –
Ich danke Ihnen und bitte Sie um eine gute, partnerschaftliche und streitige Zusammenarbeit mit der neuen Regierung.
Ich möchte den Ministerpräsidenten vor Eintritt in den nächsten Tagesordnungspunkt fragen, ob alle Kandidaten, die als hauptamtliche Mitglieder der Regierung vorgesehen sind, die Voraussetzungen nach Artikel 53 Abs. 2 der Landesverfassung erfüllen, wonach diese Mitglieder kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Das bezieht sich insbesondere auch auf den ehemaligen Kollegen Drautz, für den im Handbuch des letzten Landtags ausgewiesen ist, dass er Mitinhaber eines Weinguts ist.
Herr Kollege Kretschmann, ich gehe davon aus, dass die Damen und Herren Kollegen der Regierung die Verfassung genauso kennen wie Sie und die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen haben oder in diesen Stunden schaffen.
Nach Artikel 46 Abs. 3 der Landesverfassung bedarf die Regierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Landtag. Der Beschluss muss mit mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Der Herr Ministerpräsident hat soeben den Antrag auf Bestätigung der Landesregierung gestellt und gebeten, den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart und Drautz sowie Frau Staatsrätin Professorin Dr. Hübner nach Artikel 45 Abs. 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung zu verleihen.
Wer diesen Anträgen des Herrn Ministerpräsidenten zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Das Erste war die Mehrheit. Die Landesregierung ist damit bestätigt und den Herren Staatssekretären Professor Dr. Reinhart und Drautz sowie Frau Staatsrätin Professorin Dr. Hübner gemäß Artikel 45 Abs. 2 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regierung verliehen.