Es sind Verfahren, die unterschiedliche Begründungen hatten, Verfahren, in denen auch Unterlagen vielleicht nicht immer in dem Umfang, wie es notwendig war, vorgelegen haben, Verfahren, bei denen während unseres Ortstermins der Standort plötzlich 100 m höher oder irgendwo anders hin verlegt wurde. Ich möchte das jetzt einfach einmal vorab sagen, bevor ich zur politischen Betrachtung der Situation komme.
Tatsache ist, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, dass auf Veranlassung des CDU-Bundestagsabgeordneten Werner Dörflinger als Vorsitzendem des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zum 1. Januar 1998 ins Baugesetzbuch folgender Passus aufgenommen worden ist – ich zitiere aus § 35 – Bauen im Außenbereich – Absatz 1 Nr. 5 –:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben... zulässig,... wenn es... der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,
Man hat damals, meine Kolleginnen und Kollegen, diese Planung den Gemeinden übertragen und hat die Gemeinden, die somit zuständig waren, verpflichtet, in Flächennutzungsplänen diese Planungen vorzunehmen und Vorrangflächen auszuweisen. Das hat auch weitestgehend funktioniert, bis Sie vor zwei Jahren die Zuständigkeit für die Ausweisung über die Änderung des Landesplanungsgesetzes den Regional verbänden übertragen haben. Danach gab es draußen einen Schock. Da hat es geheißen: Wie gehen wir jetzt weiter vor? Natürlich haben die Regionalverbände – das ist auch nachlesbar – daran auch gearbeitet, aber nicht alle sind zum Erfolg gekommen – das muss man an dieser Stelle ganz klar darstellen –, aus welchen Gründen auch immer. Ich berichtete aus meiner eigenen Gemeinde, wo wir Standorte ausgewiesen hatten, die dann vom Regionalverband übernommen und geprüft wurden und plötzlich nicht mehr als Vorrangfläche angesehen wurden, unter anderem deshalb, weil sich die Höhe des Geräts, das da installiert werden sollte, geändert hatte.
Dann kam natürlich eine Diskussion auf, meine Damen und Herren. Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern – nicht dass man sich von CDU-Seite aus plötzlich zu Befürwortern der Windkraft aufschwingt, wenn man das Thema „Regenerative Energien“ anspricht.
Ich erinnere an die Windkraftanlagen in Freiburg – an der Holzschlägermatte und auf dem Rosskopf –, für die die Gemeinde, die Stadt Freiburg, eine Baugenehmigung erteilt hatte. Diese Baugenehmigung sollte dann kassiert werden. Das gelang aber nicht. Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigte die Richtigkeit dieser Baugenehmigung. Danach hat man sich in einem Verfahren geeinigt und hat gesagt: „Dann lassen wir die Windkraftanlage stehen, aber wir treffen die Vereinbarung: Im Jahr 2020 bauen wir sie vielleicht wieder ab.“ Meine Damen und Herren, das geschah auf Drängen der Landesregierung.
Wir haben auch die Situation gehabt, dass in Bezug auf eine große Windkraftanlage im Nordschwarzwald die Mehrheit des Petitionsausschusses, die Mehrheit von CDU und FDP/DVP, beschlossen hatte, der Petition zu entsprechen und die Windkraftanlage dort zu verhindern. Am 22. Februar 2006 haben wir hier im Hohen Haus durch das Votum des Landtags insgesamt diese Petition zurückgewiesen. Dort wurde dann grünes Licht für den Bau erteilt. Wenn ich richtig nachgelesen habe – auch die Presse hat darüber berichtet –, dann ist die Windkraftanlage durch ein Gerichtsverfahren genehmigt worden. Das ist wohl gerichtsfest; es ist endgültig und damit wohl hoffentlich vom Tisch.
Diese Dinge haben sich so abgespielt. Es hat uns natürlich sehr befremdet, wenn dann immer wieder nachträgliche Forderungen in den Verfahren, bei Ortsterminen, gestellt wurden. Ich darf hier an dieser Stelle den Vertretern aller Ministerien, die mit den Verfahren befasst waren, recht herzlich Danke schön sagen, denn die waren – manchmal unter Stöhnen – bereit, nachzuliefern, wenn angeblich noch einmal irgendwo etwas erkundet und erforscht werden sollte, was schon auf dem Tisch des Hauses lag. Das haben wir alles schon gehabt.
Aber eines möchte ich an dieser Stelle sagen – ich werde auf das Ende meiner Redezeit aufmerksam gemacht –: Jede Form von Kritik am Vorsitzenden des Petitionsausschusses möchte ich zurückweisen,
und zwar ganz einfach deshalb: Wenn er – wofür ich ja politisch noch Verständnis habe –, im Würgegriff oder Zangengriff der CDU insgesamt steckend,
einige Dinge nochmals zusätzlich geprüft haben wollte, hat man das den restlichen Mitgliedern des Petitionsausschusses natürlich auch zukommen lassen. Ich kann mich da nicht beklagen. Mir macht es nichts aus, wenn wir vier oder sechs Wochen später alles noch einmal diskutieren müssen. Aber es war nicht nur der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der solche Wünsche artikulierte, sondern es waren auch Vertreterinnen und Vertreter der FDP/DVP dabei. Also: Weg mit dem Vorwurf, der Petitionsausschussvorsitzende hätte leichtfertig irgendetwas in die Wege geleitet, was dann zum Nachteil der Investoren und der Windkraft gewesen wäre.
Nein, hinderlich vonseiten der Politik für die Windkraft in Baden-Württemberg war die CDU in ihrer Mehrheit, die manches verhindert hat. Ich bin manchmal erstaunt über die Lippenbekenntnisse, die Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, trotzdem immer noch äußern. Ich bin davon überzeugt: Auch das wird sich noch legen. Die Zukunft wird Ihnen sicherlich beweisen, dass wir, die SPD, auf dem richtigen Weg sind. Ich bin froh, dass mir dieser Antrag der SPD Gelegenheit gibt, die se Meinung in aller Klarheit und Deutlichkeit zu vertreten.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Herr Kollege, Sie werden noch erleben, wie die Anlagen abgebaut wer- den!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/928, ist durch die Aussprache erledigt.
Der Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/833, besteht aus zwei Abschnitten. Abschnitt I ist durch die Aussprache erledigt.
Wer Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/833 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist abgelehnt.