Gustav-Adolf Haas

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich bin in diesem Moment sehr gerührt und darf mich recht herzlich bedanken.
Ich war gern Ihr Kollege, und ich freue mich auch immer wieder, auch in der Zukunft, wenn wir uns begegnen. Ich verspreche Ihnen, dass ich den Kontakt zu Ihnen nicht mehr abreißen lasse; das ist ganz klar.
Ich habe meinem Freund Klaus Schüle gestern – zu seiner Beruhigung – gesagt: Ich werde nicht für den Vorsitz der CDULandtagsfraktion kandidieren.
Dieses Versprechen nehme ich ernst; damit mache ich Ernst.
Ich gehe auch nicht nach Brüssel.
Ich gehe zurück in den Schwarzwald,
und der Herr Präsident und ich werden uns sicherlich in Dachsberg – oder wo auch immer eine Feierlichkeit stattfindet – noch des Öfteren begegnen und gemeinsam auf unsere schöne Zeit miteinander eingehen und auch auf Ihrer aller Wohl trinken.
Ich habe es schon im Petitionsausschuss dargelegt: Falls man sich im Landtag von Baden-Württemberg nach einer gewissen Zeit je nicht mehr an mich erinnern könnte, würde ich selbstverständlich eine Petition einbringen – ganz egal, zu welchem Thema.
Im Badischen geht man ja nicht, ohne ein Geschenk zu machen. In Württemberg soll es umgekehrt sein.
Ich habe mir von meinem Mitarbeiter, Andreas Bertram, eine Zusammenstellung anfertigen lassen. Auf dem Bild ist mein Konterfei zu sehen. Der Inhalt sind diese sogenannten Initiativen, die der Herr Präsident angedeutet hat.
Es sind ungefähr 230 bis 260. Die Mündlichen Anfragen sind auch dabei. Das sage ich zur Beruhigung.
Ich möchte dem Herrn Präsidenten dies als kleines Dankeschön übergeben. Ich hoffe, es bieten sich noch viele Gelegenheiten, uns wiederzusehen. Nochmals Danke schön für das gute Miteinander.
Herr Minister, an welches Ministerium muss sich die Gemeinde Feldberg denn direkt wenden, wenn nicht an das Wirtschaftsministerium?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie kann ausweislich der Pressemeldung vom 22. Oktober 2009, wonach in Notlagern des Studentenwerks 60 Betten deshalb von Erstsemestern belegt werden müssen, weil in Freiburg keine andere Unterkommensmöglichkeit in Wohngebäuden bei privater Vermietung oder bei Vermietung von in öffentlicher Trägerschaft stehenden Häusern zu Semesterbeginn möglich ist, kurzfristig Abhilfe dieses Notstands erreicht werden?
b) Sind an weiteren Standorten von Hochschulen in BadenWürttemberg solche Notsituationen zum Semesterbeginn ebenfalls festgestellt worden, sodass auch dort kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss?
Danke schön.
Herr Staatssekretär, zunächst noch einmal zu meiner Anfrage.
Kann ich also mit nach Hause nehmen, dass die Belegung von 60 Notbetten im Moment nicht mehr besteht?
Dann darf ich scherzhaft anfügen: Wenn Sie Entzugserscheinungen bekommen sollten, was meine Mündlichen Anfragen betrifft: Ich habe einen Ersatzbewerber und werde ihn einarbeiten.
Danke schön.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die Sorgen der Baugenehmigungsbehörden bekannt? Es werden zwar sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt, aber die Bauanträge müssen sorgfältig geprüft werden. Die Baugenehmigungsbehörden haben die Sorge, dass ihnen gegenüber Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, wenn man im Nachgang unterstellen kann, dass die Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde nicht sorgfältig erfolgt sei. Kennen Sie diese Sorgen der Baugenehmigungsbehörden?
Herr Minister, würden Sie mir die Frage beantworten, wieso Ihr Vorgänger im Amt eine sehr großzügige Erhöhung des Gehalts des Geschäftsführers genehmigt hat, ohne dass der Aufsichtsrat davon Kenntnis hatte.
Herr Minister, wie beurteilen Sie es, dass Ihr Vorgänger im Amt diese eigenmächtige Handlung durchführte? Warum wurden die entscheidenden Stellen so weit abgeschmolzen, dass nur ein geringer Teil des Aufsichtsrats von den Vorgängen Bescheid wusste?
Herr Minister, hatten Sie dem Staatsministerium empfohlen, die Staufermedaille nicht an den früheren Geschäftsführer auszuhändigen?
Ich habe gefragt, ob Sie es empfohlen haben.
Herr Minister, würden Sie für die Zukunft anregen, dass man den Steuerberater – es wurde früher schon einmal presseöffentlich dargestellt, dass ein Steuerberater eine Rolle spielt – gelegentlich auswechseln und durch einen anderen ersetzen soll?
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
b) Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Landesregierung gegenüber dem Auftragnehmer ergriffen, um sicherzustellen, dass derartige Vorfälle nicht zur Regel werden?
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben richtigerweise dargestellt, dass zum Teil Fahrzeuge von 1984 im Einsatz sind. Ist ausgeschlossen, dass der verminderte Wartungsdienst, der im Moment bei der DB aufgrund betriebswirtschaftlicher Anordnungen durchgreift, Ursache für die erhöhte Zahl von Betriebsausfällen ist? Ist es vielleicht so, dass die Fahrzeuge auf der steilen Höllentalstrecke einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt sind, dass die Wartung jedoch nicht entsprechend erfolgt? Das ist die Frage.
Daraus folgt die Frage, ob Sie Einflussmöglichkeiten haben, die Bahn darauf hinzuweisen, dass der Betriebsdienst, der Wartungsdienst in Freiburg verstärkt werden muss, um die
Probleme auf die Reihe zu bringen, damit die verhältnismäßig alten Fahrzeuge, die 25 oder 19 Jahre alt sind, auf dieser Strecke wirklich ihren Dienst tun können.
Frau Präsidentin, diese 17 Sekunden werde ich mit Sicherheit ausnutzen.
Ich darf auf Folgendes hinweisen. Der Rechnungshof hat auf Seite 51 der Beratenden Äußerung festgestellt:
Der Rechnungshof hält daher an seiner Empfehlung fest, Bauvorhaben grundsätzlich alternativ zu veranschlagen und auszuschreiben, um das wirtschaftliche Angebot beauftragen zu können.
Mein Verdacht ist, dass dies von den Landesverwaltungen nicht in dem Umfang durchgeführt wird, wie das zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit notwendig ist.
Es kommt nicht nur auf Rechnungen an. Man überlegt dort, man müsse Faktoren einführen und alle möglichen anderen Dinge, die mit der Wertung nichts zu tun haben.
Jetzt möchte ich an Ihre Adresse von CDU und FDP noch einiges sagen. Ich möchte dabei ganz einfach loswerden, dass dem Preisdiktat bei den Angeboten, die die sogenannten Subunternehmer im Zusammenhang mit den Generalunternehmern bei diesen PPP-Projekten abgeben, keine Ausschreibungen zugrunde liegen, sondern die Damen und Herren Unternehmer bekommen gesagt, was sie in ihre Leistungsverzeichnisse einzubringen haben. Die Ingenieurkammer klagt erheblich darüber, …
… dass auch die Ingenieure einem Preisdiktat unterliegen.
In diesen Dingen machen Sie Fortschritte, meine Damen, meine Herren. Das ist keine mittelstandsfreundliche Politik. Erinnern Sie sich nicht nur in Sonntagsreden an den Mittelstand.
Danke schön.
Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist die Landesregierung bereit, auf dem amerikanischen
Kontinent, speziell in den USA, für den Städtetourismus in Baden-Württemberg verstärkt zu werben, wie es ausweislich der Medienberichterstattung vom 12. Juni 2009 von der Stadt Heidelberg bereits praktiziert wird?
b) In welchen anderen Ländern muss dem Beispiel Heidelbergs folgend ebenfalls geworben werden, auch mit dem Ziel, den Langzeittourismus in Baden-Württemberg verstärkt bekannt zu machen, damit die Übernachtungszahlen gesteigert werden und die Aufenthaltsdauer verlängert wird?
Herr Staatssekretär, es geht nicht um eine Gesamtbetrachtung dieser Städtetourismussituation in den vergangenen Jahren, sondern es geht um die aktuelle Situation. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Heidelberg jetzt die Initiative gestartet. Meine Frage ist noch einmal, ob die 420 000 €, die für Nordamerika insgesamt – USA und Kanada – zur Verfügung stehen, wirklich ausreichend sind oder ob man nicht die Chance nutzen sollte, in Amerika auf den Städtetourismus hinzuweisen – in den anderen Ländern auch –; denn Baden-Württemberg hat es verdient, dass der Städtetourismus auf hohem Niveau erhalten bleibt und nicht stagniert.
Frage: Sind Mittel bereitzustellen, und wenn ja, in welcher Höhe, um diesem Werbeziel wirklich nachkommen zu können?
Herr Staatssekretär, haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Antwort gern heute hätte?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen dazu machen.
In der Tat ist ein Problem dadurch entstanden, dass strukturelle Veränderungen in der Landwirtschaft feststellbar sind. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber bereits im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch vom 12. April 1999 zunächst eine Befristung für die Aufhebung der Siebenjahresfrist bis zum 31. Dezember 2004 erlassen, der eine Befristung bis 2008 folgte. Er hat zudem die Möglichkeit eingeräumt, dass die Länder entsprechende gesetzliche Regelungen vornehmen. Das ist auch jetzt im Zuge der unbefristeten Regelung ganz richtig.
Ich habe in meiner beruflichen Praxis des Öfteren erlebt, dass ein entsprechendes Begehren vorgetragen und die Frage gestellt wurde: Was können wir in diesen Bereichen machen? Solche Fälle gab es natürlich. Ich kenne auch die Diskussion, die vom BUND ins Land getragen wurde. Zum Teil sind die Argumente begründet, und man kann sie sicherlich auch in die Abwägung einbeziehen.
Ich habe heute Morgen noch mit Herrn Wirtschaftsminister Pfister gesprochen: Die Folge dieser gesetzlichen Regelung – der wir zustimmen; ich wiederhole mich jetzt – wird natürlich noch eine Verwaltungsverordnung sein müssen, in der einiges zu regeln sein wird. Der Text liegt uns nicht vor; darüber können wir heute nicht diskutieren, aber das ist vielleicht auch nicht nötig. Aber ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass einige Kriterien gesichert sein müssen:
Zum einen muss die sogenannte Erschließung gesichert sein; die Versorgung mit Frischwasser und die Abwasserentsorgung müssen in der notwendigen Qualität eingerichtet sein. Auch die verkehrliche Erschließung muss vorhanden sein, damit nicht noch neue Zugangswege mit dem entsprechenden Flächenbedarf angelegt und gebaut werden müssen.
Ein weiteres Thema, dessen Bedeutung ich in meiner beruflichen Praxis immer wieder erfahren habe – das gilt besonders bei uns im Schwarzwald, aber auf der Schwäbischen Alb wird es sicherlich ähnlich sein –, ist der Winterdienst und alles, was damit in Zusammenhang steht. Das muss man auf die Spur bringen, und das muss man regeln.
Ich nehme an, dass der Landesnaturschutzverband und der BUND auch diese Kritikpunkte anführen. Entsprechendes ist als wesentliches Ergebnis der Anhörung auch in der Begründung zum Gesetzentwurf Drucksache 14/4352 angeführt.
Wir als SPD-Landtagsfraktion glauben jedoch, dass die Baurechtsbehörden das in den Griff bekommen. Wenn Besitzstandsänderungen vorgenommen werden sollen, kann das notfalls auch über das Grundbuch geregelt werden. Man kann das
auch über das Baulastenbuch regeln. In jedem Fall ist hierzu eine Möglichkeit gegeben.
Ich möchte einer Forderung durchaus widersprechen, nämlich der, dass am Ende noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Wenn das der Fall wäre, käme man bei den Kos ten in ganz andere Größenordnungen hinein.
§ 35 des Baugesetzbuchs – Bauen im Außenbereich – ist ein ganz wichtiger Paragraf und ist Grundlage all unserer Überlegungen. Er lautet:
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen … und wenn es …
so heißt es dann weiter –
wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll …
Uns beruhigt ebenfalls, dass die Teilprivilegierung hiermit verbunden ist. Die Baurechtsbehörden müssen ihre Hand also weiterhin schützend darüber halten, und die Gemeinden müssen abgesichert sein, dass Forderungen von weiteren Nutzern, die möglicherweise erhoben werden, zumindest nicht in großem Umfang möglich sind.
Eine Frage, auf die ich noch keine Antwort bekommen habe – aber die wird sicherlich noch erfolgen –, ist, wie viele Wohnungen in einem solchen Gebäude untergebracht werden können. Im Baumaßnahmengesetz von 1998 wird davon ausgegangen, dass dort maximal drei Wohnungen eingebaut werden können. Aber was sich nun damit verbindet, wird man sicherlich noch in der Verwaltungsverordnung lesen.
Wir stimmen zu. Die einschränkenden Kriterien habe ich beschrieben. Bedauerlich ist allerdings – das ist ein ganz anderes und viel weiter reichendes Thema –, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft so gravierend verläuft, wie er auch von der Landesregierung beschrieben wird. Das belastet uns alle und wird uns auch in Zukunft belasten. Man muss davon ausgehen, dass die Strukturveränderungen dazu führen, dass bis zu 30 % oder noch mehr der heute tätigen Vollerwerbslandwirte – Frau Staatssekretärin, Sie werden das bestätigen können – aufgeben müssen. Das ist für die Kulturlandschaft nicht gut, und deshalb müssen wir dort Hilfestellung leisten.
Wir müssen auch die Möglichkeit geben, dass bei dieser Umnutzung, in der Kriterienvorschau, die ich eben anstellte, noch eine Existenzsicherung möglich ist, dass man drei Ferienwohnungen einrichten kann, aber nicht die berühmten Wohnungen für diejenigen, die in den Kernstädten wohnen und meinen, sie könnten dann rauskommen und große Ferienerlebnisse haben. Das ist nicht gewünscht. Wir wünschen allerdings, dass mit der gesetzlichen Regelung auch ein Stück Existenzsicherung für unsere Landwirte verbunden ist. Wenn wir das miteinander erreichen, dann haben wir heute eine gute Zustimmung zum Bundesgesetz auf den Weg gebracht.
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie viele Steuerpflichtige aus dem Land sind von der „Hortung“ ihrer Steuerunterlagen bei einem vom Finanzamt Freiburg – –
Ich beginne nochmals: Ich frage die Landesregierung:
a) Wie viele Steuerpflichtige aus dem Land sind von der „Hortung“ ihrer Steuerunterlagen bei einem vom Finanzamt Freiburg beauftragten Postdienstleister betroffen, zu der die Staatsanwaltschaft Freiburg vor der Presse am 8. April 2009 erklärt hat, dass bei einer Hausdurchsuchung im März „mehrere Tausend Postsendungen“ gefunden worden seien, die zum Teil zwei Jahre bei dem beauftragten Dienstleister gehortet wurden?
b) Wie stellt das Finanzministerium vor dem Hintergrund der
aktuellen Vorfälle beim Finanzamt Freiburg sicher, dass die Finanzämter im Land bei der Beauftragung eines Postdienstleisters nicht nur auf die Kostenfrage abstellen, sondern auch auf die Zuverlässigkeit bei der Zustellung von Post, bei der der Datenschutz und das Steuergeheimnis für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in jedem Fall gewährleistet sein müssen?
Herr Staatssekretär, ausweislich der Presse ist der Postdienstleister des Finanzamts Freiburg gewechselt worden. Frage: Wurde die Zuverlässigkeit des neuen Postdienstleisters geprüft?
Zweitens: Hat der Postdienstleister ein Angebot abgegeben, und ist sichergestellt, dass die Vorstellung, dass Mindestlöhne bezahlt werden müssen, Eingang in die Beauftragung gefunden hat?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
b) Sind Pressemeldungen vom 14. März 2009 zutreffend, wonach die Polizeidirektion Freiburg personell schlechter besetzt ist als andere Polizeidirektionen und allein im Jahr 2008 im Vollzugs- und Nichtvollzugsbereich insgesamt 29 Stellen abbauen musste?
Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, Sie seien nicht meiner Auffassung.
Sind Sie auch nicht der Auffassung des Leiters der Polizeidirektion Freiburg? Dieser sagte laut „Badischer Zeitung“ vom 14. März 2009 zur Frage eines Zusammenhangs zwischen Aufklärungsquote und personeller Ausstattung:
„Die Vermutung liegt nahe...“
Weiter heißt es dort:
Dass die Aufklärungsquote mit mehr Personal besser wäre, glaubt der Polizeichef hingegen schon. Und doch: „Auch mit 200 Beamten mehr wäre Freiburg an der Spitze im Land.“
Es geht um die unterschiedlichen Aufklärungsquoten in Freiburg und im Land. Weiter:
Die Zahl der Polizisten im Gebiet der Polizeidirektion... ging um 29 zurück, 861 standen zur Verfügung.
Wenn ich es eben richtig mitbekommen habe, haben Sie dargestellt, als würden diese in der Zukunft abgebaut. Nach diesem Pressebericht sind die Stellen schon abgebaut worden. Klären Sie es doch bitte auf.
Die nächste Frage: Sind Sie nicht der Auffassung, dass die Polizeidirektion gerade personell verstärkt werden müsste, weil mit Blick auf die grenz übergreifende Kriminalität in andere Länder Europas gerade immer wieder in Bezug auf Freiburg in der Presse erwähnt wird, dass man dort im Hinblick auf die Diebstahlssituation eine Verstärkung der Polizeikräfte benötige?
Ist die folgende Pressemeldung zutreffend?:
Auch bei der Aufklärungsquote steht Freiburg schlecht da, sie liegt bei 51,9 % und ist landesweit die niedrigste.
Stimmt dies?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ausweislich der Drucksache 14/3731 hat mir die Landesregierung geantwortet, das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg werde
in einem nächsten Schritt einen Beitrag dazu leisten, dass Kooperationen aus Mittelständlern zur Durchführung von PPP-Projekten gegründet werden.
Und weiter:
Im Übrigen ist dem Land keine Bietergemeinschaft von baden-württembergischen Handwerksbetrieben bekannt, die eine Angebotsabgabe für ein PPP-Projekt angestrebt hätte.
Herr Minister, wir haben uns schon einmal darüber unterhalten: Wer ist „Mittelstand“? Wir treten für den Mittelstand ein.
Herr Kollege Herrmann, Baden-Württemberg ist möglicherweise anders strukturiert als Nordrhein-Westfalen.
Vor diesem Hintergrund müssen wir uns für unseren Mittelstand, für unseren Handwerkerstand einsetzen. Das tun wir. Und jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Wann beginnen Sie damit?
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Würt temberg datiert vom 20. Februar 1979 und wird übermorgen 30 Jahre alt.
Was ich der Gesetzessammlung des Landtags auch noch entnommen habe: Dieses Gesetz ist offenbar in den gesamten 30 Jahren unverändert geblieben. Dies zeugt von der hohen Qualität, die das Gesetz hat, die es schon immer hatte und die es auch in Zukunft haben wird.
In § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes heißt es:
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Petitionsausschusses über Bitten und Beschwerden nach Artikel 2 Abs. 1 der Landesverfassung … sind alle Behörden des Landes verpflichtet, dem Petitionsausschuss Akten vorzulegen, Auskunft zu erteilen und Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Feststellung im Gesetz lässt die Verwaltungen im Land manchmal erschrecken. Der Vorsitzende hat bereits darauf hingewiesen, der Kollege Ernst Behringer ebenfalls.
Ich darf an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Vertreter im Petitionsausschuss ganz herzlich Danke schön dafür sagen, dass unsere Verwaltung – die Mitarbeiter, die wir im Petitionsbüro haben, mit Herrn Gerstner an der Spitze des Teams – so hervorragend arbeitet. Ich darf auch allen Ministerien Danke sagen, die immer wieder viel Vorarbeit leisten müssen, damit wir die zur Beratung notwendigen Unterlagen im Petitionsausschuss auf dem Tisch haben können.
Es wurde auch gesagt, dass sich die Schwerpunkte der Petitionen verschoben haben. Hier stehen ausweislich der nach Sachgebieten dargestellten Auflistung der Petitionen in der 14. Wahlperiode die Bausachen mit 250 Petitionen bislang an der Spitze.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts meines eigenen beruflichen Hintergrunds bin ich – das möchte ich ganz einfach sagen – den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für das Vertrauen sehr dankbar, das sie zeigen, indem sie auf mich zukommen und sagen: „Kannst du mitgehen? Gehen wir hin und erledigen das gemeinsam!“ Dieses Gemeinsame, das auch Herr Behringer schon angesprochen hat, ist im Grunde genommen das, was den Petitionsausschuss auszeichnet.
Was den Petitionsausschuss noch auszeichnet, ist, dass wir nicht nur nicht öffentlich im Ausschuss beraten, sondern auch unter die Leute gehen. Wir sind vor Ort. Wir machen Ortstermine. Der Herr Vorsitzende oder ich – wenn ich die Sitzung leite – geben den Petenten zum Einstieg und zu dem bereits vorliegenden schriftlichen Vortrag, der durch die Berichterstattung der Ministerien ergänzt worden ist, jedes Mal das Wort. Das ist also eine ganz große Geschichte; das ist Bürgernähe.
Ich habe, weil die Zeit sehr drängt, nur wenige Punkte aufgenommen, über die wir diskutieren. Wir haben z. B. speziell bei Ortsterminen die Möglichkeit, eine Moderation herbeizuführen. Es ist durchaus nicht immer so, dass wir hinterher streitig auseinandergehen, sondern wir bemühen uns, die beiden Parteien, die mitunter sehr kontrovers diskutiert haben und von denen eine von der anderen häufig nicht weiß, wie der Hintergrund wirklich ist, miteinander ins Gespräch zu bringen. Man geht danach auseinander und sagt: Sie nehmen die Petition zurück, und Sie von der Verwaltung ändern Ihre Einstellung zur Situation und verhandeln wieder mit dem Petenten.
So war es z. B. in Blumberg, als es in einer Wasserrechtssache um ein 150 Jahre altes Wehr ging, das mit Denkmalschutz belegt war, an dem aber eine Wasserkraftanlage erstellt werden sollte. Wir sind in Frieden auseinandergegangen, und es hat dann auch alles geklappt.
Man erlebt natürlich auch noch einiges andere, z. B. dass Gemeinden ihr Einvernehmen zu Bauvorhaben versagen. Das gibt es auch. Man muss sie darauf hinweisen, dass die Baugenehmigung erteilt werden muss, und zwar ganz einfach deshalb, weil die gesetzlichen Vorschriften dies verlangen und das Landratsamt der Meinung ist, dass eine Baugenehmigung notwendig und auch rechtens ist. Die Gemeinde sagt möglicherweise – obwohl sie von einem Juraprofessor beraten worden war –: Machen wir nicht, tun wir nicht.
Aber da ist eine Änderung der Landesbauordnung im Gespräch, und zwar dergestalt, dass man das Einvernehmen ersetzen kann. Ich hoffe nur, dass man nicht einfach sagt: Wir unterhöhlen damit die Einflussmöglichkeit der Gemeinde.
Danke schön.
Nur eines noch zum Thema Windkraft. Herr Kollege Döpper hat ja schon ausführlich zu diesem Thema gesprochen. Lieber Herr Kollege Döpper, wir haben schon einige Ortsbesich
tigungen in Sachen Windkraft gemacht. Ich kann mich noch an die Windkraftanlage in Freiburg erinnern. Als wir dort standen und es um die Holzschlägermatte usw. ging, sagte Herr Kollege Döpper zu mir: „Hier passt wirklich keine Windkraftanlage hin.“ Dann kam eine Besuchergruppe, Kurgäste, dort den Hang herunter, und er fragte sie: „Seid ihr für oder gegen die Windkraft?“ Zu seinem bösen Erstaunen haben die gesagt: „Wir sind natürlich für Windkraft, wie es Herr Haas hier gerade vorgetragen hat.“
Die haben das also mitgekriegt. Das war natürlich eine besondere Situation.
Mich erfüllt noch immer mit allergrößter Freude, dass ich einmal die Landesregierung vertreten durfte, als ein Schadensersatz abgewendet werden konnte. Als es um Simmersfeld ging, musste ich die Fahne für die Landesregierung hochhalten. Das war noch vor den Ausführungen des Herrn Scheuermann. Das möchte ich hier ganz klar sagen. Damals stellte sich die Position der CDU-FDP/DVP-Landesregierung in Sachen Windkraft noch nicht als so zukunftweisend dar, wie es heute angesichts der Ausführungen des Kollegen Scheuermann der Fall zu sein scheint.
Es gab dann vielfältige Probleme: Rückstauprobleme in Kanalisationen,
Diskussionen über Erschließungsbeitragsbescheide, die wir vor Ort geführt haben.
Hier wird eingeblendet, dass meine Redezeit abgelaufen ist.
Eine weitere Thematik ist der Strafvollzug;
hierüber wäre auch noch zu diskutieren. Häufig wurden dabei Erwartungen an den Petitionsausschuss gestellt, die gar nicht erfüllt werden konnten, Herr Kollege Zimmermann, weil Gerichtsentscheidungen vorausgingen. Der Erwartungshorizont sollte also nicht allzu hoch sein, sondern er sollte realistisch sein.
Auf eines möchte ich noch hinweisen: Wir haben eingeführt, dass der Ausschuss darüber beschließt, ob Ortstermine gemacht werden sollen und dürfen, und dies aus gutem Grund: Es gibt Berechnungen, wonach ein Ortstermin mit Vorbereitung, An- und Abfahrt von Ministerialen usw. rund 7 000 € kostet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns die Selbstdisziplin auferlegt, zu sagen: Ja zu Ortsterminen dort, wo sie sein müssen, aber Nein zu unnützen Terminen. Dafür bitte ich ganz eindringlich auch die Öffentlichkeit um Verständnis.
Ein Satz noch: Hier wurde ausgeführt, dass wir für die Öffentlichkeit, für alle da sind. Wir wären auch da – Herr Dr. Schüle, vielleicht können Sie es dem Ministerpräsidenten ausrichten –, wenn eine Moderation zwischen den Koalitionsfraktionen erfolgen sollte. Wenn Unstimmigkeiten über die Beschlussfassung in Berlin oder wo auch immer auftreten sollten,
dann – das bitte ich ihm auszurichten – soll der Ministerpräsident doch eine Petition an den Petitionsausschuss richten. Dann bringen wir den Rest auch noch auf den Weg.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 ist in allen Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, im Architektengesetz, im Ingenieurgesetz und im Ingenieurkammergesetz in nationales Recht umzusetzen. Während andere Bundesländer die Richtlinie von 2005 in den Jahren 2006 und 2007 in Landesrecht umgesetzt haben, erreichte der Gesetzentwurf der Landesregierung den Wirtschaftsausschuss im Dezember 2008.
Als Berichterstatter hatte ich bereits im Dezember 2008 im Ausschuss darauf hingewiesen, dass ein sinnvollerer Weg gewesen wäre, wenn das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz zeitgleich mit diesem jetzt zur Umsetzung der Richtlinie in das Bauberufsrecht vorgelegten Gesetzentwurf miteinander beraten worden wären und das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht worden wäre.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hätten dies ebenfalls gern gemeinsam in der Anhörung gehabt. Die Anhörungen wären kürzer und verständlicher gewesen, und bei den betroffenen Kammern wäre nicht die Frage aufgetaucht, was das Wirtschaftsministerium an Regelungen, die den Kammerinteressen der Architekten und Ingenieure widersprechen, vorzunehmen beabsichtige. Auch der Bund Deutscher Baumeister kritisiert die mehrstufige Behandlung.
Die SPD-Fraktion stimmt der geplanten gesetzlichen Regelung zu, bedauert aber die verspätete Vorlage des Gesetzent
wurfs zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG und fordert die Landesregierung auf, die Architektenkammer und die Ingenieurkammer an dem Gesetzgebungsverfahren für das Architektengesetz, das Ingenieurgesetz und das Ingenieurkammergesetz in enger Abstimmung zu beteiligen und damit im Interesse des Mittelstands – Architekten und Ingenieure sind ein wesentlicher Bestandteil des Mittelstands – ein störungsfreies Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten.
Abschließend: Das blau-gelbe Schlusslicht von heute sollte nicht gängige Praxis werden.
Da muss ich Sie enttäuschen, lieber Herr Rülke.
Ich gehe nicht davon aus, dass Bin Laden die Dinge von Pforzheim aus in die Hand nimmt.
Aber ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie sich zum Thema „Unternehmensnachfolge im Land Baden-Würt temberg“ noch nicht geäußert haben. Welche Empfehlung würden Sie dem Herrn Minister in dieser Hinsicht mitgeben, damit er sich um die 52 000 Unternehmensnachfolgen in Baden-Württemberg in Zukunft verstärkt kümmert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Sind Pressemeldungen vom 28. November 2008 zutreffend,
wonach es aktuelle Überlegungen des Landes und seiner Nahverkehrsgesellschaft (NVBW) gibt, den 40 km langen nicht elektrifizierten Bereich der Bahnstrecke zwischen Neustadt und Donaueschingen bis zum Jahr 2016 zu elektrifizieren, wie dies bereits 1982 und 1984 aus der Region Schwarzwald und vom Fahrgastverband „Pro Bahn“ gefordert wurde?
b) Wer wird heute Kostenträger dieser Elektrifizierungsmaßnahme sein, die damals mit 28 Millionen DM zu veranschlagen war und heute entsprechend kostenmäßig fortgeschrieben werden muss?
Herr Staatssekretär, dann ist festzustellen, dass sich gegenüber der Diskussion von 1982 und 1984 eigentlich noch nichts Wesentliches geändert hat, dass nur der Zweckverband Regionalverkehr Freiburg sowie Vertreter aus der Region die ganze Sache wieder aufgegriffen haben.
Die Frage lautet: Sind noch keine Planungsvorbereitungen getroffen?
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beantragt, das laufende Ausschreibungsverfahren zum Neubau des Ministeriumsgebäudes an der WillyBrandt-Straße sofort aufzuheben und nach den Mittelstandsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg eine Ausschreibung in Teillosen vorzunehmen.
Zur Begründung: Die Ausschreibung eines Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Ministerien im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens an einen Generalunternehmer schädigt das regionale Handwerk und gefährdet Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mein Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel hat am 17. Oktober 2008 dem Ministerpräsidenten in dieser Sache ein Schreiben mit der Überschrift „Aufhebung der Ausschreibung für den Neubau des Ministeriumsgebäudes“ geschickt, in dem er ausführt:
Ich spreche mich mit Nachdruck gegen diese Form der Ausschreibung
mit einer Beschränkung auf Generalunternehmer aus. Sie schädigt und diskriminiert unser regionales Handwerk und gefährdet in großem Umfang Arbeitsplätze. Deshalb fordere ich Sie auf, diese Ausschreibungsverfahren umgehend aufzuheben.
Nicht der Ministerpräsident hat geantwortet, sondern der Finanzminister. Er stellte in einem Schreiben vom 4. November 2008 fest:
Ohne Generalunternehmer wäre der genannte Fertigstellungstermin nicht zu halten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle jetzt fest, dass damit ein mangelhaftes Zeitmanagement verbunden ist.
Wenn man nicht plant und nicht weiß, wie lange man für die Vorplanung, für die Ausführungsplanung und die Gestaltung braucht, dann ist dies für die Maßnahme mangelhaft. Man könnte, wenn man bösartig wäre, der Auffassung sein, es sei die Meinung bzw. die Bestätigung des Finanzministeriums, dass es sich um eine Bankrotterklärung der Staatlichen Hochbauverwaltung handle.
Dieser Meinung bin ich nicht; das möchte ich entgegen der Feststellung des Finanzministeriums feststellen.
Der Finanzminister stellt weiter fest:
Darüber hinaus beauftragt das Land nur Generalunternehmer, die zusichern, dass sowohl sie selbst als auch die eingesetzten Subunternehmer ihre Leistungen mit mindes tens 70 % Stammpersonal erbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Diskussion haben wir gehabt, als es um die neue Messe in Stuttgart ging und wir im Wirtschaftsausschuss des Landtags darüber diskutiert haben,
wie da nun weiter zu verfahren wäre.
Ich möchte meine Ausführungen in der zweiten Runde fortsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bemühen des Herrn Staatssekretärs ist anerkennenswert. Bloß, die Welt sieht anders aus.
Ich kann Ihnen hier vortragen, dass zwölf Handwerkskammern im Land Baden-Württemberg mitgeteilt haben,
dass der SPD-Antrag zu Recht besteht. Der Fraktionsvorsitzende ist gebeten worden, ja zu versuchen, den Antrag mehrheitlich durchzubringen.
Sie, Herr Staatssekretär, sagen, Sie haben mit jemandem gesprochen. Auch wenn das der Fall ist: Was Sie mit dem besprochen haben, entzieht sich letztendlich meiner oder unserer Kenntnis.
Aber Tatsache ist, dass die Kreishandwerkerschaft Ostalb hier schreibt: „Das Handwerk im Ostalbkreis unterstützt Sie in Ihrem Antrag, das Ausschreibungsverfahren zu stoppen
und in einem neuen Verfahren mittelstandsfreundlich zu gestalten.“
Ich könnte Ihnen jetzt noch elf solcher Schreiben vorlesen.
Ich verzichte darauf.
Nun, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, was heißt „Mittelstand“ im Baubereich? Ich habe mein Leben lang in meiner dienstlichen Verantwortung auf dem Bau verbracht.
Als vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein habe ich auch vor Gericht manche Dinge erlebt, wenn es um Mittelstandsrichtlinien und Vergabeangelegenheiten ging oder um die Einhaltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen.
Aber unbestritten ist, meine sehr verehrten Damen, meine Herren, was im Zwischenbericht und im Antrag der Enquetekommission Mittelstand zu dem Beschluss des Landtags vom 24. März 1999 nachzulesen ist. Unter der Überschrift „Mittelstandsfreundliche Vergabepraxis“ heißt es zum Thema „Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose“:
Mittelständische Interessen sind nach GWB § 97 Abs. 3 vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen.
Jetzt komme ich noch zu einem weiteren Punkt. Der Herr Staatssekretär hat erklärt, dass ein Leistungsverzeichnis, wel ches der Generalunternehmer in die Welt schickt, aufgrund der funktionellen Ausschreibung erstellt wird. Tatsache ist – das sage ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus –:
Wenn ein Auftraggeber ein ausgefeiltes Leistungsverzeichnis in Teillosen erstellt und dem Generalunternehmer zuschickt, damit der einen GU-Vertrag mit ihm abschließen möge, dann ist es die Regel, dass der Generalunternehmer das Angebot überhaupt nicht abgibt, weil die fein spezifizierten Leistungen, die erforderlich sind, meistens und im Regelfall gar nicht beschrieben werden können. Er gibt das Angebot also nicht ab. Wenn der Staatssekretär jetzt hier sagt, das seien ja nur drei oder fünf Projekte, die vom Land Baden-Württemberg in dieser Richtung ausgeschrieben werden,
dann habe ich die Sorge, dass dies die gängige Praxis der Zukunft sein wird.
Neulich hatten wir ein Seminar – hier sitzt der Herr Wirtschaftsminister –, bei dem es um PPP ging, aber auch unter Einschaltung des Generalunternehmers. Bei dem Seminar wurde die Frage gestellt: Wer kommt denn dann zum Zuge, und nach welchen Kriterien werden die Ausschreibungen dann vorgenommen?
Im Zwischenbericht der Enquetekommission hieß es damals:
Fazit: Um die mittelstandsgerechte Ausschreibung zu gewährleisten, ist die in GWB, Vergabevorschriften und Mittelstandsförderungsgesetz vorgeschriebene Vergabe durch die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose konsequent zu handhaben.
Das steht über der Überschrift „Mittelstandsgerechte Ge staltung der Sicherheitenstellung“ – die natürlich auch, Herr Staatssekretär, einer gesonderten Ausschreibung bedarf, auch wenn man dies in Teillosen macht. Das ist überhaupt keine Frage und völlig unstrittig.
Nun zum Ausschreibungstext. Ich habe Ihnen gesagt, dass mein Fraktionsvorsitzender am 17. Oktober den Herrn Minis terpräsidenten angeschrieben hat. Hier ist die Anzeige aus dem „Staatsanzeiger“ – Donnerstag, 2. Oktober 2008, Nummer 39. Da wird durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau BadenWürttemberg im nicht offenen Verfahren nach VOB der Neubau eines Ministeriumsgebäudes in Stuttgart, Willy-BrandtStraße, ausgeschrieben: „Generalunternehmerleistung, Planung und schlüsselfertige Erstellung der Maßnahme“. Die Bewerbungsfrist sollte bis zum 27. Oktober 2008 laufen. Weiter heißt es: „Angebote werden erwartet bis zum 12. Januar 2009.“
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, es ist also ausreichend Zeit, die ganze Sache noch zu kassieren. Auch die Handwerkskammern sagen: „Lasst das Ding! Macht das nicht! Schreibt mittelstandsfreundlich aus!“ Das alles wäre auch noch fristgemäß zu erledigen.
Ich unterstelle allerdings, Herr Staatssekretär, dass die Planung steht und dass man nicht auch noch Teile der Planung dem Generalunternehmer überlassen will, denn das wäre fatal. Dann hätte man nachher überhaupt keinen Kostenvergleich mehr, den man heranziehen könnte.
Das Credo der SPD-Landtagsfraktion lautet also: Bei einer Vergabe an Generalunternehmer hat das Handwerk keinen direkten Zugang zum Wettbewerb. Ich denke jetzt an den mittelständischen Unternehmer – an den Unternehmer, der wirklich mittelständisch ist, und nicht an solche mit 150, 180 oder 250 Leuten. Ich denke an diejenigen, die sich nach der Vergabeordnung für Bauleistungen zu einer Gemeinschaft zusammenschließen können, um eine Maßnahme durchzuführen, wenn nach Gewerken ausgeschrieben wird.
So sollte es sein: Wettbewerb und Ausschreibung in Teillosen. Der Antrag der SPD steht. Wir fühlen uns durch die Handwerkskammern bestärkt.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, unsere Bitte ist, dass Sie hier jetzt wirklich das wahrmachen, was Sie draußen in Sonntagsreden sagen.
Danke schön.
War das eine Zwischenfrage?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft es zu, dass der Generalunternehmer für das schlüsselfertig ausgeschriebene PPP-Projekt der neuen Justizvollzugsanstalt Offenburg sich derzeit weigert, das außerhalb der Ausschreibung bestellte und gelieferte Mobiliar in die neue Justizvollzugsanstalt zu verbringen und zu montieren?
b) Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land durch
diese noch auszuführende Maßnahme, ohne die die vom Generalunternehmer erstellte Justizvollzugsanstalt nicht in Betrieb genommen werden kann?
Herr Staatssekretär, sind die Zahlen, die mir bekannt sind, über die diskutiert und verhandelt wird, von 60 000 bis 80 000 € falsch oder richtig?
Sie haben 20 000 € genannt. Ich erinnere Sie daran.
Es geht natürlich auch um das Verhandlungsergebnis. Sind Sie bereit, nach Abschluss dieser Verhandlungen eine Mitteilung zu geben?
Herr Staatssekretär, dann ist aber meine Feststellung richtig, dass man bei der Ausschreibung des Gesamtunternehmerprojekts, dieses PPP-Projekts, diese Diskussion hätte abkürzen können, wenn man das Verbringen in die neue JVA rechtzeitig in die Leistungsbeschreibung des Generalunternehmers aufgenommen hätte?
Wenn das bekannt war, dann musste man doch sicherlich davon ausgehen, dass die Justizvollzugsanstalt entsprechendes Mobiliar benötigte, um überhaupt benutzbar zu sein.
Ich möchte mich für das Entgegenkommen bedanken, dass Sie mir gern zuhören, Herr Minister.
Jeder Architekt, der Planvorlagen machen muss, muss Einsicht in Planunterlagen und Vermessungsunterlagen nehmen, um spätere Rechtsverfahren auszuschließen. Sind Sie der Auffassung, dass das nicht notwendig ist?
Herr Staatssekretär, bei einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung des Verbands der Bauwirtschaft wurde dargestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel von Bund und Land überhaupt nicht in die praktische Realität umgesetzt werden könnten, weil bei den Regierungspräsidien, bei den Straßenbaubehörden das geeignete Personal nicht mehr zur Verfügung stehe, da sich nach der Verwaltungsreform seit dem 1. Januar 2005 eine Personalfluktuation ergeben habe, sodass man überhaupt nicht in der Lage sei, diese Maßnahmen in die Praxis umzusetzen, obwohl die
se planfestgestellt seien und das Geld zur Verfügung stehe. Das wurde dort behauptet. Ist dies zutreffend?
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wird die Landesregierung der Vereinbarung über die Vor
finanzierung der Planungskosten für den Stadttunnel Freiburg und den Tunnel Falkensteig, die zwischen der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getroffen worden ist, zustimmen, wie es von der Landesregierung in der Antwort auf Ziffer 4 der Kleinen Anfrage vom 18. September 2007, Drucksache 14/1731, in Aussicht gestellt wurde?
b) Stehen im Regierungspräsidium Freiburg und bei der Stadt
Freiburg die notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung, um auch kurzfristig die notwendigen Planungsaufgaben in der fachtechnisch gebotenen Qualität erledigen zu können?
Herr Staatssekretär, welchen Zeitrahmen veranschlagen Sie für die Vereinbarung und die