wenn er beispielsweise eine Insolvenz befürchten muss, weil ein großer Kunde in wenigen Jahren wegfallen könnte.
Im Übrigen ist auch schwer nachvollziehbar – so steht es im Gesetzentwurf –, dass den fremd erwerbenden Unternehmensnachfolgern eine ungünstigere Situation zuteil wird als den familieninternen Unternehmensnachfolgern, und das vor dem Hintergrund – wir haben es vorhin schon angesprochen –, dass nur noch 44 % aus der eigenen Familie kommen.
Außerdem ist die Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer davon abhängig, dass der jeweilige Betrieb fortgeführt wird. Es ist aber unklar, ob bei der Übertragung eines bloßen Teilbetriebs der ganze Betrieb weitergeführt werden muss oder nur dieser Betriebsteil. Das alles sind Fragen, die noch ungeklärt sind.
Deshalb sage ich noch einmal: Für die FDP/DVP-Fraktion ist es noch längst nicht sicher, ob man diesem Gesetz im Bundesrat zustimmen kann.
Negativ bewerten wir auch die vorgesehene Zinsschranke, die wie eine Mindestbesteuerung wirkt und gerade den Mittelstand und potenzielle Übergaben trifft. Ebenso negativ bewerten wir die Abschaffung der degressiven Abschreibung, die insbesondere investierende Unternehmen hart trifft.
Gleiches gilt für die Einbeziehung von Veräußerungsgewinnen in die Abgeltungssteuer, weil dadurch die Anlagebedingungen in Deutschland einseitig belastet werden. Sie belastet auch die private Altersversorgung und motiviert unter Umständen zu höheren Entnahmen, die die spätere Übergabe erschweren.
Meine Damen und Herren, CDU und SPD – ich sage dies noch einmal in aller Deutlichkeit – sind aufgefordert, ihren bundespolitischen Einfluss geltend zu machen, damit dieser Gesetzentwurf verbessert wird. Die konzipierte Unternehmensteuerreform erschwert nämlich Betriebsübergaben in unserem Land und ist eine Bedrohung für Wachstum und Beschäftigung in Baden-Württemberg. Deshalb lehnen wir aus heutiger Sicht eine Zustimmung des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat zu dieser Unternehmensteuerreform ab.
Ich freue mich, dass in dieser Gesprächsrunde die unternehmerische Selbstständigkeit so positiv dargestellt wurde. Ich sehe dies wirklich als ein Schlüsselthema an. Wir müssen unternehmerische Tätigkeit gesellschaftspolitisch als wichtig ansehen. Wir müssen darstellen, dass jemand, der Unternehmer ist, persönlich und fi
Dies muss insbesondere jungen Menschen dargestellt werden. Oben auf der Zuhörertribüne sitzen ja auch einige von ihnen. Junge Menschen dürfen als Berufsziel, wie der Herr Minister gesagt hat, nicht nur eine Tätigkeit beim Staat, sondern müssen auch die unternehmerische Selbstständigkeit als positiv ansehen.
Zur Nachfolgefrage möchte ich noch ganz kurz auf den Beitrag von Herrn Dr. Prewo eingehen. Ich habe vorhin ganz bewusst betont: Damit die Nachfolge gelingt, ist es ganz entscheidend, dass derjenige, der das Unternehmen führt, sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt und das Unternehmen rechtzeitig abgibt, nämlich dann, wenn es noch wettbewerbsfähig ist. Die Übernahme ist sicher einfacher, wenn man eigene Kinder hat, die die Nachfolge anstreben, als wenn man dafür Externe suchen muss.
Es ist gut, dass das Wirtschaftsministerium damit begonnen hat, bei den IHKs und den Handwerkskammern sogenannte Moderatoren anzusiedeln, die die Betriebe vor Ort kennen, in die Betriebe gehen, mit den Unternehmern sprechen und fragen: „Wie sieht es aus? Haben Sie sich schon Gedanken über eine Nachfolge gemacht?“ Der Nachfolgeprozess soll einfach angestoßen werden. Denn die Experten sagen: „Ein Unternehmen zu übergeben ist nicht das Gleiche, wie ein gebrauchtes Auto oder ein Haus zu verkaufen.“ Das ist wirklich ein langjähriger Prozess. Es braucht seine Zeit, um zu gewährleisten, dass der Prozess der Unternehmensnachfolge positiv abläuft.
Ich möchte hier einen Wunsch an die Landesregierung formulieren. Wir haben derzeit bei den IHKs nur sechs und bei den Handwerkskammern nur vier Moderatoren. Ich bitte, bei allen IHKs und Handwerkskammern Moderatoren einzusetzen. Denn ich halte sie für ganz, ganz sinnvoll, damit der erwähnte Prozess angestoßen wird.
Ganz wichtig ist mir der Hinweis, dass die Finanzierungsinstrumente, die wir anbieten – seien es Darlehen oder Bürgschaften –, nicht nur Existenzgründern gewährt werden, sondern dass jemand, der ein Unternehmen übernimmt, in gleicher Weise wie ein Existenzgründer behandelt wird. Wir hatten hier in der Vergangenheit immer die Diskussion mit dem Tenor: „Ihr kümmert euch nur um Gründer, aber nicht um die Nachfolger.“ Vielmehr besteht eine absolute Gleichbehandlung zwischen einem Gründer und jemandem, der ein bestehendes Unternehmen übernimmt. Das ist, glaube ich, die zentrale Botschaft. Es ist klar, dass wir uns hier – so, wie es der Rechnungshof empfohlen hat – grundsätzlich mehr auf Bürgschaften statt auf Darlehen konzentrieren.
Zum Thema Unternehmensteuer, Herr Dr. Rülke: Die Betrachtungsweise ist immer unterschiedlich, je nachdem, ob man Regierungsverantwortung trägt oder in der Opposition ist. Tatsache ist: Es wurde immer gefordert, Steuersätze zu senken und weniger Ausnahmen zuzulassen. Diesem Grundsatz entspricht das neue Unternehmensteuergesetz. Unsere Steuersätze werden international wettbewerbsfähiger.
Wenn Sie von der Mittelstandslücke sprechen, müssen Sie aber hinzufügen, dass der Unternehmer die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer voll geltend machen kann. Das heißt, letztendlich ist die Gewerbesteuer für den mittelständischen Unternehmer keine Belastung mehr. Aber die Kommunen haben die Gewerbesteuer weiterhin als Einnahmequelle.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Dieses Verfah- ren ist aber eine Bürokratiebelastung erster Güte! Und deshalb gehört die Gewerbesteuer ganz abge- schafft!)
Ganz kurz noch zur Erbschaftsteuer. Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer liegt vor. Das Bundesverfassungsgericht hat uns hier aber etwas gebremst und hat erklärt, dass das Wertermittlungsverfahren geändert werden muss. Morgen wird der Finanzministerkonferenz ein Konzept vorgelegt. Dann wird es eine Hausaufgabe sein – denn die Wertansätze steigen ja in der Breite –, die Wertermittlungsvorschriften so mit dem Erbschaftsteuergesetz zu verknüpfen, dass sich in der Summe – das ist unsere Forderung – keine höhere Erbschaftsteuerbelas tung ergibt. Dies muss über Freibeträge, Freigrenzen und Tarife entsprechend geregelt werden.
Außerdem ist unser Wunsch, dass an dem Vorhaben, Betriebsübergaben mit einer zehnjährigen Stundung zu begünstigen, festgehalten und dies verfassungsgemäß umgesetzt wird.
Also noch einmal summa summarum: Das neue Erbschaftsteuerrecht ist keine Steuererhöhung durch die Hintertür, wie das die FDP befürchtet hat, sondern die Umsetzung erfolgt aufwands- und einkommensneutral, sodass es nicht zu einer Mehrbelastung der mittelständischen Unternehmen kommt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Verehrter Herr Minister, wir sind ja fast in allem die Besten, aber in diesem Punkt haben wir einigen Grund zu etwas mehr Bescheidenheit. Frau Meister-Scheufelen hat kürzlich die neuesten Untersuchungen über Existenzgründungen in Deutschland im Jahr 2006 vorgelegt. Dort liegt Baden-Württemberg bei der Existenzgründungsquote mit 1,9 Promille an vorletzter Stelle in Deutschland. Dafür können Sie schlecht Berlin, Basel II oder so etwas verantwortlich machen.
Noch schlechter ist lediglich Schleswig-Holstein. Bayern ist weit besser, die westlichen Flächenländer sind es sowieso und die östlichen auch.
Wir müssen überlegen, wo die Gründe hierfür liegen. Ein Grund ist das Bildungswesen. Darauf ist völlig zu Recht hingewiesen worden. In den internationalen Vergleichen wird ganz deutlich, dass die Länder mit den höchsten Bildungsabschlüssen die meisten Unternehmer hervorbringen. Wir haben in Baden-Württemberg, international gesehen, besonders wenige höchste Bildungsabschlüsse. Die Schicht der höchsten Bildungsabschlüsse ist in Baden-Württemberg, im internationalen Vergleich, klein. Außerdem ist unter den Menschen mit diesen Bildungsabschlüssen die Quote derer, die Unterneh
mer werden, besonders gering. Ich glaube – darauf haben Sie, Herr Minister, selbst hingewiesen –, dass in vielen Gymnasien bei uns in der Tat das höchste Lebensideal der Schulbildung der höhere Staatsbeamte ist. Das liegt am System. Das liegt an unserem dreigliedrigen System.
Dazu können Sie alle internationalen Studien heranziehen. Sie müssen nur richtig darauf schauen. Es gibt in Baden-Würt temberg sehr genaue Befragungen von Unternehmensgründern. Man kennt die Dinge. Es wurde zum Beispiel gefragt, ob die Betreffenden sagen können, dass die Schulbildung eine die Gründungslaufbahn unterstützende Rolle gespielt hat. Diese Frage wurde in allen anderen Ländern genauso gestellt. In Deutschland ist die Zahl der Unternehmer, die dem Bildungssystem eine für Unternehmensgründungen oder -übernahmen, für das Selbstständigwerden unterstützende Rolle zuschreiben, fast am niedrigsten.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das liegt doch aber nicht an der Schulstruktur! – Gegenrufe von der SPD: Doch! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ein anderes Thema, Frau Kollegin Berroth, sind die Unternehmensgründungen durch Frauen. Ihre Zahl ist besonders gering.
Unternehmensgründungen durch Männer kommen häufiger vor, die Zahl der Unternehmensgründungen durch Frauen ist in Deutschland besonders gering. Warum? Die Antwort können Sie sich leicht selbst geben. Sie wird auch von den Gründerinnen gegeben: Es gibt zu wenig Betreuungsplätze für Kinder und zu wenig Vereinbarkeit von Beruf und Familie!
Die Instrumente in Baden-Württemberg, Herr Minister, hat der Rechnungshof – das muss man wirklich sagen – weitestgehend verrissen. Richtig ist – das kann ich aus eigener Erfahrung sagen –, dass ifex sehr gute Arbeit leistet. Aber was die Förderinstrumente, vor allem die Darlehen und die finanziellen Förderungen betrifft, hat der Rechnungshof erklärt, dass sie praktisch wirkungslos sind und weitestgehend nur Mitnahmeeffekte erzeugen. Das kann man sehr deutlich nachlesen.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren: Die beiden gro ßen Parteien arbeiten zurzeit ja an ihren Grundsatzprogrammen. Ich darf Ihnen einmal aus einem dieser Grundsatzprogrammentwürfe den entsprechenden Passus vorlesen. Da heißt es:
Wir brauchen in Deutschland eine Kultur der Selbstständigkeit. Arbeitsplätze entstehen durch Menschen, die sich