Was die parlamentarische Kontrolle angeht: Sie selbst sitzen ebenfalls im Aufsichtsrat der Landesstiftung, ebenso wie verschiedene andere Abgeordnete aus den Reihen der SPD und
der Grünen. Wo, Frau Kollegin Bauer, haben Sie eigentlich mehr Mitspracherecht und mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf das Landesgeschehen als im Aufsichtsrat der Landesstiftung? Ich glaube, Sie sollten sich ehrlicherweise auch einmal zu Gemüte führen, dass das, was Sie beim Landeshaushalt mitbestimmen können, relativ gering ist. Jedenfalls war der Einfluss der Opposition in den vergangenen 50 Jahren relativ gering, und das wird voraussichtlich auch in den künftigen Jahren so bleiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen Landeshaushalt, der sich ausgesprochen stark für den Forschungsbereich einsetzt.
Wir geben 20 % mehr dafür aus als der Durchschnitt der alten Flächenländer. Unsere Hochschulen sind in Deutschland führend. Wir werben die meisten Drittmittel ein. Bei den Geis teswissenschaften liegt die Uni Tübingen vorn, bei den Naturwissenschaften die Uni Karlsruhe. Obwohl wir in einer sehr komfortablen Position sind und im Ländervergleich eine sehr gute Forschungssituation haben, kann die Landesstiftung zusätzliches Geld für innovative neue Projekte zur Verfügung stellen. Das ist ein Glücksfall für dieses Land und für die Bürger dieses Landes. Für Sie als Opposition ist es natürlich bedauerlich, dass Sie diesbezüglich im Grunde gar nicht anders können, als unserer Regierungsarbeit zuzustimmen.
Was die angesprochenen Fragen im Hinblick auf die Förderung durch die Landesstiftung angeht, ist es sicherlich richtig, dass wir nicht jedes Projekt weiterfinanzieren können. Das wollen wir aber auch gar nicht. Die Landesstiftung soll pilot haft Projekte anstoßen und soll in der Regel eine Anschubfinanzierung leisten, aber keine institutionelle Förderung begründen. Sie haben das selbst dargestellt, und in einer der Stellungnahmen des Finanzministeriums ist das ebenfalls ausgeführt. Die Landesstiftung soll anschließend wieder zusätzlichen Finanzierungsspielraum für neue Projekte zur Verfügung haben.
Wenn sich ein Projekt aber bewährt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn dessen Fortführung im Landesinteresse liegt und wenn wir uns hier im Parlament dafür entscheiden, dieses Projekt fortzuführen, dann soll das in der Zukunft natürlich auch geschehen. Beispielhaft haben Sie das „Projekt Chance – Jugendvollzug in freien Formen“ angesprochen, das in den Jahren 2003 bis 2006 durch die Zukunftsoffensive III finanziert worden ist. Dies wollen wir in der Tat im Jahr 2008 fortführen, weil wir dieses Programm für gut halten und hier im Parlament die dafür notwendigen Beschlüsse gefasst haben.
Ich glaube, es spricht auch nichts dagegen, dass wir das auch bei anderen Projekten und in anderen Bereichen so tun. Ich sehe deswegen auch gar keinen Grund, an dieser Vorgehensweise Kritik zu üben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Bemerkung vorab, bevor ich auf die Anträge detaillierter eingehe. Die SPD-Fraktion steht wie in der Vergangenheit so auch jetzt natürlich dazu, dass Landesmittel – egal, ob es Steuermittel sind, egal, ob es Zinserträge aus Landesvermögen sind, egal, ob es Gewinnausschüttungen von Unternehmen sind – einzig und allein dem Haushaltsgesetzgeber unterstehen. Dazu stehen wir auch weiterhin.
Kein Aufsichtsrat, kein Stiftungsrat und auch kein Vorstand kann die Aufgabe eines Haushaltsgesetzgebers übernehmen. Landesmittel sind Mittel der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger und sind deswegen dem Landtag untergeordnet,
ebenso wie seinem mit sehr wachem und scharfem Auge be obachtenden Finanzausschuss und dem Rechnungshof.
All dies sind für uns grundsätzliche Erwägungen, grundsätzliche Voraussetzungen, wenn es um die Aufsicht über Landesmittel und um die Verteilung von Landesmitteln geht. Wir sehen uns da auf dem festen Boden der Landesverfassung.
Ich komme nun zu den beiden Anträgen der Fraktion GRÜNE, und zwar zuerst zu dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 a „Mittelverwendung“. In der Stellungnahme dazu gibt es ja eine große Zusammenstellung mit vielen Anlagen von einigen zig bis Hunderten von Projekten und Kleinstprojekten, die aufgelistet wurden. Für Mitglieder des Aufsichtsrats war nicht wahnsinnig viel Neues dabei, selbst für die Öffentlichkeit nicht, weil viele Projekte in einer sehr umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit der Landesstiftung der Öffentlichkeit ja auch schon präsentiert wurden. Von daher war also nicht so wahnsinnig viel Neues dabei.
Ein Punkt aus diesem Antrag, der bisher nur am Rande angesprochen wurde, ist mir aber ganz besonders wichtig. Es ist das Thema Vermögenserhalt. Wenn wir die Form einer privatrechtlichen gemeinnützigen GmbH für die Stiftung wählen, um Landesmittel zu verteilen, dann muss für uns auch klar und eindeutig sein, dass die Mittel, die wir als Grundstock in die Stiftung legen, auch erhalten bleiben und dass kein Ver
mögensverzehr stattfindet. Denn das wäre nicht nur gegen das Interesse des Landes, sondern auch gegen das Interesse der Landesstiftung, weil sich dadurch natürlich auch die laufenden Mittel reduzieren würden. Die bisherigen Zukunftsoffensi ven I, II, III – sie werden auch „Erwin 1“, „Erwin 2“, „Erwin 3“ oder „Günther 1“ genannt – haben Vermögen der Landesstiftung aufgezehrt und damit das Vermögen der Landesstiftung und auch die Ausschüttungen in Zukunft geschmälert. Dies kann nicht in unserem Interesse sein.
Ein Wort auch noch zum Thema Beratungskosten. Die Höhe der Beratungskosten wurde ja auch in dem Antrag der Grünen abgefragt. Dass eine Landesstiftung, eine – wie gesagt – privatrechtliche gemeinnützige GmbH einen hohen Aufwand bei der Prüfung des Gemeinnützigkeitsrechts hat, das erschließt sich, denke ich, jedem. Es kommt dazu, dass es in diesem Bereich eben sehr strenge Auflagen gibt, dass die Landesstiftung mit einem sehr schlanken Personalkörper zurechtkommt und dass eine sehr hohe Anzahl von Projekten zu prüfen ist.
Von daher, glaube ich, ist dieser Beratungsaufwand im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts nachvollziehbar und eigentlich selbstverständlich.
Bemerkenswert sind die in der Stellungnahme enthaltenen Angaben über den Beratungsaufwand der Ministerien, was Projekte der Landesstiftung, was das Gemeinnützigkeitsrecht angeht. Eines ist mir da ins Auge gestochen: Das war der Beratungsaufwand des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Nun gehört dieser Bereich nicht gerade zu den Schwerpunkten der Landesstiftung, und trotzdem hat dieser Bereich mit Beratungskosten in Höhe von 123 000 € das Zehnfache der Kosten des Kultusministeriums und das Doppelte der Kosten des Wissenschaftsministeriums ausgewiesen.
Hier würde mich doch schon einmal interessieren, wer im Landwirtschaftsministerium einen so teuren und nachhaltigen Beratungsbedarf hat, um Gelder der Landesstiftung zu akquirieren, wo doch die Kernaufgaben der Landesstiftung, also Bildung und Forschung, offensichtlich nicht so viel Beratungsbedarf haben.
Zu Buchstabe b, dem Thema „Transparenz und parlamentarische Kontrolle“: Liebe Kollegin Bauer, dazu muss ich schon eine Anmerkung machen. Als ich Ihren Antrag zum ersten Mal durchgelesen habe, habe ich mir die Notiz „peinlich“ auf das Deckblatt des Antrags geschrieben,
und zwar weniger wegen der Stellungnahme der Landesregierung, sondern mehr wegen Ihrer Fragen. Sie sprechen das Thema „Parlamentarische Kontrolle“ an. Das ist bei der Landesstiftung durchaus ein wichtiges Thema. Sie haben das Thema also schon richtig erkannt,
aber es merkwürdig umgesetzt. Es ist schon merkwürdig, wenn man auf der ersten Seite des Antrags ein Informationsdefizit beklagt, aber mit seiner Frage beweist, dass man die Unterlagen mit den Informationen, die einem schon bisher zur Verfügung standen, nicht richtig liest.
In einer Frage behaupten Sie – Herr Kollege Scheffold hat das schon angesprochen –, die Regierung habe im Aufsichtsrat eine Mehrheit. Das stimmt nicht. Jeder Sitzungsunterlage zu jeder Aufsichtsratssitzung und jedem Protokoll ist eine Liste des Aufsichtsrats beigefügt. Ich kann Ihnen die Liste auch gern noch einmal zur Verfügung stellen.
Bei diesem Thema zeigt sich aber auch, dass im Aufsichtsrat ein sehr deutliches Demokratiedefizit zutage tritt. Ich habe einmal eine Berechnung angestellt. Von den 18 Aufsichtsräten in der Landesstiftung stellt die CDU zwölf – das entspricht einem Anteil von 66,6 % –, die FDP/DVP drei – das entspricht 16 % –, die SPD zwei – 11 % –, und die Grünen stellen einen Aufsichtsrat – 5 % –, nämlich die Kollegin Bauer. Das ver stehe ich nicht unter Demokratie.
Dieses Problem lösen wir auch nicht durch mehr Information, durch noch mehr Berichte, durch noch mehr Berichtspflichten. Das Problem lösen wir einzig und allein dadurch, dass wir die Grundkonstruktion der Landesstiftung ändern,
dass wir die Mittel, die dort verwendet werden, wieder dem Haushaltsgesetzgeber im Land unterstellen. Diejenigen, die dazu berechtigt sind, müssen über die Verwendung der Mittel entscheiden – nämlich wir alle, der Landtag von Baden-Würt temberg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor sieben Jahren habe ich mir noch die gleichen Fragen gestellt, wie sie die Grünen jetzt wieder benannt haben. Aber glücklicherweise gibt es inzwischen eine praktische Erfahrung, die zeigt, dass diese überkritische Sicht, die vorhanden war, dazu geführt hat, dass es anders gelebt wird.
Zum Thema „Transparenz und parlamentarische Kontrolle“, Frau Kollegin Bauer – sie hat sich ganz zurückgezogen –, meine ich schon: Es ist einer Abgeordneten zuzumuten, in einen Geschäftsbericht zu sehen