Stefan Scheffold
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der CDU-Landtagsfraktion und der Fraktion der FDP/DVP schlagen wir den Kollegen Stefan Mappus für das Amt des Ministerpräsidenten vor.
Über die Frage des Ankaufs von Steuerdateien ist gestern in Berlin entschieden worden. Unsere Fraktion und auch die Fraktion der FDP/DVP halten diesen Entschließungsantrag deshalb für unzulässig. Wir halten ihn für nicht kompatibel. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen, bzw. wir werden mit Mehrheit entscheiden – gegebenenfalls, wenn Sie das wünschen –, dass darüber nicht abgestimmt werden kann.
Herr Präsident! Nachdem diese Frage meines Erachtens entschieden ist –
gestern ist sie in Berlin entschieden worden – und nachdem diese Frage für den Landeshaushalt von Baden-Württemberg überhaupt keine Rolle spielt,
halte ich den Antrag für unzulässig und halte es auch für unzulässig, darüber eine Abstimmung herbeizuführen.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass die Fragestellung die ist, ob wir hier jeden Antrag mit Mehrheit ablehnen könnten oder jedem Antrag mit Mehrheit zustimmen könnten.
Aber wenn ein Antrag unzulässig ist,
dann meine ich, dass wir darüber auch eine Entscheidungsfindung herbeiführen können.
Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof ist eine selbstständige oberste Landesbehörde und ist nur dem Gesetz unterworfen, so wie dies auch für die Richterschaft gilt. Damit hat er eine ganz besondere Stellung innerhalb der Landesverwaltung.
Er prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und fasst seine Ergebnisse in einer Denkschrift zusammen. Diese Denkschrift spielt eine tragende und zentrale Rolle für unsere Arbeit im Finanzausschuss. Bei unseren Beratungen beschäftigen wir uns intensiv mit dieser Denkschrift.
Der Landtag und die Landesregierung und natürlich die einzelnen Ministerien bekommen hierdurch immer wieder Anregungen für Veränderungen. Deshalb ist die Arbeit des Rechnungshofs nicht nur wichtig für die Ministerien, die Regierung und den Landtag, sondern letztlich auch durchschlagend für alle Bürgerinnen und Bürger.
Bemerkenswert ist, dass der Einzelplan 11 ein sehr kleiner Haushalt ist. Er umfasst lediglich knapp 20 Millionen €. Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Personalausgaben. Soweit ich mich erinnern kann, haben wir in den vergangenen Jahren immer einmütig über diesen Einzelplan debattiert und abgestimmt.
Wir von der CDU-Fraktion beraten den Haushalt des Rechnungshofs immer sehr gern. Jeder Euro, der in den Rechnungshof gesteckt wird, ist gut angelegtes Geld. Der Rechnungshof geht sparsam mit seinen Mitteln um. Die Denkschrift und die Beratenden Äußerungen des Rechnungshofs geben wertvolle Anregungen für das Land und für die Regierung, um Kosten einzusparen. Die CDU-Fraktion glaubt, dass der Rechnungshof eine qualitativ sehr hochwertige Arbeit leis tet. Zahlreiche seiner Veränderungsvorschläge greifen wir immer wieder gern auf. Wenn man allgemein vom Prinzip der Nachhaltigkeit spricht, dann trifft dies ganz besonders für die Arbeit des Rechnungshofs und dessen Vorschläge zu.
Nun ist in der Ausschussberatung die Umstrukturierung des Geschäftsbereichs des Rechnungshofs angesprochen worden. Das Ziel des Rechnungshofs ist es, die Finanzkontrolle besser, effektiver und möglichst effizient zu gestalten, um in der Zukunft einfach besser strukturelle Handlungsempfehlungen geben zu können. Letztlich dient die Umstrukturierungsmaßnahme einer besseren Personalgewinnung und Personalentwicklung.
Die CDU-Fraktion steht diesen Planungen des Rechnungshofs – das darf ich heute sagen – sehr aufgeschlossen gegenüber. Insbesondere verfolgen auch wir das Ziel einer qualitativen Verbesserung der Finanzkontrolle; das ist auch uns sehr wichtig. Aber dennoch bitte ich den Rechnungshof um Verständnis dafür, dass wir mit dieser Entscheidung zuwarten wollen. Wir haben uns vorgenommen, ab dem Jahr 2011 eine generelle Besoldungsstrukturreform über den Rechnungshof hinaus durchzuführen, über die kritischen Fragen und Punkte zu debattieren und dann auch zu entscheiden. Es gibt zahlreiche andere Bereiche, bei denen man ebenso hinterfragen kann, ob die aktuelle Besoldungsstruktur richtig ist oder ob dort nicht auch Veränderungen notwendig wären. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, dem im Augenblick noch nicht zuzustimmen. Aber wir stellen ausdrücklich in Aussicht, dass dies ab dem Jahr 2011 geschehen soll und kann.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! So wie die Parteien, so wie einzelne Abgeordnete, so sind auch die Fraktionen für die politische Willensbekundung und für die politische Arbeit wichtig. Deshalb ist es wichtig, dass wir eine zeitgemäße Beschreibung der Aufgaben der Fraktionen vornehmen und in eine Gesetzesform gießen. Dies dient den Fraktionen, dies dient den Kontrollorganen, und dies dient letztlich auch dem Landtag.
In der Vergangenheit hatte es bedauerlicherweise immer wieder strittige Fragen gegeben, beispielsweise dann, wenn von Fraktionen Druckerzeugnisse herausgegeben worden sind, wenn Veranstaltungen durchgeführt worden sind,
wenn Straßen- oder Standaktionen veranstaltet worden sind, wenn Werbematerial vergeben worden ist, wenn Internetauftritte erfolgen oder wenn Meinungsumfragen veranstaltet worden sind.
Es soll aber keinen Streit über die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionsgeldern geben. Das ist im Sinne der Fraktionen, im Sinne des Rechnungshofs und letztlich auch im Sinne des gesamten Landtags, insbesondere im Sinne von dessen Präsidenten, der über solche Rechtsfragen letztlich zu entscheiden hat.
Der vorgelegte Gesetzentwurf dient daher der Klarstellung und der Präzisierung. Er gibt klare Definitionen vor, und er zieht entsprechende Folgerungen daraus. Zunächst einmal gibt er eine zeitgemäße Aufgabenbeschreibung der Fraktionsarbeit, und er klärt dann auch den Einsatz der den Fraktionen zugewiesenen staatlichen Mittel. Mit dieser gesetzlichen Präzisierung erleichtern wir letztlich auch die Arbeit des Rechnungshofs sowie des Landtags und seines Präsidenten. Insbesondere gibt der vorgelegte Gesetzentwurf Antworten auf Fragen zu Inhalt und Umfang der Fraktionsautonomie.
Meines Erachtens sind dabei aus heutiger Sicht folgende Aspekte besonders bedenkenswert: Der erste Punkt ist, dass mit der Parlamentsreform auch eine deutliche Steigerung der Anforderungen an die Fraktionsarbeit einhergeht. Wir haben zweitens eine spürbare Zunahme der Verflechtungen zwischen der Landespolitik einerseits und der Bundespolitik oder der Europapolitik andererseits. Damit haben wir natürlich auch einen entsprechenden Kommunikationsaufwand mit deren Organen. Wir müssen mit dem Bundestag kommunizieren, wir müssen mit dem Europaparlament kommunizieren, wir müssen mit anderen Landtagen kommunizieren, und ebenso müssen wir mit Landkreisen sowie dem Städtetag und dem Gemeindetag kommunizieren.
Wenn wir diese weit gefasste Fraktionsautonomie als Spiegelbild sehen, dann korrespondiert damit eine Öffentlichkeitsarbeit, die eigenverantwortlich sein muss. Das ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit. Das regeln wir mit diesem Gesetz jetzt ausdrücklich. Die Fraktionen haben in einer repräsentativen Demokratie nicht nur Adressat von dem zu sein, was die Bürger an die Fraktionen und an deren Arbeit heranreichen, sondern sie sind auch selbst ein autonomer Faktor in der parlamentarischen Demokratie, in der parlamentarischen
Willensbekundung. Deswegen ist es für uns selbstverständlich, dass dieses Gesetz jetzt so gefasst wird.
Wir heben allerdings hervor, dass eine klare Grenze zur Parteiarbeit gezogen werden muss. Das ist für uns als CDU ebenso eine Selbstverständlichkeit. Deswegen wird dies in diesem vorgelegten Gesetzentwurf auch ausdrücklich so geregelt.
Ich fasse zusammen: Es ist ein notwendiges Gesetz. Es dient den Fraktionen hier im Landtag, es dient dem Rechnungshof, es dient dem Landtag insgesamt.
Wenn ich mir zum Schluss noch einen Satz erlauben darf, so ist es folgender: Der Landtag von Baden-Württemberg ist und bleibt das kosteneffizienteste Parlament. Das wird durch diesen Gesetzentwurf nicht verändert.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich waren wir alle zusammen beim Stichwort Parlamentsreform, beim Bau dieses gemeinsamen Hauses, nicht schlecht unterwegs. Die ersten Bausteine wurden gemeinsam und gut gelegt. Wir haben uns auf die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat – ein für uns schwieriger Punkt – verständigt, wir haben die Entschädigungsfrage neu geregelt, wir haben die Frage der Pensionsregelungen bzw. des Eigenbeitrags der Abgeordneten einvernehmlich geregelt, und deswegen wäre es uns, glaube ich, auch nicht schlecht angestanden, wenn wir auch den letzten Punkt, die Wahlkreisveränderungen,
die Anpassung, die Umstellung, gemeinsam geregelt hätten. Aber auf dem letzten Etappenabschnitt hat Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wenig der Mut verlassen.
Sie sind nicht bereit, die Vorgaben, die uns gesetzlich gegeben sind, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, in der gebotenen Weise umzusetzen.
Wir haben gemeinsame Anträge gehabt. Wir haben Vorschläge des Präsidenten gehabt. All dies hat nicht zu einem Einvernehmen geführt. Deswegen nehmen wir unsere Aufgabe wahr und werden einen Vorschlag einbringen und auch verabschieden, der diesen Ansprüchen gerecht wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sowohl vom Gesetz als auch vom Bundesverfassungsgericht ist die Regelung vorgegeben, dass die Wahlkreise nicht mehr als 10 bis 15 % von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen sollen. Die se Regelung gibt uns auf, Veränderungen vorzunehmen. Ich glaube, die Grundlage, die uns mit der Ausarbeitung des Innenministeriums gegeben wird, wird diesen Ansprüchen
Genüge leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich führe zum Vergleich an, wie Sie die Aufgabe hätten lösen wollen. Sie haben
im Ständigen Ausschuss mehrere Änderungsanträge eingebracht, und ich wundere mich, dass diese heute nicht vorliegen.
Diese hätten zu noch wesentlich größeren Verwerfungen geführt. – Herr Kollege Kretschmann, Sie brauchen die Augen nicht so aufzureißen. Sie sollten sich einmal überlegen, wie es gewirkt hätte, wenn man beispielsweise in meinem Wahlkreis die Gemeinde Bartholomä aus dem Landkreis, aus der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Heubach herausgenommen und sie in einen anderen Wahlkreis, in einen anderen Landkreis gegeben hätte. Das hätte überhaupt nicht funktionieren können, wäre überhaupt nicht akzeptiert worden und hätte auch in der Sache zu keinem akzeptablen Ergebnis geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ständigen Ausschuss hat Ihnen der Vorsitzende bereits den Hinweis gegeben, dass sich Ihre eigenen Anträge auch untereinander wider sprechen und dass sie deswegen auch nicht kompatibel sind.
Herr Kollege Stickelberger, da Sie gerade dazwischenrufen: Sie sollen es gewesen sein, der den denkwürdigen Satz gesprochen hat – ich zitiere –:
Der Abgeordnete
ich ergänze: Stickelberger –
der Fraktion der SPD wirft ein, die politische Kultur seiner Partei beinhalte, mit Widersprüchen leben zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem möchte ich nichts hinzufügen. Wir werden der Parlamentsreform so zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Parlamentsreform haben wir uns für diese Legislaturperiode ein sehr ehrgeiziges Reformziel gesetzt. Vieles konnte bereits erfolgreich umgesetzt werden. Ich darf erinnern an die eigenständige Altersvorsorge, die wir eingeführt haben, an die Änderung bei den Entschädigungen, die wir gemeinsam beschlossen haben, an die für uns in der Fraktion besonders schwierige Frage der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat und nicht zuletzt an die innere Parlamentsreform, die wir derzeit bereits „einüben“.
Das Reformvorhaben geht teilweise deutlich über das hinaus, was in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP/ DVP niedergelegt worden ist. Die Verkürzung dieser Legislaturperiode um einen Monat ist bereits beschlossen, die Zweitausteilung der Mandate nach Prozentpunkten sowie auch die Neueinteilung der Wahlkreise sollen jetzt beschlossen werden.
Ich glaube, wir haben nach intensiven Beratungen ein gutes Ergebnis erreicht. Es gab zahlreiche Vorschläge, Vorschläge des Landtagspräsidenten, Vorschläge in einer interfraktionellen Vereinbarung. Jetzt haben wir ein Ergebnis, bei dem dann mehr als 70 Kommunen, Stadt- und Ortsteile anderen Landtagswahlkreisen als bisher zugeordnet werden.
Der Ausgangspunkt muss das Bundeswahlgesetz sein. Dort steht unter § 3 Abs. 1 Nr. 3:
Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
Es ist eine einfachgesetzliche Regelung, die aber das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat und bei der die Grenzwerte so festgelegt sind.
Bei der Wahl 2006 lag die Größe des Wahlkreises Tübingen um 27 % über der Durchschnittsgröße; die Abweichung war also zu hoch. Es ist für mehrere Wahlkreise zutreffend, dass sie zu klein oder zu groß sind. Zu klein wären derzeitig zwei Wahlkreise in Stuttgart sowie die Wahlkreise Heilbronn, Pforz heim, Backnang und Freudenstadt. Zu groß sind neben dem Wahlkreis Tübingen noch die Wahlkreise Nürtingen, Reutlingen, Aalen und Lörrach.
Der Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung damals gesagt, diese Wahl von 2006, im Hinblick auf Tübingen, ist deswegen noch zu halten, weil bei rückblickender Betrachtung im Jahr 2001 die 25 % noch nicht überschritten gewesen sind. Aber er hat ausdrücklich offengelassen, ob man dies zukünftig allein mit dieser Begründung so halten kann. Das heißt, für uns war und ist es zwingend notwendig, eine Anpassung vorzunehmen, damit uns bei zukünftigen Wahlen nicht das Gericht hinterher sagt, diese seien unzulässig.
Der Landtag hat sich deswegen bereits vor einigen Monaten dafür ausgesprochen, eine Wahlkreisreform vorzunehmen, durch die eben diese plus/minus 10 bis 15 % eingehalten werden. Das Innenministerium hat auf dieser Grundlage am 30. Oktober 2008 Vorschläge unterbreitet, wobei man insbesondere darauf Rücksicht genommen hat: Wie ist ein Wahlkreis historisch gewachsen, was gehört zusammen, wie passt die wirtschaftliche, kulturelle Situation zueinander?
Vor diesem Hintergrund sind, glaube ich, überzeugende Ergebnisse erbracht worden. Wir von der CDU-Fraktion werden diesen Vorschlägen zustimmen. Sicherlich hat es bei einzelnen betroffenen Gemeinden Kritik daran gegeben. Aber alle anderen Vorschläge, die in dieser Diskussion noch aufgekommen sind, hätten zu noch sehr viel mehr Kritik geführt,
hätten vor allem das Ergebnis konterkariert, dass in der ganz überwiegenden Regel die Abweichung nicht mehr als 10 bis 15 % betragen soll und nur ausnahmsweise – in begründeten Fällen – geringfügig davon abgewichen werden kann. Dieses Ergebnis ist durch die erwähnten Vorschläge erzielt worden. Deswegen können wir von der CDU-Fraktion dem so zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die weltweite Wirtschaftskrise, Herr Finanzminister, wird sicherlich auch an Baden-Würt temberg nicht spurlos vorübergehen können. Wir haben in Deutschland beim Bruttoinlandsprodukt mit einem Rückgang von 6 % zu rechnen; für Baden-Württemberg wird dieser Rückgang im Hinblick auf die stark gebeutelte Automobilindustrie und den Maschinenbau sicherlich noch höher ausfallen. Unsere Sorge gilt daher den Firmen und den Arbeitsplätzen.
Wir sehen es als überragendes Ziel der Politik an, dass BadenWürttemberg rascher als die anderen Bundesländer wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren kann. Unser Ziel muss sein – das wird deutlich, wenn man die Schlagzeile der gestrigen Ausgabe einer großen überregionalen Zeitung liest –, dass Stuttgart nicht die Kurzarbeiterstadt Deutschlands ist, sondern die Stadt der Arbeitsplätze bleibt und nicht zur Stadt der Arbeitslosen wird.
Hierzu hat die Bundesregierung ja das Zukunftsinvestitionsprogramm beschlossen. Wir haben es durch das Infrastrukturprogramm des Landes ergänzt. Das hat sicher eine wertvolle Hilfestellung für die Wirtschaft, für die Firmen und für die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg gegeben.
Trotzdem ist es jedoch unerlässlich, dass wir in Deutschland und insbesondere auch in Baden-Württemberg einen funktionierenden Bankenmarkt haben. Die LBBW hat die Aufgabe, ein starker Partner des Mittelstands zu sein und auch in Krisenzeiten Geld für die Firmen, für die Betriebe zur Verfügung zu stellen, damit Kredite aufgenommen werden können, damit die Güterwirtschaft funktionieren kann. Es ist erfreulich, dass die LBBW im ersten Quartal dieses Jahres ein ausgesprochen erfreuliches Geschäftsergebnis vorlegen konnte.
Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen stellen:
Erstens: Wie beurteilen Sie die Überlegungen des Bundes zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes?
Zweitens: Welche eigenen Überlegungen zur Risikoabschirmung bei der LBBW hat die Landesregierung bislang angestellt?
Drittens: Soll sichergestellt werden – und wenn ja, wie –, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, gegebenenfalls den Risikoschirm des Bundes für die LBBW – sofern die Konditionen stimmen; das ist natürlich Voraussetzung – nachträglich umzusetzen?
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin, nach meinen Informationen sind diese Petitionen bereits besprochen, sind erledigt und abgewiesen.
Eine weitere Petition ist ganz offensichtlich vertagt worden. Diese betrifft aber nicht den konkreten Sachverhalt.
Unser Kenntnisstand ist also anders. Wir sind gegen Ihren Antrag.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die ersten Worte müssen Worte des Dankes sein. Es war eine schwierige Arbeit zu leisten, und es bestand insbesondere nur ein ganz enges Zeitfenster, in dem zu Ergebnissen gekommen werden konnte. In wenigen Monaten beginnt der Bundestagswahlkampf. Es wäre zu keinem Ergebnis mehr gekommen, wenn nicht jetzt in diesen Wochen und Monaten mit gerade noch ausreichendem zeitlichem Abstand ein Abschluss erzielt worden wäre.
Wir von der CDU-Fraktion glauben, dass in der Kommission von allen Beteiligten des Landes hervorragende Arbeit geleis tet worden ist, insbesondere natürlich von unserem Ministerpräsidenten, der als Verhandlungsführer und sicherlich auch – der Kollege Kretschmann hat es ja gerade hervorgehoben – als kreativer Kopf der Kommission die durchaus vielfältigen Diskussionen zu Ergebnissen geführt, kluge Kompromissvorschläge gemacht und schließlich ein respektables Ergebnis erreicht hat.
Ebenso gilt selbstverständlich Dank den beteiligten Mitarbeitern, den Beamten und dem Finanzminister Stächele sowie dem vorherigen Finanzminister Stratthaus, die intensiv mit der Sache befasst waren, aber selbstverständlich auch Ihnen, Herr Kretschmann und Herr Drexler. Auch das ist bereits gesagt worden.
In der Sitzung am 5. März ist nach fast zweijähriger Beratungstätigkeit ein gutes Paket von Maßnahmen zur Modernisierung der Finanzverfassung unseres Landes beschlossen worden. Ich glaube, dass damit auch eine Wende in eine andere Finanzpolitik eingeleitet worden ist: weg von der Schuldenpolitik der letzten Jahrzehnte hin zu mehr Generationengerechtigkeit, zu mehr Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik und vor allem zu mehr Handlungsspielraum für zukünftige politische Generationen und Gesellschaften.
Man sollte das Ganze auch gar nicht nur auf die Politik begrenzen. Wenn man liest, was derzeit in der Wirtschaftspres
se im Zusammenhang mit der Finanzkrise geschrieben steht, dann findet man dort immer wieder betont, dass alle in unserer Gesellschaft Tätigen – in den Vorständen, in der Bevölkerung, in den Aufsichtsbehörden und insbesondere in den Notenbanken – aufgerufen sind, dazu beizutragen, dass auch für die Zukunft eine vernünftige Finanzpolitik gemacht wird. Es darf nicht darum gehen, ständig neue Begehrlichkeiten zu bedienen, ständig Wohlstand für alle zu versprechen, sondern wir müssen langfristig denken, finanzpolitisch langfristige Regelungen treffen.
In diesem Zusammenhang betrafen die wichtigsten Ergebnisse der Kommissionsarbeit sicherlich die Finanzthemen, das Thema Schuldenregulierung und damit den zentralen Eckpunkt, dass zum 1. Januar 2011 durch Änderung der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes eine Schuldenbremse für Bund und Länder eingeführt wird. Ab 2020 sollen die Haushalte ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen sein – sicherlich ein gutes Datum, weil im Jahr 2019 der Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt Ost auslaufen.
Zwar konnten die hohen Ansprüche des Bundes, neue Schulden, auch strukturelle Schulden in Höhe von 1 % des Bruttoinlandsprodukts, gegebenenfalls knapp darunter, machen zu dürfen – Sie haben es angesprochen, Herr Kollege Kretschmann –, immerhin auf 0,35 % heruntergehandelt werden. Aber auch das ist nach Auffassung der CDU-Fraktion zu viel. Wir hätten uns gewünscht, dass sich der Bund in diesem Zusammenhang ebenfalls auf eine Nullneuverschuldung und eine dahin gehende Verpflichtung eingelassen hätte.
Es ist auch bereits angesprochen worden, dass die Regelungen, die jetzt getroffen werden, sicherlich auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, Herr Kollege Drexler und Herr Kollege Kretschmann. Wir sehen das genauso. Aber ich glaube, die Überlegungen und die Argumente, die eine Verfassungswidrigkeit auf der rechtlichen Seite nicht zwingend machen, sind überzeugender. Wenn wir die Regelung für die Kreditaufnahme aus dem Teil der Haushaltswirtschaft des Artikels 109 herausnehmen, dann bleiben den Ländern noch eine Fülle von Aufgaben im Bereich des Finanzhaushalts. Wir stellen den Haushalt auf, wir beschließen ihn, wir vollziehen ihn, wir verteilen die Steuereinnahmen, soweit wir dafür die Kompetenz haben, wir kontrollieren den Haushalt. Die Haushaltsaufstellung im Rahmen des Bundesrechts ist meines Erachtens eine verfassungsrechtlich tragbare Regelung.
Entscheidend ist meines Erachtens aber auch die politische Zielsetzung. Wenn wir uns alle einig sind, dass es materiell eine sinnvolle Regelung ist, die da kommen soll, wenn es sinnvoll ist, dass in der Zukunft weder der Bund noch die Länder neue, zusätzliche Schulden machen, dann sollten wir auch nach einer formalen Einigung und nach formellen Lösungsmöglichkeiten suchen, wie dies herbeigeführt werden kann.
Ich habe für unsere Fraktion zur Kenntnis genommen, dass insbesondere die Linke, aber auch Teile der SPD die Eingrenzung der Kreditfinanzierung für Bildung und Soziales bedauert haben. Aber ich sage für unsere Fraktion: Man kann nicht beides haben. Man kann nicht auf der einen Seite die Nullneuverschuldung anstreben und auf der anderen Seite die Staatsausgaben ständig erhöhen. Deshalb ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen, der wir uns in jedem Jahr, mit jeder
neuen Haushaltsaufstellung stellen müssen, die: Wir müssen Prioritäten setzen, wir dürfen die staatlichen Mittel nur in der Höhe ausgeben, wie wir sie zur Verfügung haben und wie wir sie zuvor einnehmen konnten.
Wichtig ist für uns von der CDU-Fraktion auch, dass Regelungen für ein Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen worden sind. In Zukunft soll es nicht mehr so sein, dass das Geld in Zeiten der Hochkonjunktur munter ausgegeben wird und nichts für den Augenblick zurückgehalten wird, in dem wir durch eine Rezession dringend darauf angewiesen sind, dass zusätzliche Gelder da sind. Lediglich in Ausnahmefällen, in Notsituationen und in unvorhersehbaren Notlagen – das ist vernünftig – soll eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich sein.
Wir von der CDU-Fraktion unterstützen diesen Kurs; wir haben ihn in der Vergangenheit in diesem Haus immer unterstützt. Er ist vernünftig, und letztlich zwingt ihn uns schon die Demografie auf. Wir haben immer weniger Steuerzahler, und wir haben immer mehr öffentliche Aufgaben in Bereichen wie Gesundheit, Renten oder Soziales zu bewältigen. Nur mit den genannten Maßgaben können wir dies erreichen.
Ein weiterer Punkt – das ist der zweite Themenkomplex – sind die Konsolidierungshilfen. Das ist für uns in der CDU-Fraktion ein schwerer Brocken, den wir zu schlucken haben. Der Länderfinanzausgleich zwingt diesem Land seit 50 Jahren enorme Ausgleichszahlungen auf, und wir sehen hier eine zusätzliche Belastung auf uns zukommen. Aber entscheidend ist für uns: Wir haben nicht vorbehaltlos Konsolidierungshilfen zu leisten, sondern es sind Konsolidierungsvereinbarungen getroffen worden. Das heißt, wenn sich diejenigen Länder, die zusätzlichen Finanzbedarf haben, also Bremen, das Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt, nicht an die se Konsolidierungsvereinbarungen halten, sind wir auch nicht zu Konsolidierungshilfen gezwungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einmal im Ernst: Was wäre eigentlich anderes übrig geblieben, wenn Länder wie Bremen und das Saarland ihre Haushalte in den Konkurs führten, wenn sie nicht mehr zu verfassungsgemäßen Haushalten kämen? Für solche Fälle gibt unsere Finanzverfassung letztendlich keine Regelungen vor. Wollen wir das? Wollen wir in der Konsequenz eine Entföderalisierung? Wollen wir, dass dann jedes Land für sich selbst verantwortlich ist? Nein, wir wollen, dass es in der Gemeinschaft aller Länder und in Deutschland insgesamt eine tragfähige Zukunft gibt. Ich glaube, mit den jetzt gefundenen Regelungen ist ein Weg dazu eröffnet, wie dies erreicht werden kann.
Bedauert haben wir, Herr Kollege Drexler – das ist auch schon angesprochen worden –, dass Sie sich mit Ihren Vorschlägen für mehr Kompetenzen auf der Einnahmeseite – die wir unterstützen, die wir unterstützt haben – nicht durchgesetzt haben. Wenn hier, insbesondere von den Ostländern, Kritik vorgebracht wurde, weil sie Angst vor Wettbewerb haben, halte ich dem entgegen, dass diese Wettbewerbssorge unbegründet ist. Wir haben in Baden-Württemberg und anderswo bei den Gemeinden schon längst Regelungen, die über die Hebesatzrechte Wettbewerb gestatten. Das funktioniert sehr gut. Ich glaube, es wäre auch im Sinne der Länder gewesen, wenn dies gelungen wäre.
Schließlich ein letzter Punkt zu den Veränderungen bei der Verwaltung. Ich glaube, dass auch hier entscheidend gute Ergebnisse erzielt worden sind:
Wir sehen erstens, dass es bei der öffentlichen IT gemeinsame Standards geben soll.
Wir sehen es zweitens als positiv an, dass die Steuerverwaltung nicht auf den Bund übertragen worden ist.
Wir sehen es drittens als positiv an, dass ein Benchmarking gemacht wird, aber unter dem Gesichtspunkt der Freiwilligkeit, also der Beteiligung der Länder, wenn sie es wollen.
Wir sehen es insbesondere auch als sehr, sehr positiv an, dass die Ertragskompetenz für die Feuerschutzsteuer beim Land verbleibt. Das haben wir durch die Feuerwehren in unserem Land bereits positiv erfahren.
Noch einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es war eine schwierige Aufgabe. Es gab divergierende Interessen zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern, zwischen A- und B-Ländern, zwischen dem Bund und den Ländern. Dies alles in einem eng gesteckten Zeitfenster zu einem Ergebnis zu führen war eine schwierige Aufgabe. Umso mehr freut es uns, dass unser Ministerpräsident als treibende Kraft, als Ideengeber, als Moderator, als jemand, der Kompromisse gesucht hat, nun Ergebnisse vorweisen kann und die vielstimmigen Diskussionen zu einem guten Ende geführt hat. Wir gratulieren ihm hierzu, und wir danken ihm.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Weltwirtschaft ist in einer ernsten Situation. Die Ampeln für die zukünftige weltwirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung stehen auf Rot. Wenn man sich die Nachrichten vom vergangenen Montag, die durch die Medien gingen, veranschaulicht, dann wird die se Aussage nachdrücklich unterstrichen. Die Autokonjunktur hat erhebliche Rückschläge zu verkraften: General Motors minus 45 %, Ford minus 30 %. Die deutsche und die japanische Industrie sind ebenso betroffen.
Der Rohstoffmarkt hat sich in den vergangenen Monaten dras tisch verändert. Ein Barrel Öl war vor wenigen Monaten noch für 150 Dollar erhältlich. Damals gab es Schätzungen, dass es bald 200 Dollar pro Barrel Öl sein würden. Nun hat sich ein Barrel Öl auf ca. 60 Dollar verbilligt. Der Rückgang der Rohstoffpreise ist ein Vorbote für nahende und drohende Rezessionsgefahren. Der ISM-Index in den USA für das verarbeitende Gewerbe hat sich seit 2001 noch nie so rückläufig entwickelt. Viele vergleichen die jetzige Situation mit der von 1929 in den USA und mit der von 1990 in Japan, wo sich eine Deflation realisiert hat.
Es mag vielleicht übertrieben sein: Die Notenbanken haben entschieden reagiert, die Regierungen haben entschieden rea giert. Die Notenbanken stellen das Geld zur Verfügung, die Regierungen haben Konjunkturprogramme gestartet. Dennoch bleibt die Frage: Wie wird sich das auswirken? Wird die Krise weitergehen, oder wird sie beendet werden können?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es handelt sich in erster Linie um eine internationale Krise, um eine Krise, die von den USA ausging, nach Europa hinübergeschwappt ist und auch Deutschland berührt.
Was wir von der CDU-Landtagsfraktion hier entschieden begrüßen und unterstützen, ist die entschiedene Haltung unserer
Landesregierung, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Diskussionen in Berlin beteiligt hat und mit dazu beigetragen hat, dass gute, vernünftige und verantwortungsvolle Beschlüsse gefasst worden sind.
Ich denke in erster Linie an das Bankenrettungspaket, bei dem wir angesichts dessen, dass wir mithaften und Geld zur Verfügung stellen, auch die entsprechende Mitsprache verlangt haben. Oder ich denke an den gestrigen Tag, an das 16-PunkteKonjunkturprogramm der Bundesregierung, das auch von Baden-Württemberg aus entschieden unterstützt worden ist.
Es gibt weitere Ansatzpunkte, die in der Zukunft bedacht werden müssen. So ist der Bankenmarkt zu überprüfen. Sicherlich ist auch die Frage nach der Managervergütung zu stellen. Es soll keine Neiddebatte geführt werden, aber manche Dinge dürfen ruhig hinterfragt werden.
Vor allem ist entschieden die Frage zu stellen: Inwieweit wird sich Baden-Württemberg in dieser Situation behaupten? Wird Baden-Württemberg ein Gewinner oder ein Verlierer dieser Krise sein? Wird es Baden-Württemberg gelingen, sich von den negativen Entwicklungen der Weltkonjunktur abzukoppeln?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Letzteres dürfte schwierig bzw. gar nicht möglich sein. Aber ich glaube doch: Baden-Württemberg hat exzellente Voraussetzungen durch eine entschiedene Politik, durch ein hervorragendes mittelständisches Wirtschaftsunternehmertum, durch Menschen, die sich einbringen, und durch einen Bankenstandort, der seinesgleichen sucht.
Nehmen wir als ersten Schwerpunkt den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Vor wenigen Jahren gab es eine Untersuchung des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts. Darin hieß es: Baden-Württemberg ist fit für die Zukunft. Der Großraum Stuttgart ist der beste Investitionsstandort Deutschlands. Das Dreieck zwischen Ulm, Böblingen und dem Main-Tauber-Kreis ist die zweitgrößte Technologieregion Europas nach Paris. Hier sind 400 000 Hightecharbeitsplätze, hier ist Unternehmergeist, hier sind Produktion und Flexibilität vorhanden. Baden-Württemberg hat sich in diesem Bereich als ein absoluter Gewinner der Globalisierung erwiesen. Wir haben Wachstumschancen in riesigen Märkten. Wir haben sie nicht nur in der angestammten Industrie, sondern wir haben sie auch in der Umwelttechnik.
Deswegen sehen die aktuellen Zahlen auch erfreulich aus. Ein Jahr nach der Finanzkrise einige Schlagzahlen des Statisti schen Landesamts: „Umsatzwachstum der Südwestindustrie real 2 %“, „Für das vierte Quartal immer noch ein Wachstum erwartet“, „Die Steuereinnahmen um 6,5 % bisher gestiegen“, „Positive Entwicklung der kommunalen Einnahmen“. Im Gegensatz dazu Schlagzeilen von „Spiegel online“ von vorges tern: „Industrieproduktion in Europa bricht drastisch ein“ und „EU-Kommission erwartet Nullwachstum in Deutschland“.
Wir haben alle die begründete Hoffnung, dass sich BadenWürttemberg von den internationalen Entwicklungen absetzen kann.
Dazu passt auch gut eine repräsentative Umfrage unter 216 Topentscheidern der baden-württembergischen Wirtschaft, eine Umfrage, deren Ergebnis dieser Tage in der Presse veröffentlicht wurde. „Heilbronner Stimme“:
„93 % bewerten den Standort mit ‚sehr gut‘ oder ‚gut‘“.... Mehr als jeder Dritte erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine weitere Verbesserung seiner Lage …
Demgegenüber erwarten im übrigen Deutschland lediglich 6 % eine Verbesserung der Konjunktur. Das ist der Optimismus unserer Unternehmen, der begründet ist durch Hightech, der begründet ist durch Dienstleistungen und der begründet ist durch einen funktionierenden Bankenstandort, an dem für die mittelständische Industrie, für unsere mittelständischen Unternehmen jederzeit Kreditverfügbarkeit vorhanden ist.
In diesem Zusammenhang passt meines Erachtens auch ganz gut, was sich zwischen Zuffenhausen und Wolfsburg derzeit abspielt. Es ist erstaunlich, was wir auch dazu an Schlagzeilen lesen. Die „Stuttgarter Nachrichten“ schreiben in einem Kommentar vom 27. Oktober:
Dass ein Zwerg wie Porsche auch nur den Versuch wagen könnte, Europas Autogiganten Nummer 1 zu übernehmen, war unvorstellbar.
Und doch, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir sind knapp davor. Das ist, glaube ich, eine erfreuliche Nachricht für Baden-Württemberg. Das ist ein erfreuliches Beispiel für eine erfolgreiche Unternehmensführung in Baden-Württemberg. Sie war erfolgreich, allerdings begleitet durch die Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Politik in Baden-Württemberg hat zu Recht gefragt, ob 25 % Mitbeteiligung, wie es das Aktiengesetz vorschreibt, nicht beachtet werden müssen und ob es individuelle Verträge bei VW geben kann, die davon abweichen.
Die Politik in Baden-Württemberg hat zu Recht gesagt: Wir brauchen keine Lex VW.
Die Politik in Baden-Württemberg hat zu Recht gesagt: Baden-Württemberg ist ein guter Standort für die Automobilindustrie. Baden-Württemberg ist auch ein guter Lenkungsstandort für Wolfsburgs Massenproduktion, für die Kleinwagen, die dort produziert werden, und auch ein guter Standort für das Unternehmen Audi, das in Neckarsulm zu Hause ist.
Es ist richtig, dass sich die Politik in Baden-Württemberg so klar positioniert hat.
Ein zweiter Punkt, der mit dem ersten Punkt eng zusammenhängt, ist der Arbeitsmarkt. Wir hatten in Baden-Württemberg im September 2008, ein Jahr nach Ausbruch der Finanz- und Konjunkturkrise, eine Arbeitslosenquote von 4 % und im Oktober eine Arbeitslosenquote von 3,9 %. Wir haben eine Ar
beitslosenquote, die so niedrig ist wie nie zuvor. Die Finanzmarktkrise tobt seit einem Jahr, aber in Baden-Württemberg ist sie auf dem Arbeitsmarkt nicht angekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir auch alles tun, dass das so bleibt; denn Vollbeschäftigung ist die beste Sozialpolitik. Mit diesen Zahlen haben wir das fast erreicht.
Warum ist Baden-Württemberg in Wirtschaft und Arbeitsmarkt so gut? Warum ist Baden-Württemberg bei Hochtechnologien so gut? Weil wir die entscheidenden Anstrengungen in der ureigenen Landespolitik vorgenommen haben, indem wir in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung – wir haben einen Forschungs- und Entwicklungsanteil von 3,9 % und damit eine Spitzenposition – die entscheidenden Gelder zur Verfügung gestellt haben. Wir haben eine hervorragende Ausgangslage. 50 % unserer Absolventen sind im Hochschulbereich tätig. Wir tun alles, dass die Arbeitsplätze, die in der Hochtechnologie schwierig zu besetzen sind, auch in Zukunft von unseren Unternehmen besetzt werden können, und wir haben durch unsere Politik dazu beigetragen und die Grundlage dafür gelegt, dass Wachstum und Beschäftigung, dass Wirtschaft und Arbeitsmarkt gesichert werden, dass die Zukunft in Baden-Württemberg stattfinden kann.
Ein letzter Satz sei mir zur Bankenstruktur erlaubt. Wir haben in den letzten Wochen hier in diesem Hohen Haus mehrfach darüber diskutiert. Ich glaube, die Lage, wie sie sich weiterentwickelt hat, hat uns in dem, was wir hier gesagt haben, bestätigt. Baden-Württemberg ist in seiner Bankensituation sehr gut aufgestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat sich in schwierigster Zeit exzellent behauptet. Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich auch in Baden-Württemberg – das ist völlig verständlich – gefragt haben: „Ist mein Geld noch sicher, und kann ich auf meine Bank vertrauen?“, konnte mit Berechtigung gesagt werden: „Ja, dein Geld ist sicher; du kannst auf diese Banken vertrauen, und du kannst dein Geld dort anlegen.“ Deswegen glaube ich, dass die Landesbank Baden-Württemberg auch für die Zukunft sehr gut gerüstet sein wird.
Größe wird eine Rolle spielen – wenn man sieht, wie sich die Commerzbank und die Dresdner Bank zusammenschließen oder wie sich die Deutsche Bank und die Postbank verständigen. Aber Größe allein und um jeden Preis wollen wir nicht unterstützen.
Deswegen sagen wir: Es kommt auf die betriebswirtschaftliche Situation an. Eine Fusion, wenn sie unter Banken, unter Landesbanken denn notwendig sein sollte, muss auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schlachter, Sie haben gesagt, die Schlagzeilen der Zeitungen beschäftigten sich mit den Landesbanken. Ich muss Ihnen sagen: Ich lese im Augenblick in der Wirtschaftspresse andere Schlagzeilen. Wir lesen Schlagzeilen von einer historischen Finanzkrise.
Wir lesen Schlagzeilen vom Zusammenbruch amerikanischer Banken, und wir sehen auch Probleme in Europa. Deswegen muss die gesamte Diskussion auch sehr viel breiter aufgezogen werden. Die von Ihnen beantragte Aktuelle Debatte hat ja auch einen ganz anderen Ansatzpunkt. Sie fragen nämlich nach den Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise auf das Bankensystem. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuelle Finanzkrise reiht sich ein in viele andere Finanzkrisen, die stattgefunden haben und die bewältigt werden mussten und müssen. In der Vergangenheit sind Finanzkrisen bewältigt worden, und ich bin davon überzeugt, dass auch diese – eine schwierige Finanzkrise – bewältigt werden kann und werden muss.
Der Ausgangspunkt ist immer, dass in einem bestimmten Wirtschaftssektor überzogene Gewinnerwartungen entstehen. Das war 1929 so, als die Aktienmärkte überbewertet waren. Das war 1990 so, als die Immobilienwerte in Japan überbewertet waren. Das war zu Anfang des Jahrtausends so, als die Neue
Ökonomie, die neuen Unternehmen überbewertet waren, und das ist jetzt wieder so, wenn der Immobilienbereich in den USA überbewertet ist.
Deswegen sehe ich eine Veränderung der Finanzwelt. Die Entwicklung geht weg von den Investmentbanken hin zu Universalbanken. Der Ausgangspunkt für die Lösung muss aber dort sein, wo die Schwierigkeiten aufgetreten sind, nämlich in den USA, und nicht in Europa, nicht in Baden-Württemberg und nicht in Deutschland.
Allerdings ist sicherlich zutreffend, dass die Krise herüberschwappt. Wir haben auch in Europa Probleme, die zu bewältigen sind. Wir haben Zusammenbrüche zu verhindern. Ich nenne die Fortis-Bank in Belgien oder die HRE in Deutschland. Es macht natürlich keinen Spaß, wenn man sagen muss: Der Staat soll eingreifen; der Staat soll Steuerzahlergeld aufbringen, um privatwirtschaftlich falsch gelaufene Prozesse zu korrigieren.
Aber die Frage ist natürlich: Wie kann und wie soll ich es anders machen? Diese Frage ist schwer zu beantworten. Meines Erachtens ist sie richtig entschieden worden. Geld und Kredite sind der Blutkreislauf jeder Volkswirtschaft. Die Banken sind die Pumpe dafür. Wenn nicht mehr genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, dann krankt die Volkswirtschaft, und im schlimmsten Fall bricht sie auch zusammen. Deswegen glaube ich, dass die Fragen hier in Deutschland und auch weltweit in die richtige Richtung entschieden werden sollen.
Wir werden ja sehen, was heute im Lauf des Tages in den USA entschieden wird.
Natürlich hat eine solche Krise auch Auswirkungen auf Deutschland und auf Baden-Württemberg und auch auf den Landesbankensektor in Deutschland. Die Kapitalmarktkrise erschwert hier Lösungen. Sie setzt uns vor allem unter einen Zeitdruck, unter dem wir sonst nicht gestanden hätten. Die Gespräche der Landesbanken finden ja schon lange statt. Viele Landesbanken suchen Lösungsmöglichkeiten. Sie haben zutreffend darauf hingewiesen – das ist völlig richtig –: Es wird eine Konzentration geben müssen. Für eine Anzahl von sieben Landesbanken gibt es keine Berechtigung. Die einzige Frage, die sich stellt, ist: Wie schnell kann es gehen, und wie schnell muss es gehen, damit daraus eine sinnvolle Lösung erarbeitet wird?
Ich sehe es so, dass die Landesbank Baden-Württemberg in einer komfortablen Ausgangssituation ist. Ich bin Erwin Teufel, Lothar Späth und Günther Oettinger ausgesprochen dankbar dafür, dass diese Landesbank Baden-Württemberg gegründet worden ist und dass sie eine solch schlagkräftige Bank ist, die als einzige der bestehenden Landesbanken überhaupt eine reelle Chance hat, aus einer Position der Stärke heraus in diesen Prozess einzugreifen, und die auch auf heutiger Grundlage gut dasteht.
Wie ist denn die Grundlage der Landesbank Baden-Württemberg? Wir haben – Stand heute – Verluste in Höhe von 60 Millionen €, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vergleichen Sie einmal, welche Verluste die Privatbanken haben. Vergleichen Sie einmal, welche Verluste die amerikanischen Banken hatten, welche Verluste die Schweizer Banken hatten und
welche Verluste selbst eine Deutsche Bank in Deutschland in dieser Zeit gehabt hat. Deswegen kann ich voller Selbstbewusstsein für die Politik in Baden-Württemberg sagen: Die Landesbank Baden-Württemberg ist hervorragend aufgestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat ihre Arbeit hervorragend gemacht, vor allem auch deswegen, weil wir von der Politik keine überzogenen Erwartungen an diese Bank gestellt haben, sondern diese Bank in Ruhe haben arbeiten lassen und sie in Ruhe ihre Erfolge haben erarbeiten lassen.
An dieser Konzeption wollen wir weiter festhalten. Wir werden mitreden, wir werden mitsprechen, wir werden unsere Aufsichtsverpflichtungen wahrnehmen. Aber wir sehen auch keinen Grund zur Kritik an der bisherigen Arbeit der Landesbank Baden-Württemberg. Diese Arbeit war hervorragend, und wir danken der Landesbank dafür.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Klar ist doch: Es ist eine internationale Finanzkrise. Aber klar ist auch: Sie hat Auswirkungen auf Europa, sie hat Auswirkungen auf Deutschland, sie hat Auswirkungen auf Baden-Württemberg, und wir müssen sorgfältig beobachten und sorgfältig entscheiden, was passieren soll und was passieren kann.
Eines ist auch zentral: Im Augenblick fragen sich doch die Leute, die Spareinlagen haben: „Ist mein Geld sicher?“ Für eine Volkswirtschaft und eine Bankenlandschaft ist das eigentlich eine tödliche Frage. Denn Vertrauen, Bonität und Seriosität sind eigentlich die Grundlagen für die Entscheidung, Geld den Banken anzuvertrauen. Deswegen rate ich uns al
len, diese Fragen auch hier in der notwendigen Zurückhaltung zu diskutieren. Wir sollten dies ernsthaft und seriös tun, aber so, dass die Leute nicht noch zusätzlich verunsichert werden, und ohne Öl ins Feuer zu gießen.
Noch einmal: Die Landesbank Baden-Württemberg steht unter allen Landesbanken glänzend da.
Die Landesbank steht im deutschen Vergleich unter den Universalbanken glänzend da. Die Landesbank Baden-Württemberg steht unter allen Banken glänzend da.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach eineinhalb Jahren intensiver Arbeit in der Föderalismuskommission ist zunächst einmal Dank angesagt: Dank dem Ministerpräsidenten für den Vorsitz in dieser Kommission und für die sehr engagierte, kompetente und verantwortungsbewusste Arbeit mit kreativen und auch innovativen Lösungsvorschlägen und ebenso selbstverständlich Dank den beteiligten Ministern Stratthaus und Stächele sowie den mit der Sache befassten Beamtinnen und Beamten. In den Dank will ich ausdrücklich auch die Arbeit des Kollegen Kretschmann und des Kollegen Drexler einbeziehen. Es liegt jetzt ein Eckpunktepapier vor, mit dem ein Gesetzgebungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, oberstes Ziel muss sicherlich sein, die Nullneuverschuldung auf allen staatlichen Ebenen zu erreichen – beim Bund, bei allen Ländern und bei den Kommunen –, damit die Ausgaben mit dem übereinstimmen, was wir an Einnahmen haben, und wir nicht ständig neue Schulden aufnehmen müssen. Die CDU-Landtagsfraktion hat diesen Kurs der Landesregierung in Baden-Württemberg stets nachdrücklich unterstützt, und wir unterstützen deswegen
selbstverständlich das Ziel der Kommissionsarbeit unter dem Vorsitz unseres Ministerpräsidenten. Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Wenn man sich die demografische Entwicklung ansieht, erkennt man, dass sie in absehbarer Zeit zu einer geringeren Anzahl an Steuerzahlern und auch zu geringeren Steueraufkommen führen wird. Auf der anderen Seite gibt es eine Entwicklung, die im Gesundheits- und im Sozialbereich ständig mehr Ausgaben erfordert. Dass man sich vor diesem Hintergrund das Ziel der Nullneuverschuldung für den Gesamtstaat zum Thema macht, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Deswegen ist es auch die Hauptaufgabe der Kommission gewesen, diese Finanzfragen zu besprechen. Das Hauptthema in der Kommission war sicherlich die Frage der Schuldengrenze.
Wir haben in Baden-Württemberg vorgemacht, wie es gehen sollte: zunächst eine Nullneuverschuldung, dann eine Regelung in der Landeshaushaltsordnung und dann – sogar in diesem Haushaltsjahr – die Altschuldentilgung. An diesem Kurs wollen wir hier in Baden-Württemberg weiterarbeiten, aber diesen Kurs wollen wir auch in der Kommissionsarbeit unterstützt sehen.
Ich bin ausdrücklich dafür dankbar, dass der Kollege Drexler in der Berliner Erklärung der Landtagspräsidenten diesen Kurs auch selbst vorgegeben hat, wenn es da heißt:
Die künftig konsequente Begrenzung der Neuverschuldung muss sich am verfassungsrechtlichen Leitbild eines ausgeglichenen Haushalts ausrichten.
Es darf auch nicht so sein, dass wir dieses Ziel nur einmal punktuell erreichen, sondern wir müssen es selbstverständlich längerfristig erreichen: nicht nur im Jahr 2008, nicht nur im Jahr 2009, sondern eben auch in allen Folgejahren. Es wäre geradezu lächerlich, wenn man das Erreichen dieses Ziels dann damit begleiten würde, dass man sagte: Ab dem nächs ten Jahr können wieder munter und begründungslos – begründungslos; dieses Wort ist entscheidend – Schulden gemacht werden.
Dass es die Notwendigkeit geben kann, in konjunkturell schwierigen Zeiten oder bei Großereignissen wie z. B. Naturkatastrophen neue Schulden zu machen, ist ja unbestritten. Aber wenn dies begründungslos erfolgen und kein enger Spiel raum gesetzt werden sollte, wäre dies überhaupt nicht zu verstehen. Deswegen unterstützen wir das, was unser Ministerpräsident gesagt und auch immer vertreten hat: dass wir eine enge Regelung brauchen und dass wir die Nullneuverschuldung als Ziel mit einer eng begrenzten und begründungspflichtigen Möglichkeit zur Neuverschuldung begleiten müssen. Das ist ordnungspolitisch richtig und wird auch von unserer Fraktion so gesehen.
Das System kann selbstverständlich nur funktionieren, wenn es durch ein Frühwarnsystem begleitet wird, wenn man Kriterien schafft, wie die Einhaltung dieser Regelung auch überprüft werden kann. Da ist es selbstverständlich, dass ein Sta
bilitätsrat – gebildet aus Vertretern der Länder, aus Vertretern des Bundes – darüber wachen soll und dass im Einzelfall auch Sanktionsregelungen gefunden werden müssen und über sie entschieden werden muss.
Auf der anderen Seite muss aus unserer Sicht auch klar sein: Die Kompetenz des Landesgesetzgebers, die Kompetenz der Landtage, die Kompetenz, Haushaltsgesetze aufzustellen, muss hoheitlich in diesem Haus und in den anderen Landtagen gewahrt bleiben. Verantwortung darf nicht auf andere Gremien delegiert werden.
Die schwierigste Frage, die sich uns stellt, ist sicherlich: Wie gehen wir mit den Konsolidierungsmaßnahmen um? Wie gehen wir mit der Frage um, dass wir über den Länderfinanzausgleich, der Baden-Württemberg 50 Jahre lang begleitet hat und in den wir mittlerweile mehr als 60 Milliarden € eingezahlt haben, und über den Solidarpakt II hinaus – das wurde ja schon angesprochen – auch noch Konsolidierungsmaßnahmen unterstützen sollen? Und das bei einem Kurs der Landesregierung hier in Baden-Württemberg, der der Bevölkerung durchaus Opfer zumutet; ich nenne nur die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Beamte, die Rente/Pension ab 67 oder ein Thema wie die Studiengebühren.
Wir sind trotzdem der Auffassung, dass man es unter bestimmten Voraussetzungen vertreten kann und sollte – auch im übergeordneten föderalen Interesse, auch im übergeordneten gesamtstaatlichen Interesse –, an einer solchen Regelung mitzuwirken. Aber es muss klar sein: Die Schuldengrenze, die wir schon besprochen haben, muss dann auch wirklich eng gelten. Das muss als Beitrag zum Föderalismus gesehen werden, weil wir damit auch andere Länder lebensfähig erhalten, die sonst möglicherweise in die Insolvenz und in den Haftungsverbund der anderen Länder und des Bundes fallen würden.
Vor allem sehe ich als zusätzlichen wichtigen Punkt: Es muss auch auf Länderseite eine Steuerautonomie möglich sein. Es macht gar keinen Sinn, dass wir hier nur über die Ausgabekürzungen verfügen können oder gegebenenfalls über eine Kreditaufnahme in den Haushalt eingreifen können, sondern dann muss auch eine Steuerautonomie hinzukommen, die den Ländern zusätzlichen Spielraum gibt. Deswegen begrüße ich, dass das auch von den Ländervertretern, auch von Herrn Drexler, so gesagt worden ist. Allerdings ist da leider noch ein ganz erhebliches Maß an Überzeugungsarbeit bei der SPD-Bundestagsfraktion und teilweise auch bei anderen Ländern nötig.
Auf die Verwaltungsthemen, die angesprochen worden sind, möchte ich im Detail nicht mehr eingehen. Ich möchte lediglich insoweit darauf eingehen, dass ich sage – als Obersatz –: Die Verwaltung muss für die Bürger da sein. Sie muss sich in erster Linie an den Interessen der Bürger orientieren. Verwaltung ist nach unserem Grundgesetz in erster Linie Aufgabe der Länder und nicht des Bundes. Deswegen muss bei allen angesprochenen Themenfeldern stringent auch danach gehandelt werden, dass in erster Linie die Länder diejenigen sind, die betroffen sind, und diese die Arbeit ortsnah, bürgernah erledigen sollen.
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren: Max Weber hat einmal davon gesprochen, dass Politik das Bohren dicker Bretter sei. Bei diesem Thema kann man mit Sicherheit sagen: Es sind sehr, sehr dicke Bretter. Es sind sehr konträre Aufgabenfelder, und es sind vor allem auch sehr konträre Interessen. So gibt es die A-Länder, es gibt die B-Länder, es gibt die finanzstarken Länder, es gibt die finanzschwachen Länder, und es gibt noch den Bund. Alle zusammenzuführen ist sicherlich eine sehr, sehr schwierige Aufgabe.
Aus meiner Sicht ist das, was geleistet worden ist, erstaunlich. Es sind erstaunlich gute Vorschläge erarbeitet worden, Vorschläge, die eine Möglichkeit bieten, um auf dieser Grundlage auch erfolgreich ans Ziel zu kommen.
Noch einmal: Schuldenbegrenzung muss sein, und der Föderalismus muss gestärkt werden, auch im Sinne von BadenWürttemberg.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Goll hat, glaube ich, die heutige einleitende Debatte mit einem verfrühten Sommertheater verwechselt.
Gall. – Wir haben heute den 24. Juli 2008. Der frühestmögliche Termin für die nächste Bundesratssitzung ist der 19. September des Jahres 2008, also in knapp zwei Monaten. Die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung ist heute noch gar nicht bekannt; wir wissen noch gar nicht, was auf die Tagesordnung kommt.
Hinzu kommt: Am 10. September berät das Bundesverfassungsgericht über die strittige Pendlerpauschale. Es macht also auch vom Inhaltlichen her gar keinen Sinn,
dass am 19. September der Bundesrat über eine Frage entscheiden soll, über die zuvor das Bundesverfassungsgericht lediglich eine Anhörung macht und noch gar nicht entscheidet.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass die heutige Debatte „undringlich“ ist und von uns abgelehnt werden muss wie nichts Zweites.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, entscheidend scheint zu sein, dass Sie sich darüber ärgern, dass die CDU die Debat
te über das Thema führt: Wie können wir mehr netto für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erreichen?
Auf diese Debatte möchten Sie einschwenken. Da möchten Sie sich profilieren, meine sehr verehrten Damen und Her ren.
Herr Schmiedel – es ist ja nicht nur das Öl und das Benzin, die teurer werden; auch die Lebensmittel werden teurer –, vielleicht könnten Sie in Zukunft die Vorstellung entwickeln: „Freibier für alle! Die Leute haben Durst.“
Oder vielleicht sagen Sie angesichts der Sommersaison:
„Grillwürstchen für alle zum Nulltarif!“ Das wären Vorschläge für Sie, wie Sie in der Bundesrepublik Deutschland vielleicht bekannter werden. Dann müssten Sie Ihren eigenen Bundesfinanzminister nicht in dieser rüden Art und Weise angreifen, wie Sie das tun. Vielleicht käme dann auch die „Heilbronner Stimme“ zu einem anderen Urteil über Sie, die da schreibt:
Claus Schmiedel hat es mit einer Serie von Pleiten, Pech und Pannen in Rekordzeit geschafft, dass einige in der baden-württembergischen SPD, die Ute Vogt als Fraktionsvorsitzende gestürzt haben, dies bereits bereuen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen die Dringlichkeit der Debatte ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem heute Morgen davon gesprochen worden ist, es sei ein Tag der Emotionen, versuche ich, das auf einen Vormittag der Emotionen zu reduzieren.
Nach den Vorreden bei der ersten Lesung und nachdem wir uns auch vor vier oder acht Wochen schon einmal in anderer Art und Weise über die Landesbank auseinandergesetzt haben und auch weitgehend einvernehmlich und sachlich miteinander diskutiert haben, möchte ich dieses Thema auch so einführen. Es geht um den Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbanken dieser beiden Länder. Ich darf zufrieden feststellen, dass hier fraktionsübergreifend Zustimmung besteht. Ich halte das auch für sehr gut und hilfreich.
Das bisher bestehende Mutter-Tochter-Modell zwischen den beiden Landesbanken hat sich durchaus bewährt. Aber in diesen Zeiten ist es umso wichtiger, das Gute durch das Bessere zu ersetzen. Eine Weiterentwicklung der Bankenlandschaft, auch der Landesbanken, ist notwendig. Das dient den Interessen der Banken. Es dient dem Finanzplatz Baden-Württem
berg. Es dient damit dem Land Baden-Württemberg und allen seinen Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen werden wir diesem Staatsvertrag, der eine Vollintegration beinhaltet, als CDU-Fraktion zustimmen.
Wir sind davon überzeugt, dass dies der Landesbank hilft, im Wettbewerb noch besser zu bestehen, in einem Wettbewerb, der derzeit sehr angespannt ist und der ständig neue Schlagzeilen produziert. Ich denke dabei auch an das Gutachten, das der Sachverständigenrat in der letzten Woche vorgelegt hat. Ich will einige Punkte daraus zitieren.
Zunächst einmal ist anerkennenswert, dass auch der Sachverständigenrat – das ist in der öffentlichen Diskussion ein bisschen untergegangen – davon gesprochen hat, dass sich das Dreisäulenmodell zwischen den privaten Banken, den Genossenschaftsbanken und dem öffentlichen Sektor bewährt hat.
Er hat insgesamt auch hervorgehoben, dass die Banken in Deutschland ertragsschwach seien. Das ist auf der einen Seite eine für die Banken vielleicht nicht so erfreuliche Tatsache. Für die Kunden, das heißt für die Bürgerinnen und Bürger, ist es natürlich eine durchaus angenehme Situation, wenn der Wettbewerb so stark ist – gerade auch durch den öffentlichen Bankensektor –, dass Konkurrenz da ist und dass die Gewinnmargen deswegen eingeschränkt sind.
Der Sachverständigenrat hat dann aber meines Erachtens unzutreffenderweise davon gesprochen, dass die Landesbanken von der Finanzkrise besonders betroffen gewesen seien, dass sie insgesamt gesehen eine geringere Rentabilität aufwiesen und dass sie wenig tragfähige Geschäftsmodelle hätten. Das waren die hauptsächlichen Gesichtspunkte.
Wenn ich unsere fraktionsübergreifenden Diskussionen aus den vergangenen Wochen und Monaten verfolge und auch die Beiträge der Landesregierung mit einbeziehe, dann muss und kann ich feststellen, dass genau diese Aussagen für die Landesbank Baden-Württemberg nicht stimmen. Wir sind nicht besonders von der Finanzkrise betroffen gewesen. Die Rentabilität unserer Landesbank ist dank eines tragfähigen und erfolgreichen Geschäftsmodells zukunftsfähig. Wir haben ein Geschäftsmodell, mit dem wir auch in anderen Ländern und über Baden-Württemberg hinaus reüssieren können.
Dazu ist dankbar anzuerkennen, dass die Eigner der Landesbank hier in Baden-Württemberg – die Sparkassen, das Land, die Kommunen, die Landkreise und die Städte – gut zusammenwirken und einvernehmlich agieren und dass es auch in dem jetzt anstehenden Staatsvertrag nicht zu weiteren Eignern kommt, sondern dass es bei diesem Eignerkreis bleibt und damit auch das erfolgreiche Geschäftsmodell der Landesbank Baden-Württemberg hinausgetragen werden kann – zunächst nach Rheinland-Pfalz, nach Sachsen und zu den Bürgerinnen und Bürgern in diesen Ländern sowie zu den dortigen Kommunen.
Insgesamt darf ich sagen: Wir verfolgen die Entwicklung der Landesbank Baden-Württemberg aufmerksam, aber optimis tisch weiter. Wir begrüßen den vorgelegten Staatsvertrag. Wir werden ihm zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, ich darf Ihnen und der Landesregierung zunächst sehr herzlich danken für die umfassende Darstellung der Entwicklung der Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart – diese Entwicklung stellt sich sehr positiv dar –, für das ausgesprochen spürbare Interesse an diesem für die Landespolitik und darüber hinaus wichtigen Thema sowie für die in der Vergangenheit bewiesene Verantwortung gegenüber den Kunden dieser Bank, gegenüber der Bank selbst und nicht zuletzt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und dem Land Baden-Württemberg.
Man kann eigentlich nur wiederholen, was Sie ausgeführt haben: Es ist eine außerordentlich erfreuliche Entwicklung, die sich hier in den letzten zehn, 15 Jahren abgespielt hat. Wir hatten in Baden-Württemberg drei kleinere respektable Institute mit der Landesgirokasse, mit der SüdwestLB und der L-Bank. Aber wir hatten kein großes Institut, das sich national oder auch international hätte messen können. Mit der Fusion im Jahr 1998 und mit den Überlegungen, die Lothar Späth begonnen hatte, die Erwin Teufel fortgeführt hat und die Sie, Herr Ministerpräsident, nun sehr nachdrücklich unterstützen und fortsetzen, ist es gelungen, dass wir eine Landesbank haben, die im nationalen Ranking mitspielt und die Chancen hat – ich sage ausdrücklich Chancen –, auch im internationalen Bereich eine Rolle zu spielen.
Formal, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es heute lediglich darum, dem Staatsvertrag, der bereits durch die Ministerpräsidenten der Länder Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg unterzeichnet worden ist, auch die Zustimmung dieses Landtags zu geben. Dem wird die CDU – das möchte ich gleich einleitend sagen – mit Sicherheit zustimmen. Wir halten diesen Staatsvertrag für eine weitere wichtige Etappe in einer guten zukünftigen Entwicklung der Landesbank Baden-Württemberg. Die Regelungen, die mit dem Land Rheinland-Pfalz, mit dem dortigen Institut gefunden worden sind, sind weitreichend, sind tragend, werden anerkannt. Die
LBBW, bisher schon Träger der Landesbank Rheinland-Pfalz, wird zukünftig mit ihr vereinigt sein. Die Rechtsbeziehungen, die geltenden Rechtsbestimmungen, die bisher auf die Landesbank Baden-Württemberg zugeschnitten waren, gelten in Zukunft auch in Rheinland-Pfalz.
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und mit der Entscheidung der Kommission auch die Landesbank von Sachsen gehen in Zukunft einen weiteren Weg gemeinsam und machen die Landesbank Baden-Württemberg international und national fit.
Es ist beeindruckend, dass mittlerweile der zweite Bankenplatz in Deutschland in Baden-Württemberg ist. Es mag bisher nicht jeder wissen, aber es ist eindeutig so. Nach Frankfurt hat Stuttgart Platz 2 inne. Wer die Geschichte repliziert, muss anerkennen, dass das eine ganz herausragende und positive Entwicklung ist, die wir von der CDU-Landtagsfraktion nachdrücklich unterstützen und begrüßen.
Die einzige Frage, die sich für die Zukunft stellt, ist, welche Herausforderungen auf dieses in einer guten Ausgangslage befindliche Institut zukommen. Da ist eine Frage, die immer gestellt wird, ob wir overbanked sind, ob es zu viele Banken gibt. Dies ist sicherlich in dieser Weise nicht richtig. Es gibt nicht zu viele Banken. Es gibt vielleicht viele Bankdienstleis tungen, die umworben werden und bei denen ein Wettbewerb besteht. Aber es gibt nicht zu viele Banken. Es gibt einen Wettbewerb unter Banken. Diesen Wettbewerb müssen und wollen wir aufnehmen, und wir wollen uns in diesem Wettbewerb behaupten.
Die Kreditmarktkrise der letzten Monate hat bewiesen, dass die Landesbank Baden-Württemberg sehr gut in der Lage ist, sich in diesem Wettbewerb zu behaupten. Die Kreditmarktkrise traf nicht nur und nicht ausschließlich die öffentlichen Banken. Die öffentlichen Banken wurden von der Kreditmarktkrise in einer schwierigen Situation getroffen, nämlich als die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast weggefallen waren und damit neue Herausforderungen auf die öffentlichen Banken zugekommen sind. Aber es gab Banken – die LBBW gehört dazu –, die diese neuen Herausforderungen gut aufgenommen und gut bewältigt haben. Die Ergebnisse der Landesbank Baden-Württemberg der letzten Monate zeigen dies nachdrücklich.
Wir brauchen also auch in der Zukunft Landesbanken. Die entscheidende Frage wird allenfalls lauten: Wie viele neue Landesbanken werden sich am deutschen Bankenmarkt und darüber hinaus bewähren können? Diese Frage, meine Damen und Herren, können wir in Baden-Württemberg glücklicherweise angehen mit Übereinstimmung auf der Trägerseite, mit Übereinstimmung auf der Eigentümerseite, nämlich bei den Sparkassen einerseits und bei der Landesregierung andererseits. Wenn Sie in andere Länder sehen – nach Bayern oder nach Nordrhein-Westfalen –, dann erkennen Sie, dass das keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Glücksfall für dieses Land und für diese Bank ist.
Wir haben eine gute Ausgangslage für die Landesbank BadenWürttemberg. Wir haben ein funktionierendes Geschäftsmodell, das in andere Länder und Regionen hinausgetragen werden soll. Wir haben gute Chancen, dass sich die Landesbank Baden-Württemberg auch weiterhin gut entwickelt.
Es muss nicht zwingend ein großes, aufgeblähtes Institut sein. Unser Ziel muss lauten: Wir wollen eine ertragsstarke Bank, eine Bank, die sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten kann. Dafür, meine Damen und Herren, sieht die CDU-Landtagsfraktion gute Chancen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Drexler, der Antrag der SPD verwundert.
Er verwundert formal, und er verwundert inhaltlich. Sie fordern in dem Antrag einen sofortigen Stopp aller Planungen zur zweiten Startbahn am Flughafen Stuttgart. Ich kenne keine Planungen der Landesregierung zum Ausbau der Startbahnen am Flughafen Stuttgart.