Wir brauchen hier nicht unbedingt immer „vorgekaute“ Berichte, zu denen Sie ohnehin noch einmal nachfragen müssen. Denn das, was Sie wissen wollen, steht darin ohnehin oft nicht.
Ersparen Sie dem Landtag bitte einen weiteren Bericht. Nutzen wir vielmehr die Informationsquellen, die wir bei der Landesstiftung glücklicherweise in ausreichendem Maß haben. Wenn wir dann noch Fragen haben, bleibt es uns ja unbenommen, zu diesen Themen Initiativen im Landtag einzubringen und diese schließlich entsprechend zu bearbeiten.
Ich möchte mich auf jeden Fall bei der Landesstiftung für die sehr ausführliche Information bedanken. Man kann ja auch jederzeit zur Landesstiftung gehen und Nachfragen stellen. Auch die werden immer sehr genau beantwortet.
Eines hat sich inzwischen gezeigt: Dadurch, dass die meisten Projekte ausgeschrieben werden, entsteht ein Wettbewerb. Diejenigen, die nicht zum Zuge gekommen sind, achten schon darauf, dass diejenigen, die zum Zug gekommen sind, das Ganze auch richtig machen.
Das, was Sie hinsichtlich der Gemeinnützigkeit als negativ angesprochen haben, ist aber auch ein großer Sicherungsfaktor. Gerade die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit stellen sicher, dass man einen sehr konkreten Blick auf die Mittelverwendung hat und ganz genau darauf achtet, was sein darf und was nicht.
Eine Frage haben Sie interessanterweise gestellt, nämlich die, warum man nicht aktienrechtliche Gestaltungsformen gewählt hat. Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen, dass dies deshalb geschehen ist, weil es sich eben nicht um eine AG, sondern um eine GmbH handelt.
Denn sonst käme ja genau diese Forderung und müsste eine Riesenbürokratie aufgebaut werden. Ich bin froh, dass es eine GmbH ist.
Ich frage Sie: Haben Sie, die Sie jetzt so froh sind, dass wir die Landesstiftung haben, sich eigentlich einmal überlegt, woher das Geld dafür kommt? Das kommt aus der viel gescholtenen Privatisierung, die die FDP vorangetrieben hat
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: So ist es! – Zurufe von der SPD und den Grü- nen)
Die Frage nach Verlängerung ist auch interessant. Ich bin sehr froh, dass es in der Landesstiftung zwingend vorgeschrieben ist, dass man nicht einfach in jedem Jahr weiter das macht, was man schon seit Jahren gemacht hat. Das müssten wir viel öfter auch im Landeshaushalt einführen. Heute ist es doch so: Was einmal im Landeshaushalt steht, das bekommt man kaum mehr heraus.
(Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Aber Sie sitzen doch in der Regierung! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Da habt ihr schon ganz andere Beispiele geliefert! – Abg. Reinhold Gall SPD: Die Streichlisten können wir Ih- nen vorlegen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Ich weiß, was wir abgeschafft haben und wie dann gerade von der Opposition der große Aufschrei kam, warum man gerade dies nicht abschaffen könne. Da brauchen Sie sich nicht aufzuregen. Ich weiß schon, was ich hier sage.
Der Punkt ist, dass ich recht froh bin, dass man für manche Dinge, bei denen nicht so klar abzusehen ist, ob es ein auf Dauer tragfähiges Projekt ist oder nicht, auch diesen Probelauf hat. Wenn sich nach drei Jahren zeigt, dass das Projekt gut geeignet ist, wie es z. B. beim „Projekt Chance“ ganz deutlich der Fall ist, kann man es mit sehr gutem Gewissen und wohlerprobt in den Landeshaushalt übernehmen. Man muss aber nicht automatisch diese Probeläufe, die nicht alle gut ausgehen und die man bei der Landesstiftung schon nach einem Jahr beenden kann, in einen Haushalt hineinnehmen. Das ist ein Probelauf, der sehr förderlich ist, und, wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass wir bei manchen Gesetzen auch gleich ein Verfallsdatum einbauen und regelmäßig prüfen, ob die Gesetze noch angemessen sind oder nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Rein- hold Gall SPD: So einen Vorschlag haben wir vor Kurzem gemacht! Da haben Sie dagegen gestimmt!)
Das, was Sie, Frau Bauer, als Folgekosten benennen, ist ein wesentlich geringerer Betrag als das, was an Kosten auf das Land zukäme, wenn man das alles im Landeshaushalt durchziehen müsste.
Fazit: Vor sieben Jahren stand ich persönlich dieser Stiftung sehr kritisch gegenüber. Inzwischen gelingt es der Landesstiftung mehr und mehr, mich und viele andere Kollegen zu überzeugen, dass dort eine gute Arbeit geleistet wird. Dafür auch von uns einen ganz herzlichen Dank! Die Transparenz soll bitte weiter so gelebt werden. Wenn die Kommunikation innerhalb von Fraktionen noch nicht stimmt, dann ist es Aufgabe der Fraktionen, dieses zu erledigen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte ist in bestimmtem Umfang ein Aufguss dessen, was 1999, allerdings mit viel härteren Tönen, hier schon einmal umfangreich diskutiert wurde. Das, was Sie, Frau Bauer, hier gesagt haben, war im Wesentlichen doch wieder ein Aufguss von 1999, allerdings im Kammerton, auch mit Lob versehen, gemäßigter, aber auch in einem anderen Gewand vorgetragen.
Zu Ihnen, Herr Rust, möchte ich gleich sagen, dass das von Ihnen behauptete Demokratiedefizit ein absolut unberechtigter Vorwurf ist;
(Lachen bei der SPD – Abg. Thomas Oelmayer GRÜ- NE: Das ist eine Frage des Demokratieverständ- nisses!)
denn die Vertretung der Legislative in der Stiftung entspricht genau den Mehrheitsverhältnissen hier in diesem Hohen Haus. Was kann mehr an Demokratie gemacht werden, als wenn man den Wählerwillen insoweit entsprechend umsetzt?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Das muss aber dann für den gesamten Auf- sichtsrat gelten, nicht nur für einen Teil!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gibt es ganz klare verfassungsrechtliche Probleme und auch Grenzen. Ich werde darauf nachher noch eingehen. Aber das wissen Sie selbst ganz genau. Ich möchte deshalb jetzt gerade im Hinblick auf die Bemerkungen zur parlamentarischen Kontrolle und zur Transparenz doch noch einmal die Eckdaten herausstellen.
Die Umwandlung der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH in die Landesstiftung Baden-Württemberg zum 1. Januar 2000 erfolgte mit Zustimmung des Finanzausschusses in der jetzt gültigen Form. Damit sind die Spielregeln festgelegt worden, und an diese Spielregeln sollten wir uns auch halten.
Diejenigen, die damals bereits Abgeordnete waren, wissen, dass mit der jetzigen Beteiligung des Parlaments, Herr Rust, im Aufsichtsrat der Landesstiftung die verfassungsrechtlichen und steuerlichen Grenzen einer Mitwirkung des Parlaments bei der Vergabe von Mitteln für gemeinnützige Projekte absolut erreicht sind. Hier ist man gegenüber dem Parlament wirklich bis an die Grenzen gegangen. Ich glaube deswegen, dass man das nicht kritisieren, sondern gerade aus Sicht des Parlaments auch nach sechs, sieben Jahren entsprechend loben sollte.
Es ist immer wieder gesagt worden, die Transparenz sei nicht ausreichend. Ich kann nur sagen: Es gibt einen umfangreichen Geschäftsbericht, in dem alles genauestens dargestellt ist und nachgelesen werden kann. Die aktuellen Informationen können jederzeit auf der Internetseite der Landesstiftung abgerufen werden. Es finden im Anschluss an die Aufsichtsratssitzungen regelmäßig Pressekonferenzen statt, in denen über die gefassten Beschlüsse informiert wird. Deshalb bin ich der Auf
fassung, dass die geforderten Berichtspflichten gegenüber dem Landtag nicht vertretbar und auch nicht erforderlich sind.
Die Kapazitäten der Landesstiftung sollten auf die Projekte und nicht auf die Bürokratie konzentriert werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP sowie des Abg. Ingo Rust SPD – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)
Es ist auch gefragt worden, warum nicht öffentlich getagt werde. Öffentliche Sitzungen des Aufsichtsrats verbieten sich wegen des höchst persönlichen Mandats.
Die Aufsichtsratsmitglieder haben unabhängig von der Frage, wer Gesellschafter ist, kein imperatives Mandat und können daher von Gesetzes wegen keinen Weisungen unterliegen. Die Vertraulichkeit der Beratungen im Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Mitglieder keinem Druck von außen ausgesetzt werden.
Der Aufsichtsrat – ich komme noch einmal darauf zurück – ist nach dem Gesellschaftsvertrag paritätisch zusammengesetzt. Die Legislative entsendet wie die Exekutive je neun Mitglieder. Der Vorsitzende hat kein Mehrfachstimmrecht. Die vom Landtag entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats können somit in jedem Fall Vorschläge der Geschäftsführung ablehnen. Die Regierungsvertreter haben nämlich gerade keine Mehrheit.