Gundolf Fleischer

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Am 29. Juni 2009 stellte der Präsident des Rechnungshofs, Herr Max Munding, die Denkschrift 2009 im
Landtag vor. Zwischenzeitlich hat sich der Finanzausschuss des Landtags in verschiedenen Sitzungen intensiv mit den Ergebnissen des Rechnungshofs auseinandergesetzt und sowohl die Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofs als auch die Feststellungen in der Denkschrift ausführlich und sorgfältig beraten.
Mit der Denkschrift 2009 hat der Rechnungshof dem Landtag und der Regierung wiederum die Möglichkeit verschafft, anhand der aufgeführten Fälle auf eine noch effektivere und kostenbewusstere Verwaltung hinzuwirken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Präsident Munding Ende Juni 2009 die erste unter seiner Leitung verfasste Denkschrift vorgelegt hat, erfolgte dies zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Auswirkungen der Erschütterungen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Landeshaushalt von Baden-Württemberg schon deutlich abzeichneten.
Die Konsequenzen der globalen Verwerfung für Deutschland und Baden-Württemberg sowie deren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, speziell auch auf den Landeshaushalt, hat Ihnen Finanzminister Stächele heute in seiner Haushaltsrede bereits dargelegt.
Zu Recht hat der Präsident des Rechnungshofs im Vorwort der Denkschrift 2009 festgehalten:
Das Ziel der Nullverschuldung ist damit keinesfalls obsolet geworden. Es kann in der derzeitigen Lage nicht absolut gesetzt werden, es muss sich vielmehr in die gesamtwirtschaftlichen Erfordernisse einfügen und den aktuellen Bedingungen Rechnung tragen. Die Reihenfolge der Prioritäten
die der Rechnungshof aufgestellt hat und denen die Landesregierung nur zustimmen kann –
lautet jetzt zwangsläufig: Wirtschaftskrise überwinden, Staatsfinanzen konsolidieren und der mittelfristigen Gefahr einer möglichen Inflation vorbeugen.
Danach handelt die Landesregierung. Die Eckwerte des Staatshaushaltsplans für die Jahre 2010 und 2011 machen dies deutlich.
Der Doppelhaushalt 2010/2011 ist ein Kompromiss getreu dem Motto: erstens solide Staatsfinanzen, zweitens Investitionen in die Zukunft. Mit diesen gezielten Investitionen wollen wir die Krise bewältigen und das Wachstum fördern.
Wir können und müssen dafür in den Jahren 2010 und 2011 vorübergehend Haushaltsdefizite in Kauf nehmen. Aber nach Überwindung der Krise muss die Konsolidierung des Haushalts wieder absolute Priorität in unserem Handeln haben.
Zur notwendigen Haushaltskonsolidierung liefern uns die Beiträge in der Denkschrift des Rechnungshofs wichtige Impulse. Gern möchte ich deshalb auf einige Themen in der Denkschrift eingehen.
Mehrere Beiträge in der Denkschrift beschäftigen sich mit dem Thema Personal. Sie zeigen auf, wie durch Optimierung von Organisationsabläufen sowohl Personal- als auch Sachmitteleinsparungen möglich sind.
Aus Sicht der Landesregierung ist der effektive Einsatz des Personals und der Abbau von Stellen für die Haushaltskonsolidierung eine zwingende Notwendigkeit. Der Abbau der Stellen war nötig, damit der gleichzeitige Stellenzugang im Bildungsbereich, der allerersten Priorität unseres politischen Handelns, zu keinen Mehrbelastungen führt.
Um Ihnen das an Zahlen deutlich zu machen: Von 1993 bis 2011 werden in unserem Land insgesamt 15 000 Stellen eingespart, aber in etwa die gleiche Zahl haben wir an Mehrstellen insbesondere im Bildungsbereich, ganz überwiegend an unseren Schulen und Hochschulen, aber auch im Bereich der inneren Sicherheit, also bei unserer Polizei. So haben wir zwar 15 000 Stellen eingespart, was einem jährlichen Betrag von etwa 600 Millionen € entspricht, aber wir haben zur gleichen Zeit, wie gesagt – und das auf Drängen des gesamten Hauses, teilweise von der Opposition besonders gefordert, was von ihrem Selbstverständnis her verständlich ist –, entsprechend neue Stellen eingerichtet.
Der Rechnungshof hat auch die Einnahmeseite näher betrachtet und Hinweise zur Optimierung gegeben. Für Verwaltungsleistungen sollten die Gebühren möglichst kostendeckend sowie die Steuern vollständig erhoben werden. Dies kann ich nur unterstreichen.
Um die knappen Haushaltsmittel zielgerichtet auszugeben, ist es in der Tat unabdingbar, die Ausgaben auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und den Bedarf kritisch zu hinterfragen. Auch mit diesem Themenfeld befasste sich der Rechnungshof in seiner Denkschrift und überprüfte u. a. den Neubau für den Höchstleistungsrechner der Universität Stuttgart, den Wohnungsbestand der Zentren für Psychiatrie sowie die Aufbaugymnasien mit Heim in Trägerschaft des Landes. Alle Fälle sind auch bereits von den Vorrednern benannt worden.
Der Rechnungshof hat sich zudem nicht gescheut, ein unter monetären Gesichtspunkten sensibles Thema aufzugreifen: die Kulturbetriebe des Landes. So fordert der Rechnungshof z. B., die Zuschüsse des Landes an die drei Landesbühnen in Tübingen, Esslingen und Bruchsal neu zu berechnen, die Eigenständigkeit der Kunsthalle Baden-Baden auf den Prüfstand zu stellen sowie eine Neuorganisation beim Archäologischen Landesmuseum vorzunehmen.
Einen weiterer Schwerpunkt der Denkschrift 2009 stellt wiederum der Zuwendungsbereich dar. Der Rechnungshof hat sich mit dem Nutzen von Förderprogrammen, der zweckentsprechenden Verwendung von Fördermitteln sowie den Fördertatbeständen befasst und wertvolle Anregungen gegeben.
Freilich gibt es in der Denkschrift 2009 aber auch Punkte, bei denen der Rechnungshof einerseits und die Regierung mit der Mehrheit des Parlaments andererseits nicht einer Meinung sind. Dadurch lassen wir uns aber nicht von unseren gemeinsamen Bemühungen abbringen, den Haushalt des Landes weiter zu konsolidieren.
Bei umfangreichen Prüfungen stellt der Rechnungshof seine gewonnenen Erkenntnisse auch gesondert in Beratenden Äußerungen dar. Allein in diesem Jahr hat der Rechnungshof bereits fünf Beratende Äußerungen vorgelegt. Ich darf sie kurz beleuchten.
Seine Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes stellte der Rechnungshof am 16. März 2009 vor. Das Parlament hat sich mit diesem Thema mehrfach und eingehend befasst.
Am 24. März 2009 veröffentlichte der Rechnungshof die Beratende Äußerung zur Organisationsuntersuchung bei den Regierungspräsidien des Landes. Dabei kommt der Rechnungshof u. a. zu dem Ergebnis, dass die Regierungspräsidien die Herausforderungen der Verwaltungsstrukturreform gut gemeis tert haben. Das ist ein Lob, dem wir uns nur vorbehaltlos anschließen können.
Auch ging der Rechnungshof mit einer Beratenden Äußerung zur rechtlichen Betreuung der Frage nach, wie dort die Kos tenexplosion aufgehalten werden kann. Die Ergebnisse wurden im Mai 2009 vorgelegt.
Mehr politische Aufmerksamkeit für die Informations- und Kommunikationstechnik im Land forderte der Rechnungshof in seiner Beratenden Äußerung vom 31. August 2009 zur Neuausrichtung der Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung.
Schließlich stellte der Rechnungshof Ende 2009 seine Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen vor. Um die knappen finanziellen Mittel optimal zu nutzen, empfiehlt der Rechnungshof, die Mittel beim Straßenbau umzuschichten und neue Prioritäten zu setzen, nämlich Substanzerhalt vor Ausbau und Neubau.
In einer anderen Richtung ist dieses Thema vorhin auch hier diskutiert worden, nämlich im Zusammenhang mit der Frage des Umfangs des Generalverkehrsplans, einer sehr interessanten Frage. Zur intellektuell-politischen Redlichkeit gehört sicher auch, zu überdenken, wie viele Briefe aus diesem Parlament jede Woche und jeden Monat an Staatssekretär Köberle gehen, in denen entsprechende Forderungen gestellt werden. Außerdem muss man bedenken, dass gerade in diesem Bereich, in dem zeitliche Abläufe sehr wackelig sind und man oft nicht weiß, ob dann, wenn das Geld zur Verfügung steht, auch aus rechtlicher Sicht mit dem Bau begonnen werden kann, eine entsprechende Flexibilität notwendig ist. Aber dies hatten Sie, Herr Rust, sicherlich auch so gesehen und hier nicht an eine Spitzabrechnung gedacht.
Diese Aufzählung zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Instrument der Beratenden Äußerung einen breiten Raum in der unverzichtbaren Arbeit des Rechnungshofs für das Parlament und die Verwaltung einnimmt.
Ausdrücklich möchte ich festhalten: Wir, das Finanzministerium und der Rechnungshof, sind uns einig in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Umgangs mit den finanziellen Ressourcen des Landes.
Namens der Landesregierung danke ich Ihnen, Herr Präsident Munding, aber auch allen Direktoren und Mitarbeitern des Rechnungshofs für die geleistete Arbeit und die kritische, aber immer auch konstruktive Begleitung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich danke auch Ihnen für die konstruktive Beratung im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Zeller wie folgt:
Zu a: Die Landesregierung hat sich mit der Situation in Aulendorf befasst und diese am 23. November 2009 im Rahmen des Entwurfs des Staatshaushaltsplans für die Jahre 2010/2011 beraten. Mit einer darin vorgesehenen Finanzhilfe hat die Landesregierung ein Paket geschnürt, das auf Aulendorf zugeschnitten ist. Die Kommunen beteiligen sich zur Hälfte an der
Finanzierung. Aulendorf soll Hilfe zur Selbsthilfe bekommen.
Vorgesehen ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Stadt mit einer Laufzeit von 2010 bis 2012. Die Stadt Aulendorf erhält von 2010 bis 2012 einen jährlichen Zinszuschuss von 2,3 Millionen €. Die Stadt verpflichtet sich im Gegenzug, ihren Haushalt durch Einsparungen und Einnahmeverbesserungen zu entlasten. Der jährlich von der Stadt zu erbringende Konsolidierungsbeitrag steigt schrittweise: Es sind 0,8 Millionen € im Jahr 2010, 1,3 Millionen € im Jahr 2011 und 1,9 Millionen € im Jahr 2012.
Eine Entscheidung darüber, welche Maßnahmen im Einzelnen zu ergreifen sind, obliegt allein der Gemeinde. Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien sind grundsätzlich zur Schuldentilgung zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Veräußerungserlöse für kommunale Aufgaben verwendet werden.
Bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen erhält die Stadt im Jahr 2013 als Bonus eine Tilgungshilfe von 18 Millionen €. Die Finanzhilfe beliefe sich dann auf einen Gesamtbetrag von 24,9 Millionen €.
Mit diesem Paket würden sich die Schulden von Aulendorf von jetzt 64 Millionen € bis zum Jahr 2013 auf rund 41,1 Millionen € reduzieren. Damit würde Aulendorf im Vergleich mit anderen Kommunen weiterhin die am höchsten verschuldete Kommune bleiben.
Zu b: Als Antwort auf die Frage zur Grundschule Aulendorf wird auf die Antwort des Finanzministeriums auf die Kleine Anfrage des Abg. Norbert Zeller SPD, Drucksache 14/5007, verwiesen. In der Sache selbst gibt es keine Veränderung.
In seiner Antwort auf diese Kleine Anfrage hat das Finanzministerium darauf hingewiesen, dass erforderliche Baumaßnahmen zur Unterbringung der Grundschule bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen aus Mitteln zur Schulbauförderung und gegebenenfalls ergänzend aus Mitteln des Ausgleichstocks gefördert werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Hierzu ist ein entsprechendes Finanzierungskonzept der Stadt erforderlich.
Im Übrigen muss die Stadt Aulendorf als Schulträger zuerst klären, auf welche Weise und in welchen Räumen die Grundschule künftig unterzubringen ist. Dabei ist zu prüfen, ob ein Neubau tatsächlich erforderlich ist oder ob eine anderweitige Unterbringung in Betracht kommt. Hierüber hat die Stadt noch nicht entschieden. Bis zu einer solchen Entscheidung stellt sich die Frage nach finanzieller Förderung eines Neubaus nicht.
Die Darstellung einer gesicherten Gesamtfinanzierung ist tatbestandliche Voraussetzung für eine Bezuschussung sowohl in der Fachförderung als auch gegebenenfalls beim Ausgleichstock. Die Aufsicht über die gesamte Maßnahme hat die Kommunalaufsicht, die Rechts aufsicht und damit das Landratsamt Ravensburg.
Ich bin mir im Augenblick nicht ganz sicher, ob das im Rahmen der unter Buchstabe a gestellten Frage zu beantworten ist. Bei dieser Frage ging es um die derzeitigen Finanzhilfen. Das, was jetzt gefragt wird, geht bei Weitem darüber hinaus
und hat eigentlich mit der Frage a nichts mehr zu tun.
Ich bin gern bereit, Ihnen hierzu zu antworten, aber in schriftlicher Form, weil da kein Wort verkehrt sein darf.
Dazu äußere ich mich jetzt mündlich nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zwei Zahlen vorweg: Unser Land ist Eigentümer von rund 8 000 Gebäuden. Der Wert dieser Immobilien liegt bei etwa 20 Milliarden €. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Verpflichtung, die Gebäude des Landes funktionsfähig und in ihrem Wert zu erhalten. Dies war, ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung.
Weil ich vorhin diese teilweise völlig überzogene Kritik am derzeitigen Zustand gehört habe, möchte ich zunächst einmal
sagen, dass Baden-Württemberg und Bayern die beiden Bundesländer sind, in denen in diesem Bereich – auch bei der ener getischen Sanierung – am meisten getan wird.
Es ist nicht zielführend, wenn bei dieser Frage mit absoluten Zahlen gearbeitet wird, sondern die Frage ist, ob wir unsere energetischen Ziele erreichen, zu deren Erreichung wir vom Gesetzgeber her national und international verpflichtet sind
und uns selbst verpflichtet haben. Deswegen sollten wir uns darüber unterhalten, ob dies auf der infrage kommenden Zeitachse möglich ist oder ob das vielleicht irreal ist.
Ich muss, wenn ich den Vergleich mit den anderen Bundesländern anstelle, natürlich auch darauf hinweisen, dass die hoch rentablen Vorstellungen von Ihnen, Herr Knapp, dann doch bitte von Ihnen beispielsweise bei Ihrem Kollegen Wowereit angemeldet werden, damit in Berlin dafür gesorgt wird, dass auf diese Weise vielleicht die Zuweisungen des Landes Baden-Württemberg in der Zukunft,
weil das alles so hoch rentabel ist, etwas geringer werden.
Sie müssen noch ein Weiteres berücksichtigen, dass nämlich Ihre Forderung schon deswegen pauschal gar nicht realistisch ist, weil zwar nicht in allen, aber in vielen Bereichen unter dem Gesichtspunkt der Funktionalität eine Beschleunigung gar nicht möglich ist, insbesondere z. B. bei einem Universitätsklinikum.
Ich darf gleich noch etwas richtigstellen zu dem, was Sie vorhin gesagt haben. Die 4 Milliarden € an Sanierungsbedarf für die Hochschulen sind richtig. 2,9 Milliarden € davon betreffen die Hochschulen allgemein, und der Rest betrifft die Klinika.
Deswegen kommen Sie ganz normal wieder auf die 4 Milliarden €. Diese stimmen ebenso wie der Sanierungsbedarf, den wir insgesamt in Höhe von 6 Milliarden € haben. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, werden wir mittelfris tig zusätzliche Investitionen von rund 1,5 Milliarden € für ener getische Maßnahmen benötigen. Auch das ist eine klare Zahl und eine klare Aussage.
An diesen Zahlen erkennen Sie, dass die Modernisierung des Immobilienbestands keineswegs nur eine kurzfristige Aufgabe sein kann. Deswegen sind die prozentualen Vorgaben, denen wir uns stellen, entsprechend weit angelegt, weil die Umsetzung eben unter den verschiedensten Gesichtspunkten einen entsprechenden Zeitraum benötigt.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Landesregierung jährlich im Schnitt rund 340 Millionen € in die Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestands des Landes investiert. Das
ist der überwiegende Anteil der gesamten Bauausgaben des Landes. Wenn es darum geht, dass ein Haushaltsausgleich herbeigeführt wird, dann haben wir eben da und dort, verehrte Frau Berroth, gar nichts anders machen können, als auch dort einzusparen, um insgesamt zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.
Deswegen muss ich deutlich sagen, dass diejenigen, die in diesem Hohen Haus immer wieder Forderungen stellen, die kos tenintensiv sind, sich selbst in Widerspruch setzen,
wenn sie auf der anderen Seite dann immer wieder verlangen, dass in einzelnen Bereichen in Millionenhöhe – in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe – draufgesattelt wird. Das ist unter finanzpolitischen Gesichtspunkten schlichtweg unschlüssig.
Unsere Strategie bei der Bewältigung des geschilderten Problems ist zweigleisig. Wir konzentrieren einerseits unsere Mittel auf die Sanierung der Bestandsgebäude, andererseits realisieren wir Neu- und Ersatzmaßnahmen, wo dies zur Verbesserung der Struktur führt.
Gerade die Sonderprogramme – ich nenne beispielhaft das Impulsprogramm, das Landesinfrastrukturprogramm und das Zukunftsinvestitionsprogramm – werden konsequent für die Sanierung und Modernisierung des baulichen Bestands genutzt. Das Zukunftsinvestitionsprogramm und das Landesinfrastrukturprogramm ermöglichen Landesbaumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 330 Millionen €. Der energetische Anteil in diesen Sonderprogrammen liegt bei über 90 Millionen €.
Es ist richtig, dass die ursprünglich angekündigten 25 Millionen € hierfür verwandt worden sind, um unsere Komplementärfinanzierung seitens des Landes zu diesen Bundesmitteln aufbringen zu können. Das ist absolut statthaft und richtig. Ihre Forderung würde darauf hinauslaufen, dass wir zweimal bezahlen müssten: Einmal müssten wir die 25 Millionen € in Ansatz bringen und dann zusätzlich noch einmal die Komplementärmittel.
Nun aber einige Worte zur energetischen Sanierung der landeseigenen Gebäude. Der Verbrauch von Wärme und Strom in landeseigenen Gebäuden hat das Land im letzten Jahr über 200 Millionen € gekostet.
Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein außerordentlich wichtiges Handlungsfeld für die Landesregierung. Hier verbinden sich fiskalischer Zwang einerseits und das Bekenntnis zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas andererseits. Ausgehend von dem für Baden-Württemberg beschlossenen Wärmegesetz hat die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung ein umfassendes Konzept zur energetischen Sanie
rung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei landeseigenen Liegenschaften entwickelt. Als Ergebnis liegt uns nunmehr ein Bericht vor, der uns nach der jeweiligen Nutzung der Gebäude – vom Finanzamt über das Gerichtsgebäude bis hin zum Universitätsbau – das wirtschaftlich erreichbare Energieeinsparungspotenzial ausweist.
Unser Ziel ist die Reduzierung von CO2-Emissionen. Wir verfolgen es bei allen Projekten der Hochbauverwaltung, seien es Neubauten, Sanierungen oder Optimierungen des Betriebs. Das führt zu dem entscheidenden Ergebnis – wo es politisch zum Schwur kommt –, dass nach unseren Plänen die CO2Emissionen bei landeseigenen Gebäuden bis zum Jahr 2020 um ca. 35 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. Bis zum Jahr 2030 ist sogar eine Reduzierung um 43 % unser Ziel. Immerhin wurden etwa drei Viertel der landeseigenen Gebäude vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1978 errichtet. Eine letzte Zahl: Immerhin sind wir heute schon bei 23 % bis 24 % gelandet. Wir sind also schon ein gehöriges Stück vorangekommen.
Die Liste mit den durch die aktuellen Sonderprogramme finanzierten Klimaschutzmaßnahmen ist lang. Ich beschränke mich auf drei richtungweisende Einzelprojekte und nenne die Geothermienutzung beim Neubau des Luft- und Raumfahrtzentrums der Universität Stuttgart, die umfangreichen Wärmerückgewinnungsmaßnahmen an der Universität Ulm sowie das innovative Energiekonzept beim Landeskriminalamt Stuttgart.
Ob bei Neubauten oder bestehenden Gebäuden – der Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentraler Bestandteil unserer Planung. Eine CO2-neutral betriebene Holzhackschnitzelanlage beheizt die jüngst fertiggestellte Justizvollzugsanstalt in Offenburg. Auf dem Gebäude des Regierungspräsidiums in Tübingen geht in Kürze eine Fotovoltaikanlage des Landes mit einer Fläche von über 500 m2 ans Netz. Insgesamt beträgt die installierte Fotovoltaikfläche auf landeseigenen Dächern bereits über 33 000 m2.
Die erzeugte Leistung liegt bei etwa 3 300 kW.
Bei den Landesbauvorhaben wird regelmäßig ein deutlich besserer energetischer Standard umgesetzt als gesetzlich vorgeschrieben. Wirtschaftliche Kriterien müssen aber maßgebend bleiben. Wer Sachverstand hat, weiß, dass eine generelle Passivbauweise bei Nichtwohngebäuden derzeit nicht oder – ich möchte das dem Wunsch entsprechend eher so sagen – noch nicht wirtschaftlich ist.
Gerade bei technisch hochwertig ausgestatteten Gebäuden verursacht vor allem die Nutzung und weniger die Gebäudehülle den Energiebedarf. Aus diesem Grund kann nicht jedes Landesgebäude zu einem Passivhaus gemacht werden. Selbst im Wohnungsbau hat sich diese Bauweise trotz zunehmender Tendenz längst nicht durchgesetzt.
Das Land setzt sie aber in sinnvollen Pilotvorhaben um. Beim Ministeriumsneubau an der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart wird bekanntermaßen das Abwasser aus einem zentralen Ab
wasserkanal der Stadt Stuttgart über eine technisch anspruchsvolle Wärmerückgewinnungsanlage zur Gebäudebeheizung im Winter und zur Kühlung im Sommer genutzt.
Durch ein innovatives Energiekonzept wird ein energetischer Standard erreicht, der dem eines Passivhauses entspricht. Dies stellt für einen so komplexen Bau mit vielschichtigen Nutzungsanforderungen ein herausragendes Resultat dar.
Schließlich: Natürlich sind wir schon seit Jahren dabei, zusammen mit der KEA im Energiebereich zu optimieren. Ich möchte Ihnen nur drei Beispiele nennen: die Hochschule Pforz heim, das Staatstheater in Karlsruhe und die Polizeidirektion in Freiburg. Wir haben bereits seit vielen Jahren zusammengearbeitet, und natürlich werden wir das auch in der Zukunft so fortsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, das Land macht seinen umfangreichen Gebäudebestand fit für die Zukunft. Dazu gehören aber individuelle Maßnahmen für das jeweilige Projekt. Eine generelle Passivbauweise ist dagegen – ich betone: noch – nicht zielführend, weshalb auch ich darum bitte, dass der Antrag der SPD abgelehnt wird.
Zum Abschluss: Manches Zusätzliche wäre auch in diesem Bereich wünschenswert und wäre vielleicht in manchen Teilbereichen etwas schneller und umfangreicher durchzuführen. Wenn man in der Politik insgesamt seriös bleiben will, gilt es jedoch, das Machbare vom Wünschenswerten zu unterscheiden. Das gilt auch für diesen Bereich. Ich wiederhole zum Schluss noch einmal: Wir sind mit Bayern ganz vorn dran; das sollen uns die anderen erst einmal nachmachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Kaufmann wie folgt:
Zu a: Ich übertreibe sicher nicht, wenn ich sage, dass Iffezheim eine Rennbahn mit größtem Renommee ist und Iffezheim auch international als der Name für deutsche Pferderennen steht. Dreimal im Jahr treten an insgesamt 15 Renntagen viele der besten Vollblüter aus Europa und teilweise aus Übersee gegeneinander an. Wir sprechen also über einen weithin bekannten Leuchtturm des deutschen und internationalen Pferdesports.
Deshalb besuchen auch jährlich mehr als eine Viertelmillion Menschen den Rennplatz Iffezheim. Das Land ist nicht zuletzt wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung für die Region an einem Fortbestand der Rennen sehr interessiert.
Dieses Interesse hat sich schon in vergangenen Jahren in finanziellen Beiträgen des Landes manifestiert. Das Land hat bereits im Jahr 2004 zur Finanzierung der neuen Bénazet-Tribüne – Gesamtkosten über 10 Millionen € – mit einem Zuschuss von 3 Millionen € – 1,5 Millionen € Tourismusinfrastrukturförderung des WM und 1,5 Millionen € Sportfördermittel des KM – an die Gemeinde Iffezheim beigetragen.
Vor welcher Situation stehen wir jetzt? Die Gemeinde Iffezheim hat ein Fortführungskonzept vorgelegt. Dieses kann aber nur dann realisiert werden, wenn ihm die Gläubigerversammlung zustimmt. Wir müssen folglich abwarten, welches Ergebnis die Verhandlungen bringen. Erst wenn die Gemeinde Iffezheim und die Gläubiger zu einer Einigung über ein Fortführungskonzept gelangen, kann seitens des Landes eine weitere Prüfung erfolgen.
Zu b: Die Zusage, die der Herr Ministerpräsident in diesem Zusammenhang gegeben hat, beinhaltet nicht mehr und nicht weniger als Folgendes: Soweit es zu notwendigen Investitionen im Rahmen eines Fortsetzungskonzepts kommt, wird das Land eine wohlwollende Prüfung einer Beteiligung hieran im Rahmen seiner Möglichkeiten vornehmen.
Ich darf wiederholen, dass wir nur, wenn die Gläubigerversammlung zu einem positiven Ergebnis kommt, überhaupt Anlass zu einer Prüfung haben. Diese Reihenfolge ist logischerweise einzuhalten. Aber ich habe ebenso deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir wie in der Vergangenheit bei notwendigen Investitionen – nicht Betriebskosten – die uns zur Verfügung stehenden Programme wohlwollend daraufhin überprüfen werden, ob eine weitere Bezuschussung durch das Land im investiven Bereich möglich ist.
Herr Kollege Kaufmann, Sie wissen, dass im Konzept ja auch steht, dass z. B. bei der großen Sattelplatztribüne eine Generalsanierung des Daches anstehen muss,
dass es dann auch um die Sanierung der Trainingsbahn geht, und Sie wissen genauso wie ich, dass hier möglicherweise Programme zum Zuge kommen können – ob das nun die Tourismusförderung, die überregionale Sportstättenbauförderung oder das ELR ist.
Ob ein solches Programm zum Zuge kommt, kann erst dann gesagt werden – es wird sorgfältig, aber auch wohlwollend überprüft –, wenn ein grundsätzliches Ja zum Weiterbestand durch die Gläubiger gegeben ist.
Hier verweise ich darauf, dass, falls es in der Gläubigerversammlung zu einer entsprechenden Einigung kommt, in Aussicht gestellt ist, dass eine der besten Marketingfirmen, die es überhaupt gibt, nämlich die Firma Infront mit Herrn Jacobs, hinterher das Marketing übernehmen wird. Das wird aus unserer Sicht eine hohe Sicherheit für Iffezheim bedeuten. Es ist Sache dieser Firma, zum gegebenen Zeitpunkt darüber zu entscheiden, was wo und wie zu geschehen hat.
Diese Frage kann ich mit einem Ja beantworten. Genau so ist es. Es ist, glaube ich, für die Gläubigerversammlung nicht unwichtig, zu wissen, dass ich diese Frage – jetzt zum dritten Mal – mit Ja beantwortet habe.
Wir wollen hier vorab weder dieser Firma noch der Gemeinde – soweit die kommunale Selbstverantwortung angesprochen ist, insbesondere im Hinblick auf ihre Planungshoheit – irgendwie vorgreifen. Das ist zunächst Sache derer, die die Zuständigkeit hierfür besitzen.
Ich darf bei der Antwort auf diese Frage auch noch einmal auf Sie, verehrte Frau Kollegin Berroth, und Ihre Frage zurückkommen. Grundsätzlich ist es seit jeher unsere Politik, bei Sportveranstaltungen – um solche handelt es sich hier – eine möglichst optimale Ausnutzung anzustreben und auch zu wollen. Meine Aussage von vorhin sollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass ich denen, die zunächst am Zuge sind, nicht vorgreifen will.
Ich kann deshalb beide Fragen – für den Fall, dass sie auch vor Ort so gestellt werden – mit einem klaren Ja beantworten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Die bisherige Diskussion befindet sich im Bereich von Bewertungen, von teilweise sehr differenzierten Bewertungen.
Wenn Sie sich den Antrag vor Augen halten, um den es hier geht, verehrte Frau Rudolf, dann sehen Sie: Es sind lediglich Quoten und Zahlen abgefragt worden. Es gab aber keine Fragen zu dieser differenziert angestellten Bewertung. Wenn Sie bestimmte Antworten wollen, müssen Sie die Fragen entsprechend stellen.
Wir sind gewohnt, das zu beantworten, wonach gefragt wurde. Das hat die Landesregierung getan. Wenn Sie das Bedürfnis haben, bei diesem wichtigen Thema
hinterher zu fragen, wie das Ganze sozialpolitisch zu bewerten ist, dann werden wir auch hier Rede und Antwort stehen. Ich kann deswegen jetzt aus der Lamäng zu all dem, was Sie an einzelnen Punkten aufgeworfen haben, nicht vollinhaltlich Stellung nehmen.
Liebe Frau Dr. Splett, zu dem, was Sie oder Frau Rastätter vorhin zur Frage der 2 000 sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse gesagt haben, kann ich nur sagen, dass 590 Fälle das Projekt „Pädagogische Assistenten“ betreffen.
Solange es ein Projekt ist und keine stellenmäßige Etatisierung erfolgt ist, so lange kann es aus Gründen der inneren Logik überhaupt nur eine befristete Anstellung geben. Sie wissen auch ganz genau, dass dieses Projekt, das jetzt seinem Ende zugeht, in einen Regelzustand überführt werden soll
und wir, sobald es beendet ist, diese 590 Arbeitsverhältnisse, von denen Sie sprachen, eben in entsprechende Stellen umwandeln werden.
Wenn ich weitere 300 bis 400 Stellen als Beispiel nenne, dann spreche ich vom Hochschulbereich. Bei 44 Hochschulen im Land sind dies im Durchschnitt sieben Fälle pro Hochschule. Wir haben 42 000 Tarifbeschäftigte im Hochschulbereich. Der Anteil der eben angesprochenen Fälle entspricht 0,75 %.
Auch denen kann man nachgehen, aber Sie müssen danach fragen. Dann bekommen Sie die entsprechende Antwort.
Nun aber zu dem Antrag noch ein paar generelle Bemerkungen. Die Landesregierung schafft auch durch befristete Beschäftigungsverhältnisse Arbeit. Das darf nicht vergessen werden. Frau Berroth hat vorhin völlig zu Recht darauf verwiesen, was die Alternative in den meisten Fällen wäre: dass nämlich gar nichts geschieht, dass überhaupt niemand eingestellt wird.
Den befristeten Beschäftigungsverhältnissen kommt gerade in den Zeiten der Wirtschaftskrise eine ganz besondere Überbrückungsfunktion – nicht Dauerfunktion – zu.
Die vorhin erwähnte Flexibilität ist nicht arbeitnehmerfeindlich, sondern im Augenblick trifft genau das Umgekehrte zu. Auch dies muss man ohne ideologische Brille so sehen und sagen.
Nach meiner festen Überzeugung sind befristete Arbeitsverhältnisse unverzichtbar. Das gilt, um nur ein paar Beispiele zu nennen, für die Überbrückung kurzfristiger Personalausfälle, z. B. im Lehrerbereich, für die Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik – um dies zu erreichen, entsteht ein zusätzlicher Vertretungsbedarf; das ist dann die Kehrseite der Medaille – und schließlich für die schon erwähnte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. So dient ein regelmäßiger Austausch des Personals im Bereich von Forschung und Lehre der Sicherung und der Innovation.
Diese Grundsätze haben wir auch bei den landesbeteiligten Unternehmen voll durchgezogen und angewandt. Die Rechtsgrundlage – darauf darf auch verwiesen werden – für Befris tungen ist u. a. das von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Teilzeit- und Befristungsgesetz, das von uns selbstverständlich entsprechend dem Gesetzeswortlaut auch korrekt angewandt wird. Es ist von den Tarifparteien, also auch von den Gewerkschaften, nicht zum Anlass genommen worden,
hier entsprechende Veränderungen herbeizuführen. Vielmehr sind die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Befristung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder zugunsten der Arbeitnehmer bis heute als ausreichend angesehen worden. Im Übrigen darf ich auch darauf verweisen, dass sich die Anzahl der Beschwerden und die der Klagen in außerordentlich engen Grenzen hält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch darauf verweisen, dass wir in einer Zeit, in der wir ungeheure finanzpolitische und wirtschaftspolitische Probleme aufzuarbeiten haben, im Blick auf das, was die Alternative zu den befristeten Arbeitsverhältnissen wäre, auch aus Verantwortungsbewusstsein unsere Grenzen aufgezeigt bekommen. Ich meine, dass wir auch in anderen Bereichen, wie etwa dem der Leiharbeitnehmer in Landesunternehmen, sehr verantwortungsbewusst vorgegangen und auch hier sehr flexibel gewesen sind. Wir sind in der Krise mit diesem ganzen Problembereich geradezu vorbildlich umgegangen und stellen uns selbstverständlich allen Fragen der Opposition. Stellen Sie die entsprechenden Fragen, und wir werden sie beantworten.
Ja, bitte.
Sie haben vor zwei oder drei Jahren in der Tat nach den sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen gefragt. Das ist heute nicht Gegenstand der Beratung. Sie haben aber das gute Recht, dies heute noch einmal in Erinnerung zu bringen.
Ich habe aus der Lamäng heraus versucht, den wesentlichen Brocken – es sind von den 2 000 sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen nämlich bereits knapp 600, über die ich gesprochen habe – zu begründen.
Ich habe auf die Frage, ob wir zurückführen wollen, eine Antwort gegeben; ich kann sie gern wiederholen. Bei diesem Projekt werden wir zurückführen, sobald es beendet ist. Bei
allen anderen sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen werden wir danach fragen, warum das so ist. Wenn sich aus der inneren Logik ergibt, dass hier eine Änderung erforderlich und sinnvoll ist, werden wir diese im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen auch vornehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung sind die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Grünen einerseits und dem Rest des Hauses andererseits deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Kritik an den Grünen, die
heute geübt wurde, ist zu Recht geübt worden. Sie war wohlmeinend, vielleicht etwas zu milde,
aber trotzdem sehr angebracht. Ich glaube, dass das im Entwurf vorliegende Gesetz, das das Ergebnis der Tarifverhandlungen in Potsdam vom 1. März 2009 für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes übernimmt, in der Tat außerordentlich angemessen und richtig ist.
Wir müssen – das will ich wiederholen – auch in schwierigen Zeiten seitens der Landesregierung und seitens dieses Parlaments zu unserem Wort und zu unserer Fürsorgepflicht für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger stehen. Es ist – Herr Schlachter, das möchte ich hier ergänzend erwähnen – gerade in diesem Sachbereich besonders angebracht, nicht sektoral-kurzfristig zu denken. Hier liegen vielmehr immer Bemessungsgrundlagen vor, die sich über längere Zeiträume erstrecken und die deshalb auch nicht beliebig und kurzfristig korrigierbar sind. Dies ist dann eben auch entsprechend – rückwärts betrachtet – umzusetzen.
Wie bei künftigen Lohnabschlüssen zu verfahren ist, wird die Zukunft zeigen. Da ist Ihr Appell sicherlich auch richtig, dass im Hinblick auf die reale Wirtschaftssituation und die Finanzproblematik andere Maßstäbe anzulegen sind, als dies in den letzten Jahren der Fall war.
Wir haben bereits in der ersten Kabinettssitzung nach dem Tarifabschluss die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarif ergebnisses beschlossen. Die Landesregierung würdigt mit der unverzüglichen zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifergebnisses die in der Tat guten Leistungen ihrer Mitarbeiter. Deshalb erhalten unsere Beamten, Richter und Pensionäre bereits seit Mai die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2009 in Euro und Cent ausgezahlt.
Die Mehrausgaben sind im Staatshaushaltsplan 2009 bereits finanziert und in der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2010 schon enthalten. Deswegen, Herr Schlachter, handelt es sich hier nicht um ungedeckte Schecks, sondern die Deckung ist absolut vorhanden.
Damit ist uns auch der Spagat zwischen Teilhabe der Beamten und Richter sowie der Versorgungsempfänger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Finanzpolitik in der Tat gelungen.
Wir dürfen uns – vielleicht abschließend – in diesem Zusammenhang auch noch einmal in Erinnerung rufen – das bringt das Längerfristige zum Ausdruck –, dass wir im Jahr 2005 eine Nullrunde hatten und dass wir in den Jahren 2006 und 2007 lediglich Einmalzahlungen hatten. Auch dass wir im Jahr 2008 zeitlich verzögerte lineare Anpassungen der Besoldung und Versorgung hatten, sei an dieser Stelle erwähnt. Das alles geschah in einer Zeit, in der in weiten Bereichen der Wirtschaft sehr, sehr hohe Abschlüsse getätigt worden sind.
Zum Schluss: Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass der Gesetzentwurf eine Anerkennung der guten Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist und damit auch Motivation dafür sein soll, in schwierigen Zeiten, die noch vor
uns stehen, mit vielleicht noch größerem Elan an die gestellten Aufgaben heranzugehen.
In diesem Sinn bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2009 und 2010. Er gilt für die Beamten und Pensionäre des Landes und der Kommunen. Damit übertragen wir das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer der Länder vom 1. März 2009 in Potsdam zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich.
Unsere Beamten und Pensionäre sind uns in der Tat sehr wichtig. Daher haben wir schon in der ersten Kabinettssitzung nach dem Tarifabschluss die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses beschlossen, während in anderen Ländern noch diskutiert worden ist. Wir haben der Ankündigung unverzüglich Taten folgen lassen. Schon seit Mai dieses Jahres profitieren unsere Beamten, Richter und Pensionäre davon. Sie erhalten die Verbesserung durch das Tarifergebnis in Euro und Cent ausgezahlt. Bisher geschah dies noch unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. Daher erfolgt heute die Einbringung dieses Gesetzentwurfs.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor: Neben einer Einmalzahlung erfolgt eine Anhebung der Besoldungsbezüge in zwei Stufen. Zum 1. März 2009 werden die Grundgehälter zunächst um einen Sockelbetrag von 40 € erhöht. Die um den Sockelbetrag erhöhten Grundgehälter sowie die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile wie z. B. die Amtszulagen und der Familienzuschlag werden um 3 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge werden um einen Festbetrag von 60 € erhöht. Daneben erfolgt noch eine Einmalzahlung von 40 €.
Zum 1. März 2010 werden die Grundgehälter und die übrigen dynamischen Besoldungsbestandteile sowie die Anwärtergrundbeträge um weitere 1,2 % erhöht.
Die Versorgungsempfänger partizipieren an beiden Erhöhungen unter Anwendung von Anpassungsfaktoren entsprechend ihrem Ruhegehaltssatz bzw. ihrem Anteilssatz.
Durch diese zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger beim Land werden im Jahr 2009 Personal
mehrkosten in Höhe von rund 364 Millionen € und im Jahr 2010 von rund 533 Millionen € entstehen. Die Mehrausgaben sind gedeckt durch veranschlagte Personalausgaben im Staatshaushaltsplan für 2009 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2010. Die Personalmehrkosten bei den Gemeinden und den sogenannten sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts betragen rund 56 Millionen € im Jahr 2009 und rund 83 Millionen € im Jahr 2010.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht zu ihrer Fürsorgepflicht für ihre Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses steht die Landesregierung zu ihrem Wort und würdigt damit die guten Leistungen der Mitarbeiter auch in finanziell äußerst schwierigen Zeiten. Mit diesem Gesetzentwurf ist uns schließlich auch der Spagat zwischen der Teilhabe der Beamten und Richter sowie der Versorgungsempfänger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Finanzpolitik gelungen.
Ich bitte daher den Landtag, dem vorliegenden Gesetzentwurf nach entsprechender eingehender Beratung zuzustimmen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof wacht über den korrekten Umgang mit den Steuergeldern. Das ist richtig und wichtig. Daher hat er sich auch zur Wirtschaftlichkeitsanalyse der ÖPP-Projekte der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes beratend geäußert. Heute nehmen wir Stellung zu den wichtigsten Ergebnissen.
Zunächst zum Begriff ÖPP: Da es für ÖPP keine Legaldefinition gibt, sind viele Begriffserläuterungen im Umlauf. Wir in Baden-Württemberg sprechen von ÖPP-Modellen, wenn ein privater Anbieter die Bauleistung, die Planungs- und Baumanagementleistungen sowie die Finanzierung und eventuell auch den Betrieb in einer Hand übernimmt. Denn die Verknüpfung dieser Leistungen führt sehr oft zu wirtschaftlichen Vorteilen.
Wir nutzen seit Jahren ÖPP, um Behörden und Einrichtungen des Landes sachgerecht und wirtschaftlich unterzubringen. Dabei ist ÖPP neben Eigenbau, Kauf und Miete eine Beschaffungsvariante zur Sicherstellung der Unterbringung von Landeseinrichtungen. Welche Variante gewählt wird, darüber entscheiden selbstverständlich Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die nach der Landeshaushaltsordnung auch eingefordert werden. Denn nach § 7 der Landeshaushaltsordnung ist das Land verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Dies gilt selbstverständlich auch bei der Entscheidung über ÖPP.
Um die Dimension zu ermessen und zu verdeutlichen, wie weit ÖPP schon verbreitet ist, gebe ich einen kurzen Überblick über die aktuellen Projekte.
Derzeit werden das Justizzentrum Heidelberg, die Polizeireviere Buchen, Eislingen und Radolfzell sowie die Berufsakademie Heidenheim realisiert. Vor Kurzem wurde die Justizvollzugsanstalt Offenburg fertiggestellt und eingeweiht. Aber auch in den Kommunen – darauf hat Herr Schlachter bereits hingewiesen – sind ÖPP-Projekte weit verbreitet. Beispiele sind das Landratsamt Esslingen, das Kreiskrankenhaus Ruit oder das Schulprojekt in Pforzheim.
Nun zu den Feststellungen des Rechnungshofs: Der Rechnungshof hat 2008 sechs große ÖPP-Projekte des Landes mit einem Auftragsvolumen von 280 Millionen € untersucht. In dieser Untersuchung wurde vor allem festgestellt, dass wir mit den ÖPP-Projekten Einsparungen gegenüber der Eigenrealisierung erzielen. Bei fünf Maßnahmen waren das insgesamt immerhin 5 Millionen € oder umgerechnet 2,7 % der Gesamtsumme.
Der Rechnungshof hat drei grundlegende Anforderungen an ÖPP-Projekte und deren Realisierung formuliert. Erstens soll die Wirtschaftlichkeit der Projekte sorgfältig geprüft werden. Zweitens fordert er eine transparente Darstellung der durch die Ratenzahlung mit den ÖPP-Projekten einhergehenden Verschuldung, und drittens sollen auch weiterhin in geeigneten Fällen ÖPP-Maßnahmen realisiert werden. Mit diesen Forderungen bestätigt der Rechnungshof im Grundsatz unsere Praxis.
Wie bereits gesagt: Das Finanzministerium teilt die Auffassung des Rechnungshofs, dass ÖPP nur bei Wirtschaftlichkeit durchzuführen ist. Die Verschuldung durch die ÖPP-Maßnahmen wird im Vorheft des Staatshaushaltsplans dargestellt. Es wird also überhaupt nichts verschwiegen oder mit irgendetwas hinter dem Berg gehalten. Transparenz ist hier geboten. Wir werden, wie vom Rechnungshof gefordert, auch zukünftig in geeigneten Fällen ÖPP-Maßnahmen mit und ohne Betrieb realisieren.
Von dieser Praxis werden wir auch in der Zukunft nicht abweichen. Im Rahmen unserer nachhaltigen Finanzpolitik und erst recht im Angesicht der Wirtschaftskrise werden wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen. Das gilt ganz besonders für alle unsere ÖPP-Projekte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ist ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets „Qualitätsoffensive Bildung“. Ein Teil davon besteht darin, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 ein Beförderungsamt in A 13 für bis zu 20 % der Hauptschullehrkräfte eingeführt werden soll. Damit bezwecken wir zum einen eine qualitative Stärkung der Hauptschule, und zum anderen erhoffen wir uns eine Gewinnung von Lehrkräften für Aufgaben im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an den Schulen. Deshalb schaffen wir in diesem Bereich eine Zulage für sogenannte Evaluatoren.
Die Umsetzung dieser Pläne soll mit dem heute zur Diskussion stehenden Gesetz erfolgen.
Derzeit ist die Situation bekanntermaßen so, dass Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen grundsätzlich in der Besoldungsgruppe A 12 sind und nur bei Übernahme einer Leitungsfunktion – z. B. Rektor oder Konrektor – eine höhere Besoldung gewährt werden kann. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr für Hauptschullehrer vor, für bis zu 20 % der Hauptschullehrkräfte ein neues Beförderungsamt in A 13 einzuführen. Die Beförderung leistungsfähiger Hauptschullehrer soll auch ohne Übertragung eines Funktionsamts möglich sein. Hierdurch werden wir mit Sicherheit eine weit höhere Motivation zu erreichen wissen, und dadurch wird auch ein zusätzlicher Anreiz für Lehrkräfte geschaffen, den Schwerpunkt Hauptschule zu wählen bzw. sich für diesen so wichtigen Bereich auch einzusetzen.
Zur Wahrung der Struktur des Ämtergefüges sollen die Schulleitungsämter im Hauptschulbereich ebenfalls entsprechend höher eingestuft werden.
Dann ist wiederum an den Bestand zu denken, und damit sind wir bei den Konrektoren. Die Konrektoren an den Hauptschulen und verbundenen Grund- und Hauptschulen sollen eine Gleichstellung zu den nach A 13 beförderten Hauptschullehrkräften erfahren.
Ein weiteres Ziel des Gesetzentwurfs besteht darin, das Qualitätsmanagement an den Schulen entsprechend zu stärken. Lehrkräfte mit Aufgaben im Bereich der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sollen deshalb, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben mit vollständigem Deputat und nicht in Besoldungsgruppe A 15 oder höher gegeben ist, eine besondere Zulage erhalten, die zwischen 256 € pro Monat in A 9 und 456 € pro Monat in A 14 liegt.
Zum Anhörungsergebnis ist zu sagen, dass alle – egal, wer es war – das Vorhaben vom Grundsatz her bejaht haben und die meisten, wie immer, mehr gefordert haben. Aber das kennen wir ja auch aus anderen Bereichen. Insofern ging die Kritik auch dahin, dass die Grenze von 20 % eingeführt ist. Es ist ein Absehen von dieser Grenze gefordert worden und ferner gefordert worden, dass die 456 € pro Monat für alle Evaluatoren gewährt werden sollten, was jedoch aus Rechtsgründen, weil Bundesrecht dem eindeutig entgegensteht, überhaupt nicht möglich ist.
Andere Forderungen konnten teilweise deshalb nicht berücksichtigt werden, weil sie kein Bestandteil des Maßnahmenpakets „Qualitätsoffensive Bildung“ sind. Dabei geht es beispielsweise um die Forderung nach einer Erhöhung der Stellenzulage für die übrigen Fachberater in der Lehreraus- und -fortbildung. Es ist aber vorgesehen, diese Forderung gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform näher zu prüfen.
Was kostet die ganze Geschichte? Die neuen Regelungen im Gesetzentwurf verursachen ab dem Jahr 2010 jährliche Mehrkosten von rund 22,5 Millionen €. Im Jahr 2009, nach den Sommerferien beginnend, werden anteilige Mehrkosten in Höhe von rund 7,5 Millionen € anfallen. Die Landesregierung hat die für den Zeitraum von 2009 bis 2012 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 75 Millionen € im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung bereits zur Verfügung gestellt. Über die Folgefinanzierung ab dem Jahr 2013 muss, wie generell bei allen Maßnahmen der Qualitätsoffensive Bildung, noch rechtzeitig vor Ablauf der Sonderfinanzierung entschieden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesem Gesetzentwurf nach entsprechender Beratung die Zustimmung zu erteilen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Anfrage des Kollegen Haas beantworte ich wie folgt:
Zu a: Nach Erkenntnissen des Finanzamts Freiburg-Stadt wurden bei dem fraglichen Zusteller im Rahmen einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft u. a. ca. 900 Briefe des Finanzamts Freiburg-Stadt gefunden, die im Zeitraum Juli bis November 2007 abhanden gekommen sind.
Diese ca. 900 Briefe wurden dem Finanzamt am 24. März 2009 in ungeöffnetem und unbeschädigtem Zustand vom Geschäftsführer des betroffenen Postdienstleisters übergeben. Das Finanzamt hat dann alle Briefe geöffnet und geprüft, ob eine nochmalige Zustellung erforderlich ist. Zum Teil konnte die erneute Zustellung unterbleiben, weil schon eine Ersatzzustellung erfolgt war. Zum Teil handelte es sich um Vordruckbriefe, sodass auch hier eine erneute Zustellung unterblieb. Briefe, die Originalbelege enthielten, wurden den Adressaten mit einem Erläuterungsschreiben erneut zugestellt.
Zu b: Mit Blick auf die regionalen Unterschiede des Anbietermarkts obliegt es grundsätzlich jedem Finanzamt, eigenverantwortlich über den Abschluss von Dienstleistungsverträgen für die Beförderung von Briefsendungen vor Ort zu entscheiden. Das Finanzministerium hat den Finanzämtern hierzu gemeinsam mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ausführliche Hinweise und Handlungsanweisungen inklusive Musterverträgen zur Verfügung gestellt.
Bei der Vergabe von Dienstleistungen ist stets darauf zu achten, dass die Qualität der Dienstleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht. Die Vergabe der Briefzustellung erfolgt daher nicht allein nach Kostengesichtspunkten, sondern immer auch nach der Zuverlässigkeit des Unternehmens. Die Finanzämter sind angewiesen, bei der Wahl eines Unternehmens zur Briefbeförderung mit äußerster Sorgfalt vorzugehen, um zuverlässige Vertragspartner zu gewinnen.
Dennoch kann weder bei der Deutschen Post AG noch bei anderen privaten Anbietern von Postdienstleistungen auch bei Anlegung größter Sorgfaltsmaßnahmen im Voraus ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefzusteller ihre Aufgabe nicht sachgerecht erledigen. Offenkundig lag bei dem der Anfrage zugrunde liegenden Fall eine solche nicht vorhersehbare Handlung einer Einzelperson vor.
Werden Vorfälle bekannt, die die Zuverlässigkeit der zuständigen Firma infrage stellen, wird die Firma aufgefordert, die Mängel zu beheben. Hat die Aufforderung zur Mängelbehebung keinen Erfolg, werden bestehende Verträge gekündigt bzw. wird diese Firma bei einer neuen Vergabe nicht mehr berücksichtigt.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass die Sorgfalt bei der Auswahl dadurch zum Ausdruck kommt, dass natürlich nur lizenzierte private Unternehmer zum Zuge kommen. Das heißt, die Lizenz wird von der Post nur dann erteilt, wenn das, was Sie auch angeführt haben, entsprechend überprüft und zugesagt ist.
In diesem Fall darf ich Ihnen auch sagen, dass der Postdienstleister bereits am 1. Dezember 2007 gewechselt wurde. Das war aber nicht darauf zurückzuführen, dass man wegen dieser nicht zugestellten 900 Briefe nunmehr unzufrieden war. Vielmehr hatte man einen anderen Dienstleister gefunden, der bereit war, diese Tätigkeit zu günstigeren Konditionen auszuführen.
Noch günstiger.
Es ist so, dass die Deutsche Post grundsätzlich den Auftrag hat und diese sich nachher weiterer Dienstleister bedient.
In Freiburg versendet das Finanzamt – statistischer Schnitt – etwa 14 000 Briefe pro Monat – ich sage dies auch im Hinblick auf die Relation zu den 180 Nichtzustellungen pro Monat, auf die man kommt, wenn man die 900 durch 5 dividiert, weil das Ganze über fünf Monate ging –, wobei die Deutsche Post selbst 4 000 Briefe befördert und sich für die Zustellung der übrigen 10 000 Briefe einer lizenzierten Einrichtung bedient.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau einem Jahr hat die Landesregierung beschlossen, die Reisekostenabrechnungen für alle Ressorts beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zu zentralisieren. Damit setzt sie einen Landtagsbeschluss vom 20. April 2005 um. Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten sollte nach Möglichkeit bei einer zentralen Reisekostenstelle gebündelt werden. Der Rechnungshof hatte eine solche Zentralisierung empfohlen. Jetzt liegt Ihnen der Gesetzentwurf zur Änderung reise- und
umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes zur Beratung vor.
Das vorliegende Gesetz enthält drei Schwerpunkte: Erstens die Einführung eines modernen Dienstreisemanagementverfahrens zur Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens von Reisekosten und Trennungsgeld, zweitens die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung und drittens die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien.
Im Einzelnen zu diesen Schwerpunkten:
Erstens zur Einführung eines Dienstreisemanagementverfahrens: Dies hat der Rechnungshof empfohlen. Damit können die Landesbediensteten in Zukunft über ein vom LBV entwickeltes modernes Verfahren elektronisch schnell und unbürokratisch Dienstreisen abrechnen. Der Gesetzentwurf bringt dazu die notwendigen formellen Änderungen bei den entsprechenden reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften. Das betrifft besonders Schriftformerfordernis und Kostennachweis. Dadurch wird die Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen erleichtert, beschleunigt und wird der Bearbeitungsaufwand verringert.
Die Änderungen müssen spätestens bis zum Beginn des Dienst reisemanagements ab 1. Januar 2009 in Kraft treten. In einem ersten Schritt ist zunächst die zentrale elektronische und damit papierlose Abrechnung durch das LBV vorgesehen. Mittelfristig soll das LBV auch die Aufgaben der Reisevorbereitung übernehmen. Es soll also ein „Reisebüro Baden-Würt temberg“ geschaffen werden. Dadurch kann die ganze Marktmacht des Landes gegenüber z. B. Fluggesellschaften oder Hotels gebündelt werden.
Zunächst sollen am 1. Januar 2009 das Finanz- und das Kultusressort einbezogen werden. 2010 folgen Teile des Innenministeriums und die übrigen Ressorts und 2011 dann der Rest des Innenministeriums. Wegen der Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens sind das Justizressort, der Landtag und das Landesamt für Verfassungsschutz von den Neuerungen nicht betroffen.
Wir tragen mit der Zentralisierung auch zur Haushaltskonsolidierung bei: 41 Stellen können in der Landesverwaltung eingespart werden.
Zweitens zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung: Der Gesetzentwurf sieht die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene zum Dienstreiseverkehr zugelassene Kfz von bisher 30 Cent je Kilometer auf 35 Cent je Kilometer bzw. von 22 Cent je Kilometer auf 25 Cent je Kilometer bei Fahrten, die aus triftigem Grund mit privateigenen, aber nicht zum Dienstreiseverkehr zugelassenen Pkws vorgenommen werden, vor.
Damit tragen wir den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Seit der letzten Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze im Jahr 2001 sind die Kraftstoffpreise um ca. 50 vom Hundert und der Kraftfahrerpreisindex um ca. 22 vom Hundert gestiegen. Mit dieser Erhöhung kommen wir aber auch den vielen Eingaben von Berufsverbänden, Kommunalverbänden, Ressortbereichen und Einzelpersonen sowie Petitionen an den Landtag nach.
Das Land, aber auch die Kommunen, für die die Entschädigungssätze im Reisekostengesetz ebenfalls gelten, sind auf die Bereitschaft ihrer zahlreichen Beamten und Beschäftigten im Außendienst angewiesen, ihr privates Kraftfahrzeug zum Dienstreiseverkehr einzusetzen. Dafür müssen sie auch angemessen entschädigt werden. Denn ohne diese Bereitschaft bliebe als einzige Alternative der Einsatz von Dienstfahrzeugen, was erheblich höhere Kosten verursachen würde.
Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung. Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen der reisekostenrechtlichen Vorschriften bringen – bedingt durch die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung – zwar im Ergebnis einen Mehraufwand in Höhe von ca. 2,5 Millionen € jährlich. Doch wie bereits erwähnt, bliebe als Alternative zum Einsatz der privaten Fahrzeuge nur das Ausweichen auf Dienstfahrzeuge, was im Ergebnis zu wesentlich höheren Ausgaben führen würde.
Drittens zur Alimentation kinderreicher Familien: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Reisekostenrechts setzt auch eine längst überfällige Regelung gesetzgeberisch um, nämlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. November 1998 – 2 BvL 26/91 – entschieden, dass die Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern unzureichend ist. Die amtsangemessene Alimentation dieser Beamten wird durch die Gesetzesänderung rückwirkend ab 1. Januar 2008 durch die Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um monatlich 50 € umgesetzt.
Dieser Erhöhungsbetrag ist ausreichend; Mehrkosten für das Land entstehen hierdurch nicht, denn bereits jetzt muss aufgrund des genannten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts die amtsangemessene Alimentation auf Antrag in jedem Einzelfall nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs berechnet und nachgezahlt werden. Diese verwaltungsaufwendige Berechnung von Nachzahlungen auf Antrag entfällt durch den Ansatz des pauschalen Zahlbetrags somit künftig. Die vorgesehene Regelung ist also auch wieder ein Stück Verwaltungsvereinfachung.
Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt, die von allen Parteien hier im Hause mitgetragen werden können. Deshalb bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zu unterstützen, und werbe um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine sehr geehrten Kollegen! Im Namen der Landesregierung nehme ich zu dem Antrag der Fraktion der SPD wie folgt Stellung:
Zunächst möchte ich für die Landesregierung noch einmal betonen, dass der Mittelstand als die Stütze der Wirtschaft unseres Bundeslandes unsere volle Unterstützung genießt und dass wir im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen alles tun, um dies auch entsprechend umzusetzen.
Dies gilt insbesondere auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Praxis bei uns sieht so aus, dass die Aufteilung der Bauaufträge meist in einzelne Gewerke erfolgt, also in einzelne Handwerksbereiche. Es werden laut der VOB sogenannte Fachlose gebildet. Die Vergabe an Generalunternehmer ist die große Ausnahme. Dies wird in diesem Land auch so bleiben.
Bei Fachlosen gehen die Aufträge nahezu ausschließlich an Handwerksbetriebe. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn das gerade vorhin bestritten worden ist, dann mögen Sie sich bitte an die nackten Zahlen halten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die meisten staatlichen Bauaufträge werden nach Fachlosen vergeben. 99,8 %
der ca. 150 000 erteilten Bauaufträge der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg in den Jahren 2003 bis 2007 sind nach Fachlosen direkt an ausführende Firmen gegangen.
Wenn Sie nunmehr fragen, wie es vom Bauvolumen her aussieht, kann ich es Ihnen genauso sagen: Insgesamt sind Aufträge in Höhe von 2,3 Milliarden € in diesem Zeitraum im Wege von Fachlosen vergeben worden. Das sind 87,4 % der entsprechenden Summe.
Es sind nicht nur kleinere Projekte, sondern auch 245 sogenannte Große Baumaßnahmen, die mit einem Volumen von jeweils mindestens 1,25 Millionen € im Haushaltsplan einzeln ausgewiesen sind.
Nun zur Ausnahme Generalunternehmer. Wie sieht hier die konkrete Situation aus? Die Fakten sind, dass die Rahmenbedingungen des Projekts darin bestanden, dass ein ganz enormer Zeitdruck vorgegeben war. Die Situation ist die, dass Stuttgart 21 in diesem Bereich erst gebaut werden kann, wenn zuvor die Straßenbahn entsprechend verlegt ist. Dies setzt wiederum voraus, dass zuvor das geplante Ministerium zumindest im Rohbau fertiggestellt ist. In der zeitlichen Berechnung bedeutet dies, dass wir bis spätestens Mitte des Jahres 2011 hier fertig sein müssen, damit die beiden anderen Baumaßnahmen dann entsprechend angeschlossen werden können.
Es ist wohl völlig unbestritten, dass die Ausschreibung über einen Generalunternehmer erhebliche zeitliche Vorteile beinhaltet. Bei Generalunternehmern wird nun einmal eine funktionale Leistungsbeschreibung gemacht, während bei einer Gewerkeausschreibung nach Fachlosen bis ins letzte Detail geplant werden muss.
Das Zeitproblem verschärft sich hier noch durch eine Besonderheit. In dem neuen Ministeriumsgebäude sind nämlich Lagezentren für die Landesregierung und den Katastrophenschutz vorgesehen. Dies macht es erforderlich, zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen der auf der Baustelle einzusetzenden Arbeitskräfte der Firmen beim Landesamt für Verfassungsschutz durchzuführen. Das ist sehr, sehr zeitaufwendig, und jeder Vergabevorgang mit dem Risiko zeitlicher Verzögerung – wenn z. B. die gewünschte Firma die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt – bedeutet eine Verschiebung des Baubeginns bzw. des Fertigstellungstermins.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben große zeitliche Vorteile eines Generalunternehmers bei der Sicherheitsüberprüfung. Auch das muss gesehen werden. Denn für die Arbeiten, die er selbst ausführt, ist seine Mannschaft ohnehin schon sicherheitsüberprüft.
Nein, ich möchte jetzt im Zusammenhang vortragen.
Bei der Auswahl der Firmen für Generalunternehmer sind keine Vergabevorschriften zu beachten. Außerdem kann der Generalunternehmer, wenn er den Auftrag hat, sofort auch an bereits überprüfte Firmen übergeben. Eine zusätzliche Sonder überprüfung entfällt also.
Auch beim Einsatz von Subunternehmern bestehen Zeitvorteile. Wenn nämlich eine erfolglose Überprüfung oder z. B. eine Insolvenz dazu führt, dass auf einen anderen Subunternehmer zurückgegriffen werden muss, kann ohne großen Zeitverlust und zügigst ein Nachfolgeunternehmen beauftragt wer