Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, wenn ich sage, dass wir die Planung nicht abbrechen, sondern fortsetzen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Welche Planung? – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Die eine andriofsche Planung oder die andere andriofsche Planung? Die CDU ist gespalten in dieser Frage!)
Dazu komme ich noch. – Aus der Sicht des Landes ist der Neckarquerung im Zuge der L 1197 im Blick auf die dringend notwendige Entlastung des Neckarübergangs eine sehr hohe Bedeutung beizumessen.
Die Verkehrswirksamkeit und damit der Bedarf an einer weiteren Neckarbrücke werden durch ein Verkehrsgutachten bestätigt, das wir im Rahmen der Planfeststellung erstellen ließen. Mit der Planung eines Aus- und Neubaus einer Landesstraße erfüllt das Regierungspräsidium Stuttgart eine Landesaufgabe im Rahmen der dem Land obliegenden Straßenbaulast für Landesstraßen. Grundlage der Landesstraßenplanung ist der Bedarfsplan für Landesstraßen im Generalverkehrsplan des Landes aus dem Jahre 1995. In diesem Generalverkehrsplan ist die Entlastung der Landesstraßenbrücke in Neckarrems einschließlich des Ausbaus der L 1197 zwischen Oeffingen und Remseck im Vordringlichen Bedarf eingestuft.
Bei der planerischen Konkretisierung dieser Entlastungs- und Verbesserungsmaßnahme im Landesstraßennetz konnte der vom Bund längerfristig vorgesehene und im Grundsatz anerkannte Bedarf an einer Bundesstraßenverbindung nicht außer Acht bleiben. Es liefe geradezu auf eine planerische Fehlleis tung hinaus, wenn die notwendige Landesstraßenbaumaßnahme nicht grundsätzlich mit einer möglichen späteren Bundesmaßnahme korrelieren würde, was auch immer das dann für eine Bundesmaßnahme ist und wann auch immer sie kommt.
Mich wundert schon, liebe Kollegin Altpeter, welches Misstrauen Sie gegenüber einem Bundesverkehrsministerium haben,
Ich denke, zumindest in Ihnen lebt die Hoffnung, dass dieses Ministerium noch längere Zeit von der SPD geführt wird. Sie wissen doch ganz genau, dass gegen den Willen des Bundes weder eine groß dimensionierte Bundesstraße noch eine Autobahn möglich ist. Das entscheidet der Bund, und das finanziert er auch. Die Vermutungen, die Sie hier zum Ausdruck bringen, zeigen ein tiefes Misstrauen gegenüber Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden auf Bundesseite.
Meine Damen und Herren, ich will deutlich sagen, dass die jetzt geplante Maßnahme aus Landessicht nicht ein erster Baustein für einen Nordostring ist. Ein solcher steht momentan überhaupt nicht zur Debatte, sondern ganz im Gegenteil: Weil er nicht absehbar ist, sind wir als Land gezwungen, dieser Region mit einer schwierigen Verkehrssituation ein Stück weit Entlastung zu bringen. Was des einen Last ist, ist momentan des anderen Belastung. Da müssen wir einen Kompromiss finden, um aus dieser Zwangslage herauszukommen.
Mit der geplanten Landesstraßenbrücke wird die Entlastungswirkung erreicht, die mit den im Generalverkehrsplan vorgesehenen Maßnahmen angestrebt wird. Aus den dargelegten Gründen ist die gewählte Konzeption der L 1197 sinnvoll und im Übrigen auch ökologisch vorteilhaft.
Mit dieser Planung kann das Ziel des Generalverkehrsplans erreicht werden, mit einer neuen Neckarbrücke die Verkehrsverhältnisse im Raum Remseck spürbar zu verbessern und damit die Stadt Remseck von Verkehr zu entlasten. Mit dieser Planung der L 1197 wird der Nordostring, dessen Realisierung nicht absehbar ist – ich sage es nochmals –, nicht präjudiziert.
Herr Staatssekretär, Herr Kollege Palm hat ja in Aussicht gestellt, dass wir jetzt eine Zusage zu erwarten haben, dass die Landesregierung von der Brückenplanung in der jetzigen Konzeption abrückt, die Brücke tiefer gelegt und kleiner dimensioniert wird, sodass ein späterer Nordostring jedenfalls an diese Brücke nicht angeschlossen werden kann.
Können Sie jetzt die Erwartungen des Herrn Palm erfüllen, oder hält die Landesregierung an der jetzigen Brückenplanung fest?
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das zeichnet uns generell aus! – Abg. Thomas Knapp SPD: Wir sind halt immer einen Schritt voraus!)
Ich sage ja, ich zeige es Ihnen nachher. Das ist also keine Behauptung, die ich nicht nachweisen kann.
Die Frage ist vom Kollegen Palm angesprochen und von Ihnen jetzt wiederholt worden: Wie wird die Brücke gebaut? Es geht um die Dimension der Brücke, es geht um die Lage der Brücke, es geht um die Breite der Brücke.
Zunächst einmal zum Thema Querschnitt, der ja hinterfragt wird. Ich will Ihnen eindeutig zusagen, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genau diese Frage und weitere Fragen, zu denen ich gleich komme, geprüft werden. Ich meine jetzt die Frage, ob es notwendig sein muss, dreistreifig über die Brücke zu fahren, oder ob eine zweistreifige Fahrbahn ausreicht. Wenn zweistreifig ausreicht, dann muss die Brücke logischerweise nicht so breit sein.
Man muss allerdings in den Abwägungsprozess mit einbeziehen, ob dann, wenn ein Streifen weggenommen wird, der ja bergaufwärts führt, bei 25 000 Fahrzeugen, die prognostiziert sind, bei dieser Brücke nicht neue Probleme entstehen. Wir sind dieser Fragestellung gegenüber im Planfeststellungsverfahren offen. Das ist ja der Sinn von Anhörungen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: „Offen“ ist keine avi- sierte Zusage! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: „Of- fen“ ist etwas anderes!)
Lieber Herr Schmiedel, Sie wissen doch, dass laufende Planfeststellungsverfahren nicht durch Zusagen von politischer Seite begleitet werden. Vielmehr ist das Planfeststellungsverfahren dazu da, dass unterschiedliche Varianten, die eingebracht werden, geprüft werden. Die Zusage ist, dass dieses Thema ganz konkret und offen geprüft wird.
Jetzt hören Sie sich zunächst einmal an, was wir sonst noch alles im Planfeststellungsverfahren vorhaben. Dann können Sie eine Gesamtbewertung abgeben.
Wenn wir zu dem Konsens kommen, den Brückenübergang von der Dreistreifigkeit auf die Zweistreifigkeit zu reduzieren, dann kann diese Korrektur ohne große Probleme in den weiteren Planungsschritten vorgenommen werden. Wir werden unter Berücksichtigung aller Belange und der Bedenken aus der Raumschaft prüfen, ob die bisherige Lösung oder, wie ich jetzt aus der Raumschaft sehr intensiv höre, ein zweistreifiger Querschnitt angemessen ist.
Genauso – lieber Kollege Schmiedel, hören Sie zu; das sind ja Ihre Fragen – werden wir die Frage der Höhe oder der Lage der Brücke prüfen. Auch hier müssen wir abwägen, bevor wir entscheiden, weil die Lage der Brücke natürlich auch mit
ihrer Einmodellierung in die Landschaft zu tun hat. Es ist ein Unterschied, ob eine Brücke höher liegt und dann die Landschaft leicht oder später berührt oder ob eine Brücke früher in die Landschaft eintauchen muss und die Einschnitte und der Landverbrauch entsprechend größer sind. Aber das alles ist ein Thema der Abwägung im Planungsprozess, immer mit dem Ziel – da stehen wir nahtlos beieinander –, so schnell wie möglich zu einer so weit wie möglich konsensfähigen Lösung in der Raumschaft zu kommen.
Auf jeden Fall, liebe Kollegin Altpeter – das kann ich klipp und klar sagen –, ist bereits die jetzige Planung ohne denkbare oder wahrscheinliche Reduzierungen in der Dimension völlig untauglich für die Nutzung als Autobahn – völlig untauglich! Wenn wir in der Dimension weiter zurückgehen, wird die schon nach jetziger Planung autobahnuntaugliche Brücke selbst für einen zweibahnigen oder vierbahnigen Ausbau als Bundesstraße untauglich. Das ist wirklich Konsens in der Fachwelt. Sie können über eine Brücke mit der Dimension, wie sie jetzt schon vorgesehen ist oder worauf sie reduziert wird, keine Autobahn führen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es gibt genug Argumente. So ist es in der Verkehrspolitik: endlose Forderungen, aber auch Betroffenheit. Ich glaube, wir kommen im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, in dieser leistungsstarken Region Mittlerer Neckar, nur dann weiter, wenn wir sinnvolle Projekte mutig angehen und dabei ökologische Betroffenheiten und Betroffenheiten der Bürger so weit wie möglich in den Planungsprozess einbeziehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wenn nun diese Brückenplanung für alles so untauglich ist, wie Sie es dargestellt haben, dann – mit Verlaub – kann man sie auch bleiben lassen.
Sie haben dargestellt, dass die Planung fortgesetzt werden solle, dass die gewählte Konzeption sinnvoll und vorteilhaft sei und dass Sie prüfen würden. Dazu kann ich nur sagen: Stets geprüft und immer verworfen, und dann doch wieder beim Ursprünglichen geblieben.
Das Ursprüngliche ist das Planfeststellungsverfahren für die Andriofbrücke. Diese Brücke ist von ihrem Plan her sowohl in ihrer Dimension als auch vom Standort, als auch von ihrer Auslegung her darauf ausgelegt, dass später eine vierstreifige Straße angeschlossen werden kann. Wer dies nicht haben will, sondern eine andere Lösung für die Raumschaft anstrebt, muss das Planfeststellungsverfahren stoppen und ein neues Planfeststellungsverfahren zur Lösung der lokalen Probleme an einem anderen Standort mit einer kleiner dimensionierten Brücke einleiten. Das ist zwangsläufig.
Es kann nicht die Logik sein, dass man sagt, Kollege Palm, es müsse eine signifikante Verkleinerung geben und dann könne
das Planfeststellungsverfahren kommen. Nein, die Logik muss sein: Wir wollen eine andere Brücke an einem anderen Standort, die der lokalen Entlastung dient. Wir müssen deshalb das Planfeststellungsverfahren stoppen und ein neues Planfeststellungsverfahren mit alternativen Brückenführungen einläuten. Nichts anderes ist der richtige Weg, wenn man dieser Raumschaft helfen will.