und die dort sitzenden Gäste sind weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt. Dass auch die in diesen Betrieben Beschäftigten weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sind, möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter vertiefen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist halbherzig und inkonsequent.
In Diskotheken ist das Rauchen, auch in Nebenräumen, untersagt; in Bierzelten dagegen gibt es überhaupt keine Rauchverbote,
da darf man also lustig und fröhlich weiterqualmen. Im Hinblick auf den Schutz vor allem der jungen Menschen vor den Gefahren des Rauchens ist das nur schwer verständlich, denn in Bierzelten tummeln sich mindestens ebenso viele junge Menschen wie in Diskotheken.
Beim Nichtraucherschutz in Gaststätten hat die Landesregierung eine Chance vertan, die sich durch die Föderalismusreform für das Land ergeben hat. Statt für das Land ein umfassendes, ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten zu beschließen, wie Suchtexperten und Krebsforscher dies seit Langem fordern, verschanzt sich die Landesregierung hinter einem Kompromiss der Bundesländer, die sich beim Nichtraucherschutz auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt haben.
Es ist schon entlarvend, wenn die Sozialministerin in der Pressemitteilung, mit der der Gesetzentwurf am 24. April dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, noch bevor sie irgendeinen inhaltlichen Gedanken präsentiert, fast entschuldigend sagt: „Der Gesetzentwurf entspricht den Vorschlägen der Gesundheitsminister der Länder.“ Ob dieser Gesetzentwurf Ihren eigenen Vorstellungen entspricht, sehr geehrte Frau Ministerin, haben Sie geflissentlich verschwiegen.
Ich frage Sie, Frau Sozialministerin und meine Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP/DVP: Wozu gibt es eine Föderalismusreform, die beim Gaststättenrecht die Zuständigkeiten auf die Länder überträgt, wenn Sie dann nicht den Mut haben, länderspezifische Regelungen zu treffen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mut zu einem wirklich entschlossenen Handeln hat Ihnen auch im Bereich der Schule gefehlt.
Statt die Schulen komplett rauchfrei zu machen, wie dies für eine pädagogische Einrichtung mit Vorbildfunktion erforderlich gewesen wäre,
sieht Ihr Gesetzentwurf vor, dass für volljährige Schüler ab der elften Klasse oder der entsprechenden Klassenstufen der beruflichen Schulen und für die in diesen Schulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer Raucherzonen zugelassen werden können –
wohl erst nach Beschluss der Lehrerkonferenz; aber es ist weiterhin möglich. Im Klartext: Sie untersagen den Lehrerinnen und Lehrern an Grund-, Haupt- und Realschulen das Rauchen komplett. Dort sind keine Raucherecken möglich.
Aber Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien und Berufsschulen dürfen weiterhin gemeinsam mit den Schülern in Raucher ecken auf dem Schulgelände rauchen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Norbert Zeller SPD: Da hat sich der Röhm durchgesetzt! – Glocke des Präsidenten)
Frau Kollegin Altpeter, Sie haben dankenswerterweise die Vorbildfunktion der Schulen angesprochen. Würden Sie anerkennen, dass das Bemühen, das Rauchen an Schulen, an denen auch volljährige Schüler sind, auf eine bestimmte Ecke zu konzentrieren, die den jüngeren Schülern nicht zugänglich ist, ein wesentlich besserer Beitrag dazu ist, die Vorbildfunktion wahrzunehmen, als wenn Schüler an allen Ecken und Enden – am besten gleich vor der Eingangstür – außerhalb des Schulgeländes rauchen? Was halten Sie für besser? Das in bestimmten Ecken zu kanalisieren,
(Abg. Marianne Wonnay SPD: Das hat sie schon ge- sagt! – Abg. Martin Rivoir SPD: Die sollen erst gar nicht anfangen! – Abg. Norbert Zeller SPD: Das ist nicht die Alternative!)
oder dem Rauchen der 18-jährigen Schüler, die die Schule jederzeit verlassen können, an allen Ecken und Enden Tür und Tor zu öffnen?
Sehr geehrter Herr Kollege, da müssten Sie mir schon erklären, weshalb der pädagogische Auftrag der Schule einmal das Rauchen auf dem Schulgelände komplett ermöglicht
(Beifall bei der SPD – Abg. Norbert Zeller SPD: Sehr gut! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Also, was ist besser? Wenn die Schüler überall rauchen? Sie wol- len, dass die Schüler überall rauchen können! – Ge- genruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Der kann nicht einmal zuhören, der Pädagoge! – Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)
Die SPD spricht sich jedenfalls dafür aus, das Rauchen in Gaststätten und in Schulen ausnahmslos zu untersagen, und wir fordern das ausnahmslose Rauchverbot an Schulen.
Wir werden in den Ausschusssitzungen unsere Alternativen in Form von Änderungsanträgen einbringen, die aufzeigen, dass ein wirksames Landesnichtraucherschutzgesetz möglich ist, das das Ziel des Nichtraucherschutzes nicht hinter einem Quall halbgarer Ausnahmeregelungen aus den Augen verliert.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben am Anfang ganz klar gesagt, Sie wollten ein konsequentes Gesetz zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher erlassen. Sie haben dann aber hinterher in Ihrer Rede und auch zum Schluss noch einmal sehr deutlich gesagt, dass das eben kein konsequentes Gesetz ist, sondern ein tragbarer Kompromiss. Ich denke, genau das kommt auch unter dem Strich rüber. Es ist ein Kompromiss, und es ist nicht wirklich ein konsequentes Gesetz, das Nichtraucherinnen und Nichtraucher überall schützt.
Wir haben das eben auch von der Kollegin Altpeter schon einmal deutlich gehört. Es wäre wirklich eine gute Botschaft gewesen und hätte unserem Land hier auch wirklich gut angestanden,
wenn wir gesagt hätten: Wir gehen ganz konsequent voran; wir nutzen das Recht, das wir durch die Föderalismusreform haben, und verabschieden ein klares Gesetz ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahmen. Das wäre auch einfach zu kommunizieren gewesen, und es wäre überhaupt nicht so schwierig gewesen, wie diese ganzen Ausnahmen auch in der Diskussion immer wieder zu rechtfertigen. Es ist ja nicht verwunderlich, dass sowohl die Ministerin als auch Sie, Herr Klenk, große Mühe haben, diese ganzen Ausnahmen immer wieder rüberzubringen und auch zu rechtfertigen, anstatt wirklich einmal klar zu sagen: Das wollen wir, und da gibt es keine Ausnahmen.
Für ganz problematisch halte ich in der Tat die Ausnahme, die Sie an den Schulen machen. Es gibt jetzt die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die in irgendwelchen dreckigen, schmuddligen Raucherecken rauchen dürfen.
Diese Raucherecken sind möglicherweise nicht einsehbar für Kinder und Jugendliche, die an denselben Schulen sind. Sie sagen, Sie wollten das besonders unattraktiv machen. Aber unter dem Strich kommt doch heraus, dass Sie damit genau das Gegenteil bewirken.