Protokoll der Sitzung vom 25.07.2007

Ferner brauchen wir natürlich auch das notwendige Lehrpersonal. Wir wollen hochkarätiges Lehrpersonal für die Theater akademie bekommen, insbesondere auch Lehrbeauftragte, die aus der Praxis kommen. Denn die Praktiker können angehenden Schauspielern sicherlich am meisten zeigen und ganz neue Projekte hier in Baden-Württemberg initiieren.

Rechtzeitig zur Aufnahme der ersten Studierenden im Wintersemester 2008/09 soll im Sommer 2008 die neue Experimentierbühne in Ludwigsburg fertiggestellt sein. Die Stadt Ludwigsburg hat bereits erhebliche finanzielle und planerische Vorleistungen erbracht. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll mit dem Bau begonnen werden. Am Freitag – das war bereits zu hören – soll der erste Spatenstich erfolgen. Wir wollen mit diesem Gesetz auch Planungssicherheit für die Stadt Ludwigsburg schaffen, damit die Bauleistungen möglichst schnell vergeben werden können, um auch die befürchteten Baukostensteigerungen zu vermeiden.

Mit der heutigen Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, wird der Grundstein für eine Einrichtung gelegt, die alle Voraussetzungen hat, um sich ähnlich erfolgreich wie die Filmakademie in Ludwigsburg und die Popakademie in Mannheim als dritte Säule der Ausbildung im künstlerischen Bereich im Land etablieren zu können.

Die Aufnahme der Akademie für Darstellende Kunst in das Film- und Popakademiegesetz dokumentiert auch unsere ehrgeizigen und hohen Erwartungen gegenüber der neuen Einrichtung. Wir wollen eine Ausbildungseinrichtung für den darstellenden Bereich schaffen, die wie die Filmakademie und die Popakademie im deutschsprachigen Raum eine ganze Reihe von Alleinstellungsmerkmalen aufweist.

Was steht im Vordergrund? Im Vordergrund steht erstens die praxisnahe und projektorientierte Ausbildung, das heißt eine Doppelqualifikation im Bereich des Schauspiels für Bühne und für Film.

Zweitens: Wir wollen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit. Das heißt, von Beginn an werden Studierende der Studiengänge Regie, Bühnenbild und Dramaturgie mit Studierenden der Filmakademie ausgebildet. Durch diesen durchgängigen interdisziplinären Ansatz erhält die Akademie ein besonderes Alleinstellungsmerkmal.

Dass wir mit dieser Einrichtung auf dem richtigen Weg sind, zeigt auch die Tatsache, dass dieser Tage das Land Brandenburg beschlossen hat, in Babelsberg eine ähnliche Einrichtung mit Schwerpunkt Film und Schauspiel zu gründen.

Meine Damen und Herren, es ist uns allen sehr wichtig, dass die renommierte Schauspielschule der Musikhochschule Stuttgart in die neue Akademie einbezogen wird. Der Hochschulrat der Musikhochschule hat sich vor Kurzem erneut mit der Akademie befasst. Ich freue mich sehr, dass die Musikhochschule nun doch mit der neuen Akademie kooperieren möchte. Sie will zunächst zwar nicht Gesellschafter werden, aber sie hat großes Interesse an einer Zusammenarbeit. Deshalb ist es, um das Curriculum weiter auszugestalten, auch wichtig, dass eine Facharbeitsgruppe aus Vertretern der beteiligten Hochschulen im Einzelnen prüft, wie eine solche Kooperation konkret ausgestaltet werden kann, um damit die dargestellten Ausbildungsziele der Akademie zu erreichen.

Ich versichere Ihnen namens der Landesregierung, dass wir alles tun werden, um zu einer Einigung mit der Musikhochschule zu kommen. Trotzdem haben wir Vorsorge für den Fall treffen müssen, dass eine solche Einigung nicht erreicht werden kann. Deshalb bin ich auch dankbar, dass dies im Entschließungsantrag zum Ausdruck kommt, weil damit der Hand lungsdruck und der Erfolgsdruck auf alle beteiligten Partner, die wir in dieses Vorhaben einbeziehen wollen, nochmals erhöht wird.

Das Alternativkonzept würde einen eigenständigen Filmschauspielstudiengang beinhalten. Wir wollen in Stuttgart und in Ludwigsburg natürlich keine Doppelstrukturen schaffen. Darauf legen wir großen Wert. Vielmehr würden im Umkreis von 15 km zwei Alternativkonzepte zum Zuge kommen.

Frau Kollegin Heberer, ich mache mir auch im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Schauspielschule in Stuttgart keine Sorgen. Auf acht Studienplätze bewerben sich dort 800 Bewerberinnen und Bewerber. Das zeigt einerseits die hohe Qualität der Schauspielausbildung in Stuttgart, zeigt aber andererseits auch, dass wir durchaus noch Kapazitäten schaffen können, um im Bereich Bühne und Film in einer Doppelqualifikation Schauspieler möglichst an das Berufsziel mit einer entsprechenden Professionalität und auch mit einer entsprechenden Qualifikation für Film und Bühne heranzuführen.

Deshalb sage ich auch ausdrücklich, dass wir natürlich – ob mit der Musikhochschule in Stuttgart oder ohne sie – einen grundständigen Studiengang benötigen, weil nur dieser es ermöglicht, dass der Schauspieler von Beginn an für Bühne und für Film eine Doppelqualifikation, ergänzt um Regie, Dramaturgie und Bühnenbild, erreichen kann. Dies muss auch weiterhin im Mittelpunkt stehen. Das Curriculum wird auf dieser Basis weiterentwickelt. Dies sage ich gern zu.

In den Beratungen des Wissenschaftsausschusses war ein ganz wichtiger Punkt,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

dass wir keine Doppelstrukturen in Stuttgart und Ludwigsburg schaffen. Ich denke, dass wir nochmals mit Nachdruck betonen müssen – das wird in diesem Entschließungsantrag auch deutlich –, dass dies unsere weitere Verhandlungslinie sein wird.

Liebe Frau Heberer, lieber Herr Walter, lieber Herr Bachmann, wir werden Gelegenheit haben, in den weiteren Beratungen des Wissenschaftsausschusses dieses Projekt auch weiterhin zu begleiten. Es handelt sich insofern, Frau Kollegin Heberer, auch nicht um ein Vorratsgesetz, sondern es handelt sich um die gesetzliche Grundlage dafür, dass man nicht mehr die Frage des Ob, also ob diese Akademie kommt, diskutiert, sondern die Frage des Wie, der inhaltlichen Ausgestaltung, dann im nächsten Schritt voranbringt.

Ich denke, vor diesem Hintergrund ist es auch von der zeitlichen Abfolge her richtig, dass dieses Gesetz heute abschließend behandelt wird und damit auch Rechtssicherheit für alle beteiligten Partner besteht.

Ich möchte aber auch sagen, dass die Tür für die Musikhochschule in jedem Fall offen bleibt, und zwar nicht nur als Kooperationspartner, sondern auch als Gesellschafter. Wir haben

eine Einstiegsklausel vorgesehen, die es ermöglicht, dass die Musikhochschule und im Übrigen auch weitere Partner – denkbar wäre die Stadt Stuttgart, denkbar wären auch weitere Partner aus dem Medienbereich und woandersher – sich an diesem Konzept perspektivisch beteiligen. Insofern ist es keine Closed-Shop-Situation, sondern im Gegenteil die Einladung, dass wir diese Akademie sowohl mit Gesellschaftern als auch mit Kooperationspartnern weiterentwickeln.

Meine Damen und Herren, mit der Akademie für Darstellende Kunst entsteht ein erheblicher Mehrwert für alle Beteiligten. Ich sage in voller Überzeugung als jemand, der hier in dieser Region Stuttgart lebt: Wir brauchen einen starken Ausbildungsstandort für Kunst und Kultur in der Region Stuttgart, das heißt, gemeinsam mit den Städten Stuttgart und Ludwigsburg. Es zeichnet uns aus, dass wir die Kräfte bündeln und dann einen Mehrwert im Bereich der künstlerischen Ausbildung für das gesamte Land Baden-Württemberg schaffen.

Im Übrigen ist dies eine Akademie, mit der wir nicht nur das Land ansprechen wollen, sondern auch weit darüber hinaus eine Ausstrahlung erzielen wollen, an Attraktivität gewinnen wollen, wie dies bei der Filmakademie und bei der Popakademie auch der Fall ist.

Deshalb bin ich auch optimistisch, dass wir die beteiligten Partner – Kunstakademie, Musikhochschule, Filmakademie – als Kooperationspartner oder als Gesellschafter an Bord bekommen, weil dies auch ihre Einrichtungen weiterbringt und weil sie sich damit in diesem Konzert, in dieser neuen Partnerschaft noch besser positionieren können.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb diese Chance gemeinsam nutzen. Ich danke nochmals ausdrücklich allen Fraktionen für ihre Bereitschaft, den Gesetzentwurf mitzutragen. Ich danke auch dafür, dass Sie bereit sind, sich weiterhin in die Gespräche einzubringen. Ich hoffe, dass dieses Signal mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs auch so verstanden wird, dass wir die Musikhochschule als Kooperationspartner haben wollen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Heberer?

Gern.

Bitte, Frau Abg. Heberer.

Ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben jetzt sehr klar ausgeführt, dass es darum geht, dass in Ludwigsburg für die Doppelqualifikation Bühne und Film ausgebildet wird. Heißt das, dass dies sozusagen doppelt angeboten wird, in Stuttgart und in Ludwigsburg?

Meine zweite Frage: Im gleichen Zusammenhang führen Sie in der Begründung des Entschließungsantrags unter Ziffer 2 an, dass das Alternativkonzept – also Plan B, ohne Musikhochschule – bedeutet, dass es einen eigenen grundständigen Studiengang Filmschauspiel geben soll – ohne Bühne. Ich behaupte, dass dann die Grundlagen fehlen und dass dies sozusagen eine etwas abgespeckte Version eines grundständigen Studiengangs ist. Meine Frage lautet, wie das zu bewerten ist.

Frau Kollegin Heberer, entscheidend ist zunächst einmal, dass wir von einem grundständigen Studiengang sprechen. Ein grundständiger Studiengang heißt, dass natürlich alle entsprechenden Fachdisziplinen, die an das Ausbildungsziel Schauspiel heranführen, benötigt werden.

(Abg. Helen Heberer SPD: Das ist klar! Aber dann beide!)

Jetzt will ich es einmal so ausdrücken: Wenn wir in Ludwigsburg ein Alternativkonzept durchführen würden, wäre der Film eindeutiger Schwerpunkt der Ausbildung. Dass Film auch auf einer Art Bühne stattfindet, ist klar. Doch im Bereich des Schauspiels bestehen natürlich schon ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Es ist ein Unterschied, ob Sie vor der Kamera ausbilden, wie dies in Ludwigsburg der Fall wäre – und zwar von Beginn an –, oder ob Sie wie in Stuttgart eine typische Bühnenausbildung ausschließlich für das Schauspiel im Theater durchführen.

Deshalb: Sofern in Ludwigsburg ein Alternativkonzept für den Bereich Filmschauspiel entwickelt würde, wären dies zwei Konzepte, die alternativ nebeneinander und nicht in Konkurrenz zueinander stünden.

Unser Ziel ist, dass Stuttgart weiterhin den Schauspielstudiengang mit dem Schwerpunkt Bühne anbietet. Wenn Stuttgart aber Kooperationspartner von Ludwigsburg würde, könnten wir natürlich viel leichter Integrationsangebote machen. Dann wäre auch klar, dass hier in Stuttgart die Ausbildungsinhalte rein für das Bühnenschauspiel stattfänden, die Filmschauspielelemente dann aber in Ludwigsburg. Das ist unsere Verhandlungslinie für die kommenden Wochen.

Ich bin sicher, dass die Experten, die das Curriculum jetzt entsprechend ausgestalten, zu tragfähigen und einvernehmlichen Lösungen kommen können. Es ist klar – das sagen uns sowohl die Fachleute vom Theater als auch die Fachleute vom Film –, dass wir im Bereich der Ausbildung verstärkt integrieren müssen. Das ist der Ansatz, den wir mit der Akademie weiterverfolgen. Insofern möchte ich dieses Alternativkonzept, das in dem Entschließungsantrag enthalten ist, heute nicht in den Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stellen, sondern habe das Vertrauen, dass die Fachleute unter Einbeziehung der Schauspielschule in Stuttgart ein vernünftiges Konzept hinbekommen.

(Abg. Helen Heberer SPD meldet sich zu einer wei- teren Zwischenfrage. – Unruhe)

Ich möchte darauf hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Herr Staatssekretär schon mehr als 300 % der den Fraktionen zugestandenen Redezeit in Anspruch genommen hat. Ich gehe nicht davon aus, dass die Fraktionen nun weitere Redezeit beantragen wollen.

(Unruhe – Zurufe, u. a. der Abg. Theresia Bauer GRÜ- NE)

Nein. Deshalb gehe ich davon aus, dass dies jetzt die letzte Zwischenfrage ist.

(Unruhe – Heiterkeit)

Bitte, Frau Abg. Heberer.

Letzte Frage, Herr Staatssekretär: Können Sie uns zusagen, dass das Parlament zeitnah die entsprechenden Informationen erhält?

Frau Kollegin Heberer, das sage ich Ihnen gern zu.

(Abg. Helen Heberer SPD: Gut! Okay!)

Die Gespräche der Facharbeitsgruppe beginnen im August.

(Unruhe – Abg. Helen Heberer SPD: Alles klar!)

Ich werde in einer der nächsten Sitzungen des Wissenschaftsausschusses sicher Gelegenheit haben, Ihnen hierzu Rede und Antwort zu stehen.

(Abg. Helen Heberer SPD: Gut!)

Ich sage herzlichen Dank und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf, damit wir dieses Projekt heute auf den Weg bringen können.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur A b s t i m m u n g.