Protokoll der Sitzung vom 25.07.2007

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Gut, dass ich nach- gefragt habe!)

danke –,

(Abg. Carla Bregenzer SPD: Freudscher Verspre- cher!)

sollen in Zukunft mindestens zwei fachkundige Frauen einer Berufungskommission angehören müssen. Es ist wichtig, dass in der Berufungskommission, der man/frau gegenübersteht, genügend Frauen sind, damit die weiblichen Kandidaten richtig bewertet werden können.

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die Optimierung des Hochschulzugangs. Es werden Aufnahmeprüfungen zusätzlich zum Abitur möglich.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Ruhe bitten.

Für Studierende des Studiengangs „Päda

gogik der frühen Kindheit“ werden die Möglichkeiten geschaffen, über Eignungsprüfungen – für die Absolventen und Absolventinnen der Fachschulen – oder mit der Fachhochschulreife an den Pädagogischen Hochschulen zu studieren.

Wir werden ab Herbst 2010 Orientierungstests und Orientierungsgespräche einführen, im Wesentlichen zur Selbstkontrolle der Studierenden, damit sie sich noch einmal vergewissern, dass sie bzw. ob sie auch das richtige Fach studieren wollen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die parlamentarische Zustimmung zu dem neuen ZVS-Staatsvertrag, der aus der ZVS eine Serviceeinrichtung macht und Abstand nimmt von der bisherigen Auswahleinrichtung.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Wunderbar! Hervorragend!)

In NC-Fächern werden im Auswahlrecht neben den bisherigen Kategorien fachspezifische Studierfähigkeitstests und Auswahlgespräche möglich – zunächst in Erprobungsklauseln, ab 2010 verpflichtend.

Wir werden auch die Regelung einführen, dass in Numerusclausus-Fächern eine vorläufige Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis möglich ist, um die Problematik einer nicht mehr möglichen Zulassung an einer Hochschule aufgrund eines zu spät ergangenen Abiturzeugnisses zu überwinden.

Bei der Auswahlkommission für Studierende können auch Berufspraktiker mitwirken.

Schließlich und endlich enthält das Gesetz eine Passage, die die Zusammenführung der Universität Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe rechtlich möglich macht, um die, so denke ich, deutschlandweit größte Forschungseinrichtung in Technik, Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften in Karlsruhe, in Nordbaden zu schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, wieder mehr Flexibilität und Autonomie für die Hochschulen zu gewinnen, die Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe zu stärken. Denn die besten Köpfe zu gewinnen ist entscheidend; es ist eigentlich das einzig Entscheidende für die Qualität der Hochschulen.

Bei der Anhörung haben wir – neben vereinzelter Kritik – daher auch eine nachhaltige Unterstützung großer hochschulspezifischer Organisationen wie dem CHE erfahren, das dieses Gesetz als beispielgebend für die Bundesrepublik Deutschland und für andere Länder bezeichnet hat – so, wie es übrigens auch schon unsere Studiengebührengesetzgebung als beispielgebend bezeichnet hat.

Wir wollen und wir werden mit diesem Gesetzentwurf weiterhin eine Führungsposition in der Hochschulentwicklung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einnehmen; denn wir haben den Ehrgeiz, in unserem Land die besten deutschen Hochschulen zu haben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Schüle für die Fraktion der CDU.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Mach es kurz!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Juli 2006, also vor gut einem Jahr, trat die Föderalismusreform in Kraft. Sie macht es möglich, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf heute einbringt. Damit zeigt sich an einem ganz konkreten Beispiel, dass die Föderalismusreform I ein großer Gewinn für unser Land – für Deutschland, vor allem aber auch für uns in Baden-Württemberg – ist. Das gilt ganz besonders im Bereich der Hochschulpolitik, denn jetzt können wir endlich unsere Vorstellungen im Land umsetzen und zahlreiche Verbesserungen auf den Weg bringen.

Baden-Württemberg stellt mit diesem Gesetz die Weichen für eine weiterhin zukunftsfähige und erfolgreiche Hochschullandschaft. Herr Minister Frankenberg – Herr Minister Professor Dr. Frankenberg –

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: So viel Zeit muss sein!)

hat dieses Gesetz sehr ausführlich und sehr detailreich vorgestellt. Wir haben es ausführlich vorberaten. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit schlage ich vor, dass wir dies in der zweiten Lesung vertiefen können.

(Beifall der Abg. Klaus Tappeser CDU und Beate Fauser FDP/DVP)

So viel für heute.

Schließen möchte ich mit einem Dank an das Ministerium, weil wir als erstes Bundesland von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen und damit den Vorsprung unserer Hochschulpolitik in Deutschland weiter ausbauen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Beispielhafte Zeit vorgabe!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Rivoir für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist zwar fortgeschritten, aber ich denke, dieses Thema ist wichtig, und es gibt auch etwas zu sagen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: A wa! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Aber nicht von allen! – Zuruf des Abg. Johannes Stober SPD)

Deswegen möchte ich mich eigentlich nicht lediglich auf zwei oder drei Minuten Redezeit einstellen, sondern möchte schon einige Ausführungen machen.

Zunächst will ich mich einerseits bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftsministeriums, andererseits aber auch ganz persönlich beim Herrn Minister für diesen sehr umfangreichen Gesetzentwurf bedanken. Außerdem bekommt der Herr Minister gleich zu Beginn noch ein großes Lob von der SPD-Fraktion – er ist schon ganz erschrocken und fragt

sich, was er um Himmels willen falsch gemacht hat, wenn von dieser Seite Lob kommt. Da er selbst vielleicht nicht so schnell darauf kommt, will ich mit der Antwort nicht lange hinter dem Berg halten und sagen, was er aus Sicht unserer Fraktion richtig gemacht hat.

Es geht um Folgendes: Der Anhörungsentwurf zu diesem Gesetz enthielt die Option zum Ausstieg aus der Gruppenhochschule, das heißt die Legitimation zum Ausschluss von allen Beschäftigtengruppen aus dem Entscheidungsprozess. Diese Option ist im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr vorhanden. Der Minister hat im Rahmen des Anhörungsverfahrens offensichtlich Einsicht gezeigt, und das verdient aus unserer Sicht Lob. Wir freuen uns darüber, dass die Hochschulen weiterhin kooperativ organisiert sein werden und es auch zukünftig eine Beteiligung aller Statusgruppen, zumindest an den großen Entscheidungen, gibt. Wir wünschen und hoffen, dass dieses Bekenntnis Bestand hat und dass in diesem Fall aufgeschoben am Ende nicht doch lediglich aufgehoben bedeutet.

Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung sollte man in der Tat nicht auf alle Details eingehen. Aber zwei Punkte möchte ich dennoch herausgreifen.

Als Erstes möchte ich auf die auch von Ihnen, Herr Minister, angesprochenen Veränderungen bei den Personalkategorien eingehen. Wir anerkennen angesichts der heraufziehenden Höchstlastsituation an unseren Hochschulen – Stichwort 2012 – sicherlich die Notwendigkeit, dass in spürbarem Umfang zusätzliche Lehrkapazitäten zu schaffen sind. Wir anerkennen auch, dass diese Kapazitätserweiterungen angesichts der ehrgeizigen Haushaltsziele nicht ausschließlich mit zusätzlichem Geld finanziert werden können.

Trotz dieser Zustimmung zu den Personalkategorien Dozent – oder auf Neudeutsch: Lecturer – und Lehrprofessor möchten wir jedoch heute schon anmerken, dass wir darin keine Idealkonzeption sehen. Wir sind der Auffassung, dass sich die Lehre an den Hochschulen aus der Forschung entwickeln sollte: Wer lehrt, soll forschen, und wer forscht, soll lehren. Dass wir mit diesem Gesetz jetzt auch Ausnahmen zulassen, soll wirklich nur den Charakter einer hilfsweisen Übergangsregelung haben. Sobald dieser Wellenkamm nach dem Jahr 2012 wieder abebbt, müssen wir uns wirklich in Ruhe die Resultate anschauen und überlegen, ob sich diese neuen Personalkategorien tatsächlich bewährt haben.

Ein zweiter Punkt, meine Damen und Herren, ist die Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit durch die Aufnahmeprüfungen. Ich denke, da ist schon etwas mehr Nüchternheit gefragt. Ich will es einfach auf den Punkt bringen: Heute hat uns noch eine E-Mail, ein Brief von der Landesrektorenkonferenz erreicht, in dem diese Aufnahmeverfahren, die schon jetzt laufen, kritisiert werden und in dem dringendst davon abgeraten wird, die Ausführungen, die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen sind, umzusetzen. Ich zitiere nur den letzten Satz aus diesem Schreiben:

der Präsident der Landesrektorenkonferenz –

appelliere an Sie mit allem Nachdruck, diese unsinnige und die Arbeit der Hochschulen behindernde Regelung wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Ich glaube, deutlicher kann man auf diesen Punkt nicht eingehen. Ich denke, wir haben da ein großes, teures und bürokratisches Monster vor uns, das die Universitäten stark belas tet. Ich meine, meine Damen und Herren, wir sollten die Hochschulen von diesem Bürokratiemonster befreien. Schaffen wir diese Auswahlverfahren ab, bis hieb- und stichfest bewiesen ist, dass sie tatsächlich eine zuverlässige Prognose für ein erfolgreiches Studieren garantieren.

Zwei Aspekte, die nicht im Gesetz vorgesehen sind, die wir uns aber gern dort vorgestellt hätten, möchte ich hier auch noch kurz ausführen.

Zum einen geht es – da haben wir ja jetzt eine traurige Historie in der Hochschullandschaft unseres Landes – um die Besetzung der Führungspositionen: Entsprechende Fälle sind an der Universität Tübingen, in Heilbronn mehrfach, in Reutlingen und anderswo aufgetreten. Hierbei handelt es sich schlichtweg um einen Konstruktionsfehler unseres herkömmlichen Hochschulgesetzes. Der Minister wollte die externe Dominanz festlegen. Dies ist der Fehler. Die Landtagsmehrheit hat ihn darin unterstützt. Die Realität zeigt nun: Hochschulen sind keine Fabriken. Ich denke, wir müssen dieses Thema der externen Steuerung sehr kritisch betrachten. Herr Minister, ich meine, es ist keine Schande, einen Irrtum einzuräumen. Nehmen Sie Abschied von diesem Irrglauben der externen Steuerung. Die Praxis zeigt: Es funktioniert nicht.

Um dann doch etwas stärker auf das Zeitbudget zu achten, möchte ich nur noch auf einen letzten Punkt eingehen. Wir haben heute Morgen ausführlich über das Thema Studiengebühren gesprochen. Ich bin dazu ganz deutlich der Meinung: Wenn wir in unserem Bundesland einen Zustand haben, bei dem die Studierenden 90 Millionen € mit in die Finanzierung der Hochschulen einbringen, dann müssen sie auch innerhalb der Hochschulen eine stärkere, demokratisch legitimierte Rolle spielen.