Besonders dankbar sind wir in diesem Zusammenhang Ihnen, lieber Herr Minister Professor Frankenberg. Sie haben daran ganz maßgeblichen Anteil. Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freiheit ist ein kostbares Gut, und sie muss mit Zähnen und Klauen verteidigt werden.
Wir vertrauen darauf, dass Minister Frankenbergs Kollegen der Versuchung des Bundesbildungsbakschisch widerstehen werden.
Ist es nicht in ganz vielen Politikbereichen so, dass der Bund erst Geld gibt und dann die Freiheit einsammelt?
Kommen nicht nach den milden Gaben aus Berlin die „Unteramtsräte“ der Bundesministerien, um die korrekte Anwendung ihrer Förderrichtlinien durch Nachmessen der Dachschrägen in geförderten Gebäuden zu überprüfen? Ist es nicht diese Verzahnung, diese Vermischung von Kompetenzen gerade im Hochschulbereich, diese gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Bediensteten von Bund und Ländern, die wir mit der Föderalismusreform endgültig beseitigen woll ten?
Wir drücken unserem Ministerpräsidenten die Daumen, dass es in der zweiten Stufe der Föderalismusreform gelingt, auch die finanzschwächeren Länder in die Lage zu versetzen, der Versuchung des Bakschisch aus Berlin zu widerstehen. Wir dürfen uns die Freiheit nicht wieder abkaufen lassen. Die Freiheit ist unbezahlbar. Dies gilt besonders für die Freiheit von Forschung und Lehre.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Freiheit kann man nicht horten. Man kann sie nicht zinsgünstig anlegen. Freiheit kann man nur gedeihen lassen.
Hat es nicht Hoffmann von Fallersleben mit der Aussage, die Freiheit sei des Glückes Unterpfand, treffend auf den Punkt gebracht?
Lassen Sie uns heute einen großen Schritt tun, damit unsere Hochschulen im Glanze dieses Glückes, dieser Freiheit blühen können.
Die Koalition aus FDP/DVP und CDU will mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in vielen Punkten unsere neu gewonnene Freiheit an die Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien weitergeben. Minister Professor Dr. Frankenberg und Kollege Dr. Schüle haben Ihnen ja schon ausführlich erklärt, welche neuen Spielräume wir eröffnen.
Mit einer Neuordnung der Personalkategorien werden die Hochschulen in die Lage versetzt, den gewachsenen Anforderungen im Bereich der Lehre Rechnung zu tragen.
Die Zusammenführung der bisherigen Personalkategorien des „wissenschaftlichen Mitarbeiters“ und der „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ zu der einheitlichen Personalkategorie des „akademischen Mitarbeiters“ ermöglicht den Hochschulen den dringend notwendigen flexibleren Einsatz ihres Personals.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Helen Heberer SPD: Wer soll denn das bei die- sem Tempo protokollieren?)
Die Einführung der neuen Personalkategorie des Universitätsdozenten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Lehre eröffnet neue Spielräume für eine bessere Beratung der Studierenden.
Bei dieser Figur des Dozenten war es uns übrigens wichtig, dass die dritte Kategorie der Universitätslehrer nach den Seniorprofessoren und den Juniorprofessoren nicht weniger lehren muss als die Professoren an Fachhochschulen. Deshalb ist die maximale Lehrverpflichtung der Professoren an Fachhochschulen angepasst worden.
Wir von der FDP/DVP-Fraktion könnten uns sehr wohl vorstellen, die minimale Lehrverpflichtung ganz zu streichen. Dozenten an den Universitäten müssten dann wie Fachhochschulprofessoren einheitlich 18 Stunden lehren. Dies wäre eigentlich ein selbstverständlicher Schritt der Anerkennung für die großartige Leistung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen. Auch die Steuerzahler würden uns dies danken.
Abgerundet wird das Bild durch die Schaffung von Lehrprofessuren und Forschungsprofessuren an Universitäten sowie durch die bereits mehrfach erwähnte Experimentierklausel für die Fakultätsdeputate.
Wir nutzen die neue Freiheit auch, um das Hochschulzugangsrecht zu optimieren. Wir schaffen die Möglichkeit – das sehen wir völlig anders als Kollegin Bauer; dahinten sitzt sie –, über das Abitur hinaus die fachspezifische Studierfähigkeit durch eine Aufnahmeprüfung festzustellen. Wir geben den Hochschulen die Möglichkeit, nicht mehr allein auf die schulische Hochschulzugangsberechtigung vertrauen zu müssen.
Hand aufs Herz: Soll ein Abiturient mit einer Eins in Mathematik und einer Vier minus in Englisch wirklich Sprachen studieren dürfen?
Ist es sinnvoll, dass sich eine Abiturientin mit einer Eins in Französisch und einer Vier minus in Chemie
Last, but not least: Es gibt Länder ohne Zentralabitur. Wie sollen wir denn anders als über Aufnahmeprüfungen sicherstellen, dass die allenfalls für die christliche Seefahrt qualifizierende Eins an einer Bremer Gesamtschule nicht mit der schwer erkämpften Eins an einem Esslinger Gymnasium gleichgestellt werden kann?
Herr Kollege, Sie sagen: Wir haben ja die Freiheit des Hochschulzugangs geändert. Ich frage Sie: Warum können dann diejenigen, die aus dem Beruf an die Hochschule kommen wollen, wenn sie über 35 sind, weder BAföG noch die Studententarife für die Krankenkasse usw. bekommen, also keinerlei Vergünstigungen, wie sie der normale Student bekommt? Damit ist es für einen 35- oder einen 40-Jährigen völlig unmöglich, wenn es in der Familie sonst keinen Verdiener gibt, den Hochschulzugang zu nutzen. Warum haben Sie das nicht mitgeregelt?
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. Ich glaube, Sie haben da gerade mit dem BAföG ein ernstes Problem angesprochen. Aber ich schlage dringend vor, dass Sie darüber einmal mit der Bundesregierung, in der Sie und nicht wir vertreten sind, reden. Dafür ist sie nämlich zuständig.