Protokoll der Sitzung vom 25.07.2007

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)

Das System der Hochschulzugangsberechtigung kann nur mit mehr Freiheit funktionieren, nur wenn unsere Universitäten in allen Fächern und umfassend ihre Studierenden auswählen dürfen. Zu diesem Zweck müssen wir die ZVS ganz abschaffen.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Es ist ein altes Anliegen der FDP, diese fragwürdige Blüte des Bundesbildungsbürokratismus

(Abg. Reinhold Gall SPD: Sie bringen es ja kaum über die Lippen!)

ganz zu beseitigen. Wir fordern das seit Jahren, und wir wollen der damit verbundenen Studentenlandverschickung endgültig ein Ende setzen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen außerhalb des Plenarsaals zu führen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Es ist einfach nicht inte- ressant!)

Deshalb werden wir Artikel 2 des Gesetzentwurfs auch nur zustimmen, wenn das Ende der ZVS in greifbare Nähe rückt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf sorgt die Landesregierung dafür, dass ein Ruck durch unsere Hochschullandschaft gehen wird. Es wird ein besonderer Ruck sein, ein EHFRUG, ein Fortschrittsruck.

(Zuruf von der SPD)

Wir, die Koalition aus CDU und FDP/DVP, ermöglichen mit diesem Vorhaben mehr Flexibilität an den Hochschulen. Wir geben den Hochschulen mehr Entscheidungsspielräume, oder, um es mit den Worten der Werbung zu sagen: Wir machen den Weg frei, wir von CDU und FDP/DVP.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs erledigt.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.

Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (FzZulVerwG) – Drucksache 14/1415

Das Präsidium ist übereingekommen, dass keine Aussprache geführt wird.

(Zuruf: Sehr gut!)

Sie stimmen der Überweisung an den Innenausschuss zu. – Es ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgeset- zes Baden-Württemberg und des Kriegsopfergesetzes – Drucksache 14/1516

Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Dr. Stolz.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Gesundheits- und Krankenhauspolitik fordert derzeit unsere ganze Aufmerksamkeit. Ich denke da nicht nur an die Gesundheitsreform, die zum 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist, sondern auch an die aktuellen bundesweiten Überlegungen

zur Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems, an die Krankenhausplanung der Länder und an die Überlegungen zur Krankenhausinvestitionsförderung unter dem Stichwort „monistische Finanzierung“. Der Bund hat hierzu erste Überlegungen vorgelegt, und die Länder haben auch schon erste politische Festlegungen getroffen.

Die Position der baden-württembergischen Landesregierung hierzu ist eindeutig. Das DRG-Vergütungssystem hat sich als lernendes System bewährt. Ab dem Jahr 2009 soll es nach dem Prinzip „gleicher Preis für gleiche Leistung“ fortgeführt werden. Die Überlegungen zur Einführung von sogenannten Einkaufsmodellen und einen Preiswettbewerb bei der Vergütung von Krankenhausleistungen lehnen wir ab. Die Landesregierung steht zu ihrer Verantwortung für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung.

Für die Länder ist der Bereich des Krankenhausrechts von ganz zentraler Bedeutung. Der Bund ist zwar zum Teil vorrangig für die Gesetzgebung zuständig, jedoch können wir als Land weite Teile des Krankenhausplanungsrechts, des Krankenhausförderrechts und des Rechts der inneren Organisation von Krankenhäusern in eigener Zuständigkeit regeln. Auf diese Weise können wir auf die Versorgung der Bevölkerung, aber auch auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg entscheidend Einfluss nehmen.

Unser Gesetzentwurf zeigt, dass auch vor dem Hintergrund der besonderen ökonomischen Herausforderungen im Gesundheitswesen ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen von Leistungserbringern und Kostenträgern möglich ist.

Eine von Herrn Ministerpräsident Günther Oettinger eingesetzte Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg“ hat die Grundlagen für den Gesetzentwurf erarbeitet. Das Landeskrankenhausgesetz wird nun modernisiert, entbürokratisiert und auch dereguliert, und die qualitativ hochwertige Versorgung des Patienten wird gestärkt. Hier bewegen wir uns in dem Spannungsfeld von unternehmerischer Freiheit und Daseinsvorsorge.

Wichtig sind mir die vorgesehenen Vereinfachungen im Krankenhausplanungsrecht und die Erleichterungen zugunsten der Krankenhäuser. So wird die Kategorisierung der Krankenhäuser in Leistungsstufen abgeschafft. Dies ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und eröffnet den Krankenhäusern auch größere unternehmerische Spielräume.

Weiterhin werden verschiedene Regelungen, die die innere Krankenhausorganisation betreffen, aufgehoben. Hierzu zählen z. B. das Privatstationsverbot und die Vorgaben zur Zusammensetzung der Krankenhausbetriebsleitung.

Auch im Bereich der staatlichen Förderung sind Vereinfachungen vorgesehen. Damit kann förderrechtlich flexibler auf unternehmerische Entscheidungen wie z. B. das Outsourcing reagiert werden.

Bei all diesen Überlegungen muss das Patienteninteresse im Vordergrund stehen. Deshalb haben wir neben den Regelungen, die die Krankenhäuser unternehmerisch stärken sollen, auch Regelungen aufgenommen, die gezielt die Patienteninteressen stärken. Denn mehr unternehmerische Freiheit bedeutet auch mehr Schutzbedürftigkeit des Patienten.

Der Gesetzentwurf enthält daher z. B. eine Regelung, wonach Verlegungen aus rein wirtschaftlichen Interessen des Krankenhauses nicht erfolgen sollen, wenn der Patient dies nicht will. Dies halten wir insbesondere vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft für einen wichtigen Punkt; denn bei der Gesundung kranker Menschen spielt auch das Umfeld eine zentrale Rolle.

Zum Schutz des Patienten haben wir auch eine ausgleichende Regelung hinsichtlich rechtlich selbstständiger Privatkrankenanstalten an Plankrankenhäusern gefunden. So soll – wie vorhin bereits ausgeführt – das Privatstationsverbot fallen, da es keinerlei Schutzwirkung zugunsten des Patienten entfaltet hat. Damit wird das Versorgungsangebot für die Patienten transparent und nicht nur auf dem Papier gestärkt. Der Patient soll im Plankrankenhaus Zugang zu allen Leistungen haben, die ihn gesund machen. Auch bei Wahlleistungen wie der Chefarztbehandlung oder einer Einzelzimmerunterbringung soll er faire Preise erwarten dürfen. Ein darüber hinausgehendes Luxusangebot insbesondere im Bereich der Zimmerausstattung in rechtlich ausgegliederten Privatkrankeneinrichtungen soll als solches auch für ihn erkennbar sein. Nur so kann er frei entscheiden, welches Angebot er über die allgemeine Krankenhausleistung hinaus wahrnehmen möchte.

Alle im Bereich der Krankenhausversorgung bestehenden Interessen zum Ausgleich zu bringen war sicherlich keine leichte Aufgabe. Deswegen finde ich es nun um so befriedigender, dass der Gesetzentwurf trotzdem deutliche Akzente für eine moderne und leistungsfähige Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg setzt. Ich bitte Sie daher, diese Entwicklung zu unterstützen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hoffmann für die Fraktion der CDU.

(Abg. Georg Wacker CDU: Jetzt kommt ein geschei ter Redner, der mit Sicherheit eine sehr kurze Rede halten wird! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Von dem man noch viel Positives hören wird!)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, es wird eine kurze Rede, denn ich glaube, wir können uns im Sinne der Sitzungsökonomie bei der zweiten Lesung noch etwas intensiver mit dem Entwurf beschäftigen. Aber einige wenige Sätze müssen sein.

Dieser Gesetzentwurf beschäftigt sich mit rund 300 Krankenhäusern, 61 000 Betten, 1,95 Millionen Patienten im Jahr und rund 140 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist es schon wert, etwas ausführlicher darüber zu reden.

Ich erspare mir alle Anmerkungen, die mit Bundespolitik oder Europapolitik zu tun haben, und komme zu den wesentlichen Punkten in diesem Gesetzentwurf.

Punkt 1: Der CDU-Fraktion war es sehr wichtig, dass wir nicht nur ein schlankes Gesetz im Hinblick auf die Bürokratie erhalten, sondern dass wir dies mit einem erweiterten Pa

tientenschutz verbinden. Das ist mit dem neuen § 3 a Abs. 2 erfolgt. Die Ministerin hat es bereits ausgeführt. Darin wird deutlich, dass Verlegungen aus reiner Gewinnorientierung künftig nicht mehr zulässig sind – weder durch Krankenhäuser noch durch Rettungsdienste in der Notfallversorgung. Das ist eine völlig neue Regelung, die noch kein anderes Bundesland in seinem Landeskrankenhausgesetz stehen hat. Diese Sache war uns sehr wichtig, denn die Patienten müssen sicher sein können, dass sie im Krankenhaus optimal behandelt werden; die Krankenhausbehandlung sollte aber nicht weit weg von ihrem Wohnort erfolgen. Der erste Gewinner ist also der Patient.

Der zweite Gewinner sind die Betreiber der Krankenhäuser. Es wurde weitgehend das umgesetzt, was die Expertenkommission empfohlen hat. Es wurde eine wesentlich bürokratieärmere Regelung gefunden, die den Krankenhäusern mehr Spielräume bringt.

Drittens: Die Sicht der Beschäftigten. Die Mitarbeiter im Krankenhaus werden sehen, dass dieses Gesetz keinem Raubbau an ihren Stellen Vorschub leistet, sondern dass die Mitarbeiterinteressen gewahrt bleiben und die Krankenhäuser durch ein flexibleres Standortmanagement weiterhin in der Lage sind, die Arbeitsplätze zu erhalten.