Protokoll der Sitzung vom 10.10.2007

Ich meine aber schon, wir sollten noch einmal deutlich machen, dass es für uns wichtig ist, Qualitätsstandards zu setzen. Das werden wir perspektivisch in einem anderen Gesetz machen müssen, indem wir z. B. ganz besonders im Bereich der Altenpflegehilfe oder der Altenpflegeberufe deutlich nachbessern. Das ist eine Ausbildung, die es ansonsten in Europa überhaupt nicht gibt. Das führt dazu, dass z. B. Pflegepersonal aus anderen Ländern zu uns kommt. Das ist ein Problem, weil es keine Qualitätsstandards und keine Überprüfung von Sprachkenntnissen gibt. Da sehen wir Nachholbedarf. An anderer Stelle, wenn es um die Ausgestaltung der Pflege geht, werden wir das noch einmal einbringen müssen.

Jetzt ist zunächst einmal zu sagen: Grundsätzlich ist es gut, wenn wir innerhalb Europas einen guten, grenzüberschreitenden Austausch im Bereich der Dienstleistungsberufe haben können. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf natürlich auch zustimmen.

Schönen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Für die FDP/DVPFraktion erhält Herr Abg. Dr. Noll das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will es ein bisschen länger machen als vielleicht ursprünglich erwartet, denn wir haben hier auch die Pflicht, der Bevölkerung – heute sitzen relativ viele Zuhörer oben auf der Tribüne – nicht zu signalisieren: Da hat die EU wieder eine blöde Richtlinie erlassen, und wir nicken sie ab.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Was? Das stimmt doch gar nicht!)

Es könnte so sein, liebe Ulla Haußmann. Ich unterstelle es nicht. – Nein, es ist keineswegs so.

Wir haben auch bei den Gesundheitsberufen immer mehr Austausch zwischen den einzelnen Ländern, und die Verbraucher oder die Patienten, sei es beim Arzt, beim Zahnarzt oder im Pflegebereich, haben ein Recht und einen Anspruch darauf, dass wir das, was wir als nationale Regelungen haben, weitestgehend so zu übertragen versuchen, dass wir bei dem zunehmenden Austausch, der ja tatsächlich stattfindet – jeder weiß doch, dass, wenn Praxen übergeben werden, manchmal eben kein Deutscher da ist, der die Praxis übernimmt; Thema Ärztemangel –, eine Qualitätssicherung hinbekommen und

dass klar ist, dass gewisse Ausbildungsstandards, die den unseren entsprechen, auch tatsächlich eingehalten werden.

Daher ist dieses Gesetz vom Sozialministerium – federführend – mit den Kammern, die für die Berufsausübung der Berufsangehörigen zuständig sind, und den staatlichen Behörden, in diesem Fall den Regierungspräsidien, in ausgewogener Weise sehr vernünftig abgestimmt worden, was dazu führt, dass wir auch bei diesem Austausch über Grenzen hinweg unserer Bevölkerung sagen können: „Ihr braucht keine Angst zu haben, dass ihr bei jemandem landet, der euch nicht einmal versteht.“ Die Patienten merken das zwar sehr schnell und gehen dann nicht mehr hin; aber das sollte erst gar nicht passieren.

Besonders wichtig – das betrifft übrigens nicht nur ausländische Dienstleister in Gesundheitsberufen – ist das Thema Haftpflichtversicherung. Das ist hier eine ganz kleine Passage, aber sie ist enorm wichtig. Wenn heutzutage jemand mit seinem Beruf als Arzt aufhört oder als Ausländer wieder ins Ausland zurückgeht, dann muss gesichert sein, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, damit der Versicherte, der Patient, nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wenn zwei Jahre später ein Schaden festgestellt wird.

Daher glaube ich, dass das ein Beispiel ist, wo es sehr gut gelungen ist, zusammen mit allen Beteiligten – dem Sozialministerium, den staatlichen Behörden und vor allem den Kammern, die für die Berufsausübung zuständig sind – eine vernünftige Umsetzung der EU-Richtlinie für diesen Austausch hinzukriegen. Deswegen stimmen wir aus vollem Herzen zu und hoffen, dass die Bevölkerung damit noch ein Stück mehr Sicherheit in der medizinischen Versorgung bekommt.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Hillebrand das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst, lieber Kollege Dr. Noll, herzlichen Dank für das Lob, das Sie unserem Haus ausgesprochen haben. Bei Lob sind wir unbegrenzt belastbar.

Ich will es auch relativ kurz machen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dazu beitragen, dass Europa weiter zusammenwächst. Wir setzen die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen um. Die übrigen Länder, der Bund und die anderen Mitgliedsstaaten der EU sind ebenfalls dazu verpflichtet.

Das Ziel der EU-Richtlinie ist es – Herr Dr. Noll, Sie haben es gesagt –, die Mobilität der Mediziner, der Apotheker oder der Psychotherapeuten innerhalb Europas zu verbessern. Der Gesetzentwurf regelt nun, wie dies praktisch in Baden-Würt temberg erfolgen soll.

Zusätzlich novellieren wir im Rahmen der Umsetzung der EURichtlinie auch das Gesetz über die Versorgungsanstalt für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte.

(Abg. Reinhold Gall SPD: In dieser Reihenfolge!)

Ich darf zusammenfassend Folgendes sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 1 : 1 um – nicht mehr; darauf legen wir Wert – und ermöglicht dem Versorgungswerk eine pragmatische Vorgehensweise bei der Vermögensanlage.

Nachdem hier so große Einigkeit herrscht, darf ich jetzt nur noch bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/1749. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes

Wer Artikel 1 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Gesetzes über die Versorgungsanstalt

für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Änderung der Heilberufe-Zuständigkeitsverordnung

Wer Artikel 3 zustimmt, der möge bitte seine Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 4

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 5

Neubekanntmachung

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Artikel 6

Inkrafttreten

Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.