Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Frauenplenartag hätte ich selbstverständlich der Kollegin Kurtz gern den Vorrang gelassen.
Aber trotzdem ist es nun einmal so: Wir hatten diesen Antrag schon im Frühjahr dieses Jahres unter dem zugegebenermaßen provokanten Titel „Komasaufen bei Jugendlichen“ eingebracht. Denn da hatten wir vom Kollegen Bullinger schon eine Vorwarnung zur Situation in Bayern bekommen, und da ging es auch bei uns plötzlich los, dass das zum Thema geworden ist. Oft ist es ja so, dass sich in der Jugendkultur bestimmte Dinge im Geheimen entwickeln und wir Erwachsenen das eigentlich gar nicht so wahrnehmen, weil wir um 22 Uhr, wenn die Jugendlichen erst losgehen, möglicherweise schon daheim im Bett sind und gar nicht richtig mitbekommen, was läuft. Von daher glaube ich, dass das wirklich ein sehr ernstes Thema ist.
Wir hatten auf unseren damaligen Antrag – der Antrag ist ja schon ein bisschen älter – noch nicht ganz viele detaillierte
Daten erhalten, aber doch ein paar wirklich extrem widerliche Beispiele erfahren. Ich muss einfach noch einmal sagen, was mich am meisten angewidert hat. Ich hoffe, das ist inzwischen abgestellt. Das war, dass Discobesitzer z. B. bei solchen Ladys Nights zunächst einmal nur die jungen Frauen in ihre Disco einlassen, ihnen per Flatrate, also fast umsonst, Alkohol anbieten, um sie schon einmal leicht besäuselt zu machen, und dann ab einem bestimmten Zeitpunkt die jungen Kerle hereinlassen. Ich muss sagen: Da ist die Absicht, die dahintersteckt, so erkennbar und so widerlich, dass das für mich eines der Beispiele war – was ich noch gar nicht gekannt habe –, bei dem ich gesagt habe: Wir müssen uns dieses Problems in der Tat wirklich ernsthaft annehmen.
Inzwischen haben wir natürlich mehr Daten, nachdem das Thema wirklich in den Fokus geraten ist. Dankenswerterweise haben wir auf den gemeinsam mit der CDU eingebrachten Antrag hin solche Daten vom Sozialministerium erhalten. Die se Daten zeigen uns, dass das nicht ein Phänomen einer ganz kleinen Gruppe ist, sondern dass es fast ein akzeptierter Bestandteil einer neuen Freizeitkultur der Jugendlichen zu werden droht. Das darf uns natürlich nicht ruhen lassen. Dieses Thema müssen wir ernst nehmen.
Ich glaube auch, dass man sagen muss: Die Zahlen an sich zeigen nicht unbedingt, dass immer mehr junge Menschen zu diesen Alkoholexzessen neigen. Vielmehr handelt es sich um eine eher begrenzte Gruppe von Menschen, die wirklich schon in einem sehr frühen Alter mit sehr hohen Promillewerten sehr häufig auch ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Da handelt es sich um eine ganz spezielle Gruppe von jungen Menschen. Von daher wäre es zu kurz gegriffen, einfach zu sagen: Wir haben ein Problem, also machen wir ein neues Gesetz.
Wir müssen natürlich Ursachenforschung betreiben; das ist überhaupt keine Frage. Auch da braucht man nicht ganz viele Studien, sondern wir müssen nur zusammentragen, was uns in vielen Diskussionen gesagt wird. Das können Diskussionen über die Bildungspolitik sein oder über die Frage: Wie bieten wir jungen Menschen Perspektiven? Eine der großen, zentralen Ursachen dürfte sein, dass man mit sich selbst und miteinander nichts anfangen kann, dass man keine Perspektive hat, herumhängt und dann dieses Saufen-bis-nichts-mehr-geht noch als einziges Freizeitvergnügen sieht.
Von daher glaube ich, dass es zu kurz gesprungen wäre, jetzt nur über gesetzliche Änderungen nachzudenken. Wir sollten vielmehr beachten, was uns auf den gemeinsamen Antrag der CDU und der FDP/DVP hin vom Ministerium dankenswerterweise aufgezeigt worden ist. Es geht darum, dass man sich dieses Problems an vielen Stellen – angefangen bei der Schule über die Polizei, zusammen mit den Vereinen, übrigens auch mit dem DEHOGA, dem Hotel- und Gaststättenverband – stärker angenommen hat. Als ein Beispiel darf ich die Flatra tepartys nennen. Diese sind übrigens keine Erfindung der jüngsten Zeit. Wenn Sie irgendwo zum Brunch gehen, sind Sie eigentlich auch schon bei einer Flatrateveranstaltung; denn da zahlen Sie einen Pauschalpreis und können essen und trinken, so viel Sie wollen. Da denkt natürlich niemand an die klassische Flatrateparty.
Damit will ich nur sagen: Wenn wir einfach sagen, wir sollten alles verbieten, dann könnten wir möglicherweise das Kind
mit dem Bade ausschütten. Schauen wir lieber einmal hin: Was ist denn passiert? Wir haben schon heute gesetzliche Regelungen in diesem Bereich. Ein Wirt macht sich schon heute strafbar, wenn er einem erkennbar betrunkenen Menschen – übrigens auch einem Erwachsenen – weiterhin Alkohol ausschenkt. Die Strafen hierfür sind sehr hoch.
Daher glaube ich, das, was der Wirtschaftsminister Ernst Pfis ter gemacht hat, war der richtige Weg, als er zusammen mit dem DEHOGA auf die Einhaltung des bestehenden Rechts hingewiesen hat. Diese Sensibilisierung war notwendig und trägt schon erste Früchte.
So ist es auch bei anderen Fragen, die wir gemeinsam gestellt haben, z. B. der Frage, ob bei den Altersgrenzen bezüglich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche etwas geändert werden müsste. Sie wissen vielleicht, dass an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überhaupt keine alkoholischen Getränke und an Jugendliche zwischen 16 und 18 keine hochprozentigen Getränke, also keine branntweinhaltigen Getränke, abgegeben werden dürfen. Nur an Erwachsene dürfen hochprozentige Getränke abgegeben werden.
Jetzt wissen wir, dass das Gesetz das eine ist, die Praxis aber das andere. Beispielsweise kann ein 15-Jähriger, der Wodka oder Ähnliches an einer Tankstelle kaufen will, einen Kumpel schicken, der schon 19 Jahre alt ist, um das dann für ihn zu besorgen. Den Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen zu verbieten wäre zu kurz gesprungen. Wir müssen da tatsächlich auch ein Stück weit sensibilisieren.
Mich hat es gefreut, zu lesen, dass sich der Verband der Tankstellenbetreiber dessen bewusst ist, dass gerade nachts sehr häufig junge Leute als Aushilfen an Tankstellen arbeiten, um sich dort etwas dazuzuverdienen, die möglicherweise tatsächlich nicht wissen, wie die gesetzlichen Regelungen sind. Die trauen sich vielleicht auch gar nicht zu sagen: „Du, Junge, wie alt bist du überhaupt? Zeig einmal deinen Ausweis.“ Die schauen vielleicht nicht, ob die Clique draußen steht und was das für Leute sind. Die stehen vielleicht auch nicht hin und sagen: „Ihr kriegt bei mir keinen Wodka und keinen Jägermeis ter, ihr habt das gefälligst zu lassen.“ Deshalb müssen da ganz viele Elemente zusammenwirken, ohne dass wir gleichzeitig versuchen, gesetzliche Regelungen allzu sehr zu ändern.
Wir müssen gemeinsam das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir als Erwachsene natürlich Vorbilder im Umgang mit legalen Drogen – das ist Alkohol ja letztendlich – sein müssen. Gestern habe ich einige von uns und von Ihnen auf dem Volksfest gesehen.
Das ist selbstverständlich, das gehört dazu. Aber man sollte sich nicht betrinken. Das ist überhaupt keine Frage. Alkoholkonsum ist gesellschaftlich akzeptiert. Man muss aber mit Maß und Ziel mit dieser Droge Alkohol umgehen.
Wer von uns erinnert sich nicht daran, als er bei der Konfirmation oder der Kommunion – da ist man deutlich unter 16
Dies geschah aber nur unter Kontrolle der Eltern und nur einmal. Das war ja so ein Zeichen der Einführung in das Erwachsenenleben.
dass der vernünftige Umgang mit Alkohol das Ziel sein sollte. Wenn wir glauben, das alles gesetzlich regeln zu können, dann liegen wir falsch.
Deswegen können wir mit der Stellungnahme der Regierung zu unserem Antrag und noch mehr zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, zu dem jetzt gleich Frau Kollegin Kurtz reden wird, sehr zufrieden sein, weil genau da diese Abwägung stattfindet. Manchen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative hat das Sozialministerium sehr vernünftig abgewogen und genau diese Richtung bestätigt.
Gesetzliche Verschärfungen brauchen wir wohl an den wenigsten Stellen. Den Krankenhäusern eine Meldepflicht aufzuerlegen brauchen wir schon gleich gar nicht. Es war nur ein scheinbar guter Vorschlag, zu sagen, wenn ein Jugendlicher mit Alkoholvergiftung eingeliefert werde, müsse das auf jeden Fall beim Jugendamt gemeldet werden. Was könnte die Konsequenz daraus sein? Die Kumpels wüssten doch ganz genau, dass sie alle beim Jugendamt gemeldet würden, wenn sie für den Betrunkenen einen Arzt holen würden und der ins Krankenhaus kommen würde. Wir könnten dadurch also möglicherweise gar erreichen, dass sie den Kumpel lieber liegen lassen. Wollen wir das? Das wollen wir nicht. Übrigens sagen uns auch die Krankenhäuser und die Ärzteschaft: Bleibt uns mit dieser Verpflichtung vom Leib!
Das heißt nicht, dass man nicht nach Wegen suchen muss, dass auch die Eltern einen Warnschuss bekommen. Da gibt es ja Beispiele. Das ist natürlich das Entscheidende. Wenn sich die Eltern überhaupt nicht darum kümmern, brauchen wir uns nicht zu wundern. Deswegen braucht es da keinen „Gesetzeshammer“. Vielmehr müssen wir die Eltern auch ein Stück weit an ihre Pflichten erinnern.
Mit diesem Maßnahmenbündel werden wir zwar sicherlich nicht alle Probleme des exzessiven Alkoholkonsums bei Ju
gendlichen lösen können, aber hoffentlich viele, viele davon abbringen können, dass sie das sozusagen als den Kick für ihre Freizeit ansehen. Die Jugendlichen sollen vielmehr erkennen, dass es viele schöne andere Kicks in der Freizeit geben kann und es nicht der Alkohol sein muss.
Herr Kollege Dr. Noll, nachdem Sie so schön gesagt haben, was man mit 14 gemacht hat: Sie können ja einmal eine Tauschbörse mit Schwarzweißbildern mit den Kollegen starten, auf denen zu sehen ist, wie man damals ausgesehen hat, als man zum ersten Mal ein Glas Wein getrunken hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag heißt „Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen unterbinden“. Kollege Noll hat es angesprochen: Alkohol ist die Alltagsdroge Nummer 1 und ist die in der Gesellschaft akzeptierte Droge. Sie ist omnipräsent in der Werbung. Es gibt Bilder von tollen Partys mit jungen Menschen, die alle Spirituosen in der Hand haben. Auf dem Wasen – Sie waren ja gestern auf dem Wasen – ist jedes vierte Lied, das die Bands auf der Bühne spielen: „Ein Prosit …“. Also, von daher: Es ist tatsächlich – –
Es sagt uns, dass nicht der Alkohol das Problem ist, sondern der Umgang damit. Jährlich sterben 150 000 Menschen an den Folgen von Alkohol. Trotzdem gelingt es der Mehrheit, mit Alkohol umzugehen. Ähnlich ist es ja bei den Jugendlichen auch. Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren hat festgestellt, dass immer weniger Jugendliche Alkohol trinken, dass diese Jugendlichen dafür aber immer exzessiver trinken. Flatratetrinken ist in, Komasaufen ist in, und dies ist in der Tat ein Problem, dem wir nachgehen müssen. Hier geht es nicht um die Verteufelung von Alkohol, aber auch nicht um den harmlosen Gebrauch. Rauschtrinken ist kein Kavaliersdelikt.