Brigitte Lösch

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Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Es sollte ein großer Wurf werden: das Gesamtkonzept zur frühkindlichen Bildung, das die Kultus ministerin, Frau Schick, seit Herbst letzten Jahres angekün digt hat. Ich selbst sage es gleich am Anfang: Es ist kein gro ßer Wurf geworden. Es ist enttäuschend. Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet.
Ich kann es nicht anders sagen. Da hilft auch die gesamte char mante Rhetorik nichts.
Lesen Sie nur das Wahlprogramm der Grünen. Da können Sie viel lernen, Kollege Hoffmann.
Dabei wird ein Gesamtkonzept dringend gebraucht und auch von vielen schon lange gefordert. Denn der Bereich der früh kindlichen Bildung umfasst eigentlich nur Baustellen: Aus bau und Qualität der Kleinkindbetreuung, Umsetzung des Ori entierungsplans, Qualifizierung und Weiterbildung der Erzie herinnen, Fachkräftemangel, Umsetzung der Sprachförderung, zahlreiche Projekte – die Krankheit „Projektitis“ herrscht bei uns in Baden-Württemberg –, darunter das Projekt „Schulrei fes Kind“, das Projekt „Singen – Bewegen – Spielen“
und eben die Verbesserung des Übergangs zur Grundschule mit dem Modell Bildungshäuser.
Das alles sind viele Puzzleteile, die nicht zusammenpassen.
Frau Kultusministerin Schick, Sie haben mit Ihrem Konzept keine Antwort auf die drängenden Fragen gegeben, die wir im Augenblick im Bereich der frühkindlichen Bildung haben.
Was umfasst denn nun das in der letzten Woche vorgestellte integrierte Gesamtkonzept „Frühkindliche Bildung“ mit dem originellen Titel „Ein Haus – ein Kind – ein Ziel!“? Viele blu mige Versprechungen und ein Leitbild für sämtliche Einrich tungen, das Bildungshaus heißt.
Das Projekt Bildungshaus ist ein Puzzleteil im Gesamtkon zept, aber es ist doch enttäuschend, das Bildungshaus jetzt so zusagen als das Modell für Baden-Württemberg vorzustellen, das flächendeckend eingeführt werden soll. Das ist doch mehr als enttäuschend. Denn statt vieler Versprechungen und, Kol lege Hoffmann, geregelter Innovationen brauchen die Erzie herinnen doch etwas Handfestes, um ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachgehen zu können. Wir brauchen bessere Rahmenbedingungen, kleinere Gruppen und mehr Zeit für die Kinder. Mit der kürzlich verabschiedeten Kindergartenverord nung ist dies nicht erreicht worden.
Dadurch wird kein besserer Personalschlüssel erreicht wer den können, da die Urlaubszeitvertretungsstunden und die Freistellung nicht mit eingerechnet werden.
Die verabredete Anhebung des Personalschlüssels um 0,5 Stellen in den nächsten zwei Jahren wird dadurch konterka riert. Auch eine Freistellung der Leitung für die Personalent wicklung und für die Implementierung des Orientierungsplans ist damit nicht möglich.
Sie schlagen vor, in der nächsten Legislaturperiode die Um setzung des Orientierungsplans in einem Pakt mit den kom munalen Landesverbänden fortzuführen. Was heißt denn das jetzt? Wir brauchen glasklare Aussagen. Wir brauchen eine gesetzliche Verankerung des Orientierungsplans im Kinder gartengesetz, damit er endlich verbindlich umgesetzt werden kann.
Natürlich greift an dieser Stelle das Konnexitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Kommunen mehr finanzielle Ressourcen brauchen, um den Orientierungsplan endlich konsequent um setzen zu können. Das heißt, wir brauchen eine tatsächliche Verbesserung der Rahmenbedingungen, eine verbesserte Kin der-Fachkraft-Relation und eine alltagsintegrierte Sprachför derung ab dem ersten Tag.
Statt ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr zu fordern, obwohl schon jetzt 97 % aller Fünfjährigen einen Kindergar ten besuchen, sollten Sie die 90 Millionen € pro Jahr lieber
den Kommunen geben, um für eine Verbesserung der Rah menbedingungen und für eine Verbesserung des gesamten Kernbereichs des Kindergartens zu sorgen. Das wäre viel sinn voller.
Wir halten es für irreführend, das Bildungshaus als Leitbild sämtlicher Einrichtungen zu werten. Bei einem Gesamtkon zept zur frühkindlichen Bildung kann es doch nicht nur dar um gehen, den Übergang vom Kindergarten zur Grundschu le zu gestalten und Kindergärten als reine Zulieferbetriebe für die Grundschulen anzusehen.
Das lehnen wir Grünen in aller Entschiedenheit ab.
Das ist keine Polemik, sondern das ist Realität, Herr Kolle ge.
Jetzt zitiere ich aus der Stellungnahme des Caritasverbands vom 27. Februar 2011:
Einer Vereinnahmung des Kindergartens durch die Grundschule erteilen der Landesverband und der Diöze san-Caritasverband eine klare Absage. Wir sehen auch die landesweite Umwandlung aller Kindergärten in Bil dungshäuser kritisch. Was je nach Kommune ein guter Ansatz sein kann, ist noch lange kein bildungspolitisches Konzept für das ganze Land, zumal die wissenschaftliche Evaluation noch gar nicht abgeschlossen ist. Das Ganze ist ein Schnellschuss.
So die Caritas. Dem kann ich mich nur anschließen.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Auch ich möchte jetzt noch einmal an die Verständnisfähigkeit der Kultusministerin appellieren; sie selbst hat diese Fähigkeit vorhin angesprochen.
Ich versuche, es ganz einfach zu formulieren.
Frau Ministerin Schick, bei den Bildungshäusern setzen Sie auf längeres gemeinsames Lernen.
Dies ist bei den Erziehungs wissenschaftlern auch unbestritten.
Aber es ist doch erstaunlich, Herr Kollege Röhm, dass Sie jetzt für den Bereich der Bildungshäuser akzeptieren, dass he terogenes Lernen gut ist, hingegen noch immer der Meinung sind, dass dies für ältere Schülerinnen und Schüler „Teufels
zeug“ sei. Warum weigern Sie sich denn dann, Kinder nach der Grundschulzeit
auch weiter gemeinsam lernen zu lassen? Was in den ersten Jahren möglich ist, muss doch erst recht auch für die späteren Kinderjahre gelten.
Wir fordern Sie auf, statt einer Ausrichtung nach oben, also Richtung Grundschule, die konzeptionelle Öffnung der Kin dergärten für Kinder unter drei Jahren in Angriff zu nehmen. Es kann doch nicht sein, dass strukturelle Probleme eine ganz heitliche Entwicklung der Kinder verhindern.
Was heißt „strukturelle Probleme“? Das Kultusministerium ist für die über Dreijährigen zuständig, und das Sozialminis terium ist für die Kinder unter drei Jahren zuständig. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Zusammenführung der Zu ständigkeiten in einem Ministerium sinnvoll wäre.
Kindertageseinrichtungen sind nach wie vor Teil des Kinder- und Jugendhilfesystems und nicht des Bildungssystems.
Deshalb sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, was Herr Hocke bei der „didacta“ gesagt hat:
Lasst die Kinder Kinder sein, und hören wir auf, die schu lischen Anforderungen und den Leistungsdruck schon in den Kindergarten zu tragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Professor Lieg le zitieren:
Ob freilich die politisch gewünschte Kontinuität ange sichts der vorherrschenden Tendenzen zur Beschleuni gung, Modularisierung und leistungsbezogenen Messung von Lernprozessen überhaupt wünschenswert ist, daran habe ich meine Zweifel.
Frau Ministerin Schick – –
Ich erkläre es der Kultusministerin später, falls sie es wirk lich nicht versteht. Kollege Röhm, ich habe damit echt keine Probleme.
Frau Schick hat über die Weite der Diskussion gesprochen, darüber, dass man alles nicht so eng sehen soll,
und auch über eine Akzentverschiebung im Bereich der früh kindlichen Bildung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht nur um die Weite der Diskussion, sondern es geht um Geld, es geht um die Finanzierung.
Es darf nicht sein, dass wir nun Millionen von Euro in die 250 Leuchttürme Bildungshäuser stecken und über 7 000 Kinder tageseinrichtungen leer ausgehen. Das darf doch nicht sein! Das sind die Punkte, das sind die harten Fakten, wenn es da rum geht, die frühkindliche Bildung ganzheitlich weiterzuent wickeln. Das hat nicht nur mit Diskussion und Sonntagsreden zu tun, sondern das hat mit Finanzierung und mit Geld zu tun.
Für uns macht es ebenso Sinn, den Orientierungsplan zur Bil dung auf Kinder unter drei Jahren auszudehnen, anstatt Bil dungshäuser in der Fläche zu wollen. Ein Bildungshaus, Kol lege Hoffmann, kann vielleicht für einzelne Kommunen sinn voll sein. Es eignet sich aber nicht als flächenhaftes Modell für Baden-Württemberg.
Jetzt seien Sie endlich einmal ruhig.
Wenn es im ländlichen Raum dazu beiträgt, die Grundschule zu erhalten, dann ist das vielmehr ein Ergebnis der demogra fischen Entwicklung und nicht ein Ergebnis pädagogischer Er kenntnisse.
Jungs, was ist denn los? Seid ihr gestern zu spät ins Bett ge kommen, oder warum seid ihr alle so aufgeregt? Seid doch einfach einmal ganz ruhig und hört zu.
Es passiert gar nichts.
Das wird Ihnen nie gelingen.
Ja, das können Sie gern machen.
Die Bildungshäuser, liebe Kolleginnen und Kollegen – –
Heilig’s Blechle noch mal! Am letzten Plenartag so eine Aufregung!
Guten Morgen, Herr Wetzel. Schön, dass Sie auch da sind.
Die Bildungshäuser – ich weiß nicht, ob Sie schon einmal in einem Bildungshaus waren; gehen Sie einmal in eines hinein – sollen für alles herhalten, und jetzt sollen sie sogar noch Fa milienzentren werden.
Die Bildungshäuser als eierlegende Wollmilchsau, das ist im Augenblick die Zustandsbeschreibung der frühkindlichen Bil dung, weil man sich in Baden-Württemberg nicht entscheiden kann, welchen Weg man geht. Deshalb herrscht auch überall und nicht nur bei uns große Enttäuschung über das vorgeleg te Gesamtkonzept.
Es gibt ganz klar zwei Wege. Entweder wir sagen: „Kinder tageseinrichtungen sind eigenständige Einrichtungen der Ele mentarpädagogik mit dem Auftrag der frühkindlichen Bil dung, mit dem Auftrag, Kinder stark zu machen, niedrig schwellige Anlaufpunkte für Eltern“, oder der Kindergarten wird zur Kinderschule, zur Vorschule, wo der Leistungsdruck auf die Kinder verlagert wird
und die Kinder schon jetzt mit dem T-Shirt-Aufdruck „Abitur 2026“ ankommen.
Ja, Herr Präsident. – Mein letz ter Satz:
Für uns Grüne ist es ganz klar: Kindertageseinrichtungen sind eigenständige pädagogische Einrichtungen, die jetzt nicht zur Überlebenshilfe für Grundschulen, flächenhaft installiert, zu Bildungshäusern mutiert und auf Zulieferbetriebe für Schu len reduziert werden sollen.
Wir lehnen eine Verschulung – ich sage es zum dritten Mal, dann verstehen Sie es alle – der Kindertageseinrichtungen ab und somit auch die von Herrn Hauk vorgeschlagene Idee, Grundschullehrer verstärkt in Kindertageseinrichtungen ein zusetzen, genauso wie die Idee von Herrn Rülke, mehr Ehren amtliche in den Kindertageseinrichtungen einzusetzen. „Für die Kleinsten das Feinste“, das ist unsere Devise. Deshalb for dern wir mehr Mittel und bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung.
Wir fordern ein Gesamtkon zept, das nicht nur daraus besteht, einzelne Projekte zusam menzusetzen. Vielmehr sind wir dafür,
die frühkindliche Bildung im gesamten Bereich – nicht nur an der Nahtstelle zwischen dem Kindergarten und der Grund schule – zu stärken.
Jetzt kommt die Quote. Ge nau. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Schmid schon angeführt hat, hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister auf Antrag der Sozialministerin vor zwei Jahren einen Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Weg ge bracht, um aufzuzeigen, wie es um die Gleichstellung in den Bundesländern bestellt ist. Dazu muss man klipp und klar fest stellen, dass sich Baden-Württemberg mit Blick auf die Frau enpolitik auf einem Abstiegsplatz befindet. Sowohl bei der Partizipation von Frauen, also beim Frauenanteil in Gremien und bei Führungspositionen, als auch hinsichtlich der Situa tion von Frauen im Bereich von Arbeit und Einkommen be legt Baden-Württemberg bundesweit den letzten Platz.
Das zeigt ganz deutlich, dass moderne Frauenpolitik bei der Landesregierung keine Rolle spielt und dass die Landesregie rung nicht erkannt hat,
dass der Preis für das Nichtstun die Kosten einer vernünfti gen Gleichstellungspolitik bei Weitem übersteigt. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern es ist auch wirtschaftlich in höchstem Maß unsinnig.
In Baden-Württemberg verdienen Frauen 28,5 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Im Bundesdurchschnitt sind es le diglich 23 %. Das kann man doch nicht einfach so hinnehmen. Eine gute Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik muss auch für Frauen gelten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht nur darü ber reden, sondern wir wollen den Verdienstunterschied zwi schen Männern und Frauen bis zum Jahr 2020 auf höchstens 10 % reduzieren und uns gemeinsam mit der Wirtschaft und der Arbeitnehmervertretung auf ein konkretes Programm zur Verringerung des Gender Pay Gap verständigen.
Was sind die Ursachen für die große Entgeltlücke, für den großen Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Ba den-Württemberg? Es ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die zusammenspielen. Ich möchte einige benennen.
Erstens: die Beschäftigungssituation von Frauen. Die Frauen erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg hat zwar zugenom men – 70 % der Frauen zwischen 15 und 65 Jahren in BadenWürttemberg sind erwerbstätig –, aber gleichzeitig hat das Ar beitsvolumen abgenommen. Das heißt, die Zunahme der Frau enerwerbstätigkeit geht ausschließlich auf das Konto von Teil zeitbeschäftigung und auf das Konto von Geringbeschäfti gung. Da kann doch irgendetwas nicht stimmen. Mädchen ha ben heute die besseren Schulabschlüsse,
sind besser ausgebildet als je zuvor, sind fleißiger, haben die Hälfte aller Universitätsabschlüsse.
Dennoch finden sie sich am untersten Level der Entlohnung wieder. Das ist Diskriminierung, und das ist pure Verschwen dung von Ressourcen.
Woran liegt das? Das liegt natürlich vor allem an den famili enbedingten Erwerbsunterbrechungen, an der mangelnden Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen in Baden-Württemberg. Eine Auszeit im Beruf führt in Ba den-Württemberg unweigerlich zu einem Karriereknick und letztlich zu einem geringeren Gehalt. Frauen müssen sich nach wie vor zwischen Beruf und Familie entscheiden, weil es nicht genügend Betreuungsangebote gibt, weder im Kleinkindbe reich noch im Bereich der Ganztagsbetreuung. So werden Frauen in Teilzeitarbeit gezwungen und können sich kein ei genes existenzsicherndes Einkommen erarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer wie Ministerpräsident Mappus die Forderung nach einem Ausbau der Kinderbetreu
ung als familienfeindliche Illusion bezeichnet, der blockiert eine moderne Frauen- und Familienpolitik in Baden-Würt temberg und gefährdet die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.
So sieht keine moderne und zukunftsgerichtete Frauen- und Beschäftigungspolitik aus, sondern so wird ein veraltetes Rol lenbild von Frauen und Männern zementiert, bei dem die Tä tigkeit von Frauen auf die der Zuverdienerin reduziert wird. Dabei sollte doch allmählich auch bei der Landesregierung angekommen sein, dass das Modell des Alleinverdieners aus gedient hat.
Zweitens: Entgeltdiskriminierung. Auch wenn Frauen keine familiären Verpflichtungen haben, sind sie von Entgeltun gleichheit betroffen, wenn sie sich bei ihrer Berufswahl für die sogenannten typischen Frauenberufe entscheiden, wenn sie sich beispielsweise für einen Beruf im sozialen Bereich oder im Dienstleistungsbereich entscheiden. Es darf doch nicht sein, dass diese Berufe noch immer ein geringeres ge sellschaftliches Ansehen haben und schlechter bezahlt sind. Wir haben doch schon jetzt einen Fachkräftemangel, angefan gen beim Erzieherberuf bis hin zur Altenpflege. Diese Beru fe müssen attraktiver gemacht werden. Da spielt natürlich die Bezahlung eine ganz wichtige Rolle.
Deshalb muss hier gelten: gleicher Lohn für gleichwertige Ar beit. Es ist nicht hinnehmbar, dass Verantwortung für Men schen schlechter honoriert wird als Verantwortung für Tech nik.
Diese Schieflage zu verändern ist Aufgabe der Tarifpartner, zu denen auf der Arbeitgeberseite auch der Staat und die Kom munen gehören. Um eine bessere Bezahlung auch in den So zialberufen, z. B. in den Kindertageseinrichtungen, durchset zen zu können, ist das Land in der Pflicht, mehr Geld für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszugeben, mehr Geld in die Kleinkindbetreuung zu geben, damit die höheren Kos ten für die Erzieherinnen und Erzieher auch bezahlt werden können.
Der dritte Punkt ist die gleichberechtigte Teilhabe auch in Führungspositionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sa ge ich ganz klar: Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtung, der gut gemeinten Appelle ist endgültig vorbei.
Damit sich etwas verändert, brauchen wir ganz klare gesetz liche Vorgaben, gesetzliche Verpflichtungen, und wir brau chen dafür eine Quote.
In der Mittagspause der letzten Plenarsitzung – die eine oder andere erinnert sich daran – haben wir Frauen interfraktionell eingeladen, um „100 Jahre Internationaler Frauentag“ zu fei ern und unsere überfraktionellen, gemeinsamen frauenpoliti schen Erfolge darzustellen; die Kollegin Krueger hat es er wähnt. In dieser Legislaturperiode haben wir – alle weibli chen Abgeordneten gemeinsam – zwei Briefe an die jeweili gen Ministerpräsidenten geschrieben, in denen wir für eine
geschlechtergerechte Besetzung von landeseigenen Gremien – Rundfunkrat und Nachhaltigkeitsbeirat – eingetreten sind. Was war das Ergebnis? Schließlich stand in der Zeitung, dass der Ministerpräsident für den Aufsichtsrat der EnBW fünf Männer nominiert hat. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht bei unseren frauenpolitischen Bestrebungen.
Deshalb halte ich übrigens auch diese Aussage des amtieren den Ministerpräsidenten: „Ich habe übrigens vor, nach dem 27. März mehr Frauen ins Kabinett zu holen“ für ein Lippen bekenntnis. Er hätte doch schon jetzt mehr Frauen in die Bei räte und Aufsichtsräte holen können. So glaubt Herrn Map pus kein Mensch mehr.
Deshalb sage ich noch einmal: Wir wollen eine verbindliche Quote für alle Gremien, an deren Besetzung das Land betei ligt ist, um diese paritätisch zu besetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in Baden-Württem berg 55 landeseigene Unternehmen, bei denen Aufsichtsräte zu besetzen sind.
Kollege Zimmermann, es gibt 55 Aufsichtsräte von landes eigenen Unternehmen.
Raten Sie einmal, wie viele dieser 55 Unternehmen Frauen in den Aufsichtsräten haben. In 56 % dieser Aufsichtsräte sitzen null Frauen.
Das kann man sich im Jahr 2011 gar nicht mehr vorstellen.
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ganz klar: Ohne eine gesetzliche Verpflichtung wird sich in Baden-Württem berg in diesem Bereich nichts ändern.
Veränderungen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen auf den Weg gebracht werden. Das gilt eben auch für die Präsenz
von Frauen in der Landesverwaltung, in der Wirtschaft und in der Politik.
Schauen wir uns doch einmal den Frauenanteil an den Bewer bungen für die Landtagswahl an. Da muss man feststellen, dass dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2006 sogar gesunken ist,
obwohl wir schon jetzt mit einem Frauenanteil von 23,7 % das Schlusslicht im Vergleich der Bundesländer darstellen. Der positive Ausreißer dabei sind die Grünen.
Wir haben den Frauenanteil von 33 % auf 37 % gesteigert.
Danach kommt die FDP/DVP, bei der sich der Frauenanteil von 30 % auf 25,7 % verschlechtert hat.
Bei der SPD hat sich der Frauenanteil gar von 30 % auf 20 % verschlechtert.
Erst einmal zuhören, bevor man johlt.
Das Schlusslicht bildet die CDU gemeinsam mit der Partei Die Linke
mit einem Frauenanteil von jeweils 15,7 %. Um dies zu än dern – Kollege Zimmermann, das tut Ihnen weh –, brauchen wir eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Land tagswahlgesetzes, sodass wir mit paritätisch besetzten Listen – ähnlich wie das Parité-Gesetz in Frankreich; das funktio niert ganz gut –
zukünftig mehr Frauen in den Kommunalparlamenten und auch im Landtag haben.
Eine Quote ist ein Schritt in die richtige Richtung. Führungs kräfte und Parteien werden dadurch gezwungen, nach guten Frauen zu suchen
und gute Frauen dann auch sichtbar zu machen.
Das gilt übrigens auch für das Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Das wollen wir novellieren. Das ist ein Gesetz ohne Biss. Auch hierbei brauchen wir stringen
te, strikte Zielvorgaben. Denn auch in der Landesverwaltung gilt nach wie vor: Je höher die Besoldungsgruppe, desto nied riger der Frauenanteil.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Herr Kollege Röhm, Sie sind heute sehr charmant.
Seit dem Jahr 2005 soll das Gesetz dafür sorgen, dass Frauen in der Verwaltung bessere Chancen haben. Das war leider wir kungslos.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir der Schnecke Gleichstellungspolitik in Baden-Württemberg Bei ne machen.
Wir Grünen wollen die Hälfte der Macht für die Frauen.
Wir stehen für eine moderne und zukunftsgerichtete Frauen- und Gleichstellungspolitik für Baden-Württemberg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen heute eine Bi lanz dazu ziehen, welche Auswirkungen das im Jahr 2005 be schlossene Chancengleichheitsgesetz gehabt hat, und vor al lem, welcher Handlungsbedarf besteht.
Ich kann feststellen, dass es, gemessen an den Zielen des no vellierten Gesetzes, eine ernüchternde Bilanz ist,
weil es sowohl bei der gezielten beruflichen Förderung von Frauen als auch hinsichtlich verbesserter Zugangs- und Auf stiegschancen von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz nur ganz geringfügige Fortschritte und Entwicklungen gege ben hat.
Die Landesverwaltung ist einer der größten Arbeitgeber in Ba den-Württemberg, und schon deswegen sollte sie Vorbildfunk tion, Vorbildcharakter in Sachen Chancengleichheit haben. Es gibt knapp 238 000 Beschäftigte im Landesdienst. Die Mehr heit – die Kollegin hat es gesagt – ist weiblich; der Frauenan teil liegt bei rund 56 %.
Aber diese hohe Quote rührt vor allem aus dem Schulbereich. Hier sind zwei Drittel aller Beschäftigten weiblich. Bei den Führungspositionen sieht das Bild aber ganz anders aus. Auch heute gilt noch: Je höher die Besoldungs- bzw. Entgeltgrup pe, desto niedriger der Frauenanteil. In der Besoldungsgrup pe A 15 und in den B-Positionen hat sich der Frauenanteil zwar kontinuierlich erhöht, aber auf ganz niedrigem Niveau von 10 % auf 13 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist wahrlich keine Erfolgsstory.
Seit 2005 soll das Chancengleichheitsgesetz des Landes da für sorgen, dass Frauen der Weg in die Chefetagen der Lan desverwaltung geebnet wird. Aber noch immer stoßen die Frauen an die gläserne Decke. Die Ergebnisse zeigen, dass in den Jahren von 2005 bis 2008 in allen Ministerien durch schnittlich 2,3-mal mehr Männer als Frauen in die Besol dungsgruppe A 15 befördert worden sind. Im Umweltminis terium und im Innenministerium wurden sogar 5,5- bzw. 4,5mal mehr Männer als Frauen dorthin befördert.
Sie haben vorhin das Sozialministerium und das Kultusminis terium gelobt. Aber es gibt Ministerien wie beispielsweise das Umweltministerium und das Innenministerium, die in Sachen Chancengleichheit ganz weit hintendran sind. Das liegt nicht daran, dass es Frauen an Qualifikation mangeln würde. Be trachtet man die Entwicklung seit 2005, dann muss man ein fach feststellen, dass es einen höheren Frauenanteil gibt, der jedoch keine Entsprechung in verbesserten Beförderungschan cen findet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten Studienabsolven ten sind zu mehr als 50 % Frauen. In der Landesverwaltung hingegen sind Frauen nur mit einem Anteil von knapp 15 %
in Führungspositionen zu finden. Das ist wahrlich keine Er folgsstory; das ist wahrlich keine Vorbildfunktion.
Dies weist auf eklatante Defizite in Bezug auf Frauenförde rung und Gleichstellung hin.
Wir brauchen eine konsequente Umsetzung und Konkretisie rung des Chancengleichheitsgesetzes, das heißt konkrete Ziel vorgaben zur deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Füh rungspositionen und regelmäßige Berichtspflichten.
Auch wenn sich der Bilanzbericht, liebe Kolleginnen und Kol legen, gemäß § 25 des Chancengleichheitsgesetzes nur mit der Bestandsaufnahme und der Entwicklung des Frauenan teils im öffentlichen Dienst beschäftigt, erlaube ich mir noch zwei grundsätzliche Bemerkungen zum Chancengleichheits gesetz. Punkt 1 ist die notwendige Erweiterung des Geltungs bereichs, Punkt 2 die gesetzliche Verankerung der kommuna len Frauenbeauftragten.
Bei der Novellierung im Jahr 2005 wurde in den §§ 23 und 24 für die Kommunen und sonstigen Körperschaften eine Son derregelung geschaffen, in der die Erstellung von Chancen gleichheitsplänen gefordert wurde. Die meisten Kommunen tun sich nach wie vor schwer damit. Die Mehrheit hat es bis heute noch nicht gemacht, obwohl das seit 2005 im Gesetz steht. Deshalb ist es auch hier Zeit für verbindliche Vorgaben. Wir halten eine Berichtspflicht, wie sie der Landesfrauenrat im letzten Jahr eingefordert hat, für den richtigen Weg und würden uns darüber freuen und könnten uns vorstellen, zu künftig diesen Bereich auch mit in den Bilanzbericht aufzu nehmen.
Es wäre auch sinnvoll, einmal darüber nachzudenken, ob es nicht zweckdienlicher wäre, Mitte der Legislaturperiode ei nen Bilanzbericht vorzulegen. Denn jetzt, drei Monate vor der Landtagswahl, ist es einfach schwierig, die Handlungsemp fehlungen nicht nur zu benennen, sondern auch umzusetzen. Deswegen wäre es eine Bitte an die Landesregierung, an das Sozialministerium, darüber nachzudenken, den Bilanzbericht zukünftig zur Mitte der Legislaturperiode vorzulegen.
Abschließend kann ich mich nur den Aussagen der Kollegin Wonnay anschließen: Das Bild, der Schnecke Füße zu machen oder der Schnecke Flügel zu verleihen, ist ein gutes Bild. Ich glaube, es gibt in Sachen Gleichstellung in Baden-Württem berg noch viel zu tun. Es gibt noch viel zu tun, was die No vellierung des Chancengleichheitsgesetzes des Landes anbe langt.
Wir sind bereit, sehr aktiv daran mitzuwirken.
Danke schön.
Ja, natürlich immer anständig bleiben.
Ich freue mich, dass der Herr Justizminister meine Pressemit teilungen mit so großer Aufmerksamkeit liest.
Geben Sie mir recht, dass es nicht nur darum geht, Sprachtests durchzuführen, sondern ei gentlich viel wichtiger ist, in einer Kindertageseinrichtung Sprachförderung zu haben?
Sie profilieren sich mit Sprachtests, aber es ist nach wie vor nicht geklärt, wer für die Sprachförderung aufkommt.
Geben Sie mir außerdem recht, dass es wichtig wäre, dass ein Kind ab dem ersten Tag, an dem es in den Kindergarten geht, eine richtig gute Sprachförderung haben müsste und nicht erst, nachdem bei der Einschulungsuntersuchung festgestellt wur de,
dass bei dem Kind im Alter von vier oder viereinhalb Jahren Sprachdefizite bestehen? Geben Sie mir nicht recht: Sprach förderung ab dem ersten Tag und nicht nur ein Reduzieren auf Tests?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der ersten Lesung im Ju li vor der Sommerpause hat Herr Staatssekretär Wacker die Bedeutung des Orientierungsplans ganz besonders hervorge hoben und ihn als Fundament der frühkindlichen Bildung be zeichnet.
Ah, da ist er. – Da geben wir Ihnen recht.
Das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung zeigt auch, dass Akzeptanz und Freude der Fachkräfte, mit dem Orientie rungsplan zu arbeiten, vorhanden sind, dass aber der Druck in den Kindertageseinrichtungen gleichzeitig sehr zugenommen hat.
Wenn Ihnen die Umsetzung des Orientierungsplans tatsäch lich wichtig ist, wenn er für Sie, wie Sie das ausgeführt ha ben, den roten Faden und Bildungskompass der frühkindli chen Bildung darstellt, dann erwarten wir von Ihnen aber auch, dass Sie eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Verbindlichkeit zu gewährleisten. Alles andere sind sonst nur leere Versprechungen und viel heiße Luft.
Die jetzt ausgehandelten Verbesserungen – den Betreuungs schlüssel in einem Stufenplan von 1,6 auf 1,8 zu erhöhen – sind letztendlich viel zu wenig, um den Orientierungsplan in Gänze umzusetzen.
Die individuelle Förderung durch Beobachtung und Doku mentation sowie die verpflichtenden Elterngespräche, die ein Kernstück des Orientierungsplans sind, bleiben auf der Stre cke. Mit diesem „Orientierungsplan light“ wird die jahrelan ge Arbeit der Erzieherinnen mit Füßen getreten.
Ich möchte nicht, dass nur Teile des Orientierungsplans um gesetzt werden, wie Herr Kollege Hoffmann das bei der ers ten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt hat. Ich möchte, dass das Gesamtkonzept des Orientierungsplans umgesetzt wird. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung, den Orientie rungsplan verbindlich einzuführen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist nur ein sehr kleiner Schritt hin zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindergärten, aber eine sehr große Enttäuschung, weil er weit hinter den Erfor dernissen zurückbleibt.
In dem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden, wird die verpflichtende Festlegung eines Mindestpersonalschlüssels in einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsver ordnung geregelt. Nicht nur, dass diese Rechtsverordnung viel zu spät kommt – sie hätte am 1. September dieses Jahres schon in Kraft treten sollen –, sondern auch inhaltlich gibt es in der Zwischenzeit viele Widersprüche, was sowohl von der 4-KKonferenz, also von den vier Kirchen, als auch vom Paritäti schen Wohlfahrtsverband festgestellt worden ist.
Die Personalberechnung im Bereich von Ausfallzeiten, Ver fügungszeiten, Leistungsfreistellung und Hauptbetreuungs zeiten ist nicht geklärt. Ich zitiere aus einer Stellungnahme der 4-K-Konferenz vom 16. September 2010:
Sollte diese Entwurfsfassung in unveränderter Form Rechtsgültigkeit erlangen, könnte das politisch und fach lich notwendige Vorhaben einer Anhebung der Mindest personalschlüssel sogar einen Rückschlag erleiden.
Deshalb muss diese Rechtsverordnung, für die wir heute die Ermächtigungsgrundlage verabschieden, dringend überarbei tet werden. Denn sie ist fachlich bisher einfach Murks.
Auch die kommunalen Landesverbände haben große Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert; der Kollege hat es vorhin schon erläutert. Der Hauptkritikpunkt ist, dass für die Kom munen nur eine Kannbestimmung für die Anrechnung des Bei trags im Gesetz verankert ist. Dabei sind die kommunalen Landesverbände im Konsens mit dem Land davon ausgegan gen, dass die Kommunen, die bereits jetzt eine bessere Perso
nalausstattung haben, ihre entsprechenden Leistungen voll an rechnen können. Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde dies jedoch nur mit einer Kannregelung berücksichtigt. Das hat gravierende Folgen.
Ich möchte nun aus dem Brief des Städte- und des Gemein detags vom 26. Juli 2010 zitieren, denn solche Aussagen liest man nicht oft in Stellungnahmen von kommunalen Landes verbänden:
Damit setzt das Land das Vertrauen aufs Spiel, das Vor aussetzung für die Regelung wesentlicher Fragen zwi schen Land und Kommunen durch Vereinbarung ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass in einer Augen-zu-und-durch-Mentalität ein Gesetzentwurf verabschiedet werden soll, den weder die kommunalen Lan desverbände noch die freien Träger so umsetzen können und wollen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch den letzten strittigen Punkt ansprechen. Das ist die Kritik daran, dass die Mindestperso nalstandards nicht auf Kinder unter drei Jahren angewendet werden. Kollege Hoffmann, in Ihren Aussagen in der ersten Lesung kam ganz klar zum Ausdruck, dass Sie davon ausge hen, dass der Orientierungsplan auch für Kinder unter drei Jahren Gültigkeit hat. Sie sprachen von den altersgemischten Gruppen, in denen auch Kinder unter drei Jahren sind. Dann wäre doch die richtige Feststellung, dass sich auch hier der Personalschlüssel verändern muss. Gerade für Sie, Herr Kol lege Hoffmann, müsste das doch ein wichtiges Ansinnen sein, da gerade wissenschaftliche Erkenntnisse der Bindungs- und Hirnforschung konstatieren, dass es, je schlechter der Perso nalschlüssel für die Kleinkindbetreuung ist, umso schwieri ger für kleine Kinder ist, eine Bezugsperson zu haben und Bindungen aufzubauen.
Sie stellen das fest, aber konsequent sind Sie nicht. Denn sonst müssten die zukünftigen Mindestpersonalstandards auch für Kinder unter drei Jahren gelten. Deshalb muss man leider fest stellen, dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf weit hinter ihren Ankündigungen zurückgeblieben ist. Das ist ein Armutszeugnis für die frühkindliche Bildung und konter kariert alle Ankündigungen von Frau Ministerin Schick, die einen besonderen Schwerpunkt auf die frühkindliche Bildung setzen wollte.
Deshalb, sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir den Änderungsanträgen der SPD zustimmen und, wenn Sie die Änderungsanträge ablehnen, den Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Antrag und einen Änderungsantrag eingebracht, mit de nen wir zum einen die rechtliche Gleichstellung von gleich geschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Rahmen der Dienstrechtsreform erreichen wollen und zum anderen die lan desrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Personenstands gesetzes dergestalt ändern wollen, dass zukünftig die Zustän digkeit für die Verpartnerung bei den Standesämtern liegt.
In der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 14/5885, die schon seit März 2010 vorliegt, hat die Landesregierung ausgeführt, dass im Zuge der Dienstrechtsreform über die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften entschieden wer den solle. Daher werden wir dem Änderungsantrag der Frak tion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP nicht zustim men.
Darin wird gefordert, dass die rechtliche Situation umfassend dargestellt werden soll. Sie hatten Zeit genug, die rechtliche Situation darzustellen und die Lebenspartnerschaften gleich zustellen. In der gesamten Dienstrechtsreform gibt es keinen einzigen Antrag, nicht ein Entgegenkommen zum Thema
„Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften“. Das ist ein Armutszeugnis der Landesregierung. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag ab.
Kollege Heinz hat sich vorhin auf das Urteil des Bundesver fassungsgerichts in Karlsruhe vom Juli 2009 berufen. Dabei ging es – da haben Sie recht – in erster Linie darum, dass die betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch bei eingetrage nen Lebenspartnerschaften ausgezahlt wird. Die Richter ha ben aber auch etwas Grundsätzliches zum Wesen der Ehe ge sagt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat erklärt, dass das sogenannte Abstandsgebot zwischen Ehe und Le benspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht begründbar ist und dass aus dem besonderen Schutz der Ehe nicht abzulei ten ist, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand der Ehe zu gestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind. Das heißt, die rechtliche Situation ist klar. Daher steht einer An passung der Lebenspartnerschaften nichts im Weg.
Über einen Punkt unseres Änderungsantrags möchte ich heu te gern abstimmen lassen. Bei diesem Thema ist Baden-Würt temberg bundesweit Schlusslicht. Selbst Thüringen hat sein Lebenspartnerschaftsgesetz angeglichen, was die Zuständig keit für die Verpartnerung bei den Standesämtern anbelangt.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Herr Rülke, hat sich im Vorfeld des CSD entsprechend geäußert. Außerdem hat die Stuttgarter FDP eine Resolution an die FDP/DVP-Landtags fraktion gerichtet. Der Fraktionsvorsitzende war dabei. Dabei hat die FDP/DVP signalisiert, dass sie uns bei diesem Thema unterstützt. Daher hat die FDP/DVP heute die Chance, ge meinsam mit uns zu stimmen und sich nicht nur im Vorfeld des CSD bei den Schwulen und Lesben anzubiedern, sondern auch Entscheidungen zu treffen, wenn diese anstehen.
Danke schön.
Herr Kollege Kluck, nachdem Sie vorhin gesagt haben, Sie könnten nicht so hopplahopp ei nem Antrag der Grünen zustimmen, sondern das müsse durch dacht sein, möchte ich Sie fragen, ob Sie wissen, dass das Per sonenstandsgesetz am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist – das ist jetzt schon anderthalb Jahre her –, und ob Sie zweitens wissen bzw. wie Sie es bewerten, dass der Kreisvorsitzende und Landtagskandidat der Stuttgarter FDP, Armin Serwani, erklärt hat:
Die Anwendungspraxis der aktuellen Regelung ist diskri minierend für gleichgeschlechtliche Paare und muss da her abgeschafft werden.
Er fordert die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von BadenWürttemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebung da hin gehend zu ändern.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Mit der Zielsetzung des neuen Geset zes stimmen wir natürlich überein,
was die Weiterentwicklung der Qualität in den Kindergärten auf der Grundlage des Orientierungsplans anbelangt. Dabei haben wir große Hoffnungen auf die Einigung zwischen Land und Kommunen gesetzt. Aber leider sehen wir unsere Hoff nungen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf enttäuscht.
Schon im Herbst 2009 sollte laut Ankündigung des Ministe riums der Orientierungsplan in Baden-Württemberg flächen haft in allen Einrichtungen verankert sein. Leider ist das Land aber weit hinter seinen Ankündigungen zurückgeblieben.
Das Land versäumt es nun, mit dem neuen Gesetzentwurf den Orientierungsplan gesetzlich zu verankern und somit auch ei ne Verbindlichkeit einzuführen. Der Orientierungsplan setzt hohe inhaltliche Standards in der Bildungs- und Erziehungs arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Mit der fehlenden Verbindlichkeit nehmen sich das Land bzw. die Träger die Möglichkeit einer ebenso verbindlichen Evaluation und somit auch den Nachweis einer nachhaltigen Wirkung der Umset zung des Orientierungsplans.
Es geht nicht darum, Herr Kollege Hoffmann, nur Teile des Orientierungsplans umzusetzen. Wir wollen keinen „Orien tierungsplan light“, sondern wir wollen eine Verbindlichkeit des gesamten Orientierungsplans. Dazu hätte ein solcher Ge setzentwurf dienen können.
Zwar geht das neue Kindergartengesetz in die richtige Rich tung. Die ausgehandelte Mindestpersonalausstattung ist aber nach wie vor zu gering für eine gelingende Umsetzung des Orientierungsplans und somit für eine individuelle Förderung für jedes Kind.
Ich möchte Ihnen in der Kürze der Zeit nur zwei unserer Kri tikpunkte benennen, die sich auch mit den Kritikpunkten ver schiedener Verbände und Organisationen decken.
Erstens: Mindeststandards gelten nicht für unter Dreijährige. Wenn sich der Orientierungsplan auch auf die unter Dreijäh rigen bezieht, wenn dieser Plan auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren eine Orientierung bieten soll, dann wäre es auch richtig gewesen, die Mittel für die weitere Qua lifizierung des Personals sowie die Mindeststandards für das Personal auch für die Betreuung der unter Dreijährigen zu re geln. Das haben Sie mit dem Gesetzentwurf nicht gemacht. Unseres Erachtens widerspricht diese politische Entscheidung sämtlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bindungs- und Hirnforschung. Sie wissen: Je schlechter der Personal schlüssel ist – 5 : 1 –, desto schwieriger ist es für kleine Kin der, eine Bezugsperson zu haben und bindungstheoretisch – –
Herr Kollege Zimmermann, Sie sind noch immer nicht in der Realität angekommen. Das erfährt man von Sitzung zu Sitzung.
Deshalb ignoriere ich Ihre Zwischenrufe jetzt einfach.
Der zweite wichtige Punkt, den ich in der Kürze der Zeit noch ansprechen möchte, ist die Verrechnungsmöglichkeit bei den Mindeststandards. Da gibt es sowohl die Kritik des Städte- und Gemeindetags als auch die Kritik der Verbände. Die in der Ergänzung zu § 8 Abs. 2 vorgesehene, am Mindeststan dard ausgerichtete Verrechnungsmöglichkeit von Zuschüssen für die Personalausstattung ist sehr schwer mit dem Ziel einer Verbesserung der Rahmenbedingungen in unseren Kinderta geseinrichtungen zur Umsetzung des Orientierungsplans in Einklang zu bringen, da dies hierdurch auch konterkariert wer den kann. Über den Mindeststandard hinausgehende zusätz liche Personalressourcen für Leitungs-, Beobachtungs- und Dokumentationsaufgaben, für die Pflege einer lebendigen El
ternpartnerschaft und die zusätzliche Förder- und Koordinie rungsarbeit, für Einschulungsuntersuchungen und für Sprach förderung können so auf kaltem Weg wieder einkassiert wer den. Die einzigen Profiteure wären letztendlich die bei den Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen handelnden Akteure.
Ein dritter Punkt: Die Umsetzung des Wunsch- und Wahl rechts ist nicht geregelt. Auch hier hätte es die Möglichkeit gegeben, die Umsetzung von § 5 des SGB VII zum Wunsch- und Wahlrecht neu zu ordnen. Als Beispiel muss ich leider die Stadt Stuttgart nennen. Sie ist nach wie vor nicht bereit,
dem Wunsch- und Wahlrecht nach der jetzigen Regelung zu zustimmen. Hier hätte es die Möglichkeit gegeben, dies noch einmal klarer zu regeln.
Der vierte Punkt ist die nach wie vor fehlende Definition der Betriebskosten, und der fünfte Punkt ist die fehlende Defini tion von Mindestpersonalstandards bei unterschiedlichen Rah menbedingungen. Es gibt auch noch einen sechsten, siebten, achten Punkt – so könnte ich gerade weitermachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gesagt: Das Gesetz ist in seiner Zielsetzung richtig.
Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Aber wenn man eine Novellierung eines Gesetzes vornimmt, dann sollte man die bestehenden bekannten Schwachstellen in diesem Gesetzentwurf berücksichtigen und dies verbessern. Man sollte sich nicht an den vielen Puzzleteilen der frühkind lichen Bildung, die es in Baden-Württemberg gibt, orientie ren, sondern man sollte sagen: Das A und O der frühkindli chen Bildung ist der Orientierungsplan. Der Orientierungs plan ist die pädagogische Zielrichtung, um den gesamten Kin derbetreuungsbereich zu stärken.
Wir möchten die Erzieherinnen – und die wenigen Erzieher – bei ihrer Arbeit unterstützen. Wir möchten ihnen gute Rah menbedingungen bieten. Dazu bedarf es einer Menge Korrek turen. Wir werden diese Korrekturen in Form von Änderungs anträgen in die Debatte einbringen. Je nachdem, wie Sie mit unseren Änderungsanträgen, mit unseren Vorschlägen umge hen, werden wir unsere Entscheidung bezüglich einer Zustim mung zum Gesetzentwurf treffen.
Danke schön.
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zum Sprach förderkonzept ist nun schon über ein Jahr alt. Seitdem hat sich einiges verändert. Dies kann man in dem Änderungsantrag der FDP/DVP und der CDU nachlesen. Viele der von uns als kritisch erachteten Punkte sind in die neuen Förderrichtlini en, die im Mai 2010 in Kraft getreten sind, eingeflossen, wie beispielsweise die Größe der Fördergruppe, die sich auf min destens zwei bis maximal zehn Kinder bemisst. Ab Septem ber 2010 übernimmt das Land nun auch die Finanzierung der frühkindlichen Sprachförderung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprobleme auf weisen.
Wir begrüßen den Einstieg des Landes in eine regelhafte För derung. Aber wir kritisieren, dass die Mittel für Sprachförde rung nach wie vor an die gesundheitsamtliche Untersuchung im Rahmen der Einschulungsuntersuchung gekoppelt sind und zweckgebunden nur bei einem sogenannten intensiven Sprach förderbedarf für die Förderung in Fördergruppen ausbezahlt werden. Dies widerspricht der Zielsetzung des Orientierungs plans, in dem Sprachbildung und Sprachförderung zentrale Themen der pädagogischen Arbeit sind.
Wir wollten ein ganzheitliches Konzept, in dem Sprachförde rung nicht als besonderes Trainingsprogramm durchgeführt
wird, sondern in den Alltag der pädagogischen Arbeit der Kin dertageseinrichtungen eingebettet ist. Dabei versteht sich Sprachförderung als Angebot für alle Kinder und nicht primär als Förderung der deutschen Sprachkompetenz für mehrspra chig aufwachsende Kinder. Hierdurch würde auch der wissen schaftlichen Erkenntnis Rechnung getragen werden, dass Zweisprachigkeit grundsätzlich kein Nachteil, sondern eine wertvolle Ressource ist.
Sprachförderung muss so früh wie möglich beginnen, mit dem ersten Tag, an dem ein Kind den Kindergarten betritt, und nicht erst nach der Einschulungsuntersuchung im letzten Kin dergartenjahr.
Unserer Meinung nach kann das Land sein Handeln nicht da rauf reduzieren, zu sagen: „Wir fördern nur Kinder mit soge nannten Sprachproblemen durch intensive Sprachförderung in extra Gruppen; alles andere ist Sache der Kommunen.“ Auch Aufgaben im Hinblick auf Spracherwerb und Sprach verzögerungen gehören zur Sprachförderung. Sprachförde rung darf nicht als isoliertes Sprachtraining verstanden wer den, sondern muss als gezielte Erweiterung der Sprachkom petenz durch in den Alltag integrierte, sprachanregende An gebote
keine sprachanregenden Angebote für Sie, liebe Kollegen, im Plenum, sondern in den Kindertageseinrichtungen – und als die Würdigung der eigenen Kultur aufgefasst werden.
Die Entwicklung der Persönlichkeit gestaltet sich über die Muttersprache. Bei aller Wichtigkeit der deutschen Sprache als Kommunikationsmittel gilt es, die Muttersprache zu ach ten und die Kultur des jeweiligen Kindes zu schätzen, gerade bei Kindern mit Migrationshintergrund.
Dabei spielt die Einbeziehung des Elternhauses eine zentrale Rolle. Das hat auch die Evaluation der „Sag’ mal was“Sprachkurse der Landesstiftung erwiesen. Ich erinnere daran, dass die Auswertung gezeigt hat, dass die Sprachkompetenz der Kinder, die an den Sprachkursen teilgenommen haben, ge nauso gut oder schlecht war wie die der Kinder, die keine Sprachkurse besucht haben, wenn die Eltern – die Mutter, der Vater – nicht in die Sprachförderung einbezogen wurden. Dies muss also eine Grundvoraussetzung sein. Die Zusammenar beit mit den Eltern unter Anerkennung und Einbeziehung der Familiensprachen und -kulturen ist von zentraler Bedeutung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mit den neuen Förder richtlinien bleiben wir bei unserer grundlegenden Kritik. Wir sagen:
Erstens: Wir wollen eine alltagsintegrierte Sprachförderung im Rahmen des Orientierungsplans mit kleineren Kindergar tengruppen und besserem Personalschlüssel.
Zweitens: Um Sprachschwierigkeiten festzustellen, brauchen wir keine Überprüfung des Sprachstands im Rahmen der Ein schulungsuntersuchung. Die Mittel für das Screeningverfah ren HASE können Sie sich also sparen. Wir wollen stattdes sen eine Sprachstandserhebung durch die Erzieherinnen, durch Beobachtungsbogen im Rahmen des Orientierungsplans
ab dem ersten Kindergartenjahr. Das ist ohnehin ein fester Be standteil des Orientierungsplans. Wenn weiter gehende Sprachstörungen festgestellt werden, ist selbstverständlich das Arbeiten in interdisziplinären Teams mit den Fachdiensten von Logopäden und Heilpädagogen erforderlich.
Letztlich brauchen wir für eine gute Sprachförderung besse re Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen. Da ver weise ich auf die Debatte, die wir vorhin im Rahmen der Ers ten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbe treuungsgesetzes geführt haben.
Lassen Sie mich noch zwei Bemerkungen zur Einschulungs untersuchung machen. Im Laufe des Jahres 2008 wurde die Einschulungsuntersuchung eingeführt. Ziel ist das rechtzeiti ge Erkennen des individuellen Förderbedarfs von allen Kin dern, auch derjenigen, die keinen Kindergarten besuchen.
Die ursprüngliche Idee der Einschulungsuntersuchung – die Überprüfung des Kindeswohls – spielt nur noch eine unterge ordnete Rolle. Unsere Kritikpunkte haben wir in der Vergan genheit schon mehrfach benannt. So standen für die Überlap pungszeit der alten Schuleingangsuntersuchung, also für die Schulanfänger 2009/2010 und die Schulanfänger 2010/2011 – also für Kinder, die dann noch ein Jahr lang den Kindergar ten besuchten – keine Übergangsregelungen oder personellen Ressourcen zur Verfügung. So sind viele Kindergartenkinder auch aus den Sprachförderprogrammen der Landesstiftung he rausgefallen.
Inhaltlich kritisieren wir nach wie vor, dass bisher nicht ge klärt ist, wer für Maßnahmen nach Feststellung eines indivi duellen Förderbedarfs, und zwar auch unabhängig von der Sprachförderung – z. B. im Bereich der Motorik –, aufkommt. Deshalb sage ich: Es ist nicht zufriedenstellend, den Förder bedarf festzustellen, ohne Ressourcen für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Dabei möchte ich es in der ersten Runde belassen. Es gibt ja noch eine zweite Runde.