Herr Professor Dr. Reichold, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zum Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg mit der Befähigung zum Richteramt gewählt.
Nach § 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof haben die Mitglieder des Staatsgerichtshofs und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten.
Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Professor Dr. Reichold, erheben Sie jetzt bitte die rechte Hand, und sprechen Sie mir die Worte nach: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“
Ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses recht herzlich gratulieren und Ihnen viel Glück in Ihrem hohen Richteramt wünschen. Alles Gute!
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – S c h n e l l e R e a l i s i e r u n g d e r B 3 1 n e u z w i s c h e n F r i e d r i c h s h a f e n u n d I m m e n s t a a d
Tübingen bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Auftrag für weiter gehende Planungen für die B 31 FriedrichshafenWest–Immenstaad vor einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erteilen, nachdem dies gemäß Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes möglich ist, um weitere Zeitverzögerungen bezüglich der Realisierung zu vermeiden?
14/1426 genannte Priorisierung der Bundesfernstraßen nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Bund weder abgesprochen noch auf dem Dienstweg zur Kenntnis gegeben?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Zeller im Namen der Landesregierung wie folgt:
Lieber Herr Zeller, wir haben nicht vor, das Regierungspräsidium Tübingen anzuweisen, vor dem Planfeststellungsbeschluss eine Planausführung zu machen. Das wäre völlig unüblich. Es ehrt Sie, dass Sie sich sehr für die B 30 in Ihrem Wahlkreis engagieren.
Entschuldigung, für die B 31 Friedrichshafen–Immenstaad, um die es gerade geht. – Das ehrt Sie sehr. Aber ein Schritt folgt dem anderen. Es ist nie üblich, dass eine Bauausführungsplanung gemacht wird, bevor ein Planfeststellungsbeschluss steht.
Wir arbeiten darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr erreicht werden kann. Dann liegt es am Bund, uns zu signalisieren, wann er Mittel für den Bau bereitstellt. Dann kommen wir überhaupt nicht in Schwierigkeiten. Das gibt überhaupt nie eine Verzögerung: Wenn wir das Signal bekommen, dass das Geld vom Bund kommt, dann können die Planungen zum Baubeginn gemacht werden.
Zur Frage b, zur Frage nach unserer Priorisierungsliste: Herr Zeller, diese Liste ist ausschließlich eine Landesangelegenheit. Es gibt meines Wissens in keinem anderen Bundesland eine solche Priorisierungsliste. Sie war bei uns deshalb notwendig und sinnvoll, weil wir nicht zu wenig und nicht zu langsam, sondern sehr intensiv planen. Inzwischen – heute Morgen sind die Zahlen ja genannt worden – haben wir einen Planungsvorrat, also planfestgestellte Maßnahmen, die gebaut werden könnten, über eine Summe von 1,3 Milliarden €. Deshalb lautete die Aufforderung des Landtags und der Ratschlag des Rechnungshofs, dass wir eine Priorisierungsliste erstellen sollten. Das hat aber ausschließlich mit der Frage zu tun, wie wir Landesmittel einsetzen. Das sind ausschließlich Landesmittel – zu 100,0 % Landesmittel –, die wir einsetzen und mit denen wir planen. Diese Mittel mit dem Bund abzustimmen ist absolut unüblich und bringt dem Bund in der Sache überhaupt nichts.
Ich habe übrigens – das wird vor etwa 14 Tagen gewesen sein – auch mit meiner Kollegin Karin Roth über diese Frage gesprochen. Es wäre eigenartig, wenn wir eine Landesaufgabe mit dem Bund abstimmen würden. Es ist nur die Frage, wie wir unsere Prioritäten setzen.
Das ist auch nicht notwendig. Der Bund kann sich dafür interessieren, wie er Maßnahmen, die planfestgestellt sind, in Bau bringt. Das ist die Aufgabe des Bundes. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundes, zu erfragen, wie wir weitere Objekte in der Planung angehen. Wenn der Bund bestimmte Wünsche hat, dann wird er das gegenüber allen Ländern in gleicher Weise äußern und nicht nur gegenüber Baden-Württemberg.
Herr Köberle, stimmen Sie mir zu, dass es durchaus Sache des Landes ist, entsprechende Mittel für den Bundesfernstraßenbau, die dem Land vom Bund jährlich zugewiesen werden, für die Projekte einzusetzen, die das Land für wichtig hält? In diesem Fall könnte das Land sagen: Wir als Land sehen die B 31 als vorrangig an.
Übrigens ist die B 31 auch im Investitionsrahmenplan enthalten. Deshalb wollen wir die Planungen vorantreiben, sodass wir unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss auch mit der Realisierung beginnen können.
Wir können uns überlegen, ob wir ein solches Verfahren wählen, wenn vom Bund einmal alles abgearbeitet ist, was planfestgestellt ist.