Wissen Sie, das ist der Unterschied zwischen denen, die eine vorgestanzte Rede haben und die dann jahrelang daheim aufheben, weil sie hier einmal geredet haben,
und denen, die reden, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Und ich habe in der ersten Lesung geredet, wie mir der Schnabel gewachsen ist.
Die Landesregierung hat sich mit dieser Frage befasst und hat beschlossen, dass man Schritt für Schritt und Zug um Zug, ohne dass das in diesem Gesetz steht, die Grundsätze dieses Gesetzes auch bei den Verwaltungsgebäuden des Landes umsetzen möchte.
Nun beziehe ich mich auf den Entschließungsantrag und sage: Darin steht ganz genau, was „Zug um Zug und Schritt für Schritt“ bedeutet.
Bis Herbst 2008 muss die Landesregierung nach Ziffer 1 des Entschließungsantrags eine Konzeption zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Landesliegenschaften vorgelegt haben. Unter Konzeption stelle ich mir vor allem vor, dass darin die Kos ten genannt werden. Wir sind alle Frau und Manns genug, um uns dann wieder mit dieser Frage zu beschäftigen und Zeitabschnitte festzulegen, in denen die Landesregierung auch die Landesgebäude, die nicht Wohngebäude sind, diesem Gesetz unterstellen muss.
Meine Damen und Herren, Strich drunter: Heute ist ein guter Tag für Baden-Württemberg, heute ist ein guter Tag für die Umweltpolitik in Baden-Württemberg. Ich freue mich, dass wir als erstes Bundesland und als Erste überhaupt heute etwas beschließen, was bedeutet: Klimaschutz durch CO2-Einsparung in einem Bereich, der eines der größten Potenziale dafür bietet, nämlich der Zurverfügungstellung von Wärme für Gebäude.
ber Kollege Scheuermann, Sie haben sich den Protokollauszug mit Ihren Aussagen besorgt; ich habe ihn auch gehabt. Sie haben Ihre Aussagen richtig vorgelesen. Aber Sie haben zusammen mit unserem gemeinsamen Kollegen aus dem Enzkreis, Dr. Rülke von der FDP/DVP – ich weiß jetzt gar nicht, wo er ist –, am 11. Oktober hier vermittelt, Sie seien dafür und würden dafür kämpfen, dass die Landesgebäude mit einbezogen werden.
Muss ich bei einem Zitat immer das Einverständnis des amtierenden Präsidenten einholen? – Dann darf ich mit Einverständnis der Präsidentin den Kollegen Dr. Rülke zitieren:
Wenn wir überzeugt sind, dass der Einsatz von regenerativen Energien vom Bürger verlangt werden kann, ist die logische Konsequenz, dass sich auch das Land im Bereich seiner Immobilien anschließt, und zwar aller Immobilien.
Ich muss Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Mit Ihren Worten, Kollege Scheuermann, und mit den Worten des Kollegen Dr. Rülke war hier am 11. Oktober eine Basis geschaffen, wonach wir gesagt haben: Wir halten das Gesetz in seiner Idee – über alle Fraktionen hinweg wurde ausgeführt, dass wir neben dem Verkehrs- und dem Strombereich auch im Wärmebereich etwas tun müssen – für richtig.
Wir haben gesagt: Wir werden das Gesetz kritisch und konstruktiv begleiten. Wir werden aber auch immer prüfen, ob das, was wir hier ausmachen, eingehalten wird.
Nach Ziffer 1 des Entschließungsantrags soll bis Herbst 2008 eine Konzeption erarbeitet werden. Wenn man dann vielleicht weiß, was die Umsetzung der Konzeption kostet, möchte man entscheiden, ob man etwas tut oder nicht. Das, Herr Kollege Scheuermann, kann auch das Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag bedeuten.
Kollege Ehret, zu Ihnen komme ich gleich. Sie haben im Ausschuss auch einiges gesagt, wonach wir von der SPD uns sicher waren, dass es einen gemeinsamen Entschließungsantrag geben wird, den wir noch am Rande der Plenarsitzung am 11. Oktober besprochen haben. Wir haben gesagt: „So geht es weiter. Das geht in die richtige Richtung. Aber die Landesgebäude müssen eine Vorbildfunktion besitzen und mit aufgenommen werden.“ Sie schreiben in Ihrem Entschließungsantrag, das Land sei damit Vorbild. Ich kann Ihnen sagen, wie diese Vorbildfunktion aussieht: Das ist genauso, als würden Sie als Eltern Ihren Kindern an der Ampel sagen: „Kinder, ihr müsst an der roten Ampel stehen bleiben!“, und dann selbst bei Rot über die Straße laufen.
Herr Kollege Ehret, weil Sie das jetzt noch einmal angesprochen haben: Wir waren noch am 25. Oktober im Ausschuss der Meinung, wir könnten dem Entschließungsantrag auch zustimmen. Sie haben noch gesagt – das darf ich zitieren –, Ihre Fraktion sei aktiv geworden und habe bereits entsprechend auf das Kabinett eingewirkt. Da bin ich einmal gespannt, wie sich das nachher äußert. Nach Ihrer damaligen Aussage könne dem Gesetzentwurf nur mit der Annahme eines Entschließungsantrags zugestimmt werden, der genau dies beinhalte.
Der Entschließungsantrag, der jetzt vorliegt, beinhaltet das, was wir besprochen haben, nicht. Kollege Scheuermann war damals schon etwas vorsichtiger. Er hat gemerkt, dass er das in seiner Fraktion und bei den Finanzpolitikern nicht durchkriegt.
Dann hat er gesagt, die Koalitionsfraktionen würden sich darum bemühen – wortwörtlich –, auch Nichtwohngebäude des Landes einzubeziehen. Ich will das dem Kollegen Scheuermann zwar eigentlich nicht so direkt sagen, aber Sie wissen auch, was es bedeutet, wenn man sagt: „Er war stets bemüht“ – und hat nichts erreicht.
Deswegen sage ich Ihnen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen und auch von den Grünen: Wir werden dem Gesetzentwurf aus diesem Grunde nicht zustimmen.
Wir halten den Entwurf in seiner Grundidee zwar für richtig. Aber so, wie er jetzt mit dem Ausschluss, der Nichteinbeziehung der Landesgebäude gestaltet ist, halten wir ihn für grottenfalsch.
Sie setzen mit Ihrem Entschließungsantrag zwei fatale Signale. Zum einen beziehen Sie nur Wohnungseigentümer mit ein. Der Gesetzgeber aber bezieht sich selbst nicht mit ein. Das halte ich für ein fatales Signal; das muss ich Ihnen ganz klar sagen. Das hat mit einer Vorbildfunktion nichts zu tun.
Zum anderen sagen Sie, dass die Kosten für die Umsetzung bei Landesgebäuden eruiert werden müssten. Sie implizieren also schon, dass trotz der heutigen Energiekosten Mehrkosten aufgrund dieses Gesetzes entstehen.
Ich frage mich wirklich, wo die soziale Gerechtigkeit bleibt, wenn man nur die Wohngebäude ins Visier nimmt. Deren Ei
gentümer können sich am wenigsten wehren. Die Kommunen, das Land und die Wirtschaft lassen Sie außen vor. Morgens geht einer von seinem ordentlich gedämmten, vielleicht mit erneuerbaren Energien beheizten Häusle zu seinem Arbeitsplatz, und dort wird nichts gemacht.