Jetzt komme ich zum Thema Fördermodalitäten. Dazu habe ich vorhin erwähnt: Das Windhundverfahren lehnen wir ab.
weil die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu diesem Antrag, wie Sie sicherlich auch gelesen haben, bestätigt hat, dass sie sich dafür einsetzt, dass bei der künftigen Betriebskostenförderung nicht unterschieden wird, wann die Betreuungsplätze eingerichtet worden sind, sondern das Förderprogramm für alle Plätze gleichermaßen gilt. Deshalb können wir diese Ziffer auch zurückziehen. Aber über Abschnitt II Ziffer 1, wo eine Betriebskostenzuschusserhöhung auf 30 % begehrt wird, würden wir gern abstimmen lassen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Krueger, das war ja ein ganz netter Ablenkungsversuch.
Nein, der war nicht sonderlich gelungen, sondern das war ein recht durchschaubares Manöver. Wenn man in der Sache nichts Positives zu vermelden hat, versucht man eben, wieder zu alten Schlachten zurückzukehren.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das war sach- lich!)
dass der Ausbau der Kleinkindbetreuung sowohl in altersgemischten Gruppen und in der Tagespflege als auch in der Krippenbetreuung stattfinden muss. Daraus muss man jetzt überhaupt keinen Popanz aufbauen.
Es geht in der Tat darum, dass man sich bei dieser wichtigen Zukunftsaufgabe des Landes nicht immer nur auf die Ausbaukräfte von möglichen Partnerinnen und Partnern verlässt, son
dern dass auch das Land das Seine dazu beiträgt. In diesem Sinne freue ich mich über die klare Aussage von Herrn Dr. Noll. Ich werde Sie im Rahmen der Beratungen des Nachtragshaushalts allerdings auch daran messen, ebenso wie nachher bei Ihrem Abstimmungsverhalten.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Die Betriebskosten fallen erst 2009 an! Der Nachtragshaushalt ist dafür also gar nicht zuständig! Ich habe es nur für die Zu- kunft gesagt!)
Es geht nicht um die Betriebskostenförderung durch den Bund, sondern ich spreche von der Betriebskostenförderung des Landes. Da sind 10 % zu wenig. Wir brauchen 30 %, denn sonst können die Kommunen diese Mammutaufgabe nicht stemmen. Es geht um das Land.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Es geht um den Ausbau! – Gegenruf des Abg. Norbert Zeller SPD: Noll lässt nur heiße Luft raus!)
Frau Ministerin, Sie haben mit großem Stolz über das bereits Erreichte beim Ausbau gesprochen. Ich frage Sie aber – und da möchte ich Sie in Ihren Aussagen doch ein bisschen dämpfen –: Wohin führt denn die Tatsache, dass sich das Land in der zartestmöglichen Form von 10 % beteiligt? Wenn Sie sich in der Kleinkindbetreuung umschauen – ich war am vergan genen Montag bei uns im Landkreis unterwegs, lieber Kollege Marcel Schwehr, und habe mir in Endingen eine Einrichtung der Kleinkindbetreuung angeschaut – und sehen, für welch eine Einrichtung Eltern 235 € monatlich bezahlen müssen, dann wissen Sie, dass das mit Wahlfreiheit überhaupt nichts zu tun hat.
Wenn Sie sich dann noch anschauen, zu welchen Dumpinglöhnen Fachkräfte in diesen Einrichtungen beschäftigt sind, dann muss ich sagen: Es ist uns ganz wichtig,
nicht nur über die Quantität, sondern vor allem auch über die Qualität und die Chancen für eine bessere Förderung unserer Kinder zu reden. Auch dazu bedarf es der Erhöhung der Förderquote des Landes.
Frau Ministerin, mich hat gefreut, dass Sie – im Gegensatz zu früheren Äußerungen, die Sie von diesem Rednerpult aus gemacht haben – nun zum ersten Mal gesagt haben, dass es eine deutliche Anforderungssteigerung gibt.
Doch, ich kann Ihnen die Stellungnahmen zu früheren Anträgen zeigen, in denen Sie sagten, in Bezug auf die Bedarfszahlen zum Tagesbetreuungsausbaugesetz seien wir gut auf
gestellt. Heute haben Sie wirklich zum ersten Mal klar und deutlich gesagt: Aufgrund der Einführung des Elterngelds und natürlich auch des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag müssen die Anstrengungen noch einmal deutlich erhöht werden. Dies müssen wir nun gemeinsam leisten und müssen den Begriff „Kinderland“ in diesem Bereich wirklich auch mit einem deutlich stärkeren Engagement des Landes unterstützen. Sonst wird dieser Kraftakt nicht gelingen. Sie haben nun also eine erste Gelegenheit, Ihr Engagement unter Beweis zu stellen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.
Die Abschnitte I des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1047, des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1710, und des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1883, sind reine Berichtsanträge. Ich gehe davon aus, dass sie durch die Aussprache erledigt sind. – Das ist der Fall.
Abschnitt II Ziffer 2 des Antrags Drucksache 14/1883 hat die Fraktion GRÜNE zurückgezogen. Wir brauchen also nicht darüber abzustimmen.
Dann stelle ich Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1047, zur Abstimmung. Wer diesem Teil des Antrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags Drucksache 14/1047 ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe jetzt Abschnitt II Ziffer 2 des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1047, Abschnitt II des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1710, sowie Abschnitt II Ziffer 1 des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1883, auf. Diese drei Antragsteile sind inhaltlich gleich. Kann ich darüber zusammen abstimmen lassen? – Dem ist so.
Wer diesen Antragsteilen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese Antragsteile sind mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Wo bleibt die Offenlegung von Managergehältern in Landesunternehmen? – Drucksache 14/1063
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Landtagsfraktion einen Antrag auf Offenlegung der Gehälter von Managern in Landesunternehmen gestellt. Im Januar 2006, rechtzeitig vor der Landtagswahl, hat der damals noch recht jung im Amt befindliche Ministerpräsident versprochen, die Landesregierung werde diese Gehälter demnächst offenlegen.