Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Herr Minister, vielleicht können Sie hierauf noch eine Antwort geben. Mir wäre es nämlich lieber gewesen, wenn die Antwort der Landesregierung bei diesem sensiblen Thema deutlicher ausgefallen wäre. Wir haben hier eine andere Tradition. Alle diejenigen in diesem Plenum, die damals, als der Film „Chinatown“ lief, schon mindestens 16 Jahre alt waren

(Abg. Oswald Metzger GRÜNE: Au ja, ein guter Film!)

ein guter Film mit Jack Nicholson und der göttlichen Faye Dunaway –,

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Keine Anzüglich- keiten! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)

erinnern sich genau, dass da Mord und Kapitalverbrechen mit Wasser verbunden waren. Mord und Kapitalverbrechen sind bei mir in der Eislinger Wasserversorgungsgruppe schwer denkbar. Deswegen muss man sehen: Wasser hat für uns Bür

ger in Kontinentaleuropa einen ganz anderen Stellenwert als vielleicht anderswo in der Welt. Es ist kein kommerzielles Gut, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Sehr gut!)

Zur dritten Frage: Was sind die nächsten Schritte? Die Antwort der Landesregierung endet mit den bekannten Formulierungen: Abwarten, weiter beobachten, Frühwarnsystem.

(Abg. Norbert Zeller SPD: „Prüfen“!)

Es dürfte aber bald Zeit zum Handeln sein. Zum 13. November hat die EU-Kommission ein neues Konzept zur Daseinsvorsorge angekündigt. Dass es ein großer Wurf wird, wird allgemein bezweifelt. Aber der Wunsch, die Kompetenzen – trotz der Gelben Karte von Lissabon – auszuweiten, bleibt. Könnte sich die Kommission künftig auf eine eigene Zuständigkeitsnorm stützen, wäre sie vom Vorwurf der Subsidiaritätsverletzung befreit. Insofern besteht auch bei uns Diskussionsbedarf über die weitere Entwicklung. Kollege Sckerl hat einige Hinweise darauf gegeben. Auch ich möchte das benennen, was mir als vorrangig erscheint.

Erstens ist durchaus über die Frage zu diskutieren, ob eine eigene Rahmengesetzgebung der Europäischen Union zur Daseinsvorsorge – einige streben sie an – am Ende vielleicht auch Sinn macht, um dann gegebenenfalls für uns wichtige Themen auf lange Zeit ausgeklammert zu sehen. Das ist sicher ein riskanter Weg. Er sollte in der Diskussion aber nicht einfach übersehen werden.

Zweitens: Wie müssen wir Landesgesetze und die Gemeindeordnung künftig modifizieren, um den Einfluss von Privaten einzudämmen? Der Gemeindetag sagt dazu ganz klar: Er will, dass keine natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts Mitglied eines Zweckverbands sein dürfen. Dazu gibt es auch bereits Warnungen. Schauen wir uns nur eine Mitteilung der Kommission vom 15. Oktober an, in der sie noch einmal klarmacht, dass sie, wenn Dritte eingebunden werden – auch etwa durch nur kleine Anteile von 10 % –, dies dann auch für einen Ausschreibungstatbestand hält.

Wir stellen auch die Frage, ob es richtig ist, dass Gutachten zur Veräußerung von Anteilen an Wasserversorgungsunternehmen, die ja immer wieder kommen, der Veräußerung am Ende jahrelang hinterherlaufen und damit wirkungslos werden. Auch hierfür besteht ein Regelungsbedarf unseres Gesetzgebers hier im Lande.

Und: Wie müssen wir das derzeit gültige Leitbild „Zukunftsfähige Trinkwasserversorgung Baden-Württemberg“ eigentlich fortentwickeln? Welche Punkte sollten wir neu aufnehmen?

Alles in allem, meine Damen und Herren: Wer das öffentliche Wohl stärken will, braucht eine starke öffentliche Daseinsvorsorge. Wer diese will, darf im Land nicht passiv sein und darf nicht nur abwehrend auf Europa reagieren, sondern muss aktiv Politik dafür machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Pauli das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Die hohe Qualität der kommunalen Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg sichert uns in Europa den Spitzenplatz. Dies zu erhalten, abzusichern, nicht verwässern zu lassen, Herr Kollege Hofelich, sind wir unseren Mitmenschen schuldig; das ist auch oberstes Ziel der CDU-Landespolitik.

Unsere Städte und Gemeinden mit ihrer kommunalen Selbstverwaltung sind der Garant für eine bürgernahe, bedarfsorientierte, effiziente, bestmögliche Versorgung unserer Bürgerschaft mit Strom, Wasser und Gas. Gleiches gilt für eine bestmögliche Abfall- und Abwasserentsorgung. Die Europäische Union spricht statt von Daseinsvorsorge in der Regel von „Dienstleistungen im allgemeinen Interesse“. Die Europäische Kommission fasst unter diesen Begriff marktbezogene und nicht marktbezogene Tätigkeiten, die im Interesse der Gemeinschaft erbracht werden und mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft sind.

Die Europäische Union hat zur Vollendung des Europäischen Binnenmarkts die Liberalisierung zahlreicher Sektoren, auch der herkömmlichen Daseinsvorsorge wie Strom, Gas, Telekommunikation und Post, angestoßen und vorangetrieben. Eine gleichmäßige Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit günstigen, qualitativ hochwertigen Leistungen der Daseinsvorsorge wird aber gefährdet, wenn alle Leistungen ohne Unterschiede und rücksichtslos dem freien Markt unterworfen werden.

Durch leichtfertige Liberalisierungsregelungen der Europäischen Union werden – zum Teil indirekt – auch Bereiche erfasst, die keine europaweite Bedeutung oder keinen wirtschaftlichen Charakter haben. So müssen wir beobachten, dass die Europäische Union mit ihrem Vergabe-, Wettbewerbs- und Beihilferecht auch erheblich in die Gestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge eingreift. Hierdurch werden die Handlungsspielräume der Kommunen und damit die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt, ohne dass ein europäischer Mehrwert, ein europäischer Sinn ersichtlich wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Vorredner haben es bereits dargelegt: Die Sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge bewegt sich in einem besonderen Spannungsverhältnis zwischen Verbraucherschutz, kommunaler Selbstverwaltung, den Interessen privater Konkurrenz sowie den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts. Ungerechtfertigte Eingriffe in die Organisationshoheit und die Selbstverwaltungsgarantie unserer Kommunen dürfen und werden wir alle nicht zulassen.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich die Kommunen selbst intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir sind froh und dankbar, dass sich bereits unser früherer Minis terpräsident Erwin Teufel als Mitglied im Verfassungskonvent für die deutschen Bundesländer dafür eingesetzt hat, dass die Europäische Union die nationale Identität der Mitgliedsstaaten achtet, die in ihrer grundlegenden politischen und verfassungsrechtlichen Struktur einschließlich der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt.

Wir sind froh und dankbar, dass die Opposition in diesem Haus – wie wir soeben gehört haben – die Verdienste von Erwin Teufel zumindest zeitversetzt anerkennt.

(Lachen bei Abgeordneten der Grünen)

Diese Erkenntnis wird Ihnen auch in anderen Bereichen noch zuteil werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg, die CDU-Landtagsfraktion und die Kommunen des Landes erhoffen sich durch den neuen EU-Reformvertrag Verbesserungen durch Klarstellungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Wir begrüßen daher, dass den Reformvertragsentwürfen ein sogenanntes Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse beigefügt werden soll. In diesem sollen die zentrale Rolle und der Spielraum der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden bei der Organisation von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausdrücklich anerkannt werden.

Die Neuregelung gibt neben weiteren Klarstellungen der Europäischen Kommission auch einen klaren Auftrag, die Besonderheiten der Daseinsvorsorge gegenüber dem Aspekt des europäischen Wettbewerbs stärker zu beachten, als es bislang der Fall war.

Auf jeden Fall werden wir alle dieses Thema fraktionsübergreifend einig weiterhin wachsam und kritisch begleiten müssen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich Herrn Abg. Theurer das Wort.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wir sind noch da!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus den Redebeiträgen der Kollegen der anderen Fraktionen ist deutlich geworden, worum es heute geht, nämlich um die kommunale Daseinsvorsorge im europäischen Rechtskontext.

In diesem Haus herrscht Einigkeit darüber, dass wir in BadenWürttemberg in den vergangenen Jahrzehnten – eigentlich schon ein Jahrhundert und länger – sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben, dass Kommunen, Städte und Gemeinden Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf höchstem Niveau zur Verfügung stellen und dass Kommunen auch Krankenhäuser betreiben. Es geht jetzt um die Frage, ob in einem europäischen Binnenmarkt solche Dienstleistungen auch weiterhin von Kommunen angeboten werden können und wie es sich in diesem Zusammenhang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht verhält.

Zunächst einmal zeigt die ganze Diskussion über dieses Thema auch, dass wir in Europa mittlerweile schon weit über einen Staatenbund hinausgekommen sind. Wir sind zwar noch nicht bei einem Bundesstaat angekommen, aber die Europäische Union bewegt sich irgendwo zwischen beidem. Da stellt sich natürlich die Frage, welche Dinge europäisch einheitlich geregelt und welche Dinge innerhalb Europas unterschiedlich geregelt werden.

Wir haben in europäischen Nachbar- und Partnerstaaten andere Traditionen, was die Zurverfügungstellung dieser Dienstleistung angeht. Es gibt europäische Mitgliedsstaaten, die z. B. die Wasserversorgung privatwirtschaftlich sicherstellen, also durch private Unternehmen und zum Teil sogar börsennotierte Aktiengesellschaften. Im Übrigen haben die Bürgerinnen und Bürger auch dort gutes Trinkwasser zur Verfügung. Diese Art der Wasserversorgung ist durchaus möglich.

Für uns als FDP/DVP ist es deshalb im Zusammenhang mit der kommunalen Daseinsvorsorge oder den Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie es die EU-Kommission formuliert, wichtig, die Debatte über die Frage, ob privatwirtschaftliche Versorgung oder aber kommunale Aufgabenerledigung richtig ist, nicht in ideologischer Weise zu führen. Die FDP will die kommunale Selbstverwaltung hochhalten. Wir sind der Meinung, dass ein Europa der Vielfalt möglich und auch der richtige Weg ist. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem, was sich in Baden-Württemberg, was sich in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte hinweg bewährt hat, auch in die Zukunft gehen können. Deshalb plädieren wir für Vielfalt statt Einheitsbrei.

Deshalb sind wir froh, dass auch die Staats- und Regierungschefs in ihrer jüngsten Konferenz vereinbart haben, bei der Fortschreibung der Europäischen Verträge, die ja in einen Grundlagenvertrag überführt werden sollen, ein Protokoll hinzuzufügen, das die nationale Kompetenz in diesem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge festschreiben soll. Denn bei aller Europaeuphorie: Die EU muss bei Gott nicht alles regeln.

In der Vergangenheit haben wir immer wieder gesehen, dass die EU versucht, Regelungskomplexe an sich zu ziehen, für die sie eigentlich keine Zuständigkeit hat. Über Zielvorgaben, die angeblich vieles erleichtern sollen, erschließt sich die EUKommission immer wieder Kompetenzen durch die Hintertür. Auf diesem Weg lief – das ist deutlich geworden – zunächst auch die Diskussion über die Daseinsvorsorge.

Die Haltung der Kommission zu Beginn der Diskussion war, dass sie die Vorteile einer Rahmenrichtlinie herausgestellt hat, damit Ziele und Grundsätze, die allen oder zumindest mehreren Arten von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gemeinsam sind, aufgeführt, präzisiert und bekräftigt werden können. Später sollten diesen allgemeinen Ausführungen sektorale Regelungen zugrunde gelegt werden. Wenn dies nicht verhindert worden wäre, dann hätten wir hier ganz klar den Weg in eine europäische Regelung der kommunalen Daseinsvorsorge gehabt.

Wer hat die EU-Kommission aufgehalten? In diesem Fall waren es zum einen die Proteste aus den Mitgliedsländern, also die nationalen Regierungen – wir haben entsprechend über den Bundesrat vorgetragen –, aber auch das Europäische Parlament. Ich möchte an dieser Stelle einmal ganz deutlich hervorheben: Das Europäische Parlament hat hier gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der europäischen Ebene ein direkt gewähltes Entscheidungsorgan haben, das Entscheidungen beeinflussen kann und das die Kommission als Verwaltungsapparat auch kontrolliert. Hier hat sich das Europäische Parlament anders ausgesprochen und letzten Endes mit dafür gesorgt, dass auch die Europäische Kommission ihre Position verändert hat.

Es kommt also zu einem Anhang – ein Protokoll über Diens te von allgemeinem Interesse – an die Verträge. Allerdings muss abgewartet werden, ob sich dieses Protokoll dann in der Praxis tatsächlich so auswirkt, wie es hier im Haus erwartet und erhofft wird. Die FDP/DVP-Fraktion hat das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit, Zweckverbände, Vergabeverfahren und drohende Ausschreibungspflicht“ ja auch durch einen Antrag thematisiert, und im Europaausschuss wurde darüber intensiv diskutiert. Wir wollen nicht, dass dann, wenn sich Gemeinden in Zweckverbänden organisieren, eine Ausschreibungspflicht entsteht. Das würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob es der Bundesregierung gelingt, diese Position letzten Endes auch auf europäischer Ebene vollends zu verankern.

Ein Stück weit ist – auch das muss um der Wahrheit willen an dieser Stelle eingeräumt und gesagt werden – natürlich auch die kommunale Familie selbst gefordert, sich genau zu überlegen, wie sie vorgeht. Denn es mehren sich die Fälle, in denen sich Städte und Gemeinden gemischtwirtschaftlicher Unternehmen bedienen, um die kommunale Daseinsvorsorge abzuwickeln. Das ist natürlich nicht unproblematisch. Denn wenn praktisch Anteile an den Stadtwerken – nicht nur im Energiebereich, sondern auch im Wasser- und Abwasserbereich – an private Partner verkauft werden und dann plötzlich Energiekonzerne wie die EnBW mit am Tisch sitzen und in diesen kommunalen Zweckverbänden dann auch mitbestimmen wollen,

(Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Die Mehrheit liegt in kommunaler Hand, Herr Kollege!)

dann haben wir natürlich das Problem, dass es hier Grenzbereiche gibt, die wettbewerbsrechtlich problematisch sein können. Ich meine, dass sich hier auch die kommunale Familie selbst im eigenen Haus klar überlegen muss, wie sie weiter vorgeht. Denn sollte es hier zu Vermischungen kommen, dann kann es passieren, dass es eben aus wettbewerbsrechtlicher Sicht durchaus Regelungen geben muss, die besagen, wie ein Wettbewerbsvorteil für solche gemischtwirtschaftlichen Unternehmen gegenüber rein privatwirtschaftlichen Unternehmen verhindert werden kann.

Denn man kann die Position vertreten – wie sie auch Kollege Hofelich hier an dieser Stelle vertreten hat –, dass öffentliche Unternehmen den Wettbewerb stärken. Aber eines ist aus liberaler Sicht klar: Dort, wo öffentliche Unternehmen im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehen, darf das nicht zum Nachteil der privaten Unternehmen gereichen. Dann müssen die öffentlichen Unternehmen und die privaten Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben, dann darf es keine Bevorzugung der öffentlichen Unternehmen geben.

Öffentliche Unternehmen unterliegen beispielsweise keinem Konkursrisiko, private Unternehmen sehr wohl. Da muss man durch rechtliche Rahmenbedingungen, wie wir sie auf Drängen der FDP/DVP ja auch im Gemeindewirtschaftsrecht erreichen konnten, klare Regelungen schaffen, die ausschließen, dass öffentliche Unternehmen, dass kommunale Unternehmen in den Wettbewerb mit privaten Unternehmen, etwa Handwerksbetrieben, treten. Das muss an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich gesagt werden.

Fazit für die Fraktion der FDP/DVP: Wir begrüßen die Richtung, die jetzt auf Regierungsebene in der Europäischen Uni