Die Ergebnisse seiner Prüfung zur Struktur der Grundbuch ämter und zur Einführung des elektronischen Grundbuchs in
Baden-Württemberg stellte der Rechnungshof am 6. Oktober 2006 der Landesregierung und dem Landtag vor.
Mit der Beratenden Äußerung zur Förderung von Existenzgründungen und Existenzfestigungen vom Dezember 2006 kritisierte der Rechnungshof den geringen gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Förderprogramms durch eine zu breite Streuung der Förderdarlehen.
Und schließlich unterrichtete der Rechnungshof im März 2007 die politischen Entscheidungsträger über die Ergebnisse seiner Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Projekts NSI in der Landesverwaltung.
Diese Aufzählung, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt, dass das Instrument der Beratenden Äußerung einen immer breiteren Raum in der unverzichtbaren Arbeit des Rechnungshofs für das Parlament und die Verwaltung einnimmt.
Als Staatssekretär im Finanzministerium möchte ich ausdrücklich festhalten: Wir, das Finanzministerium und der Rechnungshof, sind uns einig im Ziel, nämlich im verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen. Der Konsolidierung des Landeshaushalts muss oberste Priorität eingeräumt werden. Eine solide und gegenüber den künftigen Generationen verantwortungsbewusste Haushaltspolitik ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes und der Handlungsfähigkeit unserer Politik.
Namens der Landesregierung danke ich Ihnen, Herr Präsident Frank, aber auch allen Direktoren und Mitarbeitern des Rechnungshofs für die geleistete Arbeit und für die kritische, aber doch meist konstruktive Begleitung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren vom Finanzausschuss, auch Ihnen danke ich für die konstruktiven Beratungen im Finanzausschuss. Mit diesem Dank möchte ich auch schließen.
Aber ich möchte noch einmal sagen, lieber Herr Rust, dass mir persönlich auch in der Zukunft sehr daran gelegen ist, dass wir nicht nur der Sache verpflichtet, sondern auch menschlich gut zusammenarbeiten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der drei Beschlussempfehlungen.
Ich lasse zunächst über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1994 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1995 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Ich lasse schließlich noch über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1996 abstimmen. Wer dieser Beschlussemp
fehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.