Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 6 ist einstimmig zugestimmt.
Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – § 7 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 2007 –, Drucksache 14/2021.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir sind noch mitten in der Abstimmung.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/2087. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit mehreren Änderungen zuzustimmen.
Ich rufe zunächst die Überschrift des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf. Hier sieht die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/2087, unter Ziffer 1 eine Änderung vor. Wer der Gesetzesüberschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderung der Gesetzesüberschrift ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 in der Fassung von Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/2087, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 in der Fassung von Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/2087, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde einstimmig zugestimmt.
Meine Damen und Herren, vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts begrüße ich unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne Herrn Landesbischof Dr. Ulrich Fischer von der Evangelischen Landeskirche in Baden. Herzlich willkommen, Herr Landesbischof!
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag BadenWürttemberg und zu der Römisch-katholischen Kir chenvereinbarung Baden-Württemberg – Drucksache 14/1940
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zweiten Beratung sind wir auf der Zielgeraden der Zustimmung des Land