Ich signalisiere auch hier an dieser Stelle, dass wir, wenn irgend möglich, nicht durch gesetzliche Regelungen, sondern durch freiwillige Vereinbarungen untereinander versuchen
wollen, zu Lösungen zu kommen, und an Stellen, bei denen wir noch nicht zufrieden sein können, durchaus auch nachzubessern.
Bitte lassen Sie uns die Verwaltungsreform nicht in Bausch und Bogen mit alten Klischees madig machen, sondern lassen Sie uns die positiven Entwicklungen aufnehmen, die den Menschen vor Ort zugutekommen. Dazu sind wir alle gemeinsam auf allen Ebenen aufgerufen.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit einer allgemeinen Anmerkung beginnen. Im Rahmen der Auflösung der beiden Landeswohlfahrtsverbände wurden zum 1. Januar 2005 rund 80 000 Einzelfallhilfen auf die 44 Stadt- und Landkreise übertragen, davon rund 45 000 Fälle in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und 5 200 Fälle in der Gefährdetenhilfe. Nur vereinzelt wurden Beschwerden über negative Auswirkungen dieser Reform an das Ministerium für Arbeit und Soziales oder an mich persönlich in meiner Eigenschaft als Behindertenbeauftragter der Landesregierung herangetragen. Diese Beschwerden waren zuallermeist sehr pauschal gehalten. Alles in allem ist deshalb positiv zu vermerken, wie erstaunlich reibungslos die Umsetzung der Reform bei den Einzelfallhilfen geklappt hat.
Liebe Frau Mielich, ich habe schon gesagt: Ich stehe in dauerndem Kontakt mit den Betroffenen. Daher kann ich einfach nur sagen: Ihre Ausführungen sind grob falsch.
Es wird nicht besser, wenn Sie hier gebetsmühlenhaft abstrakt immer wieder den generellen Notstand ausrufen. Ich biete Ihnen gern wie auch schon bei anderer Gelegenheit an, Fälle, die an Sie herangetragen werden,
an mich weiterzuleiten. Ich werde denen ganz konkret nachgehen, und wir werden schauen, wie es wirklich ist. Aber ich wehre mich ein Stück weit dagegen, dass man einfach pauschal etwas in den Raum stellt, und dann ist das halt so. Es ist eben nicht so, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen.
Auch die Vermutung, dass die Verwaltungsreform zugleich mit Ausgabensteigerungen verbunden sein wird, ist nicht belegbar. Die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg sind zwar von 2004 auf 2005 um 15,4 %
angestiegen. Aber ursächlich hierfür war der Einmaleffekt durch die Verbuchung der Abwicklungszahlungen der Landeswohlfahrtsverbände im Jahr 2005. Dementsprechend sank das Ergebnis des Jahres 2006 im Vergleich zu 2005 um 13 %.
Lassen Sie mich diese Entwicklung in Zahlen fassen. Das Jahresergebnis 2006 in Höhe von 1,11 Milliarden € weicht demnach lediglich um plus 0,36 % gegenüber dem Jahresergebnis von 2004 mit 1,106 Milliarden € ab. Baden-Württemberg behauptete zudem im Bundesvergleich seinen Spitzenplatz.
Bei den Pro-Kopf-Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe, liebe Kollegin Altpeter, belegt das Land seit 2004 konstant nach dem Land Sachsen den zweiten Platz unter 16 Ländern. Ganz konkret: 2006 waren es 103,4 € pro Einwohner.
Sie sehen – und das freut mich natürlich als Behindertenbeauftragter der Landesregierung –, das Land Baden-Württemberg tut für seine behinderten Mitbürger wahrlich sehr viel. Das lassen wir von niemandem schlechtreden, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Die Verwaltungsreform hat an der Kostentragungspflicht der Landkreise und Stadtkreise übrigens nichts geändert.
Insofern ist in diesem Bereich natürlich auch keine Effizienzrendite zu erwirtschaften; das liegt doch auf der Hand. Aber unabhängig davon halte ich durch die Zusammenführung von Aufgaben bei den Stadt- und Landkreisen auch in diesem Bereich Synergien in der Aufgabenerledigung für möglich und auch für wünschenswert.
Meine Damen und Herren, immer wieder wird ein angeblicher Verlust der Landeseinheitlichkeit des Verwaltungshandelns beklagt. Dieser Vorwurf ist umso weniger nachvollziehbar, als die vom Städte- und vom Landkreistag herausgegebenen Sozialhilferichtlinien deutlich erweitert wurden. Alle Stadt- und Landkreise haben verbindliche Beschlüsse zur Anwendung gefasst. Die Sozialhilferichtlinien beinhalten beispielsweise auch ausführliche Regelungen für die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung für behinderte Kinder, für die Assistenz der Behinderten, für heilpädagogische Leistungen. Sie sehen, es ist umfassend alles festgeschrieben. Neben der zentralen Aus- und Fortbildung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden gemeinsame Empfehlungen zu aktuellen Handlungsfeldern wie z. B. zum Fallmanagement oder zum persönlichen Budget erstellt.
Im Bereich des Vertragsrechts haben die kommunalen Landesverbände mit den Anbieterverbänden bereits im Februar 2006 – Sie wissen das, Frau Altpeter – den Landesrahmenvertrag ausgeweitet. Er umfasst neben den stationären und teilstationären Leistungen auch ambulante Leistungen. All dies unterstreicht die Stärkung der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns, Frau Mielich, und steht damit für die Wahrung von einheitlichen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der am häufigsten geäußerte Vorwurf ist jedoch der eines schleichenden Standardabbaus. Diese Behauptungen sind meines Erachtens, meiner Kenntnis und meiner Erfahrung nach in den meisten Fällen unbegründet, weil zeitgleich mit der Verwaltungsstrukturreform das SGB XII in Kraft getreten ist. Dieses Zwölfte Sozialgesetzbuch hat das Bundessozialhilfegesetz, wie Sie wissen, abgelöst und eine Reihe von Neuregelungen mit sich gebracht. Diese Neuregelungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform. Das muss man sehr deutlich immer wieder sagen. Vielfach wurden lediglich zum Teil großzügige Regelungen der vormaligen Landeswohlfahrtsverbände auf das rechtlich verpflichtende Maß zurückgeführt. Ich nenne beispielsweise die Einkommens- und Vermögensanrechnungen im Bereich des betreuten Wohnens. Diese Einschränkungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wären aber auch ohne die Veränderungen durch den Aufgabenübergang im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform schon aufgrund der Entwicklung der kommunalen Haushalte in den vergangenen Jahren vorgenommen worden.
Es ist die erfreuliche Tendenz erkennbar, dass die Stadt- und Landkreise gemeindeintegrierte Hilfeangebote entwickeln, um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Ich habe einige direkt vor meiner Haustür in meinem Wahlkreis Reutlingen oder im Nachbarwahlkreis Tübingen. Ich könnte Ihnen aufzählen, was alles vor Ort gemacht wird, z. B. gemeindeintegrierte Arbeitsplätze, wie sie in Rappertshofen geschaffen werden, oder eine Schulmensa beim Albert-Einstein-Gymnasium in Reutlingen, eine Buchhandlung mit Post agentur in Reutlingen-Rommelsbach usw. Da wird sehr viel getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zur Gefährdetenhilfe sagen. Speziell die Übertragung der Wohnungslosenhilfe von den Landeswohlfahrtsverbänden in die Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise wurde beim Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert, gerade weil es sehr heterogene Angebotsstrukturen im Land gab.
Der Koordinierungsausschuss „Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe“ hat diese Ausgangssituation zum Anlass genommen, die Angebots- und Versorgungsstruktur bei allen Stadt- und Landkreisen abzufragen. Als Ergebnis liegt nun eine sogenannte Angebotslandkarte vor. Die aktuelle Erhebung hat gezeigt, dass nicht alle Kreise die Aufgabe im wünschenswerten Umfang angenommen haben.
Langsam, Frau Mielich, langsam. – Anhand der Angebotslandkarte können den Kreisen nunmehr die Defizite aufgezeigt werden, um eine bedarfsgerechte und angemessene Versorgung zu erreichen. Dabei steht es jedem Kreis frei, wie er seine Planungsverantwortung ausgestaltet. Er ist aber auch verpflichtet, die Versorgung seiner Leistungsberechtigten durch Kooperation mit anderen Kreisen oder durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Die Landesregierung hat sich mit der Reform für eine sachliche Zuständigkeit der Stadt- und Landkreise – auch in der Gefährdetenhilfe – entschieden. Daran werden wir festhalten. Wir setzen jetzt auf den Impuls, der von der Angebotslandkarte ausgeht.
Die Angebotslandkarte lässt vor allem Lücken bei der Versorgung wohnungsloser Frauen erkennen. Deshalb wurde, wie der Kollege Wolf bereits zu Recht ausgeführt hat, im Rahmen des Nachtragshaushalts ein einmaliges Sonderinvestitionsprogramm für wohnungslose Frauen beschlossen, das den Kommunen in ihrer Verantwortung helfen soll, diese Lücken zu schließen. Für das Jahr 2008 stehen somit für den bedarfsgerechten und flächigen Ausbau von Angeboten für wohnungslose Frauen rund 1 Million € zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für eine Rückübertragung der Aufgaben im Bereich Jugend und Soziales auf den KVJS ist kein zwingender Grund ersichtlich. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, politische Entscheidungen sollten sich auch an ihrer Konstanz messen lassen. Nachweisbare Verschlechterungen durch die Reform – jedenfalls signifikante – konnten nicht verzeichnet werden. Die örtliche Aufgabenwahrnehmung sorgt, wie Herr Kollege Dr. Noll ausgeführt hat, für mehr Wohnortnähe und für mehr Dezentralität.
Die Aufgaben- und Finanzverantwortung liegen in einer Hand, und überörtlich zu organisierende Aufgaben wie Beratungsfunktionen werden nach wie vor vom KVJS wahrgenommen.
Deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist eine Veränderung der Verwaltungsstrukturreform im Bereich Jugend und Soziales nicht erforderlich. Die Übertragung der Aufgaben an die Stadt- und Landkreise hat sich aus unserer Sicht vollumfänglich bewährt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hillebrand, das, was Sie sagen, hört sich alles super an.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zustimmung bei der CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Vieles ist gut, manches ist besser!)
Wir sehen das eindeutig nicht so. Auch wenn Herr Dr. Noll nicht müde wird zu erzählen, dass alles wunderbar sei – und Sie ja auch, Herr Wolf –,
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Nein, habe ich doch nicht gesagt! – Abg. Guido Wolf CDU: Sie hören doch gar nicht zu! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sie hört gar nicht zu! Ich habe nicht gesagt, alles sei wunderbar!)
ist es trotzdem so, dass ich mich in meinem Redebeitrag ganz klar auf die Aussagen beziehe, die Sie in der Stellungnahme zu unserem Antrag auch deutlich gemacht haben. Da sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.
Ich möchte noch auf einen ganz konkreten Punkt eingehen. Natürlich sind wir immer schon dafür gewesen, die ambulanten Hilfen zu stärken, und wir wollen auf jeden Fall, dass die Menschen mit Behinderungen in der Mitte der Gesellschaft sind