Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Leider ist es wie immer: Wenn Studien, wenn wissenschaftlich gestützte Ergebnisse vorgelegt werden, wird selbstverständlich immer irgendeiner sagen: „Ich glaube das aber nicht.“ Jetzt muss ich an dieser Stelle aber einmal sagen: Hier handelt es sich um ein medizinisches Problem. Auch laut dem Diagnoseschlüssel ICD ist Schwerstabhängigkeit, auch Opiatabhängigkeit, als Krankheit zu definieren.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es!)

Deswegen sind wir uns wohl einig, dass es um schwerstkranke Menschen geht. Im Vordergrund steht erst einmal, diese zu therapieren. Bisher gibt es dazu die Methadonsubstitution. Außerdem gibt es jetzt in Versuchen erprobte neue Möglichkeiten für einen kleinen Personenkreis, an den man mit einer Methadonsubstitution nicht oder nicht ausreichend herankommt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ja! – Abg. Reinhold Gall SPD: Genau!)

Üblicherweise führt man in der Medizin dann Studien über die Wirksamkeit dieser Therapie durch.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das hat man ge- macht!)

Jetzt tut es mir leid, dass ich das sagen muss; Sie mögen das anders sehen, Herr Zimmermann: Die ganz überwiegende Mehrzahl der Experten – –

(Abg. Karl Zimmermann CDU schüttelt den Kopf.)

Man kann jetzt sagen: „Das geht mich nichts an“, aber das sind nun einmal die Experten. – In der deutschen Heroinstudie wurde eindeutig nachgewiesen, dass die ärztliche Verordnung von Diamorphin bei Schwerstabhängigen im Rahmen einer ambulanten Behandlung Vorteile gegenüber der Substitutionsbehandlung mit Methadon hat. Fazit: Es ist die bessere Therapie

(Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und den Grü- nen)

für einen bestimmten, eng beschränkten Kreis. Das ist medizinisch völlig unbestritten.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Diese Feststellung braucht Ihnen nicht leidzutun! – Abg. Karl Zimmermann CDU: 80 % gegenüber 74 %, Herr Dr. Noll! Das ist kein signifikanter Unterschied!)

Jetzt würde mich einmal interessieren, lieber Herr Zimmermann – Entschuldigen Sie, wenn ich Sie jetzt anspreche –:

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wieso „Entschuldigen Sie“? Da gibt es gar nichts zu entschuldigen! Es ist richtig, dass Sie ihn ansprechen! Wen denn sonst? Nur der redet doch so daher!)

Jeder spricht hier von Signifikanz. Wissen Sie überhaupt, was Signifikanz ist?

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Noll!

Signifikanz wird im Vulgärgebrauch als offensichtlicher Vorteil dargestellt. Aber wenn es eine wissenschaftliche Studie ist, dann ist das eine statis tische Größe, die man auf ein Niveau von 1 %, 2 % oder 5 % anheben kann. Diese Studie hat das niedrigste Signifikanzniveau angesetzt und hat – jedenfalls medizinisch – zu signifikant besseren Ergebnissen geführt. Das ist mein wissenschaftliches Verständnis von Signifikanz.

(Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und den Grünen – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Das Nächste ist: Es wird immer wieder nach den Kosten gefragt. Mich wundert es nicht, dass die Krankenkassen als Kos tenträger nicht nur bei dieser neuen Therapie – neu ist sie ja nicht mehr; aber jetzt ist es eben eine überprüfte, aber wirksame zusätzliche Therapiemöglichkeit – zunächst einmal sagen: Oh, oh, Kostenübernahme. Das passiert auch an anderen Stellen. Das muss dann der Gemeinsame Bundesausschuss regeln.

Nun wissen wir aber alle, dass der auch politischen Pressionen unterliegt. Deshalb: Solange man sich nicht politisch einigt, wird der Gemeinsame Bundesausschuss das für die Regelversorgung nicht beschließen. Dann werden sich die Krankenkassen fein zurückhalten und sagen: Solange das nicht alles geklärt ist, bezahlen wir das nicht.

Dabei kann man in der Tat fragen, ob man dann, wenn es daran hängen sollte, nicht sagt: Das ist ja mehr als eine Krankheit; das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir zu lösen haben. Sollte man nicht in irgendeiner Form eine zusätzliche staatliche Finanzierung oder kommunale Finanzierung zusätzlich zur medizinischen Leistungsfinanzierung einführen? Das kann man, glaube ich, alles regeln.

In der Studie ist auch deutlich geworden, dass tatsächlich nachweisbar der illegale Beikonsum und damit die Beschaffungskriminalität abgenommen hat. Wenn man also nicht nur die reinen Behandlungskosten sieht, sondern auch die Begleitkosten – ich habe das in der Studie nachgelesen; das ist eindeutig nachgewiesen –, ist das in einer Gesamtbetrachtung auch eine kostengünstigere Form.

Und jetzt kommt das Nächste: Man unterstellt ja immer, man würde sich damit von der Abstinenzorientierung verabschieden. Auch das stimmt nicht. Ich zitiere noch einmal die Studie. Man kann mit dieser diamorphingestützten Therapie – es ist übrigens keine Substitutionstherapie, weil da nämlich der Originalstoff verwendet wird; es müsste eigentlich „diamorphingestützte Therapie“ heißen – einen Teil der Schwerstabhängigen überhaupt therapeutisch zugänglich machen und weiteren abstinenzorientierten Behandlungsmaßnahmen zuführen, also dem Ziel näherkommen, an die Leute überhaupt heranzukommen und sie dann in eine weitere Therapie zu bringen.

Das ist nun einmal – jetzt mag an der einen oder anderen Stelle noch einmal jemand sagen, er glaube es halt nicht – ein vorliegendes wissenschaftlich belegtes Ergebnis, das eigentlich alle zu der Überzeugung bringen müsste: Wir dürfen diese Möglichkeit, Schwerstabhängigen, von Krankheit und Ver elendung bedrohten Menschen diese zusätzliche Chance zukommen zu lassen, nicht verstreichen lassen. Da ist es meiner Meinung nach nicht mehr an der Zeit, neue Studien zu verlangen, sondern an der Zeit, Taktik beiseite zu lassen und zu sagen: Diese Möglichkeiten müssen künftig im Interesse dieser Menschen genutzt werden.

(Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und den Grü- nen)

Zum Abschluss – jetzt ist ja wieder eine Abstimmung angesagt – muss ich schon noch einmal sagen: Was soll der Antrag jetzt? Im Bundesrat ist das mit großer Mehrheit angenommen worden. Mich hätte es gefreut, wir hätten gemeinsam zustimmen können. Wir konnten das nicht erreichen; das ist bekannt. Trotzdem ist er angenommen worden.

Wo ist jetzt die nächste Entscheidung? Nicht mehr hier, leider.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Der Antrag ist halt äl- ter! Der Antrag ist vom Juli!)

Ja. – Die Entscheidung muss jetzt im Bundestag fallen. Und da muss ich schon – –

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende.

Wenn ich diesen Satz noch sagen darf.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die Kameraden sitzen dort!)

Herr Schmiedel, jetzt muss ich trotzdem zu Ihnen gucken. Denn in der Koalition in Berlin gilt offenbar das Gleiche wie in dieser Koalition: Wenn man sich nicht einigen kann, lässt man nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen.

(Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Das Versagen liegt in Berlin!)

Das Versagen liegt darin, dass man es in Berlin nicht schafft, in der schwarz-roten Koalition zu diesem Punkt zu sagen: Leute, wir geben das Abstimmungsverhalten frei. Ich bin sicher – denn es ist ja bekannt, dass es auch bei der CDU einige und immer mehr gibt, die es so ähnlich sehen, wie ich das vorgetragen habe –, dass es eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gäbe.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende. Ihre Redezeit ist bereits weit überschritten.

Also kann der Appell jetzt nicht lauten, hier eine neue Abstimmung herbeizuführen, weil diese das bekannte Ergebnis hätte.

Mein Appell lautet – er geht an die SPD gleichermaßen wie an die CDU, an die beiden Fraktionen im Bundestag –: Geben Sie schlicht und einfach die Abstimmung frei! Das ist eine ethische, eine Gewissensfrage, und deshalb könnte man da, glaube ich, erwarten, dass man die Abstimmung freigibt.

(Beifall bei der FDP/DVP, der SPD und den Grü- nen)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Dr. Stolz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sachstand zu diesem Thema ist schon mehrmals erwähnt worden. Der Bundesrat hat am 21. September 2007 einer Gesetzesinitiative der Länder Hamburg und Hessen mit großer Mehrheit zugestimmt. Ziel dieser Initiative ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine diamorphingestützte Substitution für Schwerstabhängige zu schaffen und damit auch gerichtliche Einzelfallentscheidungen zu vermeiden. Es ist auch mehrmals erwähnt worden, dass sich Baden-Württemberg bei dieser Abstimmung enthalten hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die wissenschaftlichen Fakten, das Für und Wider und auch meine persönliche und fachliche Meinung zu diesem Thema sind, denke ich, hinreichend bekannt. Wir haben schon Ende 2006 hier im Landtag zu diesem Thema gesprochen. Deshalb möchte ich es heute bei dem Hinweis bewenden lassen, dass die Einführung der diamorphingestützten Behandlung jetzt auf Bundesebene zu entscheiden sein wird.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Dann hören Sie auf, von Baden-Württemberg aus zu blockieren! Das ist ja das, was wir wollen! – Gegenruf des Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Sie macht es ja nicht!)

Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist eine bundesgesetzliche Regelung, die sich derzeit im formalen Gesetzgebungsverfahren befindet. Wie sich die Mehrheitsverhältnisse auf Bundesebene entwickeln werden, bleibt, denke ich, abzuwarten.

Mir ist es wichtig, zu betonen, dass auch eine kontroverse Beratung dieses emotional diskutierten Themas nicht bedeutet, dass wir in Baden-Württemberg einen Dissens in der gesamten Sucht- und Drogenpolitik hätten. Auf die Dimension unserer Sucht- und Drogenpolitik ist ja schon hingewiesen worden. Wir haben es mit 300 000 Alkoholkranken, 150 000 Tablettenabhängigen, 20 000 Abhängigen von illegalen Drogen und 8 000 „substituierten“ Drogenabhängigen zu tun. Wenn wir über die diamorphingestützte Behandlung reden, dann reden wir über etwa 200 Schwerstkranke in Baden-Württemberg,

(Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es!)

die für diese Art der Behandlung überhaupt infrage kämen, also über 200 Menschen, denen wir damit eine Chance und eine Überlebenshilfe geben können.

Über den Gesamtkontext unserer Drogenpolitik besteht nach wie vor Einvernehmen. Wir haben vor allem Konsens darin, erstens dass ein reines Verharren in der Sucht, das heißt auch