Über den Gesamtkontext unserer Drogenpolitik besteht nach wie vor Einvernehmen. Wir haben vor allem Konsens darin, erstens dass ein reines Verharren in der Sucht, das heißt auch
die Legalisierung illegaler Drogen, niemals Bestandteil einer verantwortungsvollen Suchtpolitik sein kann, zweitens dass Suchtkranke möglichst früh im Verlauf ihrer Erkrankung erreicht werden müssen,
drittens dass das Angebot der Suchthilfe weiter ausdifferenziert und auch weiterentwickelt werden muss – da darf ich die kommunalen Suchthilfenetzwerke erwähnen, die sich in unserem Land beispielhaft entwickeln – und viertens dass sich die Substitutionsbehandlung bewährt hat, dass bei dieser Behandlung die psychosoziale Betreuung ein wesentlicher und unverzichtbarer Baustein sein muss und dass wir auch die Rahmenbedingungen einer Substitution weiterentwickeln müssen.
Ich darf Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir uns gemeinsam der Aufgabe stellen werden, die Suchthilfe auch und gerade für Schwerstkranke weiterzuentwickeln. Was die diamorphingestützte Substitution betrifft, müssen wir auf das Ergebnis auf Bundesebene warten.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der beiden Anträge.
In beiden Anträgen wird etwas begehrt, dessen Grundlage nicht mehr zur Debatte steht, weil die entsprechenden Bundesratsinitiativen ja schon mit großer Mehrheit angenommen worden sind. Es mag am Datum liegen, aber es macht keinen Sinn, darüber abzustimmen.
Über die Gesinnung kann man abstimmen wollen. Aber das ist in den Anträgen nicht enthalten. Die Gesinnung ist in der Debatte sehr deutlich geworden.
Es muss nicht mehr abgestimmt werden, Frau Präsidentin. Der Antrag stammt aus dem letzten Jahr, und eine entsprechende Abstimmung ist ja erfolgt.
Ich nehme an, mit dem Antrag der Fraktion GRÜNE kann ebenso verfahren werden. – Gut. Dann werden beide Anträge für erledigt erklärt. Danke schön.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. Dezember 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2004 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2002 (Nr. 5) – Einheitliches Personalverwaltungssystem und Führungsinformationssystem Personal – Drucksachen 14/2114, 14/2245
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. Dezember 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2006 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 (Nr. 20) – Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart – Drucksachen 14/2090, 14/2246
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 4. Dezember 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2006 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 (Nr. 21) – Arbeitszeit der künstlerischen Mitarbeiter und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Musikhochschulen – Drucksachen 14/2091, 14/2247
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 12. Juni 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 20. Januar 2006 zu Organisation und Arbeitsweise der Erbschaftsteuerstellen und der Bedarfsbewertung – Drucksachen 14/1384, 14/2223
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 6. Dezember 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 19. August 2005 zur Prüfung der Prozesskostenhilfe – Drucksachen 14/2088, 14/2224
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 10. Dezember 2007 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2006 zur Struktur der Grundbuchämter und Einführung des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg – Drucksachen 14/2113, 14/2225
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zu der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 7. Dezember 2007 – Unterrichtung des Landtags
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 14/2010, 14/2228, 14/2229, 14/2230
Gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 14/2200