Protokoll der Sitzung vom 30.01.2008

Im Übrigen möchte ich ganz einfach – interfraktionell, an meine Geschlechtsgenossinnen gerichtet – sagen: Es ist gut, dass wir uns auf den Weg gemacht haben; denn nur mit Frauensolidarität können wir in unseren eigenen Parteien, in den Kommunen und auch in diesem Hause etwas bewegen. Vor allem muss es uns gelingen, dass unsere jungen Frauen wieder realisieren, dass sie längst nicht dort sind, wo sie sein sollten, und dass sie da, wo sie jetzt sind, nur deswegen sind, weil es eben Mütter gab, die sich ihre Rechte energisch erkämpft haben.

Wir sollten daher nicht nachlassen, unsere jungen Frauen und natürlich auch die Jungen in diesem Geiste zu erziehen. Gemeinsamkeit, Partnerschaft – das ist die Devise des 21. Jahrhunderts.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist damit beendet.

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge. Bei den Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 3 a und 3 c handelt es sich um Berichtsanträge, die mit der heutigen Aussprache erledigt sind. – Sie sind damit einverstanden.

Es wurde angeregt, den Antrag Drucksache 14/1443 – das ist Tagesordnungspunkt 3 b – zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zurück zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Wahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation

Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl bekannt:

Bei der Wahl wurden insgesamt 102 Stimmzettel abgegeben. Frau Elke Picker erhielt 99 Stimmen, Frau Birgit Ludwig ebenfalls 99 Stimmen.

Damit sind Frau Elke Picker und Frau Birgit Ludwig zu stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation gewählt.

(Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP: Als Frau muss ich da klatschen!)

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Gute Schulverpflegung für alle Schülerinnen und Schüler – Drucksache 14/1317

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Mittagessen in der Schule – Drucksache 14/1939

c) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Alle Kinder essen mit – kein Kind darf aus finanziellen Gründen hungrig bleiben! Einrichtung eines Sozialfonds, um allen Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Ganztagseinrichtungen zu ermöglichen – Drucksache 14/1955

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge unter den Buchstaben a und c fünf Minuten, für die Begründung des Antrags unter dem Buchstaben b ebenfalls fünf Minuten und im Übrigen für die Aussprache über alle Anträge fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Rastätter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag Drucksache 14/1955, der Ihnen heute vorliegt, wollen wir Grünen erreichen, dass das Land einen Sozialfonds in Höhe von zunächst 12 Millionen € mit einer Laufzeit von zwei Jahren auflegt, mit dem das Mittagessen für bedürftige Kinder an Schulen, an Horten und an Kindertagesstätten bezuschusst werden kann.

Wir schlagen dabei vor, die Zuschüsse nach folgendem Schlüssel zu gewähren: Nach Abzug eines Eigenanteils der Eltern von 1 € zahlt das Land zwei Drittel, und die Kommunen tragen ein Drittel. Das würde z. B. bei einem Schulessen, das 3 € kostet, bedeuten, dass die Eltern 1 €, das Land ungefähr 1,30 € und die Kommune 70 Cent bezahlten.

Meine Damen und Herren, wir wissen: Eine regelmäßige und gute Schulernährung ist die Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern. Wir wissen aber auch seit vielen Jahren, dass immer mehr Kinder bereits ohne Frühstück in die Schulen kommen. Dies bestätigen auch die Fachfrauen für bewusste Kinderernährung des Landwirtschaftsministeriums. Die Kommunen stellen mit Erschrecken fest, dass sich seit dem Ausbau der Ganztagsschule und der Einrichtung von Kantinen immer mehr Kinder nicht am Schul essen beteiligen, weil ihre Eltern das Schulessen nicht bezahlen können.

In Karlsruhe wurde mittlerweile sogar festgestellt, dass an einer Ganztagshauptschule Kinder von dem gebundenen Ganztagsangebot abgemeldet wurden, weil sich die Eltern nicht ge

traut haben, zu sagen, dass sie kein Geld für das Schulmittag essen ihrer Kinder haben.

Meine Damen und Herren, in einem reichen Bundesland wie Baden-Württemberg darf es nicht sein, dass Kinder von einem warmen Schulessen ausgeschlossen werden, weil sich ihre Eltern dieses Essen nicht leisten können.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Die Armut von Kindern nimmt jedoch immer mehr zu. Betroffen sind vor allem Kinder aus Zuwandererfamilien und Kinder von Alleinerziehenden, die von staatlicher Unterstützung leben. Derzeit müssen in Baden-Württemberg 150 000 Kinder von Sozialhilfe leben. Nach Angaben des Sozialminis teriums sind 15,5 % der Kinder von relativer Armut betroffen, das heißt, es sind Kinder aus sehr einkommensschwachen Familien, für die es ebenfalls außerordentlich schwer ist, die zusätzlichen Kosten für ein Schulmittagessen zu tragen. Rund 9 % der Kinder leben von Hartz IV.

Sie wissen, dass gerade in den vergangenen Monaten die Lebensmittelpreise drastisch angestiegen sind. Nun beträgt der Hartz-IV-Regelsatz – man muss sich das einmal vor Augen führen – für ein Kind unter 14 Jahren monatlich 208 €. Darin enthalten ist ein Betrag von 2,57 € pro Tag, von dem ein Kind ernährt werden soll. Ein Kind hiervon vernünftig und gesund zu ernähren ist schon ohne die Kosten für ein Schulmittagessen eigentlich nicht zu leisten. Jetzt kommt noch ein Schulmittagessen dazu, das in der Regel – so hat es der Städtetag ermittelt – rund 3 € am Tag kostet. In manchen Kommunen ist dieser Betrag noch höher, nämlich oft dann, wenn besonders viel Wert auf die Qualität des Schulessens gelegt wird.

Meine Damen und Herren, die Kommunen sind deshalb in Verantwortung für das Wohlbefinden ihrer Kinder in Vorleis tung getreten. Ich nenne hier als Beispiele die Städte Freiburg, Karlsruhe und Tübingen. Freiburg hat erst von wenigen Monaten angekündigt, 700 000 € zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile sagen dort sogar die Schulleiter, vor allem die von Hauptschulen und Förderschulen, dass nicht nur Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Kinder, die von Sozialhilfe leben, betroffen sind, sondern dass auch „Schwellenkinder“, also Kinder aus Elternhäusern mit niedrigem Einkommen, im Grunde nicht am Schulmittagessen teilnehmen können, wenn die Zuschüsse nicht auch auf diese Kinder ausgedehnt werden.

Wir begrüßen dieses Engagement der Kommunen ausdrücklich und bedanken uns sehr herzlich dafür. Wir sehen aber auch das Land in der Pflicht, diesem Beispiel zu folgen, durch Landeszuschüsse die Kommunen zu entlasten und für das Wohlbefinden der Kinder zu sorgen.

(Beifall bei den Grünen)

Ministerpräsident Oettinger hat, als er wie üblich im Land umhergereist ist, auch in Freiburg Versprechungen gemacht und dort gesagt, Kommunen und Land sowie freie Träger stünden in der Verantwortung, derartige Unterstützung für Bedürftige zu leisten; es gelte, dabei eine faire Aufgabenteilung zu finden.

Der Städtetag hat Herrn Oettinger daraufhin schon im Oktober letzten Jahres schriftlich gebeten, dies zu erklären. Bis heute ist keine Antwort an den Städtetag erfolgt.

Kultusminister Rau hat zu unserem Antrag Drucksache 14/1317 u. a. ausgeführt:

Schulen sind nicht nur Orte des Lernens, sondern auch Orte des Lebens und können die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützen oder aber entsprechende familiäre Defizite kompensieren. Die Schule hat somit einen Erziehungs- und Fürsorgeauftrag im Hinblick auf Ernährung und Gesundheit von Schülerinnen und Schülern.

Wie aber sieht die Erfüllung dieses Fürsorgeauftrags für die Kinder aus, und wie sieht die faire Aufgabenteilung aus, von der Ministerpräsident Oettinger gesprochen hat? Dazu steht in der Stellungnahme zu unserem Fraktionsantrag Drucksache 14/1955 in dürren Worten:

Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Mittagsverpflegung in Ganztagseinrichtungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien zu bezuschussen.

Dies sei Aufgabe der Kommunen.

Meine Damen und Herren, wir sagen: Das ist ein eklatantes Versagen hinsichtlich des Erziehungs- und Fürsorgeauftrags, den das Land hat.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Andere Länder dagegen haben bereits gehandelt. So hat z. B. Nordrhein-Westfalen einen Sozialfonds in Höhe von 13 Millionen € aufgelegt. Dort regiert bekanntlich auch die CDU. Auch Rheinland-Pfalz – auch da ist ja die CDU an der Regierung beteiligt – hat einen Sozialfonds für Bedürftige.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Rheinland-Pfalz hat eine SPD-Alleinregierung! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: In Rheinland-Pfalz ist die CDU nicht an der Regierung beteiligt! Das kann nicht sein!)

Ich merke, Sie hören jedenfalls zu.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Die CDU ist schon lange nicht mehr dabei! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Wir wissen schon, wo wir regieren! Das sind nämlich die Länder, wo es denen in der Regel besser geht!)

Prima! – Wir sehen also, dass einige Länder hier bereits handeln.

Meine Damen und Herren, wir fordern die Regierungsfraktionen deshalb auf, ebenfalls die Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder in unserem Land zu übernehmen. Auch hier handelt es sich um Kindeswohl. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, mit dem Kultusministerium das Schulgesetz mit Blick auf das Kindeswohl dahin gehend geändert haben, dass die Schulen mit den Jugendämtern zusammenarbeiten sollen.

Es geht hier aber nicht nur um Festlegungen im Schulgesetz. Es geht hier ganz konkret um Landesmittel, die erforderlich sind. Auch der Städtetag hat erklärt, er sei zu gemeinschaftlichen Lösungen bereit. Der Städtetag ist also durchaus bereit, hier eine faire Aufgabenteilung vorzunehmen.