Die Landesregierung steht nach wie vor zu den Grundsätzen des IRP und hält insbesondere an den ökologischen Flutungen fest. Lieber Herr Kaufmann und liebe Frau Dr. Splett, ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen dort Wortmeldungen hören würde, wo die Luft bleihaltig wird. Dort, wo vor Ort tatsächlich Blei in der Luft liegt, dort wäre ich dankbar, wenn Sie sich einmal hinstellen und für die ökologischen Flutungen einsetzen würden.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Ja! – Abg. Gunter Kaufmann SPD: Machen wir immer! – Zuruf der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE – Abg. Reinhold Gall SPD: Wird da womöglich geschossen?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns war von Anfang an wichtig, dass die drei Varianten, die für die Realisierung des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört – –
(Abg. Alfred Winkler SPD: Jetzt sollen wir die Koh- len aus dem Feuer holen! – Abg. Reinhold Gall SPD: Da wird scharf geschossen!)
Nein, Sie sollen nicht die Kohlen aus dem Feuer holen, aber Sie sollen dort Mut zeigen, wo der Mut angebracht ist, und nicht dort, wo man gar nicht mutig sein muss.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! Bravo, Frau Ministerin! – Abg. Reinhold Gall SPD: Aber dort wird doch sicherlich argumentiert und nicht scharf geschossen!)
Jetzt habe ich eine höfliche Bitte formuliert, aber ich bin doch immer wieder erstaunt darüber, dass ich es schaffe, dass Sie irgendwie ziemlich erregt sind. Das verwundert mich doch stark.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir machen uns nur Sor- gen, dass scharf geschossen wird! – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: So ist es richtig, Frau Ministerin! Machen Sie weiter so!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns war von Anfang an wichtig, dass die drei Varianten, die für die Realisierung des Rückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört in Betracht kommen – eine ungesteuerte, eine gesteuerte und eine steuerbare Variante –, ergebnisoffen untersucht werden.
Frau Dr. Splett, ich bitte um Verständnis, dass ich den Vorwurf, es habe kein ordentlicher Planungsprozess stattgefunden, zurückweise. Es fand eine breite Beteiligung statt. Auch Sie selbst haben Unterlagen bekommen. Wir sind dort sehr transparent vorgegangen und haben Ihnen alle Unterlagen offengelegt. Ich bitte daher – auch zum Schutz derer, die sich damit intensiv beschäftigen – um Verständnis dafür, dass ich einen solchen Vorwurf zurückweisen muss.
(Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Gisela Splett GRÜ- NE: Aber die Unterlagen geben das Endergebnis halt nicht her! Das ist das Problem!)
Die Vor- und Nachteile der Varianten wurden im Vorfeld auch unter Einbeziehung der Verbände intensiv diskutiert. Dabei waren sich alle Beteiligten einig, dass nur eine Variante in Betracht kommen kann, mit der die definierten Mindestziele für den Hochwasserschutz erreicht werden können.
Im Zuge der Variantenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass eine Realisierung der ungesteuerten Variante I nicht möglich ist, weil diese eine Verschlechterung der derzeit vorhandenen optimalen Hochwasserschutzwirkung des Polders Daxlander Au zur Folge hätte. Die Ständige Kommission – Kollege Jägel hat darauf hingewiesen – und das Land RheinlandPfalz haben festgestellt, dass die Hochwasserschutzwirkung
des auf der rheinland-pfälzischen Seite liegenden Rückhalteraums Daxlander Au in vollem Umfang benötigt wird und nicht verschlechtert werden darf.
Im Übrigen: Die entscheidende Frage ist nicht, ob rechts oder links gestaut wird und ob das Rückhaltevolumen gleich bleibt. Die entscheidende Frage ist vielmehr die nach der Wirksamkeit, nämlich: Wie viel Abfluss ergibt sich, wenn ich beide Polder geöffnet habe? Da muss man eben sehen, dass wir dann ein zusätzliches Rückhaltevolumen von weiteren 4 Millionen m3 bräuchten. Das entspricht im Übrigen dem Rückhalteraum Elzmündung – nur damit wir einmal wissen, worüber wir uns hier unterhalten, wenn man so tut, als wäre dies alles kein Problem.
Ich muss im Hochwasserschutzfall auch das Optimale berücksichtigen, weil genau dies der internationalen Vereinbarung entspricht.
Diese Haltung entspricht im Übrigen auch den bundes- bzw. landesrechtlichen Vorgaben, wonach Maßnahmen, die zur Hochwasserverschärfung beitragen, zu unterlassen oder zumindest wirkungsgleich auszugleichen sind.
Letztlich war also für die Entscheidung für den gesteuerten Polder die Tatsache ausschlaggebend, dass nur so das international vorgegebene Planungsziel Hochwasserschutz erreichbar ist.
Damit ist im Übrigen aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch keine Entscheidung gegen die Ökologie getroffen worden. Unstreitig ist, dass die Variante I, der ungesteuerte Rückhalteraum mit Dammöffnungen, die Variante gewesen wäre, welche die geringsten ökologischen Nachteile aufgewiesen hätte. Aber ich muss betonen, dass alle drei Varianten ökologisch verträglich realisiert werden können, auch unter FFH-Gesichtspunkten – und damit auch die Variante II, der gesteuerte Polder.
Ich gehe fest davon aus, dass im Planfeststellungsverfahren die ökologischen Flutungen entsprechend den Vorgaben der Umweltverträglichkeitsstudie beantragt werden. Dies bedeutet, dass der gesteuerte Polder bis zu einem vorhergesagten
Hochwasserabfluss von 4 000 m3 je Sekunde ohne steuernde Eingriffe – vergleichbar der ungesteuerten Variante I – geflutet werden wird. So sind bei der nun zu bauenden Polderlösung fünf Ein- und Auslassbauwerke vorgesehen, die so bemessen sind, dass im offenen Zustand durch diese Bauwerke nahezu die gleiche Wassermenge fließt wie durch die fünf Dammöffnungen bei der Variante I.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in zehn Jahren ergeben sich, statistisch gesehen – das ist natürlich nur statistisch, aber diese Werte muss man auch kennen –, zwischen Variante I und Variante II an acht Tagen Unterschiede – in zehn Jahren an acht Tagen! Das heißt, an 0,2 % der Tage werden Unterschiede auftreten – damit wir einmal wissen, worüber wir uns hier unterhalten.
Wenn diese Öffnungen bei einem Schadensereignis im Rhein auch geschlossen werden können, das heißt auch ein Schutz des Trinkwasservorkommens vorgenommen werden kann, ist dies sicher kein ökologischer Nachteil.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der mit dem bestehenden Polder Daxlander Au vorhandenen örtlichen Gegebenheiten ist keine andere Entscheidung möglich. Von einer Abkehr vom Integrierten Rheinprogramm, die uns unterstellt wurde, kann nicht die Rede sein. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird mit dieser Variante ins Planfeststellungsverfahren gehen und diese dort – dort ist auch der Weg – detailliert begründen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu einigen Punkten muss man doch noch einmal Stellung nehmen.
Frau Ministerin, was den fehlenden Mut betrifft, so wissen Sie ganz genau, dass Mitglieder unserer Fraktion immer vor Ort aufgetreten sind und sich für die Belange des Hochwasserschutzes und des Integrierten Rheinprogramms eingesetzt haben – auch dort, wo dies unpopulär war.
Da findet jeder Gegner in den eigenen Reihen. Das wissen wir. Da muss jeder auch in den eigenen Reihen dafür sorgen, dass nichts aus dem Ruder läuft. Diesen Vorwurf können Sie also zurücknehmen. Das war bei meinem Vorgänger als umweltpolitischem Sprecher, Walter Caroli, schon so. Auch ich selbst vertrete hier eine Position, die von den Gemeinden vor Ort nicht geteilt wird. Da brauchen Sie mir gar nichts zu erzählen.
Ein Punkt muss richtiggestellt werden, damit nicht ein falscher Eindruck bleibt. Die Variante „ungesteuerte Retention“ erfüllt die Bedingungen des international vereinbarten Hochwasserschutzes in vollem Umfang. Sie stellt den Zustand wieder her, der vor dem Oberrheinausbau vorhanden war. Wenn Sie möch
ten, lese ich Ihnen das aus Ihren eigenen Gutachten vor. Erzählen Sie hier nicht etwas, was nicht den Tatsachen entspricht, und verkünden Sie hier keine Botschaften, die den Eindruck entstehen lassen, diese Variante wäre rechtlich unzulässig, weil sie den Erfordernissen des Hochwasserschutzes nicht entspräche. Das ist falsch.
Drittens muss man die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sehen. Es geht ja um Volumina zwischen 5 000 und 6 000 m3, die pro Sekunde durchrauschen. Sie rechnen das hoch und fragen: Was sind dann schon 10 oder 20 m3 Unterschied? Ich sage Ihnen noch einmal: Sie haben Unterschiede herausgerechnet, aber ohne den Berechnungen die eigene Variante zugrunde zu legen. Das ist der Punkt! Ich zeige Ihnen anschließend gern die Tabelle; dann können Sie mir zeigen, an welcher Stelle die Variante Polder Bellenkopf plus Polder Daxlander Au gerechnet wurde. Sie wurde nirgends gerechnet. Das wurde aus fiktiven Annahmen abgeleitet. Natürlich kommt es immer darauf an, welche Frage man zu einem Modell stellt, wenn man eine gewisse Antwort haben will – das wissen wir doch auch alle. Das sind die zentralen Unterschiede.
Jetzt komme ich noch zu den ökologischen Flutungen. Sagen Sie nicht, die ökologischen Flutungen seien Teil des Integrierten Rheinprogramms. Die ökologischen Flutungen sind zwingende Voraussetzung, um die Betonbauten, die dort in die Landschaft gesetzt werden, überhaupt genehmigungsfähig zu machen. Mit Auenrenaturierung hat dies gar nichts zu tun. Die Frage lautet doch: An welcher Stelle ist es denn überhaupt noch möglich, durch Dammrückverlegungen, durch freie Flutungen ein natürliches Rheinregime mit auenähnlichen Verhältnissen zu schaffen? Dies ist nur noch in diesem Fall und in ganz wenigen anderen Fällen möglich. Deswegen sollte man diese Möglichkeit nutzen, weil sie den übergeordneten Zielsetzungen dient und hier nicht nachgewiesen wurde, dass die Variante, die Sie vorschlagen, die bessere darstellt.
Zum Argument, dass man hier bei Rheinunfällen zumachen kann, muss ich sagen: Dieser Anspruch gilt dann entlang des gesamten Rheins; dann müssen wir überall zumachen können. Diesen Anspruch hat aber bislang noch niemand erhoben.
Es wurde beantragt, den Antrag zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen. – Niemand dagegen; so beschlossen.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Ausbildung für den Elementarbereich an Hochschulen des Landes – Drucksache 14/1329