(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr gut! – Gegenruf des Abg. Ste- fan Mappus CDU)
Es geht darum, dass Sie einen Wirtschaftsminister haben, den Sie offensichtlich in keinster Weise im Griff haben.
Frau Haußmann hat es gerade noch einmal sehr deutlich gesagt: Es hat volle acht Monate gedauert, bis es Ausführungshinweise gegeben hat, die zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialministerium abgestimmt waren. Wir haben bereits nach sechs Monaten nachgefragt, und da hieß es immer: Na ja, wir haben da noch Feinabstimmungsbedarf.
Letztendlich ist aber genau das eingetreten, was wir befürchtet haben, nämlich dass niemand vor Ort genau wissen kann, wie dieses Gesetz eigentlich durchgesetzt werden soll. Die
heutige Aktuelle Debatte richtet sich mit ihren Fragestellungen in erster Linie an den FDP/DVP-Wirtschaftsminister und an die FDP/DVP-Fraktion.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Franz Untersteller und Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Sehr gut!)
Ich bin sehr froh, dass die SPD jetzt durch Frau Abg. Haußmann eine solch klare Position bekundet hat. Denn es hat vonseiten des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der Tat Irritationen gegeben.
Ich möchte einmal kurz auf den Antrag Drucksache 14/2342 eingehen, den die SPD-Fraktion zur Situation der Eckkneipen gestellt hat. In der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu diesem Antrag ist sehr deutlich geworden, dass der Begriff „Eckkneipe“ gesetzlich überhaupt nicht definiert ist.
Das heißt auch: Wenn es beispielsweise darum geht, über mögliche Ausnahmeregelungen zu diskutieren, ist schon jetzt klar, dass diese Ausnahmeregelungen natürlich wieder irgendwelche Ungerechtigkeiten für andere Kneipen mit sich bringen werden.
Das Zweite ist, dass das Wirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme zu diesem Antrag völlig kommentarlos eine Umfrage des DEHOGA zitiert, die im August 2007 durchgeführt wurde und ergeben hat, dass rund 68 % der Kleinkneipenbesitzer sagen, sie hätten durch das Rauchverbot Einbußen. Das war im August 2007. Da war das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg gerade einmal drei Wochen in Kraft. Mir kann doch kein Mensch erzählen, dass es dann schon diese großen Einnahmeeinbußen gegeben hat. Das mögen allenfalls Prognosen gewesen sei, aber es waren mit Sicherheit keine seriösen Zahlen. Ich finde es ziemlich bezeichnend, Herr Minister Pfister, dass Sie diese Ergebnisse völlig kommentarlos einfach weitergeben, ohne dies einmal kritisch zu beleuchten.
Für mich stellt sich die Frage: Will die FDP/DVP wirklich den Nichtraucherschutz, oder will sie das bei uns bestehende Nichtraucherschutzgesetz – das ohnehin schon nicht den Vorstellungen der Grünen entspricht, weil es nicht konsequent genug ist – sozusagen durch die Hintertür letztlich blockieren und dessen Umsetzung verhindern? Das ist die Frage, auf die es heute ankommt.
Es gibt Gaststätten – und das ist wirklich eine überaus schwierige Situation, was ich nicht bestreite –, die jetzt nachgerüstet
haben, die das Gesetz umgesetzt haben, indem sie zwei Räume geschaffen haben. Diese Zweiraumgaststätten haben jetzt möglicherweise ein Problem, wenn das Verfassungsgericht nun tatsächlich sagen sollte, dass das Nichtraucherschutzgesetz, das wir in Baden-Württemberg verabschiedet haben, nicht verfassungsgerecht sei. Wir haben das befürchtet. Wir haben diesem Gesetz aus diesem Grunde auch nicht zugestimmt. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir jetzt erst einmal an dieser Regelung, die wir haben, festhalten sollten.
Aber es wird uns natürlich nicht erspart bleiben, gegebenenfalls nach dem Gerichtsurteil erneut darüber diskutieren zu müssen, wie wir den Nichtraucherschutz tatsächlich konsequent umsetzen werden. Alles Weitere in der zweiten Runde.
weil wir vielleicht ein paar Dinge klarstellen können. Es geht selbstverständlich um die Frage, die ich auch bei der Einbringung des Gesetzes gestellt habe – wir machen uns stark für die Freiheit jedes Einzelnen,
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Ihre Freiheit landet im Teer! – Heiterkeit des Abg. Wolfgang Drex- ler SPD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: „Im Teer“!)
ob wir mit diesem Gesetz einen effektiven Nichtraucherschutz erreichen, damit der, der nicht passiv rauchen möchte, effektiv geschützt ist, ja oder nein.
Jetzt wird merkwürdigerweise immer nur ein ganz kleines Detailproblem diskutiert, und es wird gar nicht gesehen, dass wir wie verabredet einen umfassenden Nichtraucherschutz in allen öffentlichen Gebäuden, in Pflegeheimen, in Krankenhäusern und
Ein kleines Detail war eben diese Frage, wie wir im gastronomischen Bereich damit umgehen. Auch da stehen wir nach wie vor dazu, dass Speisegaststätten grundsätzlich rauchfrei zu sein haben, damit Leute mit ihren Kindern dort hingehen
können, ohne sich vorher vergewissern zu müssen, ob sie mit ihren Kindern dahin zum Essen gehen können. So weit, so gut.
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Das stimmt doch gar nicht! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Der kennt sein eigenes Gesetz nicht!)
Jetzt kommt die Frage, ob wir an dieser Stelle dieses hohe Ziel des Nichtraucherschutzes gefährden, wenn wir regeln, dass sich bei bestimmten Typen von Gastronomie – nämlich den sogenannten Eckkneipen, in die man typischerweise nicht mit Kindern geht, in die man typischerweise nicht zum Essen geht, in die man typischerweise nicht gehen muss –
der Wirt sozusagen verpflichtend entscheiden muss: Mache ich ein „R“, oder mache ich keins. Dann hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich die Freiheit zu nehmen, dort hineinzugehen oder nicht.
Es hat mich sehr geschmerzt, dass man mich bei der Einbringung des Gesetzes als Tabaklobbyisten dargestellt hat, weil ich gesagt habe: Das Ziel des Nichtraucherschutzes ist für uns wichtig, aber auch das Ziel der Existenzsicherung von Wirten von kleinen Kneipen sollte man nicht aus den Augen verlieren.
Ich war der Einzige, der im Vorfeld dieses Gesetzes bereit war, 5 000 Unterschriften von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Eckkneipenwirten anzunehmen.
Nur weil ich diese Existenzsorgen hier thematisiert habe, bin ich als Tabaklobbyist diffamiert worden.