Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Heizen mit Weizen“ oder auch „Heizen mit Biogas“, ohne den Wärmemarkt entsprechend zu berücksichtigen, werden wir, glaube ich, mit der Novellierung des EEG ablegen können. Entscheidend ist, dass wir nicht auf das, was an Vorschriften aus Brüssel oder aus Berlin zu uns kommt, draufsatteln. Das ist der wichtigste Punkt.
Ein weiterer Punkt ist: Eine Wettbewerbsverzerrung darf es weder innerhalb Deutschlands noch innerhalb der gesamten gemeinschaftlichen Agrarpolitik in Europa geben, sondern hier müssen unsere Landwirte die gleichen Chancen haben. Wenn sie die gleichen Chancen haben wie alle Kollegen in Europa, dann sind sie so gut wie die in Dänemark, in Frankreich oder sonst wo. Das muss man ganz klar sehen.
Ein weiterer Punkt: Es sollte endlich das Geeiere von Bundesminister Seehofer in Bezug auf den Milchmarkt aufhören. Da sollte man, ähnlich wie es auch der Bauernverband in Bamberg endlich entschieden hat, und zwar vor der Landtagswahl in Bayern, in diesem Fall klare Milch einschenken.
Meine Damen und Herren, die regionalen Spielräume müssen weiter genutzt werden. Da gilt auch für mich Subsidiarität: Das, was man vor Ort sinnvoll und ökologisch nachhaltig organisieren kann, soll man auch dort organisieren und nicht meinen, das in einem Elfenbeinturm in Brüssel besser zu können.
Noch ein Letztes: Ich fordere Bundeswirtschaftsminister Glos auf, der auch der Kartellminister ist, endlich seiner Verantwortung in einem marktwirtschaftlichen System gerecht zu werden und die Absprachen der Discounter zu unterbinden. Das ist seine Pflicht, meine Damen und Herren.
Bei dieser Großen Anfrage ist keine Beschlussfassung erforderlich. Damit ist Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über Sicherheitsmaßnahmen in Häfen in BadenWürttemberg und zur Änderung anderer Vorschriften – Drucksache 14/2444
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2444. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/2622. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Artikel 3 einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz über Sicherheitsmaßnahmen in Häfen in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz vom Landtag von Baden-Württemberg einstimmig verabschiedet.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes für BadenWürttemberg – Drucksache 14/2595
Das Präsidium hat für die Aussprache nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Das Bundesjustizministerium hat in einer Untersuchung festgestellt, dass in den Jahren 1988 bis 2004 nicht weniger als 84 % der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland originär aus Brüssel stammen. Roman Herzog, unser ehemaliger Bundespräsident, hat als ausgewiesener Verfassungsexperte angesichts dieser Entwicklung einmal die etwas ketzerische Frage gestellt, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann. Tatsache ist jedenfalls: Die Parlamente des Bundes und der Länder können und müssen in vielen Punkten nur noch das umsetzen, was in Brüssel dem Grunde nach bereits entschieden worden ist.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg ist exakt ein solcher Fall. Es geht hierbei ausschließlich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, und zwar der sogenannten Abschlussprüferrichtlinie.
Ich habe die Botschaft schon verstanden. Es gäbe viel Tiefschürfendes auszuführen. Aber ich muss zumindest erklären, worin die Zielsetzung des Gesetzes besteht.