Ich habe die Botschaft schon verstanden. Es gäbe viel Tiefschürfendes auszuführen. Aber ich muss zumindest erklären, worin die Zielsetzung des Gesetzes besteht.
(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Das kann man im Ausschuss machen! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Sonst sagen sie nachher wieder, wir brauchten mehr Transparenz!)
Es geht darum, die Anforderungen an die Abschlussprüfungen in den EU-Mitgliedsstaaten auf hohem Niveau zu harmonisieren. Auslöser waren einige spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche um die Jahrtausendwende, vor allem in den USA – Namen wie Enron oder Worldcom stehen dafür. Da sind nicht nur die Manager, sondern auch die Wirtschaftsprüfer in die Kritik geraten. Im Lichte der damaligen Ereignisse muss man jetzt die Anforderungen an die Abschlussprüfung sehen. Die EU hat diese Anforderungen deutlich verschärft.
Warum muss die Richtlinie im Sparkassengesetz umgesetzt werden? Für die Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wird der Bund, der ja die Gesetzgebungszuständigkeit für die Wirtschaft hat, die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Das hat er zum Teil bereits getan, zum Teil wird er dies noch mit dem sogenannten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz tun.
Die Jahresabschlüsse der Sparkassen werden auch in anderen Bundesländern in der Regel durch sogenannte Prüfungsstellen der Sparkassenverbände geprüft. Das sind rechtlich unselbstständige Einrichtungen. Sie verfügen über hoch qualifiziertes Personal, u. a. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und sind insofern Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gleichzusetzen. Das ist der Ausgangspunkt. Die von diesen Prüfungsstellen durchgeführten Jahresabschlussprüfungen sind in gleicher Weise Prüfungen der Rechtsaufsicht der Länder wie der Bankenaufsicht des Bundes. Auch deshalb sind die Prüfungsstellen Prüfungsgesellschaften im Sinne der EU-Abschlussprüferrichtlinie.
Meine Damen und Herren, die Einrichtungen der Sparkassenverbände – darunter fallen diese Prüfungsstellen wie auch die Sparkassen selbst – fallen unter die Gesetzgebungskompetenz der Länder; denn die Länder sind zuständig für das Sparkassenwesen. Deshalb müssen die Länder die EU-Richtlinie umsetzen.
Ich will Ihnen nur Stichworte nennen. Es werden in der EURichtlinie erstens vorgegebene Qualitätsstandards für die Prüfungsstelle festgelegt.
Es wird zweitens eine Sonderaufsicht über die Prüfungsstelle eingerichtet. Bisher unterliegt – das will ich abschließend sagen – der Sparkassenverband nur der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Die Befugnisse, die mit der neuen Sonderaufsicht über die Prüfungsstelle verbunden sind, gehen über diejenigen einer Rechtsaufsichtsbehörde hinaus. Diese Aufsicht ist deshalb eher eine Fachaufsicht als eine Rechtsaufsicht.
Drittens: Es werden einige Sonderbestimmungen für kapitalmarktorientierte Sparkassen eingeführt. Das führt u. a. dazu, dass im Verwaltungsrat die Wirksamkeit der internen Revision und das Risikomanagement überwacht werden müssen. Er wird damit auch weitgehend in die Verantwortung genommen. Darauf muss ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Deswegen muss künftig mindestens ein Mitglied im Verwaltungsrat über Sachverstand in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Er kann die zusätzliche Aufgabe auf einen Prüfungsausschuss übertragen. Dem muss dann das besonders sachkundige Mitglied angehören.
Derzeit – meine Damen und Herren, damit das auch klar ist – gibt es keine Sparkasse in Baden-Württemberg, die an der Börse handelbare Wertpapiere ausgegeben hat. Wir wollen aber den Sparkassen diesen Weg der Refinanzierung – darum geht es ja –, etwa über börsennotierte Schuldverschreibungen, nicht abschneiden. Deswegen müssen wir auch insofern die EU-Richtlinie umsetzen.
Was kostet die Umsetzung des Gesetzes? Es entstehen keine Mehrkosten. Soweit dem Land durch die Sonderaufsicht über die Prüfungsstelle Kosten entstehen, trägt diese Kosten der Sparkassenverband. Ich gehe davon aus, dass diese Kosten in der Regel gering sein werden. Aber es liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Deswegen kann ich sie auch noch nicht quantifizieren.
Wir setzen dieses Gesetz im Verhältnis 1 : 1 um. Wir satteln nichts drauf, und wir stellen sicher, dass die Sparkassen auch börsennotierte Wertpapiere ausgeben können. Wir nehmen die Richtlinie nicht zum Anlass für sonstige Änderungen im Sparkassengesetz. Wir haben in Baden-Württemberg ein bewährtes und zugleich modernes Sparkassengesetz. Ich sehe deshalb keinen Änderungsbedarf.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union schreibt uns vieles vor, wahrscheinlich zu vieles. Aber zum Glück entscheiden immer noch die Länder über die Organisation und die Aufgaben der Sparkassen. Wir brauchen in Baden-Würt temberg unsere Sparkassen. Sie finanzieren zu einem großen Teil unsere mittelständische Wirtschaft. Deshalb sage ich allen, denen die Sparkassen schon lange ein Dorn im Auge sind: Wir stehen zu den Sparkassen, gerade wir in Baden-Württemberg, und wir halten an den zentralen Elementen der Sparkassenidee fest, nämlich an der kommunalen Trägerschaft, der öffentlichen Rechtsform und dem öffentlichen Auftrag. Wir halten daran fest und wollen keine Experimente auf diesem Feld.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich hatte eine Rede vorbereitet, die all die Punkte beinhaltete, die der Minister angesprochen hat. Ich habe mir überlegt, ob ich all das noch einmal vortragen soll. Ich lasse es bleiben und stelle nur zwei Dinge fest.
Zum einen – der Minister hat es am Ende seiner Rede angedeutet; das ist uns in der CDU-Fraktion immer wichtig –: Wenn von Brüssel etwas kommt, dann achten wir darauf, dass wir nur das übernehmen, was wir übernehmen müssen. Wir übernehmen das nur im Verhältnis 1 : 1 und machen nicht mehr daraus, um mehr Bürokratie, mehr Vorschriften zu vermeiden. Das ist hier der Fall und wurde eingehalten.
Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist: Die Sparkassen erfüllen mit ihren Prüfungseinrichtungen bereits heute diese Qualitätsanforderungen. Deshalb ist es eigentlich ein Leichtes, dass wir diese Dinge jetzt übertragen, weil wir einen hohen Standard in Baden-Württemberg und wahrscheinlich auch in Deutschland haben, weil wir diese Prüfungseinrichtungen bei den Sparkassenverbänden in der heutigen Qualität haben.
Man muss auch sagen: Wenn das Innenministerium, das ohnehin schon für die Aufsicht über die Sparkassen zuständig ist, nun auch noch diesen Bereich als Sonderaufsicht übernimmt, dann kann man sich, wenn tatsächlich ein Mehraufwand entsteht, diesen ersetzen lassen. Die finanziellen Auswirkungen auf das Land sind also gleich null.
Da wir unter Zeitdruck stehen – ich glaube, das Gesetz soll bis zum 29. Juni 2008 verabschiedet werden; das werden wir aber vermutlich nicht ganz schaffen –, sollten wir nicht lange reden, sondern den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss verweisen. Ich kann für meine Fraktion Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie zu.
Eigentlich ist alles Wesentliche gesagt. Es ist nur noch auf eines hinzuweisen: Das Eigenprüfungssystem unserer Sparkassen wird auf diese Weise europatauglich und europafähig gemacht, weil es in der bewährten Form auf der Grundlage der europarechtlichen Vorgaben ohne die Umsetzung dieser Richtlinie nicht weitergeführt werden könnte. Es ist auch nicht so, dass das Eigenprüfungssystem in der Vergangenheit nicht hin und wieder Anlass zu Beanstandungen gegeben hätte. Wenn ich an die größeren Probleme gerade auch der Sparkassen im nordbadischen Raum denke, dann zeigt sich, dass die Eigenprüfung häufig weitestgehend versagt hat. Daher ist es schon gut, dass bei dieser Gelegenheit das Eigenprüfungssys tem durch die Sonderaufsicht und die Erweiterung der Aufsicht noch einmal auf den Kontrollstand genommen wird.
Wichtig ist, dass die 1:1-Umsetzung erfolgt. Ich gehe im Unterschied zum Kollegen Heinz davon aus, dass wir die Verab
schiedung bis zum 29. Juni 2008 schaffen können, weil wir den Gesetzentwurf bereits in der kommenden Woche im Innenausschuss beraten und das Gesetz daher in der nächsten Plenarsitzung im Juni verabschiedet werden kann. Wir hoffen, auch dieses Gesetz gemeinsam tragen und einstimmig verabschieden zu können, weil es Regelungen beinhaltet, die unser bewährtes Sparkassensystem europatauglich machen.
Es bedarf keiner besonderen Betonung, dass auch wir seit Ewigkeiten zum Dreisäulenmodell der Kapitalversorgung durch das Banken- und Sparkassenwesen stehen. Auch nach unserem Verständnis nehmen Sparkassen Aufgaben der Daseinsvorsorge, nämlich der Kreditbeschaffung für die Bevölkerung, wahr. Unabhängig davon, dass in anderen Teilen Europas andere Strukturen vorherrschen, sollte man dieses Modell weiterführen.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Heiderose Ber- roth FDP/DVP und Karl Zimmermann CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorgelegten Änderungen beruhen auf dem Erfordernis zur Umsetzung der EUAbschlussprüferrichtlinie. Den Ausführungen in der Vorlage zufolge soll ja ermöglicht werden, dass der Sparkassenverband mit seiner Prüfungseinrichtung weiterhin die wirtschaftsprüferische Aufgabe wahrnimmt. Das liegt im Interesse des Gläubigerschutzes, und das liegt im Interesse der Sparkassen selbst, weil der Sparkassenverband dies bislang nach meinem Kenntnisstand mit hohem Sachverstand gemacht hat. Dort ist Spezialwissen vorhanden, und vergleichbare Prüfungsberichte ermöglichen auch einen Vergleich der Sparkassenorganisationen untereinander.
Ich habe vorhin den Ausführungen des Innenministers entnommen, dass keine der Sparkassen irgendwelche börsenorientierten Geschäfte macht. Aber es ist wohl trotzdem sinnvoll, den Sparkassen nun den Weg an die Börsen zu eröffnen. Der Sparkassenverband hat keine Einwände, die anderen Verbände der Kreditwirtschaft haben auch keine Einwände, und deswegen wird unsere Fraktion diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Was mich ein bisschen verwundert: Die Rechtsaufsicht über die Sparkassen liegt beim Innenministerium, die Rechtsaufsicht über die Landesbank trägt das Finanzministerium, und die Rechtsaufsicht über die Genossenschaftsbanken hat das Wirtschaftsministerium. Im Sinne einer Weckung von Synergieeffekten sollte man die Rechtsaufsicht über alle Institute vielleicht im Wirtschaftsministerium zusammenfassen.
Herr Rech, vielleicht gibt es im Lauf des weiteren Verfahrens von Ihrer Seite noch Anmerkungen hierzu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Weil es ja für uns Liberale keine Heiligenverehrung gibt, haben wir auch keine Säulenheiligen. Aber die FDP steht zu den drei Säulen unseres Kreditwesens, zu den Sparkassen ebenso wie zu den genossenschaftlichen Kreditinstituten und den privaten Geschäftsbanken.
Es ist schon gesagt worden, dass es wichtig ist, den öffentlichen Auftrag der Sparkassen zu sichern, der nach dem Regionalprinzip darin liegt, die Bevölkerung, die Wirtschaft im Allgemeinen und den Mittelstand im Besonderen sowie die öffentliche Hand flächendeckend mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Daran ändert sich nichts, auch wenn in jüngster Zeit andernorts zwar weniger die Sparkassen, aber umso mehr ihre Spitzeninstitute ins Gerede gekommen sind. Die badenwürttembergischen Sparkassen haben sich dankenswerterweise von ihren soliden Grundlagen nicht entfernt und stehen deshalb überdurchschnittlich gut da.
Weil bei uns im Land alles in Ordnung ist, gestatten Sie mir, eine Geschichte wiederzugeben, die in Bayern kursiert: Eine ältere Dame kommt nach Füssen in die Sparkasse, um 1 000 € einzuzahlen. „Ist mein Geld auch sicher?“, fragt sie den Mann am Schalter. Der sagt: „Klar, logisch.“ „Ja,“ sagt die Dame, „aber was ist, wenn Sie Pleite machen?“ Darauf sagt der Mann am Schalter: „Dann garantieren der Sparkassenverband Bay ern und die BayernLB. Wenn die Bankrott machen, dann kriegen Sie Ihr Geld vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Der hat mit Heinrich Haasis einen Schwaben vorne dran, da kann gar nichts passieren.“ „Aber wenn die auch pleitegehen?“, fragt die Frau.
Darauf sagt der Kassierer: „Dann tritt Bundesfinanzminister Steinbrück zurück, und das sollte Ihnen doch 1 000 € wert sein.“