Hans Heinz

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir gerade von der Frau Präsidentin ge hört haben, geht es heute in der Ersten Beratung eigentlich um zwei Gesetze, die wir ändern wollen, nämlich zum einen das Gesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände und zum anderen das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsver band.
Beim Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband – um mit diesem zu beginnen – geht es darum, dass wir durch den Zusammenschluss der IKKs zur IKK classic die bisheri ge Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft um wandeln wollen.
Zum Zweiten geht es bei dem Gesetz zur Auflösung der Lan deswohlfahrtsverbände darum, die Abwicklungsfrist im Rah men der Verwaltungsreform um weitere sieben Jahre zu ver längern. Dies wird notwendig, weil die Veräußerung der Ver mögensgegenstände – das war das Ziel und die Absicht – noch nicht erfolgt ist. Deshalb werden wir diese Frist letztmalig um sieben Jahre verlängern.
Das ist eigentlich alles, was wir mit diesem Gesetzentwurf be wegen wollen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Dieses Mot to könnte man über die Dienstrechtsreform stellen. Es klang beim Minister schon an: Baden-Württemberg war über viele Jahre an der Spitze dieser Bewegung mit der Dienstrechtsre form, seit wir durch die Föderalismusreform I die Möglich keit bekommen haben, hier entsprechend zu agieren.
Man muss nun erklären – ich finde, das kann man ruhig deut lich ansprechen –, warum wir so lange gewartet haben. Es ist kein Geheimnis.
Ja, wir haben wirklich gewartet. Mein Eindruck war, Herr Oelmayer, dass Herr Oettinger als Ministerpräsident gewar tet hat, weil er gehofft hat,
dass wir andere Länder auf dem Weg mitnehmen können, schneller als der Bund die Umsetzung der Lebensalterszeit von 65 Jahren auf 67 Jahre auf die Reihe zu bringen. Der Bund wartet mit der vollständigen Umsetzung bis 2029.
Ich sage heute noch immer: Es war für mich eine Leistung – das sage ich jetzt einmal nach links, zu Ihnen –, die Müntefe ring und Schröder vollbracht haben, dass sie damals in der rotgrünen Koalition den Mut hatten, diese Verlängerung zu be schließen. Schlecht war, dass man beschlossen hat, dass sie erst ab 2012 gilt. Man hat also unnötigerweise Jahre verstrei chen lassen. Der Beginn hätte gleich erfolgen sollen.
Wir haben nun gesehen, dass in Baden-Württemberg der Lei densdruck, was die Pensionslasten angeht, ein ganz anderer als im Bund ist, weil wir ein Mehrfaches von Beamten haben als der Bund.
Deshalb war die Absicht sicherlich sinnvoll, dass wir hier schneller vorangehen und diesen Prozess vielleicht bis zum Jahr 2020 abschließen. Daraus resultiert die Wartezeit. Herr Oettinger hat als Ministerpräsident immer gehofft, noch ein paar andere Länder gingen diesen Weg mit. Letztlich ging je doch kein einziges Land diesen Weg mit. Das war das Grund problem.
Aber immerhin haben wir einiges erreicht.
Die vorliegende Lösung – das war der Preis, den man zahlen musste – haben wir weitgehend im Einvernehmen mit dem Beamtenbund und mit den Gewerkschaften erzielt. Diese jet zige Lösung setzt auf eine freiwillige Weiterarbeit der betrof fenen Beamtinnen und Beamten.
Aus Sicht der Beamten habe ich auch Verständnis dafür, dass man sagt: „Wir möchten als Anreiz für eine freiwillige Wei terarbeit nicht nur einen Zuschlag von 10 %, wir hätten gern 15 %.“ Aber eines ist doch auch klar: Je mehr wir als Land dem Arbeitnehmer den Anreiz geben, desto weniger ist nach her in der Kasse. Ich brauche jedoch eine gefüllte Kasse, um die exorbitant steigenden Pensionslasten überhaupt bezahlen zu können.
Der Einsparungsbetrag – um Sie jetzt ein bisschen mit Zah len zu bewerfen –, der durch die Verlängerung der Lebensar beitszeit erzielt werden kann, liegt pro Jahr bei durchschnitt lich 89 Millionen €. Das ist schon eine gewaltige Summe. Wenn wir uns nun vor Augen führen, dass wir im Prinzip ei ne Gesamteinsparung von 1,54 Milliarden € in diesem Zeit raum bis 2029 realisieren können, dann wissen wir, dass rich tig viel Geld auf dem Spiel steht.
Allerdings muss man fairerweise sagen, dass wir auch eini ges vorhaben, was Geld kostet. Wir haben z. B. gesagt: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, kann abschlagsfrei gehen. Das kostet in summa auch 77,6 Millionen €. Das ist eine entspre chende Mehrausgabe.
Jetzt kommt ein Thema, das die Gemüter in den letzten Wo chen ziemlich bewegt hat. Kollege Kluck ist in Reutlingen so gar in eine Feuerwehruniform geschlüpft und hat dort Dienst getan.
Doch, da gab es entsprechende Uniformen. Doch, doch. Wir haben etwas gefunden. Lassen Sie sich überraschen, Frau Haußmann.
Wir haben uns in der CDU die Frage nach der Sonderalters grenze auch nicht leicht gemacht; wir haben intensiv disku tiert. Aber wir haben, finde ich, eine gute Lösung gefunden. Die jetzige Lösung bleibt bei einer einheitlichen Altersgren ze von 62 Jahren für die Polizei, die Feuerwehr – wir reden in diesem Zusammenhang allerdings wohlgemerkt nur über die Berufsfeuerwehr – und für den Bereich des Justizvollzugs. Wir geben aber ein Äquivalent dafür. Denn wir sehen die Mehrbelastung, die in diesem Bereich durch Wechselschicht und anderes entsteht. Wir wollen – das ist für mich der ent scheidende Punkt – keinen Versorgungsabschlag für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug bei Dienstunfähigkeit ab einem
Alter von 60 Jahren vornehmen. Hinzu kommt, dass wir die Ausgleichszahlung – das sind fünf Gehälter von maximal 4 091 € – belassen und noch zwei zusätzliche Urlaubstage ge währen. Ich finde, das ist schon ein adäquater Ausgleich. Da durch entstehen wiederum Kosten von etwa 2,77 Millionen €, die von der vorhin genannten Gesamteinsparsumme abgezo gen werden müssen.
Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass wir mit die ser Lösung zwar nicht Einvernehmen oder Wohlwollen bei al len Beamten erreichen können, dass wir aber dem Problem Rechnung getragen haben und die Betroffenen eigentlich weit gehend zufrieden damit sein können.
Wir haben für die schwerbehinderten Beamtinnen und Beam ten bereits vor der Dienstrechtsreform eine Lösung getroffen. Diese wollen wir in das neue Dienstrecht übernehmen und da bei nach dem bayerischen Modell leicht modifizieren. Auch diese Lösung verursacht Mehrkosten, und zwar etwa 6 Milli onen € pro Jahr.
Die unterhälftige Teilzeit ist ein Instrument – der Herr Minis ter hat es angeschnitten –, das wir neu einführen. Ich finde, die Festlegung eines Mindestumfangs von 30 % ist der rich tige Weg. Auch hier müssen wir mit Mehrkosten rechnen – in diesem Fall in Höhe von 7,5 Millionen € pro Jahr –, die durch erhöhte Lasten im Bereich Beihilfe etc. entstehen. Trotzdem muss man das, finde ich, machen. Das ist ein guter Schritt. Aber die Absenkung des Mindestumfangs auf 25 %, wie es sofort wieder gefordert wird, wäre nach meiner Meinung zu viel.
Außerhalb der Dienstrechtsreform geben wir einen Betrag von 6 Millionen € für das Gesundheitsmanagement aus. Das ist, finde ich, ein richtiger erster Schritt, um zum Erhalt der Ge sundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land bei zutragen.
Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Landesperso nalvertretungsgesetz. Mir ist schon klar, dass es bei den Ge werkschaften und auch bei den Personalräten nicht auf Ge genliebe stößt, wenn man die Mitbestimmungsrechte etwas einschränkt. Andererseits sollten die Gewerkschaften und Per sonalräte zur Kenntnis nehmen, dass wir mit der Änderung, die wir mit dem Dienstrechtsreformgesetz vornehmen, im Prinzip nur die Verfassungsrechtsprechung, die übrigens aus dem Jahr 1995 stammt – Stichwort Evokationsrecht –, umset zen. Allein schon aus rechtsstaatlichen Gründen ist diese No vellierung des LPVG unverzichtbar.
Auf eine umfassende Reform des LPVG, für die ich persön lich durchaus mehr Sympathie gehabt hätte,
hat die CDU-Fraktion verzichtet, Herr Kluck.
Ja, ich wollte noch mehr verändern.
Nein, die Fristen verkürzen, das Ganze handhabbarer und schneller machen, so, wie es vor der Großen Koalition der Fall war. Das hätte ich für den richtigen Weg gehalten. Aber unse re Fraktion hat gesagt: Das machen wir nicht.
Der Herr Minister hat vieles im Detail dargestellt. Ich will des halb nur einige wenige Aspekte, z. B. zum Besoldungsrecht, herausgreifen.
Was ich z. B. – das klang vorhin schon an – für einen bundes weit sehr innovativen Ansatz halte, ist die Trennung der Al terssicherungssysteme. Wir wollen damit erreichen, dass der Wechsel aus der Wirtschaft in die staatliche Verwaltung viel leichter als bisher vonstatten gehen kann, dass man seine An sprüche auf Alterssicherung, die man in den jeweiligen Sys temen erworben hat, bei einem Systemwechsel mitnehmen kann.
Hinsichtlich der Anerkennung der vorberuflichen Erfahrungs zeiten haben wir im Ergebnis der Anhörung die anrechenba re Zeit von fünf Jahren auf zehn Jahre erhöht. Auch da haben wir, glaube ich, einen guten Kompromiss erzielt.
Jetzt kommt ein Punkt, den man so oder so sehen kann. Ich denke, es war eine gewaltige Leistung, dass sich die Koaliti onsfraktionen, obwohl die finanziellen Rahmenbedingungen alles andere als gut sind, entschieden haben, 40 Millionen € in die Hand zu nehmen, um noch einmal strukturelle Verbes serungen in der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Thomas Blenke hat gesagt, ich solle das Modell erklären, das bei der Polizei jetzt natürlich enorme Möglichkeiten eröffnet. Aber dazu reicht die Zeit nicht aus. Vielleicht können wir das im Ausschuss noch machen.
Ich will nur einmal zwei Stichworte nennen: Im Polizeibe reich wird es 2 150 Beförderungen geben, davon allein 500 Beförderungen von A 8 nach A 9 und 465 Beförderungen von A 11 nach A 12. Im Bereich Steuerverwaltung sind es 1 470 Beförderungen. Sie sehen, da wird wirklich eine Bewegung in das System hineinkommen bzw. ist hineingekommen; wir haben das ja im Nachtragshaushalt schon umgesetzt. Ich hal te das für eine gewaltige Verbesserung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu den Anträgen der Opposition sagen, die heute ebenfalls zur Beratung vorgelegt worden sind. Eine wichtige Frage ist die nach der rechtlichen Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner schaften.
Jetzt kommt es: Als Jurist sage ich Ihnen: Die rechtliche La ge ist relativ kompliziert.
Denn es gibt dazu unterschiedliche Urteile des Bundesverfas sungsgerichts. Das Urteil vom 7. Juli 2009 – man orientiert sich immer am neuesten Urteil – hat die Hinterbliebenenver sorgung im Bereich des Privatrechts geregelt. Jetzt ist die Fra ge, die man meiner Meinung nach klären muss: Sind wir in sofern daran gebunden, dass wir dieses Privatrechtsurteil in das Beamtenrecht übernehmen?
Das ist die entscheidende Frage. Bisher hat beim Bundesver fassungsgericht kein beamtenrechtlicher Streitgegenstand vor gelegen.
Unabhängig davon wollen die Koalitionsfraktionen dieses Thema klären, damit wir im Rahmen des Dienstrechtsreform gesetzes eine zweifelsfreie Regelung finden. Einen entspre chenden Prüfauftrag mit einem meiner Meinung nach relativ engen Zeitkorsett haben wir schon formuliert. Denn bis zu den Ausschussberatungen soll ein Ergebnis vorliegen.
Für die Verwaltung wird das ein schwerer Parforceritt wer den, glaube ich.
Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus einen Antrag zur Bür germeisterbesoldung mit zur Diskussion gestellt – der Antrag stammt vom Anfang des Jahres 2009 –, den ich persönlich gut nachvollziehen kann. Ich persönlich hatte für diesen Antrag sehr viel Sympathie.
Ja, ja, Herr Schmiedel, langsam. Ich erkläre es gleich. – Für diesen Antrag hatte ich sehr viel Sympathie. Aber das Prob lem ist, dass wir zunächst einmal schauen mussten, was wir im Jahr 2000 gemacht haben, als wir noch durch Vorgaben des Bundes eingeschränkt waren. Damals haben wir drei Grup pen nicht bedenken können; das war damals nicht möglich. Diesen drei Gruppen wollen wir etwas Gutes tun, nämlich die Besoldung um eine Stufe anheben. Es geht – das brauche ich nicht noch einmal zu erzählen – um die Gruppe von Gemein den mit 5 001 bis 10 000 Einwohnern, die Gruppe von Ge meinden mit 15 001 bis 20 000 Einwohnern und Gemeinden mit 20 001 bis 30 000 Einwohnern. Ich denke, im Moment ist das eine adäquate Lösung.
Darüber hinaus gilt die Zusage des Ministerpräsidenten, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die gesamte Thematik noch einmal auf den Prüfstand stellen.
Das habe ich vergessen, Entschuldigung. – Auch Dinge, die nicht in Ihrem Antrag stehen, Herr Schmiedel, z. B. Anreize für eine dritte Amtsperiode, könnte man noch umfassender se hen. Wenn Sie das demnächst einmal machen, dann fragen Sie mich. Ich helfe Ihnen dann.
Ich möchte noch auf eine Kleinigkeit zu sprechen kommen, die wir geändert haben. Bei den Landräten und Beigeordne ten, die jetzt im Dienst sind, wollen wir die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöhen. Allerdings erwarten wir, dass eine demo kratische Legitimation erfolgt. Die Gremien, Gemeinderat und Kreistag, müssen dann natürlich entsprechend entscheiden, wenn durch den Amtsinhaber ein Antrag gestellt wird. Das halten wir für sinnvoll.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich habe in den 19 Jahren, in denen ich im Landtag bin und hier werkle, selten ein solches Paket an Unterlagen bekommen. Nicht einmal bei der Verwaltungsreform war das Paket nach meiner Erinnerung so dick.
Ich habe es gelesen und habe mich in einem jahrelangen Prozess damit beschäftigen dürfen.
Ich möchte mich bei den beiden Häusern, dem Finanzminis terium und dem Innenministerium, bedanken, und zwar nicht nur bei den beiden Ministern, die immer im Fokus stehen, son dern auch bei den Fachleuten, die im Hintergrund arbeiten.
Die CDU-Fraktion hat einmal eine Anhörung durchgeführt. Ich muss sagen, an dem betreffenden Abend war ich über zeugt: Alle Beamten und Beamtinnen – aus dem Haus waren fünf, sechs Leute anwesend – waren profunde Kenner. Es gab keine Frage, die wir gestellt haben, auf die sie keine Antwort gewusst haben.
Vielen Dank und ein Kompliment für die Arbeit, die in diesen beiden Häusern geleistet worden ist.
Ich habe am Anfang gesagt: Was lange währt, wird endlich gut. Finanzminister Stächele hat – das habe ich vor zwei Ta gen zufällig gelesen – laut „Stuttgarter Zeitung“ gesagt: Was lange währt, wird sehr gut. So kann man natürlich auch en den. Ich denke, wenn man einen Strich darunter zieht, ist die Dienstrechtsreform gut gelungen.
Dazu ein Kompliment an das Land. Ich glaube, wir brauchen keinen Vergleich mit anderen Bundesländern zu scheuen. In sofern bin ich zuversichtlich, dass wir dieses Reformwerk durch die Beratungen im Ausschuss tragen und auch hier im Plenum verabschieden werden.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, Sie haben formuliert, dass der Gastwirt Getränke nur in einer Menge abgeben darf, die einen „gesellschaftlich üblichen Konsum“ zulässt. Mich würde interessieren, wie das Wirtschaftsministerium diesen Begriff definiert.
Zum Schluss haben Sie noch gesagt – auch das war interessant –, dass die Landesregierung, wenn jetzt praktisch Verbote ausgesprochen werden müssen, in diesem Bereich einschreiten wolle. Ich dachte, wenn Konzessionen erteilt werden müssten, wären die Kommunen zuständig.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium hat zwei außerordentlich wichtige Aufgabenbereiche als Schwerpunktthemen der gesamten Landespolitik. Das ist zum einen das Thema „Innere Sicherheit“ mit Polizei, Verfassungsschutz, Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen. Daneben ist das Thema Infrastruktur im Verkehrsbereich genauso groß. Wir brauchen eine gute Infrastruktur des Landes. Für den Bereich Verkehr wird meine Kollegin Razavi in der zweiten Runde sprechen.
Ich möchte auch noch kurz auf die Aufgaben des Innenminis teriums eingehen, die neben diesen beiden großen Themen stehen: Es gibt noch den gesamten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, aber auch die Themen Ausländerrecht, Integration, Dienstrecht – auch das muss heute noch einmal ein Wort wert sein –, Glücksspiel und andere Dinge.
Lassen Sie mich mit einigen allgemeinen Bemerkungen zum Haushalt des Innenministeriums beginnen. Das Innenministerium musste wie andere Ministerien ebenfalls Einsparauflagen akzeptieren, und zwar in Höhe von 223 Millionen € für die Jahre 2010 und 2011. Das ist keine geringe Summe. Wenn Sie das Gesamte sehen, dann erkennen Sie, dass die Ausgabesteigerungen im Jahr 2010 mit 1,5 % sehr moderat sind. Wenn man dann noch unterstellt, dass wir beim Innenministerium einen Personalkostenanteil von fast 50 % haben, dann bestätigt das diese Einschätzung. Wir haben im Jahr 2011 sogar eine leichte Abnahme, tendenziell also eher weniger Ausgaben.
Mit 4 Milliarden € liegt der Innenhaushalt mit etwa 11 % Anteil am gesamten Haushalt an zweiter Stelle hinter dem Kultusetat. Die Investitionsausgaben liegen im Jahr 2010 bei etwa 525 Millionen €, im Jahr 2011 bei etwa 508 Millionen €. Investive Schwerpunkte sind vor allem der Verkehrsbereich, der Straßenbau. Aber auch für den uns bereits seit mehreren Jahren begleitenden Digitalfunk stehen 100 Millionen € bereit. Sie wissen, dass wir hier in der Phase der Aufstellung der Masten, bundesweit gesehen, mittlerweile am weitesten sind. Wir haben den Digitalfunk bisher am weitesten vorangetrieben.
Wenn ich über Digitalfunk rede, so muss ich auch darauf hinweisen: Hauptnutzer des Digitalfunks ist die Polizei. Eher im zweiten Glied folgen die Feuerwehr und der Rettungsdienst. Aber die Polizei steht hier an erster Stelle.
Damit möchte ich zum Bereich Polizei überleiten. Die CDU in Baden-Württemberg ist seit Jahren ein Garant dafür, dass unsere Polizei gut ausgestattet ist und Baden-Württemberg ein sehr sicheres Bundesland ist.
Wir sehen das hohe Sicherheitsbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb gilt für die CDU-Landtagsfraktion: Neben dem Primat der Bildungspolitik, das ich als Innenpolitiker auch immer wieder betone, sind die innere Sicherheit und eine ausgewogene Infrastrukturpolitik Kernaufgaben unseres Landes.
Die Rahmenbedingungen sind meines Erachtens nach wie vor vorzeigbar. Seit 2007 haben wir einen Rückgang bei der Kriminalitätsbelastung zu verzeichnen. Dabei muss man immer wieder anfügen – darauf können wir stolz sein –: Das ist kein Verdienst der CDU allein;
vielmehr garantiert die Bevölkerung, dass wir bei der Kriminalitätsbelastung seit Jahren immer den besten oder den zweitbesten Platz belegen.
Auch. Das liegt an allen Menschen. Es liegt auch daran, dass wir Vollbeschäftigung haben, Frau Haußmann. All diese Dinge spielen da eine Rolle. Trotzdem muss man, wenn man Polizeiarbeit im Vergleich mit anderen Bundesländern bewertet, auch diesen Faktor, die Kriminalitätsbelastung, mit heranziehen. Da liegen wir seit über zehn Jahren immer auf dem bes ten oder auf dem zweitbesten Platz.
Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote bei uns – ebenso wie in Bayern und in Sachsen bzw. den Ländern, die an dritter und vierter Stelle liegen – noch immer sehr hoch und vorzeigbar. Sie liegt auf einem sehr guten und hohen Niveau.
Wenn man nun weiß – das kann man auch ganz offen sagen –, dass wir bei der Relation der Zahl der Polizeikräfte gegenüber der Bevölkerungszahl eher auf einem hinteren Mittelfeldplatz liegen, dann wird noch einmal deutlich, welch ausgezeichne
te Arbeit unsere Polizei hier in Baden-Württemberg leistet. Namens der CDU-Fraktion möchte ich mich bei allen Beamtinnen und Beamten der Polizei bedanken, die hier Tag für Tag einen schwierigen Dienst leisten. Herzlichen Dank!
Auf die Polizei kommen immer wieder – Sie hören das bei diversen Reden – neue Aufgaben zu, z. B. die stetig steigende Belastung durch die Internetkriminalität. Aber auch der internationale Terrorismus zeigt sich hier in Baden-Württemberg immer wieder in der Form, dass wir „Gefährder“ überwachen müssen. Das ist eine Belastung, die eigentlich mehr Stellen nötig machte. Angesichts der massiven Steuereinbrüche, die wir hinnehmen müssen, muss jedoch auch die Polizei ihren Sparbeitrag, ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leis ten.
Deshalb bin ich froh, dass es uns gelungen ist – die CDUFraktion hat sich hierfür mit den Mitteln aus dem „Fraktions korridor“ eingesetzt –, die Polizeizulage für die Polizeianwärter wieder aus der Streichliste der Haushaltsstrukturkommission herauszunehmen. Das ist, glaube ich, ein gutes Signal auch an die Polizei.
Bereits beim Konjunkturprogramm II haben wir versucht, über ein sogenanntes Arbeitsumfeldprogramm die räumliche Ausstattung der Dienststellen zu verbessern. Damals mussten wir in der Fraktion akzeptieren – Thomas Blenke und ich; wir haben dafür geworben, aber keine Mehrheit dafür erhalten –, dass die Mittel aus dem Konjunkturprogramm in den Bausektor gehen. Wir haben hier in Stein investiert. Jetzt haben wir es aber geschafft, dass wir auch in der Fraktion eine Mehrheit für die Forderung gefunden haben, die Arbeitsbedingungen in den Polizeidienststellen zu verbessern. Mit 2 Millionen € können wir hier einen Beitrag leisten, der auch sofort und unmittelbar konjunkturwirksam wird; denn diese Aufgaben können ohne europaweite Ausschreibungen direkt an heimische Unternehmen vergeben werden.
Eine der Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen war, dass wir auch unsere Polizeibeamten besser schützen müssen. Das ist sicher auch dem veränderten Einsatzkonzept geschuldet. Wir warten heute nicht mehr, bis das SEK kommt, sondern wir sagen: Die Polizisten, die zuerst da sind, auch wenn sie normale Streifenpolizisten sind, sollen in das Gebäude hineingehen. Deshalb brauchen diese Beamten einen besseren Schutz, etwa durch ballistische Helme, und auch einen sogenannten Tiefschutz. Das müssen wir verbessern. Das war eine der Konsequenzen aus dem Expertenkreis Amok. Wir stellen Mittel in Höhe von 3,6 Millionen € bereit, um in jedem Streifenwagen – es sind immerhin 2 200 Fahrzeuge – entsprechende Helme und eine solche Ausrüstung vorzuhalten.
Lassen Sie mich am Schluss des Kapitels „Polizei“ noch kurz auf den Antrag der SPD eingehen. Die Forderung, den Freiwilligen Polizeidienst abzuschaffen, ist eine Platte, die wir gelegentlich schon einmal gehört haben.
Sie wollen, dass wir dieses Geld nun für Investitionen in mehr Nichtvollzugsstellen verwenden. Sie wissen ja, dass wir die Einsparauflagen beim Nichtvollzug gestoppt haben. Die Umsetzung der Einsparrate, die wir durch die Verwaltungsreform innerhalb der Verwaltung durch jede Dienststelle erbringen lassen wollten, haben wir bei etwa 10,5 % gestoppt.
Ich bin auch für das Aufbauen. Gleichzeitig bin ich aber auch dafür, dass man den Bürgern sagt, dass man dafür an anderer Stelle etwas wegnehmen muss.
Wir aber wollen beim Freiwilligen Polizeidienst nichts wegnehmen. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie die dann zusätzlich benötigten Stellen wieder finanzieren und müssen den Bürgern sagen, dass das mehr Geld kostet. So ehrlich muss man miteinander sein.
Die Realisierung dieser Maßnahme halten wir im Moment nicht für möglich.
Lassen Sie mich zwei, drei Sätze zur Dienstrechtsreform sagen. Wir haben in der vergangenen Zeit intensiv darüber diskutiert, und wir werden, denke ich, auch noch die nächsten Monate hindurch intensiv über die Dienstrechtsreform beraten müssen. Wir haben über den großen Brocken – die Altersgrenzen bei 62 und bei 67 Jahren – entschieden. Das war keine leichte Entscheidung. Wir haben darüber hinaus im Kabinett und in den Regierungsfraktionen die Eckpunkte verabschiedet.
Ich will, auch mit Blick auf die Zeit, nur noch schlaglichtartig einige Dinge erwähnen; hierüber war zum Teil auch schon in den Medien zu lesen. Wir ermöglichen die freiwillige Weiterarbeit mit entsprechenden Zuschlägen, aber auch in Teilzeit. Wir wollen das Programm sehr attraktiv machen. Als Dienstherr kann man entsprechende Anträge nur ablehnen, wenn man dienstliche Interessen geltend macht. Wir belassen aber die absolute Altersgrenze bei 68 Jahren, und zwar auch in den kommunalen Wahlämtern.
Wir investieren im Bereich der Gesundheitsprävention über alle Ministerien hinweg 6 Millionen €. Für die Antragsaltersgrenze haben wir über einen Fraktionsantrag der FDP/DVP und der CDU bereits die entsprechenden Weichen gestellt. Für Schwerbehinderte bleibt die bisherige Regelung erhalten.
Wir ermöglichen analog zu der Regelung beim allgemeinen Rentenrecht, dass jemand, der mindestens 45 Jahre lang im Dienst war, ohne Abschläge in den Ruhestand gehen kann.
Im Gegenzug müssen wir eine Gegenfinanzierung planen. Wir müssen in aller Offenheit sagen, dass wir hier entsprechende Abschläge machen. Bislang wurde die Zeit der Hochschulausbildung mit bis zu drei Jahren angerechnet. Wir verkürzen diese Zeit auf zwei Jahre und vier Monate. Das bringt eine massive Gegenfinanzierung.
Ich persönlich bin nun sehr gespannt, ob es uns gelingt, durch diese Anreize für die freiwillige Weiterarbeit wirklich so viele Beamte zu motivieren, länger zu arbeiten, dass wir tatsächlich den angestrebten Einspareffekt haben.
Ich sage ganz klar, obwohl ich das vielleicht selbst nicht mehr erleben werde: Wenn es nicht klappt, muss man hier konsequent mehr sparen. Denn sonst kommen wir auf keinen grünen Zweig. Man muss da auch ein bisschen Mut beweisen. Ich hätte diesen Mut schon jetzt aufgebracht, aber, wie gesagt, es wurde wieder verschoben. So ist das Leben.
Ich hoffe und ich wünsche den Kollegen, dass das dann in der nächsten Legislaturperiode funktioniert.
Wir modernisieren aber auch das gesamte Dienstrecht. Wir führen die unterhälftige Teilzeit mit 30 % ein. Es gibt einen Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern. Die Inanspruchnahme von Sabbatjahren wird verbessert. Wir ermöglichen die Trennung der Versorgungssysteme. Auch bei den kommunalen Wahlbeamten gibt es in drei Gruppen geringfügige Verbesserungen der Einstufungen. Es gibt keine große Lösung; das ist eine kleine Lösung.
Eine Novellierung des LPVG haben wir leider nochmals verschoben. Aus meiner Sicht hätten wir das auch gleich machen können. Aber vielleicht schaffen wir dann beim nächsten Mal den großen Wurf. Ich bin auch in diesem Punkt gespannt.
Als ich einen Blick in das Protokoll des Finanzausschusses geworfen habe – jetzt komme ich zu meinem zweiten Thema –, habe ich gesehen: Der Finanzausschuss hat sehr lange über Aulendorf diskutiert. Ich habe es einmal nachgelesen. Auch in unserer Fraktion wurde intensiv über Aulendorf beraten. Wir haben uns diese Entscheidung keinesfalls leicht gemacht. Aber ich denke, so, wie es jetzt entschieden worden ist – dass wir eine gemeinsame Lösung mit der Stadt und mit den kommunalen Landesverbänden suchen, dass die über das FAG auch mit ins Boot kommen –, ist es in Ordnung. Man kann es so machen.
Wir haben die Messlatte auch hochgelegt, weil wir klar sagen: Ohne dass Aulendorf eigene Beiträge bringt, können wir nichts vom Land geben. Ich glaube, mit der jetzigen Lösung kann man hier leben und kann Aulendorf eine Perspektive ge
ben, dass es im Jahr 2016, wenn es die entsprechenden Rahmenbedingungen erfüllt, wieder die Chance hat, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Den Umbau der Feuerwehrschule in Bruchsal will ich kurz ansprechen, weil er in dem Doppelhaushalt doch mit immerhin 12,4 Millionen € zu Buche schlägt, wobei ich schon klar sage: Wir haben nicht das Geld, das aus „Fresh Money“, aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Wir werden das aus dem Topf der Feuerschutzsteuer erbringen, der sich aber insgesamt gar nicht so schlecht entwickelt. Wenn man sieht, dass wir hier in den nächsten zwei, drei Jahren eine Aufgabe schultern, die insgesamt knapp 30 Millionen € kostet, und wenn man dazu noch in Rechnung stellt, dass wir in der Vergangenheit für das „Heim am Titisee“ einen Betrag von, wie ich glaube, über 8 Millionen € investiert haben, dann kann man sagen: Wir haben in diesem Bereich der Feuerwehr Rahmenbedingungen geschaffen, die es dem Ehrenamt ermöglichen, dass wir hier entsprechende Beträge in Fort- und Weiterbildung und in Erholung investieren und damit Rahmenbedingungen schaffen, die gut und zeitgemäß sind.
Ich möchte in diesem Zusammenhang allen Feuerwehrfrauen und -männern, die sich ehrenamtlich, aber auch in der Berufsfeuerwehr für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen und hier ihren Dienst leisten, herzlich Dank sagen.
Ich will kurz den Katastrophenschutz ansprechen. Das Land hat hier aus meiner Sicht – beim DRK habe ich das hautnah mitbekommen – ein zukunftweisendes Konzept entwickelt. Wir haben unter dem Druck der öffentlichen Kassen leider auch die Einheiten reduzieren müssen. Wir mussten von 152 auf 120 gehen. Wir haben die fünf Medical Taskforces, die von Berlin kommen, disloziert in diese Einsatzeinheiten eingebunden. Ganz besonders wichtig war mir, dass wir für eine Alltagstauglichkeit gesorgt haben. Das heißt: Wir wollen nicht nur für den Katastrophenfall bei einem Terroranschlag bereitstehen, sondern wir wollen auch, wenn ein sogenannter Massenanfall von Verletzten auftritt, diese Investitionen, die sich in zehn Jahren immerhin auf 30 Millionen € belaufen werden, alltagstauglich einsetzen, sodass man auch dann diese Menschen und das Material einsetzen kann. Das halte ich für einen ganz wichtigen Fortschritt.
Wichtig ist auch, dass es uns gelungen ist, dass wir aus dem Konjunkturprogramm des Bundes einen Betrag von 20 Millionen € herauslösen und lockermachen konnten. Davon werden 15 Millionen € vom Bund und 5 Millionen € vom Land geschultert. Das bringt uns hier erheblich nach vorn.
Ich will kurz noch das Alkoholverkaufsverbot anschneiden. Darüber haben wir hier im Plenum schon bei mehrfachen Gelegenheiten diskutiert. Es wird nun im März in Kraft treten. Ich persönlich glaube: Das ist ein wichtiger Beitrag, mit dem wir hier an mancher Tankstelle für Sicherheit und Ordnung in der Nacht sorgen.
Ich würde mir wünschen, dass die Polizeigewerkschaft – mein Kollege Blenke hat das hier klargestellt – nicht immer dagegen spricht: Auf der einen Seite kommen Polizisten in den Landtag und fordern, dass wir so etwas machen, und acht Tage später sagt dann ein Gewerkschaftsvertreter: Wir wollen das doch nicht. Ich kann mich da nur wundern.
Aus meiner Sicht müssten wir auch noch den nächsten Schritt machen. Da muss ich vielleicht mit Herrn Kluck einmal in eine Klausur gehen.
Es wäre auch sinnvoll, dass wir, wenn wir merken, dass Städte wie Freiburg, aber auch andere Städte in der ganzen Republik sagen, dass sie ein Instrumentarium brauchen, für die Situation bei Nacht sichere Rahmenbedingungen schaffen. Herr Kluck, da frage ich immer: Wollen wir wirklich, dass der normale Bürger, der in der Stadt etwas trinken geht, um 23:00 Uhr oder 24:00 Uhr angepöbelt wird, weil hier in offener Szene Alkohol ausgeschenkt wird? Ich meine, wenn die Städte, wenn diejenigen, die von den Bürgern in ein Kommunalparlament gewählt worden sind, sagen: „Wir wollen eine Handhabe, damit wir hier einschreiten können“, dann sollten wir uns diesen Wünschen der Kommunalpolitik nicht verschließen und mit Augenmaß für eine Lösung kämpfen. Da müssen wir noch einmal darüber reden, wie wir es dann machen. Das würde ich mir wünschen.
Zum Schluss danke ich Innenminister Rech, Staatssekretär Köberle, aber auch Ministerialdirektor Benz und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums für die Arbeiten am Doppelhaushalt 2010/2011 und für ihre engagierte Arbeit im vergangenen Jahr.
Ich denke, dass wir mit dem Doppelhaushalt die Rahmenbedingungen geschaffen haben, um die Ziele, die wir uns gesteckt haben, erfüllen zu können. Glückauf für die Arbeit im Jahr 2010!
Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Gall, ich wollte Sie fragen, wie Sie die 20 Millionen € in Ihrem Rechenexempel einsortieren. Wir bekommen doch 20 Millionen € über das Konjunkturprogramm II für den Katastrophenschutz. Wenn Sie jetzt praktisch 10 Millionen € Differenz rechnen – –
Ich habe doch schon eine Frage gestellt. Ich möchte wissen, ob er das vergessen hat. Ich kann seine Rechnung nicht nachvollziehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich in der Vorbereitung auf die heutige Sitzung noch einmal die Pressespiegel der letzten Wochen und Monate studiert habe, bin ich auf verschiedene Schlagzeilen gestoßen; u. a. stand in der „Stuttgarter Zeitung“ – das war etwa Ende Juli, als wir das letzte Mal darüber diskutiert haben –: „Verbot schränkt Spontankauf ein“. Ein Suchtexperte, Jens Reimer, begrüßt die Verkürzung der Verkaufszeiten für Alkohol. Er sagt, dass das gerade für Jugendliche eine wichtige Bremsfunktion darstelle.
Ich möchte heute noch einmal in Erinnerung rufen, weshalb wir dieses Gesetz verabschieden. Wir stellen zum einen fest, dass die Polizei in ihren Aktionen vermehrt auf Delinquenten stößt, die unter Alkoholeinfluss stehen. Ein Drittel der Straftäter oder der Personen, die auffallen, stehen unter Alkohol einfluss. Wir stellen immer mehr Ordnungs- und Ruhestörungen an bestimmten Plätzen fest. Ich sage ausdrücklich, dass dies nicht nur an Tankstellen geschieht. Wir stellen Pöbeleien und Schlägereien fest. Die Zahl der Körperverletzungen nimmt zu. Wir stellen auch materielle Schäden durch Sachbeschädigungen und einen generellen Anstieg der Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest.
Klar ist für mich – das habe ich in all den Aussprachen in den vergangenen Monaten immer wieder betont –, dass das Verbot kein Allheilmittel ist. Es steht nicht primär an erster Stelle. Genauso wichtig – das möchte ich immer wieder betonen – ist die Präventionsarbeit, die wir in Baden-Württemberg mit einem Strauß von Maßnahmen leisten.
Frau Haußmann, Sie brauchen nicht den Kopf zu schütteln.
Beim letzten Mal habe ich alles aufgezählt – heute verzichte ich darauf –, was wir von der Kriminalprävention über Projekte wie „AKKU – Wir laden Projekte“ bis hin zu einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen leisten. Klar ist aber auch, dass wir immer noch mehr tun können. Das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Auf der anderen Seite höre ich, dass Kollege Dr. Noll – ich will einmal den Schlenker zur FDP/DVP machen; Kollege Dr. Noll ist gerade nicht im Saal –
nicht zustimmen kann, weil er Bürokratieabbau will.
Er will den Krankenhäusern nicht zumuten, dass sie den Eltern, deren Kinder als „Alkoholleichen“ eingeliefert worden sind, einen Brief schicken. Ich meine, das Krankenhaus sollte ihnen keinen Brief – hier ist der Bürokratieabbau falsch verstanden worden –, sondern eine Rechnung schicken.
Dadurch kommen wir einen ganzen Schritt weiter, weil die Eltern es dann im Geldbeutel spüren, wenn die Kinder deutlich über die Stränge geschlagen haben.
Wenn ich Prävention sage, meine ich aber auch, Frau Haußmann, dass die gesamte Gesellschaft aufgefordert ist, sich diesem Problem zu stellen – vom Elternhaus über Kindergärten, Schulen bis hin zu den Suchtberatungsstellen, die wir in Baden-Württemberg flächendeckend haben. Ich habe erst kürzlich in einer Pressemitteilung gelesen, dass über 50 000 Menschen in Suchtberatungsstellen beraten worden sind. Die Liga hat erst gestern die entsprechende Pressemitteilung herausgegeben.
Besorgniserregend ist für mich – das ist eine Entwicklung, die uns eigentlich nicht zufriedenstellen kann –, dass die Trinkerszene – so möchte ich sie einmal nennen – immer jünger wird. Ich denke, hier ist es schon angezeigt, dass wir entsprechend gegensteuern. Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass wir mit dem, was wir jetzt vorhaben, zumindest die schlimms ten Auswüchse begrenzen. Wir werden die Probleme damit nicht völlig beseitigen, aber wir werden vielleicht die schlimms ten Auswüchse beseitigen können.
Eines möchte ich noch sagen: In den Pressespiegeln ist auch immer vom sogenannten Vorglühen die Rede. Sie wissen, was damit gemeint ist. Wir legen mit diesem Alkoholverkaufsverbot die Messlatte für das Vorglühen ein Stück weit höher, wenn wir nun das Angebot in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr verknappen.
Tankstellen werden dadurch nicht mehr nächtliche Szenetreffs sein, wie es im Moment der Fall ist. Wenn Sie einmal zu einer solchen Tankstelle gehen – ich habe es einmal gemacht –,
dann sehen Sie, dass es unglaublich ist, was da abgeht. Es gibt da richtige Szenetreffs. Diese werden wir dann nicht mehr haben. Sie werden von der Bildfläche verschwinden. Künftig gibt es dann dort nachts nur noch Benzin und Diesel und keinen anderen „Sprit“ mehr. Das ist nicht unbedingt schlimm. In Frankreich z. B. ist seit 1991 der Normalzustand, dass es an Tankstellen nur Benzin und Diesel und andere Dinge gibt. Auch bei uns in Deutschland gibt es an den Autobahntankstellen ab 24:00 Uhr seit vielen Jahren nur noch Benzin und Diesel.
Gern.
Ja, da haben Sie ein Stück weit recht. Auch in meiner Rede in der Ersten Beratung habe ich betont, dass Alkohol für mich kein Produkt ist, das als Reiseproviant unbedingt an der Tankstelle verkauft werden müsste.
Man muss aber auch die allgemeine Entwicklung sehen, die diese Tankstellenshops genommen haben. Für viele Bürger ist das eine Möglichkeit, einzukaufen.
Ja, gut, man kann es als Fehlentwicklung beklagen. Für viele war es aber eine Entwicklung, und die Leute stimmen auch mit den Füßen ab. Die Preise sind dort zwar höher als im normalen Supermarkt, aber wenn die Leute sagen: „Okay, ich muss mich da noch eindecken“, dann kann man das nicht unbedingt vermeiden.
Ich bin der Meinung: Alkohol ist kein Reiseproviant. Aber man soll das Kind auch nicht mit dem Bade ausschütten. Deshalb finde ich, dass man eine Lösung mit Augenmaß finden muss. Wir wollen zu den Zeitpunkten ansetzen – das ist das Argument, das auch in der Begründung des Gesetzentwurfs steht –, zu denen die Polizei die Auswirkungen spürt. Die Polizei spürt die Auswirkungen nicht mittags um zwölf, wenn die Schule aus ist, sondern sie spürt sie am Abend und in der Nachtzeit. Man muss hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip ein Stück weit auf die Realität beziehen.
Ich persönlich will deshalb vor diesem Hintergrund die Meinung äußern, dass wir mit dieser Lösung, die wir jetzt mit Augenmaß angehen, die schlimmsten Auswüchse beseitigen. Ich glaube, dass wir damit einen richtigen Weg gehen. Wir werden nach drei Jahren schauen, wie es gewirkt hat. Dieser Evaluation stellen wir uns. Dann kann man noch einmal feststellen, inwieweit das, was wir auf den Weg gebracht haben, wirkungsvoll ist. Aber ich denke, es ist ein Meilenstein, den wir im Interesse der Klientel auf den Weg bringen sollten. Wir machen das ja nicht als Selbstzweck, sondern wir wollen die Auswirkungen, die ich Ihnen vorhin beschrieben habe, vermindern. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute nicht zum ersten Mal in den letzten Jahren über das Thema Alkoholmissbrauch. Ich glaube, zuletzt haben wir im April dieses Jahres darüber gesprochen.
Ich stelle fest, dass sich nun immer mehr Leute auch über Baden-Württemberg hinaus für dieses Thema interessieren. Man bekommt Anfragen von Journalisten: Was macht ihr da? Warum wollt ihr das?
Die Antwort kann man eigentlich relativ leicht geben: Wir haben ein Problem. Dieses Problem haben wir hier, wie gesagt, schon mehrfach diskutiert und beschrieben. Ich will auch immer wieder betonen: Das Problem mit dem Verbot anzugehen ist nur eine Seite. Der Minister hat das gerade auch angesprochen. Für mich ist klar: Es gibt einen untrennbaren Zusammenhang zwischen dem Verbot und Präventionsmaßnahmen. Beides muss Hand in Hand gehen.
Ich will jetzt kurz daran erinnern: Was waren denn die Auslöser für uns als CDU-Fraktion, zu sagen, dass wir da etwas verändern müssen? Wir haben Alarmsignale empfangen, z. B.: 30 % der jugendlichen Straftäter stehen unter Alkoholeinfluss. Bei Widerstandsdelikten gegen die Staatsgewalt, also gegen Polizeibeamte, sind sogar 70 % alkoholisiert. 2007 lag bei 64 % der alkoholbeeinflussten Gewaltdelikte die Tatzeit zwischen 22:00 und 5:00 Uhr.
Für mich ist ein weiteres wichtiges Argument – das lesen Sie auch in den Medien –: Wir haben eine enorme Zunahme der Zahl der stationären Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen im Alter zwischen zehn und 20 Jahren. Ich habe schon im April gesagt – das wiederhole ich heute gern noch einmal –: Man muss sehen, wie viel Geld wir als Gesellschaft in diesem Bereich ausgeben. Es sind 30 Millionen €. 20 000 Fälle waren es vor zwei Jahren; ich gehe jede Wette ein, dass es heute schon 25 000 Fälle sind. Wenn ich da nur pro Krankenhausaufenthalt 1 500 € veranschlage – da ist der Rettungswagen noch gar nicht dabei, den man oft braucht –, sind 30 Millionen € weg. Ich plädiere sehr dafür, dass wir auf Bundesebene die Kraft aufbringen, diese Ausgaben ersatzpflichtig zu machen. Wir müssen hier die Eltern in die Pflicht nehmen. Blaue Briefe, alles recht und schön.
Aber wenn es dann Geld kostet, dann führt das für uns zu Einsparungen. Das rüttelt auf und macht auf das Problem aufmerksam.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, der sehr aktuell ist, nämlich die Situation in Freiburg. Ich persönlich – man muss Urteile hinnehmen – war von dem VGH-Urteil nicht begeistert. Aber eines ist mir aus der Situation in Freiburg klar geworden: Wir müssen den Kommunen eine Rechtsgrundlage an die Hand geben. Dafür bin ich sehr. Denn es geht nicht nur um Freiburg, sondern das Problem zieht sich durch die ganze Republik hindurch
bis zur Reeperbahn. Wir müssen eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Kommunen dies machen können, denn es war wirksam. Dafür möchte ich mich in jedem Fall einsetzen.
Noch einmal zu dieser Einschränkung des Alkoholverkaufs zwischen 22:00 und 5:00 Uhr. Für mich ist eines klar – und das ist ein Stück weit auch logisch –: Wenn ich eine Zeit lang die Chance minimiere, Alkohol zu kaufen, wird sich auch das Problem minimieren, das ich vorhin beschrieben habe. Jetzt kann man darüber philosophieren, ob wir da zu weit gehen oder nicht weit genug gehen und noch vor 22:00 Uhr ansetzen sollten. Wir haben einen Vorschlag gemacht; mit dem treten wir an.
Mir ist eines klar – wir haben in vielen Gesprächen, etwa in der Anhörung, die die CDU-Fraktion gemacht hat, mit den Betroffenen, auch mit den Tankstellenbesitzern, diskutiert –: Vorrangig werden wir die Tankstellen treffen. Ein Weiteres, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber auch klar:
Reisebedarf an Tankstellen muss nicht unbedingt Alkohol sein. Ich kann den Bürgern schlecht erklären, warum als Reisebedarf bei Tankstellen gerade Alkohol verkauft werden muss. Das ist nun wirklich kein Reisebedarf. Insofern – das muss ich sagen – kann man das in diesem Bereich auch vertreten.
Ich will am Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass wir in Baden-Württemberg die präventive Arbeit als gleichberechtigte Säule sehen. Wir tun hier auch sehr viel. Ich habe mir als Stichworte – die Zeit reicht nicht aus, um alles noch einmal im Detail darzulegen – Folgendes notiert: das Projekt „HaLT – Hart am LimiT“, Maßnahmen in der Suchtprävention, kommunale Kriminalprävention oder auch den Jugendbereich mit dem Programm „AKKU – Wir laden Projekte“. Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die wir im präventiven Sektor machen. Das halte ich für wichtig und für gleich wichtig wie die gesetzlichen Maßnahmen.
Ich komme zum Schluss mit der Aussage, die auch der Innenminister getroffen hat: Lassen Sie uns gelassen an das Thema herangehen. Ich wäre schon zufrieden, wenn wir nach drei Jahren Evaluation auch nur feststellen könnten, dass wir die Kurve, die in den letzten Jahren so besorgniserregend nach oben ging, abflachen konnten. Dann hätten wir schon viel gewonnen. Ich bin gespannt, wie es in drei Jahren aussieht. Wir werden das objektiv bewerten. Ich bin optimistisch und glaube, dass die Maßnahme erfolgreich sein wird.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es klang bei meinen Vorrednerinnen an: Wir haben hier im Plenum des Landtags schon mehrfach über das Thema „Alkoholmissbrauch und adäquate Maßnahmen gegen den Alkoholmissbrauch“ beraten. Die Problematik ist ja auch nicht ganz einfach. Das muss man wohl sagen. Frau Haußmann hat eine sehr gute Zustandsbeschreibung gegeben.
Das will ich nicht wiederholen.
Es gab in einer Regionalausgabe der „Stuttgarter Nachrichten“ eine Übersicht über alle Krankenhäuser der entsprechenden Region. Mich elektrisieren die Fallzahlen der Krankenhäuser. Die sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Bei den Krankenhäusern, die Kinder und Jugendliche wegen Alkoholmissbrauchs behandeln müssen, sind die Zahlen sprunghaft gestiegen.
Wenn man nun die Berichte in den Zeitungen über Komasaufen und anderes liest, kann einen das schon erschrecken.
Große Sorge macht mir aber auch – das möchte ich als Innenpolitiker sagen –, dass wir eine starke Zunahme der Zahl der Gewaltdelikte insbesondere bei jungen Menschen unter Alkoholeinfluss bemerken. Das Gleiche gilt im Übrigen für Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt, gegen Polizeibeamte. In über zwei Dritteln der Fälle war Alkohol mit im Spiel.
Wir von der CDU-Fraktion haben zu diesem Thema eine Anhörung durchgeführt. Wir sind eigentlich zu eindeutigen Ergebnissen gekommen. Ich will drei Punkte herausgreifen.
Erstens: Wir benötigen einen Ausbau und eine Intensivierung der Präventionsmaßnahmen. Obwohl wir – da kann ich auf die Drucksache verweisen, die damals, Frau Lösch, Diskussionsgegenstand war – eine Latte von Präventionsmaßnahmen durchführen, vertrete ich die Meinung: Es kann nie genug sein. Wir müssen immer noch mehr in Prävention investieren. Das ist für mich gar keine Frage. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt. Meine zwei Vorredner haben sich schwerpunktmäßig mit dem Verbot beschäftigt. Es gibt natürlich – da sind wir sicherlich einig – sinnvolle Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, dass wir solche Dinge wie Flatrate-Trinken verbieten, dass wir aber auch den Zugang zum Alkohol für die Jugendlichen erschweren. Nichts anderes streben wir an.
Frau Haußmann, Sie haben es schon gesagt – Ihre Quellen sind erstaunlich gut –: Heute Morgen hat es noch einmal einen Ruck gegeben, und das ist gut so, sodass wir einen Schritt vorankommen. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Gesetzentwurf in den nächsten Wochen beraten können.
Es macht Sinn, dass wir dieses Problem lösen, weil man den Bürgern nicht erklären kann, weshalb wir den Alkohol an Tankstellen als Reiseproviant werten. Bei Autobahntankstellen haben wir das anders geregelt. Kein Mensch versteht, weshalb wir bei den sonstigen Tankstellen eine solch liberale Regelung beibehalten wollen. Ich bin zufrieden, dass wir nun eine Regelung gefunden haben.
Der dritte Punkt ist, dass wir die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten stärker in die Pflicht nehmen müssen. Ich will eines noch einmal hervorheben. Herr Kollege Noll hat damals in der Debatte gesagt, er halte nicht so viel davon, dass wir die Krankenhäuser dadurch belasten, dass sie die Eltern informieren müssen, wenn ein Jugendlicher oder ein Kind eingeliefert wird. Dies verursache Bürokratie, und dies sei ihm zu schwierig.
Bei dieser Frage bin ich ein Hardliner. Ich persönlich bin der Meinung, wir müssten die Eltern nicht nur informieren, sondern müssten ihnen hinterher auch eine Rechnung schicken.
Es kann doch nicht wahr sein, dass der Allgemeinheit durch den Einsatz eines Rettungswagens Kosten von 300 bis 500 €
und durch einen eventuellen Notarzteinsatz weitere Kosten entstehen; die Behandlungskosten im Krankenhaus betragen noch einmal durchschnittlich 1 500 €.
Vor einem Jahr stand in der „Süddeutschen Zeitung“, dass im Jahr 2006 rund 19 500 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 20 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs im Krankenhaus behandelt wurden. Multipliziert mit 1 800 € ergibt dies sage und schreibe 35,1 Millionen €.
Unser Gesundheitswesen ist immer blank. Wir haben kein Geld. In solchen Fällen muss man den Eltern eine Rechnung schicken. Dann bemühen sie sich wieder um ihr Kind. Dann gibt es einen Hallo-wach-Effekt.
Da müssen wir meines Erachtens etwas tun. Dieser Warnschuss kommt bestimmt an.
Lassen Sie mich zusammenfassend feststellen, dass wir die Problematik des Alkoholismus bei Jugendlichen mit einem ganzen Maßnahmenbündel angehen müssen. Das Alkoholverbot, das bei Ihnen im Fokus stand, ist für mich nur ein Baustein. Das Drumherum ist genauso wichtig, vielleicht sogar noch wichtiger.
Frau Haußmann, ich stimme Ihnen zu, dass die von Ihnen aufgezählten Maßnahmen wie eine bessere Aufsicht in Gaststätten geboten sind; das steht auch alles auf meinem Zettel. Meine Redezeit beträgt aber nur noch acht Sekunden.
Ich erwähne es jetzt nicht noch einmal, weil es mir wichtig ist, meine Rede mit einem Zitat zu beenden.
Frau Lösch hat davon gesprochen, dass wir über die Suchtforschung reden sollen. Ich möchte Herrn Professor Dr. Karl Mann vom Lehrstuhl für Suchtforschung am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim zitieren, der auf die Frage, was der Staat tun könne, um Alkoholmissbrauch vorzubeugen, geantwortet hat:
Es ist z. B. unmöglich, dass 24 Stunden am Tag die Tankstellen wahre „Tank“-Stellen sind, auch für Jugendliche. Oder dass Jugendliche mit 14 Jahren relativ leicht jede Menge Alkohol kaufen können. Würden wir den Alkoholkonsum bei Jugendlichen halbieren, hätten wir den größeren Teil der Jugendgewalt gelöst und müssten nicht über Erziehungscamps schwadronieren.
Es ist also ein Experte zu Wort gekommen. Ich denke, auf diesem Feld haben wir noch viel zu tun. Wir tun das, und wir stellen uns dieser Aufgabe. Ich bin davon überzeugt, dass wir entsprechende positive Ergebnisse erzielen werden.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Volumen von 3,9 Milliarden € zählt der Etat des Innenministeriums nach den Haushalten des Kultus- und des Finanzressorts zu den größten Einzelplänen des
Landeshaushalts. Schwergewichte im Etat sind die Aufgabenfelder „Innere Sicherheit“ und „Verkehr“.
Vereinfacht gesagt, kann man feststellen: Bei der Polizei dominieren die Aufwendungen für das Personal, während beim Verkehr erfreulicherweise der investive Anteil überwiegt. Mit rund 40 000 Planstellen sind aber wiederum 50 % des Ausgabevolumens fixiert. Die Einsparauflagen der vergangenen Jahre konnten im Haushalt weitgehend erbracht werden.
Wir sind dankbar, dass Ministerpräsident Oettinger zugestimmt hat, dass bei den Regierungspräsidien 31 Planstellen im Bereich Straßenbauverwaltung nicht eingespart werden müssen. Wir benötigen diese Stellen dringend, um die erfreulicherweise vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, aber auch die zusätzlichen Landesgelder fristgerecht in Bauprojekte umsetzen zu können.
Mit 0,6 % verzeichnet der Haushalt nur eine sehr marginale Steigerungsrate, einen Zuwachs, der – so meine ich – in die heutige Zeit passt: Investieren und trotzdem das übergeordnete Ziel, die Nullneuverschuldung, zu halten. Der Haushalt des Innenministeriums hat meines Erachtens dabei Vorbildcharakter.
Lassen Sie mich nun einen Blick auf die beiden „Großbaustellen“ Polizei und Verkehr werfen. Obwohl wir bei der Polizeidichte, das heißt dem Verhältnis von Einwohnern zu Polizeistellen, im Ländervergleich eher auf einem hinteren Rang liegen, freue ich mich, dass wir in Baden-Württemberg durch eine hervorragende Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten mit über 60 % wieder eine der höchsten Aufklärungsquoten vorweisen können. Für ihren kompetenten Einsatz danke ich allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sehr herzlich.
Wir profitieren in Baden-Württemberg aber auch davon, dass wir mit 5 694 Straftaten je 100 000 Einwohner die zweitniedrigste Zahl im Bundesvergleich aufweisen. Ich will nicht verhehlen, dass ich mit Sorge die Entwicklungen in den Bereichen „Islamistischer Terrorismus“ und Internetkriminalität und mit Sorge auch die zunehmende Jugendgewalt sehe.
Die Einwohnerzahlen in Baden-Württemberg sind, wie Sie alle wissen, in den letzten Jahren – im letzten Jahr nicht mehr so stark – eigentlich jedes Jahr gestiegen. Jedes Jahr kam umgerechnet eine kleine Stadt mit 20 000, 30 000 Einwohnern neu hinzu.
Vor diesem Hintergrund sind nun noch neue, zusätzliche Aufgaben zu bewältigen. Allein im Bereich der Internetkriminalität haben wir, wenn wir die Zahlen für 2006 und 2007 zum Vergleich heranziehen, eine Zunahme um 25 % zu verzeichnen. Heute Vormittag haben wir eine lebhafte Diskussion zwischen der Opposition und der Regierung gehört. Dabei bauen wir noch 610 Stellen ab. Herr Schmiedel hat da mit einem Stellenabbau von 20 % etwas verwechselt.
Aber der Ministerpräsident hat ja dann erklärt, wie es funktioniert. Die Stellen sind durch die Arbeitszeitverlängerung und nicht wegen der 20 % abgebaut worden. Insofern haben wir das klargestellt.
Unser Polizeisprecher, Thomas Blenke, und ich sind froh, dass die Regierungsfraktionen nun einen Einstellungskorridor mit jährlich 800 Nachwuchsbeamtinnen und -beamten beschlossen haben. Das bedeutet, dass wir, wenn wir nun zusätzlich zur normalen Fluktuation jedes Jahr 800 junge Leute fix einstellen, in toto bis zum Jahr 2013 1 270 neue Polizeistellen schaffen. Ich denke, wenn die Ausbildung durchlaufen ist, wird es Jahr für Jahr eine Entlastung in der Arbeit unserer Reviere vor Ort geben, wo wir sie eigentlich auch dringend benötigen.
Darüber hinaus wird durch diese Maßnahme auch ein enormer Beitrag zur Harmonisierung der Altersstruktur der Polizei geleistet, weil wir hier eine Kontinuität hineinbringen. Ein Nebeneffekt: Die Ausbildungsstätten der Polizei für den Nachwuchs werden gleichmäßiger ausgelastet.
Lassen Sie mich einen anderen Aspekt ansprechen: Unsere Polizei benötigt eine moderne und schlagkräftige Ausrüstung. Im Haushalt 2009 stehen erhebliche Mittel für die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung. Bis Ende 2010 wird der nicht abhörsichere Analogfunk durch den landeseinheitlichen Digitalfunk ersetzt werden. Im Finanzausschuss haben wir schon mit Freude vernommen, dass wir nun auch eine erste Rate des Bundes mit 12 Millionen € vereinnahmen können. Das ist ein positiver Aspekt.
Da kommt bestimmt noch mehr.
Lassen Sie mich noch ein paar Investitionsschwerpunkte ansprechen. Wir investieren in moderne IuK-Infrastruktur, Stichwort ComVor, das neue Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei. In INPOL neu geht Geld hinein. Ich nenne weiter die Verbesserung der Kriminaltechnik, hochwertige, moderne Spezialtechnik für die Einsatzeinheiten.
Die CDU-Fraktion hat sich dafür stark gemacht, dass zusätzlich zu den im Haushalt veranschlagten Mitteln in Höhe von 596 000 € weitere 500 000 € für die Beschaffung von Spezialeinsatz- und Observationstechnik bereitgestellt werden. Unsere Polizisten benötigen modernste technische Ausrüstung, um potenziellen Gewalttätern auf Augenhöhe begegnen zu können.
Dasselbe gilt für die Telekommunikation beim Landeskriminalamt. Für ein Testlabor werden auf Initiative der CDU-Fraktion 100 000 € bereitgestellt.
Auf Betreiben unseres Polizeisprechers und der CDU-Landtagsfraktion machen wir 2009 bei der Beförderungssituation der 34 Polizeidirektionsleiter einen großen Schritt nach vorn. Es werden zusätzlich acht Stellenhebungen nach Besoldungsgruppe A 16 aufgenommen, und weitere acht Stellenhebungen werden im Jahr 2010 etatisiert werden, allerdings um den Preis von jährlich 52 000 € an Mehrkosten.
Trotzdem: Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Gewährleistung der Sicherheit der Menschen in unserem Land eine herausragende Verpflichtung ist und höchste Priorität ge
nießen muss. Die Polizei unseres Landes ist im Übrigen hoch motiviert und gut aufgestellt. Gemeinsam mit dem Verfassungsschutz leistet sie einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit in Baden-Württemberg.
Das gilt meines Erachtens auch für den Katastrophenschutz. Hier decken sich übrigens einmal die Anträge der SPD-Fraktion
der Unterschied beträgt 15 000 € – mit denen der CDUFraktion. Beide Fraktionen sind der Auffassung, dass man die Mittel für den Katastrophenschutz um knapp 1 Million € erhöhen muss, um das neue Konzept des Innenministeriums mit 120 Einsatzeinheiten mit Leben zu erfüllen. Es macht keinen Sinn, wenn ich ein Konzept entwickle und dann nicht die Mittel habe, um es realisieren zu können. Es geht vor allem darum, mit Blick auf den Rückzug des Bundes, aber auch den überalterten Fahrzeugbestand einen Ausgleich bzw. Ersatz zu schaffen.
Lassen Sie mich zum Straßenbau kommen. Verkehrspolitik hat eine überragende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und für die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger.
Bei jedem IHK-Empfang – mir geht es in meinem Wahlkreis wenigstens so – höre ich immer wieder, welche Bedeutung ein gutes und leistungsfähiges Verkehrswegenetz für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg habe.
Dem kann man zustimmen.
Im Haushalt 2009 sind die veranschlagten Einnahmen im Straßenverkehr um 0,8 % gestiegen, die Ausgaben jedoch um 2,8 %. Die Ausgabensteigerung ist eine erfreuliche Tatsache. Wir als Innen- und auch als Verkehrspolitiker würden uns natürlich noch mehr Mittel wünschen. Das ist gar keine Frage. Wir vermerken auch positiv, dass der Bund seine Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen seit 2005 von 100 Millionen € auf 200 Millionen € erhöht hat. Obwohl nunmehr auch der Bund seine investiven Mittel im Bundesfernstraßenbau – durch die Lkw-Maut bedingt – erhöht hat, denken wir, wenn wir unsere Projekte in Baden-Württemberg ansehen, dass der Bundesfernstraßenbau immer noch chronisch unterfinanziert ist.
Wir würden hier gegenüber dem Bundesverkehrswegeplan deutlich mehr Mittel benötigen, als wir bisher zur Verfügung haben.
Da muss die Opposition klatschen – also die in Berlin.
Ja, ich habe hier ein anderes Projekt stehen. Das wird eher meine Kollegin Razavi freuen. Wir bedauern es, dass der Bund für den Albaufstieg das privatwirtschaftliche Betreibermodell nicht aktiv weiterverfolgt.
Das Land sollte nun die Chance nutzen, im Rahmen des Konjunkturprogramms mit dem Bund gemeinsam neue Realisierungsoptionen zu erörtern.
Bei den Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen wird die CDU-Fraktion weiter darauf drängen, dass dieser Etatposten auf einem Niveau von etwa 50 Millionen € gehalten werden kann. Dazu bedarf es im Übrigen nicht der Anträge der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, die sich in jedem Wahlkreis nach dem Straßenzustand erkundigen.
Ja, das will ich Ihnen gerade sagen, Herr Rust. Wir haben die Mittel schon seit dem Jahr 2000 so hoch gehalten, und Sie bringen Ihre Anträge seit etwa einem Jahr. Wir sind also schon viel länger an diesem Thema dran.
Das Konjunkturprogramm liegt ja, wie wir heute Morgen gehört haben, in den letzten Zügen.
Wir vonseiten der CDU werden uns dafür einsetzen, dass der Löwenanteil dessen, was in den Straßenbau geht – da kann vom Bund nichts zufließen, sondern das müssen landeseigene Mittel sein –, auf die Erhaltung entfällt, dass dort ein Schwerpunkt liegt. Darüber sind wir uns in der CDU-Fraktion eindeutig einig.
Als ich mir die Fraktionsanträge der Opposition zum Straßenbau angesehen habe, musste ich mir bei denen der Grünen die Augen reiben, Herr Wölfle:
18,4 Millionen € mehr für die Erhaltung der Landesstraßen. Das kann man nur begrüßen.
Auf den zweiten Blick musste ich dann feststellen, dass Sie bei den Straßenbaumaßnahmen im Sonderprogramm um 25,4 Millionen € gekürzt haben. Also unter dem Strich kein „fresh money“ für den Straßenverkehr, sondern eine handfeste Kürzung um 7 Millionen €.
Aber nicht genug damit. Ich habe noch einmal nachgeschaut, was bei den Planungen und Dienstleistungen geschieht. Da hauen Sie noch einmal sage und schreibe 25 Millionen € raus. Das ist dann der Beitrag der Grünen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Straßennetzes in unserem Lande. Vielen Dank! So können wir weiterkommen!
Ein bisschen Respekt könnte ich Ihnen für das Radwegeprogramm zollen, das Sie mit 25 Millionen € anschieben wollen. Dabei bin ich aber diametral anderer Meinung als Sie. Die Mittel sind an sich gut, aber sie sollten nicht aus dem Lan destopf bezahlt werden, sondern das ist ein KIF-Projekt. Da rüber muss man mit den Kommunen reden. Das ist eine kommunale Aufgabe. Wenn Sie ein kommunales Radwegebauprogramm machen, dann bitte aus KIF-Mitteln, nicht aus Landesstraßenmitteln. Da sind die Landesstraßen für mich in der ersten Priorität zu sehen.