Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Erfolg hat bekanntlich viele Väter.
Meine Damen und Herren, der Kollege Kluck hat schon darauf hingewiesen, dass wir auch das Gesetz über den Staatsgerichtshof ändern. Ich möchte hierzu nur wenige Sätze sagen, da zu diesem Gesetzentwurf im Plenum wie auch in den Ausschüssen ja schon große Zustimmung und grundsätzliche Einigkeit signalisiert wurde.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir mit dem neuen Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung einen Gesetzgebungsauftrag erteilt haben, der jetzt mit dem Gesetz, das wir gerade beraten, erfüllt wird. Es könnte anstelle einer gesetzlichen Regelung im Konnexitätsausführungsgesetz auch eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden geschlossen werden. Auch dies wäre ja möglich. Aber wir haben bewusst den Weg eines Gesetzes gewählt, einfach um den Stellenwert der Regelung zum Konsultationsverfahren und zur Kostenfolgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Konnexitätsprinzip zu unterstreichen. Auch
damit soll belegt werden, dass es dem Land ernst ist mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen.
Als qualitatives Wesensmerkmal des Entwurfs – auch darauf will ich hinweisen – sehe ich die in der Tat schlank gehaltene Regelung zum Konsultationsverfahren und zur Kostenfolgenabschätzung. Damit ist alles Notwendige zu den Grundzügen geregelt, ohne dass wir uns allzu sehr in Details verloren hätten. Ich bin den kommunalen Landesverbänden ebenfalls dankbar, dass sie diesen Weg, der einen übertriebenen bürokratischen Aufwand vermeidet, von Anfang an mitgegangen sind. Dies wird mit der Reform, wie wir sie jetzt gemacht haben, gelingen. Dies war eben nicht zuletzt deshalb möglich, weil die kommunale Seite bei Vorhaben, die unsere Gemeinden finanziell betreffen, schon bisher regelmäßig und frühzeitig einbezogen worden ist.
In diesem Zusammenhang will ich dann auch die Klausel zur Evaluierung im Konnexitätsausführungsgesetz erwähnen. Sie soll in den kommenden Jahren einen Nachsteuerungsbedarf offenlegen, wenn beim Konsultationsverfahren oder auch bei der Kostenfolgenabschätzung ein solcher besteht. Das kann dann in der Gemeinsamen Finanzkommission diskutiert werden, in der auch gerade die kommunalen Landesverbände vertreten sind.
Wichtig erscheint mir am Ausführungsgesetz auch die erstmalige Festlegung des Betrags einer Bagatellbelastung, unterhalb dessen kein Mehrlastenausgleich vorzunehmen ist. Ich halte dies für eine sinnvolle Regelung, die mit dazu beitragen kann, bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Auch an dieser Stelle ist wiederum anzuerkennen, dass sich die kommunalen Landesverbände ebenso wie das Land darum bemüht haben, die Ausgestaltung des Konsultationsverfahrens und der Kostenfolgenabschätzung möglichst nicht mit zu großem Aufwand zu überladen. Das Land anerkennt die Funktion der kommunalen Landesverbände als Sachwalter der Gemeinden und Gemeindeverbände. Daher wurde dem Wunsch dieser Verbände entsprochen, ihnen in einem Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ein Beitrittsrecht einzuräumen, wenn vom Antragsteller in dem Verfahren eine Verletzung des Konnexitätsprinzips behauptet wird und dieses Verfahren aus Sicht des Verbands von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Auch dieses Gesetz, meine Damen und Herren, dient dazu, die Anwendung des Konnexitätsprinzips in Baden-Württemberg im Interesse einer guten Zusammenarbeit von Land und Kommunen zu verbessern. Ich danke allen Fraktionen für die große Übereinstimmung und bitte auch um ihre Zustimmung.
Wir kommen zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/2443. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/2623. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Gesetz zu einem Konsultationsverfahren zur Kostenfolgenabschätzung nach Artikel 71 Abs. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Konnexitäts- ausführungsgesetz – KonnexAG)
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Artikel einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist somit einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist Artikel 3 zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen worden.
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Staatsministeriums – Der Vertrag von Lissabon in seiner Bedeutung für das Land Baden-Würt temberg – Drucksache 14/2573
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU begrüßt, dass wir im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrats am 23. Mai 2008 den Vertrag von Lissabon auch in diesem Hohen Haus diskutieren können.
Erfreulicherweise gab es im Landtag von Baden-Württemberg immer einen breiten Europakonsens, auch wenn es durchaus mitunter Bewertungsunterschiede gab, wie viel europäische Regelungsdichte wir im Einzelnen brauchen, wie weit die Subsidiarität gehen kann und gehen muss, wie wir insgesamt das Tempo der Integration bewerten.
Gerade die Landesparlamente in Deutschland werden Nutznießer dieses Reformvertrags von Lissabon sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann uns in Baden-Würt temberg auch mit Freude erfüllen; denn wir haben in den vergangenen Jahren europapolitisch sehr intensiv gearbeitet.
Ich darf daran erinnern, dass der frühere Ministerpräsident Erwin Teufel prägend im Verfassungskonvent mitgearbeitet hat. Die Prinzipien Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, insbesondere auch das ausdifferenzierte Subsidiaritätsprüfungsverfahren, tragen seine Handschrift.
Landtagspräsident Straub war Präsident des Ausschusses der Regionen. Baden-Württemberg führt traditionell den Vorsitz im Europaausschuss des Bundesrats, hat auch jetzt die BundLänder-Koordination zur Umsetzung des Reformvertrags verantwortet. Dafür darf ich mich bei Minister Willi Stächele herzlich bedanken.
Für mich selbst war während meiner Regierungstätigkeit die Mitwirkung in der Regierungskonferenz zur Umsetzung der Konventsergebnisse mit dem damaligen Justizminister Gerhards von Nordrhein-Westfalen zusammen eine besondere Herausforderung und auch ein Höhepunkt meiner Arbeit.
Dieser Landtag hat sich mit der Schaffung eines eigenständigen Europaausschusses zu Beginn der Legislaturperiode – ich sage: endlich – auf Augenhöhe mit der Landesregierung begeben. Nach zwei Jahren Erfahrung mit dem Europaausschuss darf man, glaube ich, sagen: Europäische Themen haben mittlerweile im Landesparlament einen höheren Stellenwert. Das ist gut so, der Europaausschuss hat sich bewährt, wir sollten ihn beibehalten.