Sicherung der Qualität, Ermöglichung neuer Wohn formen, Verbraucherschutz, Anpassung der Heimmitwir kung an die Situation der Heimbewohnerinnen und Heim bewohner, Entbürokratisierung.
Nun zum Stichwort Föderalismus und zu der Forderung, in Mannheim müssten doch dieselben Regeln gelten wie in Ludwigshafen. Ihr seid mir schöne Föderalisten!
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Das Heimvertragsrecht hat nichts mit dem Land zu tun! – Zurufe von der CDU: Feudalisten!)
Jetzt bekommen wir einmal das Recht, ein eigenes Gesetz zu machen, das auf die Menschen in diesem Land zugeschnitten ist. Nehmen wir uns nun doch selbstbewusst auch das Recht heraus, dies so zu regeln, wie wir glauben, dass es richtig geregelt ist.
(Abg. Karl Rombach CDU: Genau! – Abg. Karl Zim- mermann CDU: Frau Altpeter, Sie brauchen schon heute Betreuung!)
Zum nächsten Thema: Liebe Frau Mielich, ich hatte bei der Veranstaltung des Landesseniorenrats leider keine Gelegenheit, einmal ein paar Dinge richtigzustellen. Sie haben ja den Antrag gestellt, dem Gesetz den Titel „Gesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung“ zu geben.
Ich meine – und darauf hat dankenswerterweise bereits die Kollegin Altpeter hingewiesen –: Das, worauf die Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause betreuen, als Letztes warten, ist, dass wir sie auch noch unter das Heimgesetz subsumieren. Das wollen sie gerade nicht,
und wir wollen das auch nicht. Sie sollten nicht so tun, als gäbe es im ambulanten Bereich keinerlei Kontrollen und keinerlei Unterstützung. Durch die Sozialgesetzgebung und das Pflegegesetz unterliegen die Dienste doch jeglicher Kontrolle durch die Pflegekassen. Tun Sie doch bitte nicht so, als wären die Menschen an dieser Stelle nicht geschützt!
Nächster Punkt: Sie haben vorgebracht, wir sollten durch ein solches neues Gesetz aufsuchende Hilfen für den ambulanten Bereich festschreiben. Wissen Sie, diese aufsuchenden Hilfen gibt es, und zwar ohne dass Sie hierzu ein spezielles Gesetz machen müssen. Fast alle Seniorenräte, Stadt- und Kreisseniorenräte, haben diese klassischen Besuchsdienste, die, sofern man das will und es nicht ablehnt, zu bestimmten Geburtstagen Besuche absolvieren. Da gibt es viel bürgerschaftliches Engagement.
(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das ist ein absoluter Quatsch! Besuchsdienste sind doch etwas völlig an- deres!)
Wir brauchen nicht die Grünen, die die Leute dazu drängen, Verantwortung füreinander zu übernehmen, und dazu brauchen wir auch keine gesetzliche Regelung.
Wir brauchen eine gesetzliche Regelung dafür, dass die Menschen, die sich tatsächlich vollständig in die Obhut eines Heimes begeben müssen, sicher sein können, dass der Gesetzgeber ein Auge darauf hat. Das betrifft nicht nur den Medizinischen Dienst, sondern auch die staatliche und kommunale Heimaufsicht. Darauf hat Herr Kollege Raab schon zu Recht hingewiesen. Seit die Zuständigkeit hierfür bei den Landkreisen liegt, wurde immer wieder beklagt, dass häufig Verwaltungsfachkräfte die Heimaufsicht wahrnähmen. Das geht natürlich nicht. Deswegen geben wir auch Geld hinein und sagen: Da müssen künftig sachkundige Personen dabei sein, die nicht nur danach schauen, wo der Feuerlöscher hängt, sondern die die Patienten, die Menschen anschauen und beurteilen können, ob es ihnen gut geht und sie in einem guten Gesundheitszustand sind. Die Situation werden wir dadurch deutlich verbessern – das sage ich als Antwort auf Ihre Frage, was es an Verbesserungen gibt.
Die Redezeit läuft ja immer so schnell ab. Es gäbe noch vieles zu sagen. An ein Versprechen, das ich vor vier Wochen hier gegeben habe, möchte ich jedoch noch einmal erinnern: Wir werden an diesem Gesetz einmal zeigen, dass es auch im Landtag von Baden-Württemberg vorkommen kann, dass ein Gesetz nicht so den Landtag verlässt, wie es eingebracht worden ist. Das haben wir an einem Punkt geschafft,
und dabei danke ich sowohl dem Ministerium als auch unseren Koalitionsfreunden von der CDU. Wir haben nämlich gesehen,
dass dieses Heimgesetz in der Tat ein bisschen zu stark von den Bedürfnissen der alten Menschen, der Altenhilfe her geprägt ist. Wir wissen aber, dass viele psychisch Kranke – dazu gehören auch jüngere Menschen – und viele behinderte Menschen ebenfalls in Heimen leben. Auf diese Menschen muss das Heimgesetz ebenfalls zugeschnitten sein. Da haben uns die Verbände zu der Frage gesagt, ab welcher Anzahl von Betreuten eine Einrichtung als Heim gilt – ursprünglich stand ja im Gesetzentwurf: ab einer Zahl von sechs Personen ist eine Einrichtung automatisch ein Heim –: Die betreuten Wohngruppen, etwa für psychisch Kranke und Behinderte, sind häufig größer. Deswegen freue ich mich sehr, dass es möglich war, die Grenze auf acht anzuheben. Wenn es dann allerdings z. B. zwölf Menschen sind, liegt die Vermutung nahe, dass es sich doch um ein Heim und nicht um eine betreute Wohngruppe handelt. Ich meine, wir haben jetzt einen guten Kompromiss gefunden.
Der nächste große Kritikpunkt war die Frage: Lasst ihr neue Modelle auch im stationären und im teilstationären Bereich zu? Ich möchte übrigens erwähnen: Die Nachtpflege, die Kurz zeitpflege und all das sind herausgenommen worden. Das Gesetz ist entbürokratisiert worden, weil wir gesagt haben: Wir müssen nicht alles bis ins letzte Detail regeln.
Die Frage „Wie können wir z. B. eine Demenzwohngruppe aufbauen, die eben kein Heim ist, aber trotzdem dem Heim
gesetz unterliegt?“ war strittig. Wenn der Investor und der Dienstleister identisch sind, ist es grundsätzlich ein Heim. Da hatte ich ursprünglich eine etwas andere Ansicht. In der Zwischenzeit sage ich, dass der Gesetzentwurf eine ausgewogene Lösung darstellt. Dadurch, dass wir diese Gruppen nicht völlig aus dem Heimgesetz herausnehmen, können wir ein bisschen den Finger auf die Einrichtungen halten und immer wieder hineinschauen.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag aber auch klar signalisiert, dass wir diese Experimentierklausel so handhaben wollen und in der jetzt noch zu entwickelnden Heimverordnung so gestalten wollen, damit solche innovativen Lösungen, die die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt stellen, nicht an bürokratischen Regelungen scheitern.
der vom Denken, von den Kunden, von den älteren Menschen, von den ehrenamtlich engagierten Personen her …
Hinsichtlich der Verordnung, deren Entwicklung noch ansteht, wurde uns zugesagt, dass wir sie gemeinsam hier im Parlament besprechen werden.
(Abg. Werner Raab CDU: Ich habe es ja zugesagt! – Abg. Christine Rudolf SPD: Was für eine Verord- nung?)
Bisher hatten wir fünf Verordnungen, jetzt machen wir eine daraus. Auch hier kommt es zu Verschlankung und Entbürokratisierung. In dieser Verordnung werden wir Details darstellen, wie Heimmitwirkung zu organisieren ist. Damit werden wir auch …
… eine Verbesserung erreichen, die der realen Tatsache, dass manchmal ein Heimbeirat eben nicht gegründet werden kann, entspricht, indem Ersatzgremien leichter als bisher gegründet werden können. Das wird alles noch präzisiert.