liegen, dass die Berichte der Heimaufsichten landesweit einheitlich geregelt werden. Bislang ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Ein entsprechender Passus dazu findet sich im Gesetz jedoch nicht.
Das Gleiche gilt für die Veröffentlichung von Qualitätsberichten. Wir halten es nicht für richtig, dass die Veröffentlichung dieser Qualitätsberichte freiwillig ist, da eine Freiwilligkeit immer impliziert, dass man es vielleicht eher nicht macht, vor allem dann, wenn Mängel vorhanden sind. Die Veröffentlichung der Qualitätsberichte muss aus unserer Sicht verpflichtend sein.
Insgesamt sage ich: Der Gesetzentwurf sieht keine Innovationen vor. Das ist bedauerlich für die Situation der stationären Einrichtungen, es ist bedauerlich für die Weiterentwicklung von Angeboten, für die Perspektive. Sie, Herr Raab, haben zu Beginn Ihrer Rede dargestellt, in welchem Umfang sich die Zahl der Pflegebedürftigen erhöhen wird.
Angesichts dieser Herausforderung wäre es dringend notwendig gewesen, hier ein Gesetz zu machen, das weiter geht und den tatsächlichen Bedarfen entspricht.
Noch einen Satz, Herr Präsident, zu den Anträgen der Grünen: Wir halten es nicht für richtig, den ambulanten Bereich in die ordnungsrechtliche Struktur eines Heimgesetzes einzubinden.
(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Werner Raab CDU: Guter Vorschlag!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin Stolz! Unsere Kritik am Landesheimgesetz haben Sie in der letzten Woche folgendermaßen kommentiert – ich zitiere –:
Das Heimgesetz gilt für Heime: Wenn die Opposition uns bescheinigt, dass für diesen Personenkreis das Heimge setz gut ist, haben wir also einen guten Job gemacht.
Es tut mir leid, Frau Ministerin: Nein, Sie haben keinen guten Job gemacht. Sie haben mit Ihrer Reaktion nur sehr deut
lich gemacht, was das Ziel der Landesregierung ist. Sie wollen die stationäre Pflege regeln, Sie wollen kein Gesetz auf den Weg bringen, das mehr umfasst. Dabei orientieren Sie sich in weiten Teilen an der Bundesgesetzgebung und verändern lediglich die Qualitätssicherung, die Mitsprache der Bewohner und Bewohnerinnen, und Sie nennen die verbindliche Fachkraftquote.
Sie machen unter dem Strich ein Gesetz für die 2 % der Menschen über 65 Jahre, die laut einer aktuellen IWD-Marktforschungsumfrage bereit sind, ihren Lebensabend in der stationären Pflege zu verbringen.
Was ist denn mit all den anderen Menschen? Was ist mit den vielen Menschen? Herr Raab, Sie haben die Zahlen ganz klar genannt. Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zahl der Menschen über 65 Jahre um 54 bis 65 % erhöhen.
Was passiert mit all den Menschen, die ganz klar erkennen lassen, dass sie eben nicht in der stationären Pflege leben wollen, sondern dass sie andere Lösungen für sich wollen, dass sie in ambulante Wohnformen wollen, dass sie wohnortnahe Möglichkeiten haben wollen und dass sie vor allem in ihrem sozialen Umfeld leben wollen?
Es ist ganz klar erkennbar – von daher ist es mir sehr recht, Frau Ministerin, dass Sie das noch einmal so deutlich benannt haben –, wo die Grenzen des Landesheimgesetzes sind. Die Kritik, die meine Kollegin Altpeter formuliert hat, teilen wir. Mit diesem Heimgesetz wird die Chance verpasst, ein modernes, zukunftsfähiges, innovatives Gesetz auf den Weg zu bringen. Das bedauern wir außerordentlich.
Sie können unter dem Strich sagen – das ist auch meine Kritik –: Das Gesetz bringt nur für diese 2 %, für diese kleine Gruppe von Menschen, die eine stationäre Pflege wollen, eine Verbesserung, weil Sie in der Tat eine deutliche Verbesserung der Qualitätskontrolle vorsehen und da auch eine Vergleichbarkeit hinkriegen. Aber für alle anderen Menschen bringt es eben keine Verbesserung. Da muss ich sagen: Ein Landesheimgesetz auf den Weg zu bringen, das nur eine so kleine Zielgruppe befriedigt und alle anderen nicht, ist wirklich ein äußerst bescheidenes Ziel. Sie verschenken die Chance, wirklich ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.
Wir haben einen umfassenden Änderungsantrag im Ausschuss vorgelegt. Die darin enthaltenen Änderungsvorschläge wollen wir auch jetzt, in der Zweiten Beratung, noch einmal vorstellen. Das hat seinen Grund. Es sind sehr umfassende Änderungsvorschläge, die sehr deutlich machen, welchen Geist, welchen Sinn und welche Möglichkeiten wir in einem modernen, innovativen Landesheimgesetz gesehen hätten.
Wir sehen in unserem Änderungsantrag vor, die betreuten Wohnformen in einem eigenen Teil zu regeln. Dazu sagen Sie, Herr Raab, im Ausschuss und auch in der heutigen Beratung – auch Sie, Herr Noll, machen das immer wieder –: „Sie wollen zu viel regeln. Sie wollen alles regeln. Lassen Sie das doch einmal mit diesen Regelungen.“
(Abg. Werner Raab CDU: Wir wollen schlanke Ge- setze! Wir wollen nur das regeln, was geregelt wer- den muss! – Minister Ernst Pfister zu Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Was willst du alles regeln? – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Frau Mielich, erklären Sie dem Herrn Minister, dass ich zu wenig regeln will!)
Ich unterstütze es sehr, wenn Sie schlanke Gesetze wollen. Aber Sie müssen auch Gesetze machen, die den Realitäten entsprechen. Sie müssen Gesetze machen, die es ermöglichen, die vielen Initiativen, die vor Ort bestehen, mit einem Gesetz zu unterstützen.
Da können Sie nicht einfach wie beim „Magischen Denken“ die Augen zumachen und sich vorstellen, das gebe es alles nicht, sodass Sie nichts zu regeln brauchten.
Es ist der Anspruch der Menschen im Land, dass ihre Ansätze, ihre Vorstellungen, ihre Initiativen aufgegriffen werden. Es ist die Aufgabe von Politik, zuzuhören, hinzuschauen und die Ansprüche und Anforderungen der Menschen wahrzunehmen und in den Regelungen zu berücksichtigen. Das wollen wir mit unserem Änderungsantrag machen. Das ist in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht gelungen; das bedauern wir außerordentlich.
Was ich nicht verstehe – das muss ich wirklich sagen –, ist, dass es nicht möglich gewesen ist, in diesem Regelungsbereich des Landesheimgesetzes fraktionsübergreifend zu agieren. Wir haben doch alle ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die Lebenssituation der Menschen im Alter, der Menschen mit Behinderung, der chronisch Kranken und der psychisch Kranken verbessern. Wir wollen an den Menschen heran. Wir wollen Strukturen schaffen, mit denen wir dafür sorgen können, dass es hierzu bessere Möglichkeiten gibt. Wir alle haben, denke ich, offene Ohren für die kommunalpolitischen Belange.
Aber es ist nicht einmal gelungen, überhaupt einmal fraktionsübergreifend im Ausschuss eine ergebnisoffene Debatte zu führen.
Es ist nicht gelungen, überhaupt irgendeine Debatte zu führen. Da ist starr durchmarschiert worden. Das Landesheimgesetz geht jetzt ohne große Veränderung in die Verabschiedung. Die einzige Veränderung, die durchsetzbar war, haben Sie, Herr Raab, gerade benannt.
Wir haben z. B. keine interdisziplinäre Qualitätskontrolle erreicht. Auch das ist ein Bereich, in dem eine Chance vertan worden ist. Man sollte doch klar erkennen, dass es nicht nur um die pflegerischen Aspekte – „satt und sauber“ nenne ich als Stichwort –, sondern auch um die sozialpsychologischen und die heilpädagogischen Aspekte geht. Auch diese hätte man dringend regeln müssen.
Noch einen Satz: Ich bedauere sehr, dass es nicht gelungen ist, wirklich ein Gesetz hinzukriegen, das zukunftsfähig ist.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man verschiedene Ziele verfolgt, wird man immer versuchen müssen, die unterschiedlichen Ziele gegeneinander abzuwägen.
Um den Vorwurf „Alles völlig verfehlt“ zu entkräften, nenne ich Ihnen einmal die Ziele des Landesseniorenrats, die wir uns zu eigen gemacht haben und die sich nahtlos in dem Gesetzentwurf wiederfinden. Der Landesseniorenrat ist überparteilich und unabhängig. Es sind nämlich die Menschen, um die es geht, die im Zweifelsfall der Hilfe bedürfen.
Der vorliegende Entwurf eines auf die baden-württem bergischen Verhältnisse zugeschnittenen Heimrechts wird grundsätzlich den Anforderungen gerecht, die der Lan desseniorenrat in seiner Stellungnahme vom 13. Juli 2007 genannt hat:
Sicherung der Qualität, Ermöglichung neuer Wohn formen, Verbraucherschutz, Anpassung der Heimmitwir kung an die Situation der Heimbewohnerinnen und Heim bewohner, Entbürokratisierung.