Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Beitragsfreier Kindergarten – Drucksache 14/2024
Ich rufe hierzu auch den zu diesem Antrag vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2891, auf.
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags Drucksache 14/2024 fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kultusminister hat heute Morgen über die Zukunftschancen der jungen Generation gesprochen. Wir sprechen jetzt über eine ganz entscheidende Weichenstellung hierfür. Wenn ich mir die Verlautbarungen zum Thema „Beitragsfreier Kindergarten“ anschaue, dann meine ich, es müsste in diesem Haus eigentlich eine ganz große Mehrheit für dieses wichtige Vorhaben bestehen.
Der Ministerpräsident hat sich mehrmals zum Thema Pflichtjahr geäußert. Ich will Ihnen dazu nur einiges zitieren: „Oettinger will Kindergartenpflichtjahr“ lautete eine Schlagzeile der „Schwäbischen Zeitung“ vom 2. November 2006. Die Reform könne ab dem Jahr 2010 umgesetzt werden, kündigte er in einem Interview an. Als dann in Oberkochen die Beitragsfreiheit durch die Kommune eingeführt wurde, war der Kommentar des Ministerpräsidenten: „Ein gutes Signal für die Kinder in Oberkochen.“ Leider sind, wie in vielen anderen Bereichen auch, diesen Ankündigungen die Taten nicht gefolgt.
Dabei müssten Sie als CDU in diesem Haus auch Rückenwind durch einen Landesparteitagsbeschluss zu diesem Thema spü
Es bleibt Aufgabe des Landes, zur Vorbereitung auf die Schule ein verpflichtendes drittes Kindergartenjahr einzuführen. Dies ist der Einstieg in die Beitragsfreiheit des ganzen Kindergartens, damit verbunden der Pflichtbesuch dieser Bildungseinrichtung.
Aber auch bei anderen Fraktionen dieses Hauses müsste die Zustimmung eigentlich klar sein. Ich möchte den Beschluss des ordentlichen Länderrats der Grünen vom 14. April 2007 zitieren. Dort heißt es unter der Überschrift „Frühkindliche Bildung und Betreuung beitragsfrei stellen“:
Wir fordern, dass frühkindliche Bildung und Betreuung perspektivisch für alle Kinder beitragsfrei gestellt wird.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung eines beitragsfreien Jahres in Kindertagesstätten.
Aber es gibt auch noch andere Befürworter dieses Vorhabens. So haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in einer Pressemitteilung vom 27. August 2007 gemeinsam für den beitragsfreien Kindergarten eingesetzt und eine Stärkung der frühkindlichen Bildung gefordert. Wörtlich heißt es:
Der Kindergarten als erste Stufe des Bildungssystems muss konsequenterweise für die Eltern gebührenfrei sein.
Worum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir haben uns heute Morgen schon ausführlich darüber unterhalten, wie es gelingen kann, gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien zu erreichen, damit sie endlich auch Bildungserfolge erzielen können. Dazu ist die Weichenstellung in den ersten sechs Jahren, im Kindergarten ein ganz entscheidender Beitrag.
Damit jetzt keine Schieflage in der Diskussion entsteht, möchte ich für meine Fraktion ganz klar festhalten: Wir wollen die se Stärkung der frühkindlichen Bildung durch einen Dreiklang erreichen. Wir wollen zum einen, dass es mehr Plätze gibt, wir wollen, dass es in den Einrichtungen mehr Qualität gibt, und wir wollen, dass die finanzielle Hürde zum Besuch des Kindergartens durch die Beitragsfreiheit abgeschafft wird.
Wir nehmen dieses Ziel sehr ernst. – Wenn ich jetzt diesen Zwischenruf des Kollegen Zimmermann höre, dann kann ich Ihnen nur empfehlen, sich die Studie der Bertelsmann-Stif
(Abg. Christine Rudolf SPD zu Karl Abg. Zimmer- mann CDU: Sie sitzen zu Recht in der letzten Rei- he!)
Daraus erfahren Sie, wie aus vielen anderen Studien auch, dass jeder Euro, der da investiert wird, einen mindestens drei- bis vierfachen Ertrag bringt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss uns doch darum gehen, dafür zu sorgen, dass uns kein einziges Kind verloren geht. Deshalb müssen wir die ersten sechs Lebensjahre nutzen, um zu erreichen, dass jedes Kind die Chance hat, von der guten Bildung und Förderung im Kindergarten zu profitieren. Dazu brauchen wir die Beitragsfreiheit für den Kindergarten. Wir wollen damit mit dem letzten Kindergartenjahr beginnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Wonnay, nicht nur der Ministerpräsident, sondern auch die CDU – das wissen Sie; Sie haben die Parteitagsbeschlüsse zitiert – befasst sich mit dem Thema „Beitragsfreier Kindergarten“ als mittelfristiges Ziel. Auch unser Ziel ist es, einen Einstieg in diese Richtung zu bekommen. Entsprechende Beschlüsse sind gefasst.
Allerdings – da unterscheiden sich unsere Positionen – ist für uns neben der Klärung gesellschaftspolitischer und rechtlicher Fragen die Antwort auf die Frage, wie eine nachhaltige und solide Finanzierung gewährleistet werden kann, eine Voraussetzung. Genau diese Antwort steht wieder nicht in Ihrem Antrag. Sie beantragen Beitragsfreiheit. Aber Sie erklären nicht, wer dies finanzieren soll und wie es finanziert werden soll. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, weil Sie darin wieder einmal nur die Hälfte der Verantwortung übernehmen und die andere Hälfte anderen überlassen.
Wenn man über Kindergärten diskutiert, dann sollte man auch mit den Kommunen sprechen. Denn sie sind in den meisten Fällen immerhin die Träger und die Finanziers unserer Kindergärten.
(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig! – Abg. Chris tine Rudolf SPD: Kirchliche und private Träger gibt es auch noch!)
Sie wissen auch, liebe Frau Wonnay – auch wenn Sie es anders dargestellt haben –, dass es zu diesem Thema längst Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden gibt.
Wir würden uns freuen, wenn wir miteinander erst einmal über die Ziele und die Gründe sprechen würden, warum eine Beitragsfreiheit für den Kindergarten überhaupt sinnvoll sein
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wir wollen nicht über den Sinn sprechen, sondern über die Beitragsfrei- heit!)
Zunächst einmal will ich feststellen und sehr deutlich sagen, dass es in unserem Land keine einzige Familie mit geringem Einkommen gibt, die ihr Kind nicht in den Kindergarten schicken kann, weil es am Geld fehlen würde. Ein Hinweis auf das Gesetz – das wissen Sie sehr genau, liebe Frau Wonnay – erspart mir weitere Ausführungen: Nicht im SGB II, sondern im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – steht unter den §§ 90 ff., dass der Sozialhilfeträger in diesem Fall den Kindergartenbeitrag übernehmen kann.
Wegen Armut muss in Baden-Württemberg kein Kind den Kindergarten meiden, sondern hier gibt es Systeme, die solche Fälle auffangen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Jörg Döpper CDU: So ist es!)
Viele Kommunen staffeln inzwischen ihre Elternbeiträge für ein Kindergartenkind entweder nach der Anzahl der Geschwis ter oder nach Einkommensstufen und tun selbst etwas.
Wenn Verarmung kein Grund ist, dann muss man sich die Frage stellen: Könnte es vielleicht einen anderen Grund für die Beitragsfreiheit des Kindergartens geben, vielleicht den Grund, dass man in Baden-Württemberg 100 % der Kinder im Kindergartenalter in den Kindergärten haben will? Wenn das der Grund ist, muss man sich vergegenwärtigen, dass in Baden-Württemberg 95 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergarten besuchen.