Protokoll der Sitzung vom 24.07.2008

Bislang – das darf ich sagen – sind die Kreise auf einem guten Weg. Aber er muss eben in den kommenden Jahren auch konsequent fortgesetzt werden. Die Evaluierung hat uns ge

zeigt, dass in einigen Fachbereichen die vorhandenen Strukturen und Instrumente allein nicht ausreichen, um eine optimale Aufgabenerledigung zu erzielen.

Ich nenne den Bereich der Staatlichen Schulämter. Wir bleiben auch im Bereich der Schulaufsicht bei der dreistufigen Verwaltung. Die Regierungspräsidien bleiben als obere Schulaufsichtsbehörden unmittelbar zuständig für Gymnasien und Berufsschulen sowie für die gesamte Personalverwaltung der Lehrer. Wir haben uns aber für die Bildung großer, leistungsfähiger Staatlicher Schulämter entschieden, die aufgrund ihrer Ausstattung dann in der Lage sind, die Aufgaben eines Schulamts, die durchaus sehr vielfältig sind, zu bewältigen.

In der geplanten Neustruktur gibt es keinen Schulamtsbezirk mit weniger als 100 Schulen. Allen Ämtern werden einschließlich der Behördenleitung mindestens sieben Schulräte zur Verfügung stehen. Künftig wird es 21 Schulamtsbezirke geben. Einige Schulämter werden für das Gebiet mehrerer Kreise zuständig sein. Das Prinzip der Einräumigkeit wird damit verlassen, um ausreichend große Einheiten zu schaffen, die in der Lage sind, die fachlichen Zuständigkeiten der unteren Schulaufsichtsbehörden kompetent abzudecken.

Die Unterrichtsversorgung lässt sich von den 21 Staatlichen Schulämtern, die auch für Versetzungen und Abordnungen innerhalb ihres Bezirks zuständig sind, großräumiger und damit sehr viel wirkungsvoller planen und steuern. Beim Zuschnitt der Schulamtsbezirke wurden daneben regionale Besonderheiten, etwa die Infrastruktur und die Lage des jeweiligen Stadt- oder Landkreises innerhalb der Regierungsbezirke, berücksichtigt.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Na ja!)

Ich komme zu den Fachbereichen Flurneuordnung und Vermessung. Auch da haben wir bereits frühzeitig die Weichen für eine Optimierung gestellt. Zu Beginn der Legislaturperiode ging die Zuständigkeit für das Vermessungswesen vom Wirtschaftsministerium auf das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum über, und damit wurden das Vermessungs- und das Flurneuordnungswesen unter einem Dach vereinigt. Es besteht jetzt die Chance, die fachverwandten Bereiche auch auf der Mittelebene in einer einheitlichen Verwaltungsstruktur zu bündeln, nachdem die Aufgaben ja bereits in den Bürgermeister- und den Landratsämtern unter einem Dach erledigt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetz werden jetzt die Aufgaben der bisherigen Abteilung Landesamt für Flurneuordnung im Regierungspräsidium Stuttgart sowie die weiteren Aufgaben der Regierungspräsidien als untere Flurbereinigungsbehörden mit den Aufgaben des Landesvermessungsamts im künftigen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung gebündelt. Auch das Personal der bisher bei den Regierungspräsidien angesiedelten Poolteams der Flurneuordnung wird diesem Landesamt zugeordnet. Mit diesem Übergang in eine betriebswirtschaftlich ausgerichtete Behörde haben wir eine unbürokratische und vor allem kostengünstige Lösung gefunden.

Im Übrigen haben die Landräte für die untere Flurneuordnungsverwaltung konkrete Optimierungsvorschläge gemacht, die zwar nicht auf eine gesetzliche Neuordnung abzielen, die von der Landesregierung jedoch ausdrücklich begrüßt und unterstützt werden.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth und Hagen Kluck FDP/DVP)

Die Flurneuordnungsverwaltung soll in gemeinsamen Dienststellen verstärkt kreisübergreifend zusammenarbeiten und damit noch effizienter und schlagkräftiger werden. Die Landesregierung hält es deshalb für sinnvoll, auch die Beschäftigten in den nächsten Jahren dort zu konzentrieren. Nach dem Standortkonzept des Landkreistags werden die gemeinsamen Dienststellen an 18 Standorten im Land eingerichtet. Es bleibt aber bei der Zuständigkeit aller Landratsämter als untere Flurneuordnungsbehörden.

Zur Forstverwaltung: Die Landesregierung spricht sich nachdrücklich für die Erhaltung der Einheitsforstverwaltung und des Einheitsforstamts aus.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

Das heißt, alle Waldbesitzarten werden aus einer Hand betreut.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr gut!)

Die Zuständigkeit für diese Aufgaben der Landesforstverwaltung werden im Landeswaldgesetz klargestellt. Die Kreise haben hier vor Ort hervorragende Arbeit geleistet,

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

und diese gilt es jetzt fortzusetzen. Das Land sieht jedoch insgesamt durchaus wirtschaftliche Optimierungsmöglichkei ten,

(Abg. Walter Heiler SPD: Grundsätzliche!)

vor allem für den Staatsforst. Deshalb soll ein fiskalischer Landesbetrieb Forst nach § 26 der Landeshaushaltsordnung errichtet werden. Auf der unteren Verwaltungsebene, meine Damen und Herren, wird durch diesen Landesbetrieb die Bewirtschaftung des Staatsforsts finanziert. Das heißt, das Land kommt für die Kosten für die Waldarbeiter direkt aus dem Budget des Landesbetriebs auf. Der Aufwand des Personals der Kreise wird weiter über den Finanzausgleich erstattet. Auf der mittleren Verwaltungsebene erstreckt sich der Landesbetrieb auf sämtliche Aufgabenbereiche der Landesforstverwaltung, das heißt, auch auf Aufgaben im Körperschafts- und im Privatwald.

Meine Damen und Herren, mit den beiden strukturellen Änderungen bei der Schulaufsicht und der Flurbereinigung sowie bei der wirtschaftlichen Fortentwicklung des Forstbetriebs habe ich Ihnen eben die Optimierungsfelder für die Verwaltungsstrukturreform genannt. Diese Änderungen sind – wenn ich mir das Gesamtpaket und das Gesamtprojekt der Reform vor Augen führe – nicht sehr gravierend und durchaus überschaubar. Die Ziele und Grundsätze der Reform haben sich im Grundsatz bewährt und sollen deswegen auch in der Zukunft fortgesetzt werden. Dabei zählen wir auch weiterhin auf das Engagement der Stadt- und Landkreise, der kommunalen Landesverbände und aller betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte von Herbst 2007 bis Sommer 2008 sehr viele Gelegenheiten, mich bei den Ver

antwortlichen in den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Regierungspräsidien über die dortigen Erfahrungen mit der Strukturreform zu informieren und auch über mögliche Veränderungen zu diskutieren. Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist; viele von Ihnen haben ja die gleichen Gespräche vor Ort geführt. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass in den vergangenen Jahren die mit der Reform verbundenen durchaus gewaltigen Herausforderungen sehr erfolgreich gemeistert wurden, nämlich Personal und Aufgaben auch durch Veränderung interner Abläufe zu integrieren – da ist in kurzer Zeit eine gewaltige Integrationsleistung in den Landkreisen erbracht worden – und dabei zu sparen, ohne die Qualität der Arbeitsergebnisse zu vernachlässigen. Dafür haben sie, denke ich, schon ein kräftiges Lob der Landesregierung und dieses Hauses verdient. Die Landkreise haben hervorragende Arbeit geleistet.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Gleichwohl appelliere ich an die Verantwortlichen in den Behörden: Lassen Sie auch künftig in Ihren Anstrengungen nicht nach, und nutzen Sie die geschaffenen Rahmenbedingungen für weitere Erfolge!

Mit den Kernpunkten, die ich genannt habe – Schulverwaltung, Flurneuordnung und Forstverwaltung – habe ich zugleich den wichtigsten Regelungsgehalt des Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetzes benannt. Herr Kollege Heiler, noch einmal – es wird sich einprägen und in die Geschichtsbücher eingehen –: Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz.

(Abg. Walter Heiler SPD: Super!)

Eine Vielzahl der Regelungen, die dort getroffen wurden, sind ja notwendige Folgerungen und Anpassungen zu den Strukturänderungen in den Fachgesetzen.

Jetzt muss natürlich auch der Wechsel der Beschäftigten der Schulaufsichtsverwaltung zurück zum Land sozial verträglich gestaltet und unter Wahrung des erworbenen Besitzstandes geregelt werden. Das gilt auch für den Ausgleich der finanziellen Folgen sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch gegenüber den Kreisen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Das haben wir alles vor- her gewusst!)

Ein besonderes Augenmerk haben wir bei unseren Optimierungsüberlegungen auf die Neufassung des Landesverwaltungsgesetzes gelegt. Dieses ist seit seinem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 1956 nicht mehr insgesamt neu gefasst worden. Es hat anlassbezogen geringfügige punktuelle Änderungen an verschiedenen Stellen gegeben, aber das Gesetz erschien nun insgesamt doch als sehr unsystematisch. Mit der Neufassung sollen jetzt insbesondere unterschiedliche Regelungen für ähnliche oder gleich gelagerte Sachverhalte harmonisiert und das Gesetz insgesamt moderner und übersichtlicher gestaltet werden.

Die Anhörung zum Landesverwaltungsgesetz hat intensive Diskussionen zwischen dem Land und den Landräten zu einigen neuen Regelungen ausgelöst, z. B. zur Fachaufsicht, über Zielvereinbarungen oder zur Frage, ob die Ministerien ermächtigt werden sollen, die kreisübergreifende gemeinsame

Erledigung von staatlichen Aufgaben verordnen zu können. Das ist schon eine spannende Frage, weil sich da nämlich auch die Frage auftut: Wie groß ist das Vertrauen, das wir in die Leistungskraft, die Leistungsfähigkeit und die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung der kommunalen Ebene setzen?

(Abg. Walter Heiler SPD: Zu Recht!)

Ich meine, meine Damen und Herren, es ist gelungen, bei diesen Fragen den Interessen beider Seiten gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf, wie er heute vorliegt, gibt unserer Verwaltung eine solide Grundlage für eine gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Ich persönlich bin geprägt von der Erfahrung, dass das Vertrauen in die Leistungskraft der kommunalen Ebene in vollem Umfang gerechtfertigt ist. Das ist auch ein Kernpunkt dieser Verwaltungsreform. Ohne dieses Vertrauen in die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung hätten wir die Verwaltungsreform in dieser Art, wie wir sie jetzt durchgezogen haben, sicherlich nicht gemacht.

Der Kollege Stächele hat mich gebeten, auch zu Punkt 3 b der Tagesordnung Stellung zu nehmen, der wohl gleichzeitig, Herr Präsident, mit aufgerufen wurde.

Dies ist die Erste Beratung des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008. Da gibt es ja einen unmittelbaren Zusammenhang. Deswegen lassen Sie mich abschließend dazu noch wenige Worte ausführen.

Damit das Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz zum 1. Januar 2009 umgesetzt werden kann – dies war bislang immer Beschlusslage, und so wollen wir das auch machen –, müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dafür sind Änderungen des Staatshaushaltsgesetzes 2007/08 notwendig. Parallel zum Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz bringt die Landesregierung daher ein Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2008 ein. Im Einzelnen sieht dieses Nachtragsgesetz Folgendes vor:

Der wichtigste Punkt ist die Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Personals der unteren Schulaufsichtsbehörden. Die bei den unteren Schulaufsichtsbehörden tätigen Beamten und Tarifbeschäftigten der Stadt- und Landkreise sollen durch das Land übernommen werden. Durch die Änderung des Staatshaushaltsgesetzes 2007/08 werden die erforderlichen Stellen für die Übernahmen geschaffen, die wir brauchen. Die Änderungen im geltenden Staatshaushaltsgesetz sind notwendig, weil das Staatshaushaltsgesetz 2009 voraussichtlich erst im Februar 2009 verabschiedet wird. Die Umsetzung unseres Verwaltungsreform-Weiterentwicklungsgesetzes ist bereits – –

(Abg. Walter Heiler SPD: Verwaltungsstrukturre- form-Weiterentwicklungsgesetz!)

Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz. Der Kollege Heiler hat bis zum Schluss sehr aufmerksam zugehört. Das freut mich außerordentlich.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Das bin ich von ihm gewohnt!)

Dieses Gesetz soll jedenfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. – Ich freue mich schon, dass ich mich bei dem Terminus „Evaluation“ nicht versprochen habe. Eben war ein kleiner Schlenker dabei. Ersparen Sie mir die vollständige Aufzählung des Namens dieses Gesetzes.

Jedenfalls wollen wir zum 1. Januar 2009 mit diesem Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz starten. Die Landesbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnung, die im Zuge der Verwaltungsstrukturreform eine Effizienzrendite zu erbringen haben, können diese anstelle von Stelleneinsparungen durch dauerhafte Kürzungen der Zuführungsraten erwirtschaften.

Jetzt gibt es einen zweiten Punkt, nämlich die Aufnahme einer Ermächtigung zur zusätzlichen Tilgung von 100 Millionen € Altschulden. Mit dieser Regelung wird die Landesregierung ermächtigt, auf der Grundlage des zu erwartenden rechnungsmäßigen Überschusses an Steuereinnahmen aus dem Jahr 2007 im Jahr 2008 zusätzlich 100 Millionen € Altschulden zu tilgen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Gute Wirt- schaft und Schulden tilgen!)

Ich habe doch gewusst, dass es neben dem trockenen Verwaltungsstruktur-Weiterentwicklungsreformgesetz

(Abg. Walter Heiler SPD: Verwaltungsstrukturre- form-Weiterentwicklungsgesetz!)

genau –

(Vereinzelt Heiterkeit)