Das ist wichtig. Sie wissen doch ganz genau, dass sich Selbstmordattentäter zumeist große Menschenansammlungen aussuchen. Solche Regelungen sind daher doch im Interesse der Menschen, die sich dort versammeln. Denken Sie an Fußballspiele oder an Volksfeste und Ähnliches. Man muss es sehen können, wenn sich dort etwas zusammenbraut.
Dann sagen Sie: „Das gucken die erst nach vier Wochen an.“ Nein, das schauen die sich gleich an, und dann kann man auch eingreifen.
Es gibt keine flächendeckende Überwachung. Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass es sie auch künftig nicht gibt.
Lassen Sie mich noch zwei Dinge sagen. 17 Sekunden Redezeit habe ich noch. – Nein, das wird ja immer mehr! Ach so, ich bin schon im Minus. Um Gottes willen!
Meine Damen und Herren, die Liberalen haben sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses abermals als Wächter der Grundrechte erwiesen.
… dass sie in diesem Bereich versagt haben, dass sie auf der falschen und wir auf der richtigen Linie sind.
Meine Damen und Herren, in der Ersten Beratung liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 14/3174
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 14/3194
Die Fraktionen sind übereingekommen, keine Aussprache zu führen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2008, Az.: 2 BvE 3/08 – Organstreitverfahren der Bundestagsfraktion DIE LINKE gegen die Bundesregierung wegen Verletzung des Zustimmungsrechts des Deutschen Bundestages bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen aus dem Bahnvermögen – Drucksache 14/3252
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag des Finanzministeriums vom 4. September 2008 – Waldtausch zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Waldgenossenschaft Murgschifferschaft – Drucksachen 14/3190, 14/3238
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses zu der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 24. Juli 2008 – Aktuelle Daten zum Energieverbrauch 2007; Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2007 – Drucksachen 14/3029, 14/3216
Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zu der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. Juli 2008 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Die erneuerte Sozialagenda – das „Sozialpaket“ der EU-Kommission: Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Drucksachen 14/2970 (Vorhaben A), 14/3234
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zu der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 19. August 2008 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Grünbuch „Migration und Mobilität“ – Drucksachen 14/3166 (Vorhaben B), 14/3235
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 14/3224, 14/3225, 14/3226, 14/3227, 14/3228
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat im Einvernehmen mit dem Berichterstatter darum gebeten, Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses Drucksache 14/3226 an den Petitionsausschuss zurückzuverweisen. – Sie sind damit einverstanden.
Zu den übrigen Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses Drucksache 14/3226, Nummern 2 bis 20, sowie Drucksachen 14/3224, 14/3225, 14/3227 und 14/3228 stelle ich gemäß § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Es ist so beschlossen.
Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 14/3199