Es hat mir überhaupt noch niemand erklärt, wie die genaue Regelung bei weichenden Erben sein soll. Der Ministerpräsident hat gestern die Familienstämme angesprochen. Aber dabei geht es nicht nur um Familienstämme. Nehmen Sie einen Betrieb mit einem Sohn und einer Tochter. Die Tochter übernimmt das Unternehmen und kommt dann in den Genuss dieser Steuerbegünstigung. Der Sohn macht etwas ganz anderes und zahlt die volle Steuer. Wie soll ein Unternehmer oder eine Unternehmerin künftig ein Testament gestalten, wenn es gerecht sein soll
und wenn man nicht weiß, was innerhalb der nächsten 15 Jahre zurückgefordert wird? Diese Konstruktion, die im Moment erdacht ist, ist völlig kontraproduktiv,
Die einfachste Lösung wäre, wenn wir das wenigstens ins Landesrecht bekämen und dann eine vernünftige Gestaltung machen könnten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Prewo, so weit sind wir ja gar nicht auseinander, wie es im ersten Moment den Anschein hatte.
Wir haben nicht alles zur freien Verfügung, wenn wir die Erbschaftsteuer beibehalten wollen, wie das vorher möglich war, weil eben das Bundesverfassungsgericht bestimmte Vorgaben macht. Kollege Ramsauer aus dem Bundestag hat zu Recht gesagt, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ein „Rohling“ ist,
Nun gehe ich im Einzelnen durch, Herr Prewo, wo wir durchaus einig sind. Bisher war es so, dass das Grundvermögen nach den Wertverhältnissen von 1964 beurteilt wurde, während das Kapitalvermögen nach dem Tageswert beurteilt worden ist.
Herr Kollege Kluck, Sie brauchen nicht Mecklenburg-Vorpommern mit Stuttgart zu vergleichen. Wenn ich den Hotzenwald mit der Stuttgarter Innenstadt vergleiche – der Hotzenwald liegt in Baden-Württemberg, wenn auch ganz im Süden, was Sie aus dem Norden sicherlich auch wissen –,
Nach dem jetzt vorliegenden, durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen neuen Bewertungsmodell wäre ein solcher Familienbetrieb mit einem Vielfachen des bisherigen Werts zu beurteilen.
Deshalb, Herr Prewo, stimmen Sie zu oder wirken Sie auf Ihre Kollegen in der Sechs-plus-sechs-Gruppe ein, die nächste Woche nach einem Kompromiss sucht, dass wir die einheitliche Schädlichkeitsfrist von zehn Jahren statt 15 Jahren erreichen, wie auch von Frau Berroth vorgeschlagen. Stimmen Sie zu, dass diese völlig unsinnige Fallbeilregelung fällt,
damit es nicht so ist, dass man am Ende, sofern die zehn Jahre nicht erreicht werden, alles versteuern muss, sondern damit es anteilig zu versteuern ist! Stimmen Sie zu, dass der Unsicherheitsabschlag bei der Bewertung von Grund und Boden in Höhe von 20 % bleibt! Wenn Sie dem zustimmen, dann bin ich auch zuversichtlich, dass wir einen vernünftigen Kompromiss finden können, der auch der Bedeutung der Familienunternehmen hier bei uns gerecht wird.
Noch eine Bemerkung dazu, was Familienunternehmen bei uns im Land bedeuten: Die DAX-Unternehmen zahlen logischerweise keine Erbschaftsteuer, weil sie nicht vererbt wer
den, weil sie ja nicht Einzelpersonen gehören. Die 30 deutschen DAX-Unternehmen haben in den letzten Jahren 19 % ihrer Arbeitsplätze abgebaut.
Die Struktur der Familienunternehmen mit einem ausgepräg ten persönlichen und regionalen Bezug, wie es in Deutschland der Fall ist, schafft Arbeitsplätze, ist gut für die Arbeitnehmer im Land. Denen sollten wir durch eine Änderung der Erbschaftsteuer keine zusätzlichen Hürden errichten.
Herr Schlachter, wenn Sie nicht wissen, was Baden-Württemberg will, schauen Sie in die Parlamentsunterlagen des Bundesrats. Die Forderungen Baden-Württembergs, die ich vorhin stichwortartig genannt habe, sind in einer Bundesratsdrucksache konkretisiert.
Abschließend, Herr Prewo: Wenn wir in diesen Dingen einig sind, bitte ich Sie nochmals: Wirken Sie auf Ihre Vertreter auf Bundesebene ein. Das erleichtert eine vernünftige Einigung. Wir sollten auf Bundesebene als Große Koalition zeigen,
dass wir in dieser Frage handlungsfähig sind, dass wir den Interessen unserer Arbeitnehmer und unserer mittelständischen Betriebe im Land nützen und eine vernünftige Regelung auf den Weg bringen.
(Beifall bei der CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Bravo! Nach diesem Beitrag macht die Debatte wie- der Sinn!)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann, wir sind überhaupt nicht weit auseinander; der Unterschied ist kaum messbar.
Nach allem, was wir aus der Kommission wissen, werden die se in den nächsten Tagen auch gelöst. Das begrüße ich.
Ich begrüße genauso, was Sie, Herr Kollege Herrmann, gesagt haben und was gestern der Ministerpräsident gesagt hat, nämlich dass das Land Baden-Württemberg
für die Beibehaltung der Erbschaftsteuer ist. Das ist der große Unterschied gegenüber den heutigen Antragstellern.