Protokoll der Sitzung vom 05.11.2008

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ja!)

ist meines Erachtens unsäglich. Wir legen einen qualitativ hochwertigen Gesetzentwurf vor, der gerade zum Ziel hat, dass kein Kind auf der Wegstrecke zurückbleibt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Aber nicht ordentlich finan- ziert! Das ist doch der Punkt! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ein Schnellschuss!)

Mich verwundert zudem, dass Sie von einem „Pflichtprogramm“ des Landes sprechen oder das Land verpflichtend beim Wort nehmen wollen.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: In der Sprachförde- rung schon!)

Ich kann nur sagen: Mich wundert schon, dass in diesem Zusammenhang der Orientierungsplan bei Ihnen überhaupt keine Erwähnung findet.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Doch! Der spielt eine große Rolle! Deshalb habe ich das ja gesagt!)

Frau Lösch, der Orientierungsplan wird mit Beginn des nächs ten Kindergartenjahrs verpflichtend eingeführt.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Verpflichtend einge- führt!)

Hierfür haben wir die Erzieherinnen umfassend qualifiziert, und damit haben wir ein verpflichtendes Programm, das die Sprachförderung als integrierten Bestandteil von A bis Z beinhaltet. Das ist doch Tatsache. Tatsache ist, dass die Sprachförderung nicht nur durch die Sprachfördermaßnahmen in die Wege geleitet wird, sondern bereits integrierter Bestandteil des Orientierungsplans ist und somit zu einer Pflichtaufgabe aller Erzieherinnen in unseren Kindergärten wird. Das dürfen Sie in diesem Zusammenhang nicht verschweigen.

(Beifall der Abg. Karl-Wilhelm Röhm und Dieter Hil- lebrand CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bra- vo!)

Deswegen, meine Damen und Herren, diese Klarstellung in dieser Richtung.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Lösch?

Ich lasse eine Frage gern zu.

Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, ich habe in meinen Ausführungen vorhin darauf hingewiesen, wie wich tig der Orientierungsplan ist, und habe gesagt, dass vor allem die Beobachtung und die Dokumentation einen Teil des Orientierungsplans darstellen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Frage, Frau Kolle- gin!)

Sind Sie sich dessen bewusst, dass Beobachtung und Dokumentation vor allem zur Sprachstandserhebung und nicht zur Sprachförderung benutzt werden?

Beobachtung und Dokumentation: Die Beobachtung ist ja zunächst einmal Bestandteil der Sprachstandsdiagnose, weil im Zuge der Sprachstandsdiagnose die Erzieherinnen mit einbezogen werden. Die Erzieherinnen werden im Rahmen des SETK 3-5 auch für die Umsetzung dieser Sprachfördermaßnahmen qualifiziert. Diese Qualifizierung fließt mit in die tagtägliche pädagogische Arbeit unserer Erzieherinnen ein.

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Erzieherinnen zweimal zusätzlich gefördert werden: einmal im Rahmen der Umsetzung der Sprachstandsdiagnose in Begleitung der Förderinstrumente, Frau Lösch, und daneben für die Umsetzung des Orientierungsplans an sich. Das heißt, wir unternehmen viele Kraftanstrengungen, um unsere Fachkräfte zu qualifizieren.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das heißt, das sollen die dann so nebenbei mitmachen, oder wie sollen wir das verstehen? – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Entweder man will integrierte Sprachförde- rung, oder man will sie halt nicht! – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Das heißt, im Rahmen des Orientierungsplans spielt die Sprachförderung eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Orientierungsplans werden mit Beginn des nächsten Kindergartenjahrs die Erzieherinnen verpflichtet, eine Dokumentation zu erstellen, im Grunde eine Begleitung bezüglich des För derungsprozesses vorzunehmen. Damit sind die Sprachför dermaßnahmen, die wir darüber hinaus ergänzend flächendeckend anbieten, sozusagen zusätzliche wichtige Instrumen te, um das Gesamtförderkonzept in unserem Lande abzurunden.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Nein, jetzt nicht mehr.

Damit darf ich jetzt zur Maßnahme der Landesstiftung kommen. Es ist ganz klar, dass die Eltern, deren Kindern aufgrund des Ergebnisses der Sprachstandsdiagnose ein Förderbedarf bescheinigt wurde, ein Angebot brauchen, um entsprechende Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Deswegen werden wir für alle Rat suchenden Eltern und zu unterstützenden Kinder ab dem Sommer des nächsten Jahres diese Sprachförderung flächendeckend anbieten. Entlang des bewährten Konzepts der Landesstiftung werden wir für bis zu 30 % eines Jahrgangs der Kinder diese Sprachfördermaßnahmen anbieten.

Wir haben seitens der Landesstiftung 8 Millionen € für die ers te Tranche zur Verfügung gestellt. Damit das auch noch einmal ganz klar gesagt ist: Das ist der erste Finanzierungsschritt.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)

Wenn diese 8 Millionen € im ersten Jahr nicht reichen sollten, dann werden wir in jedem Fall für einen finanziellen Nachschlag sorgen,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Klar! – Abg. Nor- bert Zeller SPD: Warum stellen Sie es nicht gleich in den Haushalt ein?)

weil wir eine kontinuierliche Förderung für alle Kinder eines jeden Jahrgangs, die dieser Unterstützung bedürfen, gewährleisten wollen. Wenn Sie jetzt hier Irritationen im Geflecht des Landes streuen, dann bringen Sie meines Erachtens damit eine Unruhe, um die Fläche zu verunsichern. Wir wollen im

Grunde genommen mit Seriosität in die Wege leiten, dass jedes Kind am Ende eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Die Unruhe ist doch schon da! Gehen Sie doch einmal vor Ort! Ge- hen Sie doch einmal in den Kindergarten und nicht nur in die Schule! – Abg. Reinhold Gall SPD: Unru- heverursacher sind Sie! Sie bringen Unruhe ins Sys tem!)

Nein. – Wenn die Kinder Sprachfördermaßnahmen über einen Förderzeitraum von 120 Wochen in Anspruch nehmen können mit Fördergruppen, in denen sich etwa sechs Kinder befinden, mit einem Förderumfang von drei Stunden zusätzlich in der Woche, dann ist das meines Erachtens nicht nur ein Kleckerlesbetrag, sondern eine intensive Sprachförderung, die den Kindern durchaus zugutekommen wird.

(Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Damit, meine Damen und Herren, schließt sich der Bogen dieses Konzepts durch die flächendeckende Einführung der Sprachfördermaßnahmen. Das ist eine ergänzende Maßnahme, die nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist. Deswegen sehen wir auch keine Veranlassung, im Begründungsteil oder im Gesetz auf diese freiwillige zusätzliche Maßnahme hinzuweisen.

(Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

Ich habe Verständnis dafür, wenn die kommunale Seite versucht, hier eine Verpflichtung seitens des Landes herzuleiten. Aber da diese Maßnahme seitens der Landesstiftung finanziert wird und die Eltern nicht verpflichtet werden, diese Sprachfördermaßnahmen anzunehmen, hat sie in diesem Gesetz auch keinen Platz. Insofern ist es folgerichtig, dass diese Maßnahme nicht Bestandteil des Gesetzes ist.

In diesem Sinne vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Ursula Haußmann SPD: Macht halt ein ordentliches Gesetz!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schebesta.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Hat der noch Rede- zeit? – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ja! Er hat sie aufgehoben!)

Ich finde, zwei Punkte, die in der Aussprache angesprochen worden sind, können über die Ausführungen des Staatssekretärs hinaus so nicht stehen bleiben. Der eine ist, Frau Lösch: Sie haben davon gesprochen, wir hätten den Förderzeitraum halbiert, weil wir damit Geld sparen wollten.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ja!)

Wenn Sie nicht am Rednerpult stehen, muss es doch auch für Sie nachvollziehbar sein, dass die Landesstiftung ihr Programm ursprünglich von vornherein für zwei Kindergartenjahre vorbereitet hat. Wenn ich aber Vierjährige zu der Ein

schulungsuntersuchung, die üblicherweise in den Wintermonaten stattfindet, heranziehe, dann im Rahmen dieser Einschulungsuntersuchung anschließend bei Auffälligkeiten eine konkrete Sprachstandsdiagnose stattfindet, dann zieht sich das hin, und dann sind wir im Frühjahr eines Kindergartenjahrs. Das ist wahrscheinlich auch für Sie nachvollziehbar.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Zwei Jahre!)

Wenn ich es an das Kindergartenjahr anknüpfen will, dann bin ich bei einem Förderjahr in einem vollen Kindergartenjahr. Daraus ergibt sich, dass der Förderzeitraum nicht mehr zwei Jahre umfasst, sondern ein Jahr. Das hat nichts mit Sparen zu tun,

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Man könnte es doch zwei Jahre machen! Man hat ja zwei Jahre Zeit!)