In der Region Bodensee-Oberschwaben, wo sich viele Unternehmen aus dieser Branche angesiedelt haben, ist das wie das passende Rädchen im großen Getriebe. Deswegen sind die Neuerungen im Hochschulbereich genau der richtige Ansatz.
Von dem Ansatz der kooperativen Forschung können dann beide Seiten profitieren. Partnerschaftlichkeit bringt hier sowohl Unternehmen wie auch die Hochschulen voran. Am meis ten werden aber die Studierenden profitieren. Was spornt mehr an, als zu entdecken, zu erforschen und dann auch wirklich in die Tat umzusetzen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an die Wirtschaft aussprechen, die unsere jungen Menschen auf diesem Weg fördert und begleitet.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Werner Pfisterer CDU: Ganz richtig! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)
Daher freut es mich, dass die ständige Akkreditierungskommission vor wenigen Tagen die Studienleistungen der Berufsakademien mit 210 Credit-Points anerkannt hat. Das bedeutet für unsere Studierenden bei einem aufbauenden Masterstudiengang viel bessere Chancen im internationalen Vergleich.
Meine Damen und Herren, wenn wir Hochschulen als Wissensdienstleister begreifen, dann müssen wir ihnen auch die Chance geben, sich frei auf dem Markt des Wissens und der Forschung zu bewegen. Deshalb schaffen wir allgemein auch die Möglichkeit zum Einwerben von Drittmitteln zur Aufstockung von Professorengehältern.
Nachhaltige Wissenschaftspolitik hat aber auch eine soziale Dimension. Das wird mit diesem Gesetzentwurf wieder deutlich. Dazu gehören die Erleichterungen für Studierende mit Familienpflichten, aber auch eine verbesserte Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Die Bil
dungsbiografien in unserem Land sind heute vielfältig. Dem wollen wir Rechnung tragen. „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bedeutet, dass wir viele Wege zur Hochschule öffnen. In sozialer Verantwortung sind daher auch die Klarstellungen und Erleichterungen beim Erlass von Studiengebühren und, wie eben erwähnt, die Zinsobergrenzen.
Meine Damen und Herren, der Hochschulbereich in BadenWürttemberg überzeugt durch Qualität und Leistung. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Die Föderalismusreform hat die Wissenschaft denen in die Hand gegeben, die sie am besten umsetzen können: den Ländern. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich zeigt einmal mehr auf: Unser Land ist auf gutem Weg und in der Tat besser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst will ich auf den zentralen Punkt des Gesetzentwurfs eingehen, nämlich die Integration der Berufsakademien unter das gemeinsame Dach des Hochschulgesetzes. Das Konzept der Berufsakademien in Baden-Württemberg, das in dieser Form seit dem Jahr 1974 besteht, beruht ja auf der Idee, das duale Berufsausbildungssys tem in Deutschland auch in den tertiären Bereich zu übertragen.
Anders gesagt: Das Konzept soll auch im Hochschulbereich für eine stärkere Verflechtung von Theorie und Praxis sorgen. Dieses Konzept hat sich bewährt. Das beweisen u. a. die derzeit 21 000 Studierenden an den acht Berufsakademien und deren drei Außenstellen in Baden-Württemberg. Es gibt aber auch noch andere Erfolgszahlen: Fast 7 500 Betriebe und Sozialeinrichtungen kooperieren mit diesen acht Berufsakademien.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Da hätten Sie vorhin doch applaudieren können! – Gegenruf des Abg. Jo- hannes Stober SPD: Sie eben aber auch!)
Übrigens haben 32 % dieser Betriebe ihren Sitz nicht in Baden-Württemberg. Das zeigt, dass diese Ausbildungs- und Studiengänge eigentlich ein echter Exportschlager sind.
Auch die Übernahmequote, die bereits angesprochen wurde, spricht für die Qualität dieser Ausbildung in dem dualen Sys tem der Berufsakademien.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP – Zurufe: Sehr gut! – Abg. Werner Pfisterer CDU: Das zeigt doch, wie gut Baden-Württemberg aufgestellt ist!)
Das Studium an einer Berufsakademie in Baden-Württemberg hat aber auch für die Studierenden eine sehr hohe Attraktivität.
Das liegt natürlich zum einen daran, dass die Betriebe eine Ausbildungsvergütung bezahlen, die es für viele junge Menschen überhaupt erst möglich macht, ein Studium aufzunehmen. Dies gilt umso mehr, als durch die Studiengebühren die finanziellen Härten für junge Menschen wesentlich und dras tisch gestiegen sind.
(Abg. Werner Pfisterer CDU: Warum sind die Studie- rendenzahlen in Baden-Württemberg dann gestie- gen?)
Zum anderen ist es ein großer Vorteil für die Studierenden, dass sie durch die enge Kopplung von Theorie und Praxis schon während ihrer Ausbildung die spätere Wirklichkeit des Berufslebens kennenlernen können.
Mit der Umwandlung der Berufsakademien in die duale Hochschule Baden-Württemberg mit einer zentralen Ebene in Stuttgart und den Außenstellen, den ehemaligen Berufsakademien, wird dieser neuen Institution der formale und materielle Hochschulstatus zuerkannt und damit die Gleichstellung mit den anderen Hochschulen des Landes erreicht. Wir unterstützen dieses große Ziel des Gesetzentwurfs ausdrücklich.
Die Gesetze sind das eine, das andere ist jedoch die Hochschulwirklichkeit. Ich nenne einige wenige Punkte,
die in den weiteren Beratungen noch unsere Aufmerksamkeit erfordern. Welche Auswirkungen ergeben sich für die hochschuleigenen Auswahlverfahren? Werden diese nicht de facto abgelöst von den Beurteilungen durch die Personalabteilungen der Unternehmen? Wie soll eine leistungsorientierte, motivierende Besoldung realisiert werden, wenn erst den einen genommen werden muss, was dann den anderen zugewendet werden kann? Wie sollen sogenannte Qualitätsmanagementsysteme aufgebaut werden, wenn die Hochschulen mit der Finanzierung alleingelassen werden?
Ein zweiter wichtiger Bereich soll im Gesetz neu geregelt werden, ein Bereich, über den hier im Landtag lange gestritten wurde und noch gestritten wird, nämlich die Studiengebühren. Diese sollen laut Gesetzentwurf „sozialverträglicher“ gestaltet werden. Ich stelle fest, dass Sie damit ganz offen einräumen, dass Studiengebühren nicht sozial verträglich sind.
Zwar soll nun für Studienkredite eine Zinsobergrenze gesetzlich festgeschrieben werden, und es sollen Verbesserungen bei Befreiungen von Studiengebühren bzw. deren Erlass einge
führt und vorgenommen werden. Aber das löst das Problem nicht. In den „Stuttgarter Nachrichten“ gab es eine Flut von Leserbriefen zum Thema Studiengebühren. Ich würde daraus gern einen Leserbrief zitieren, in dem unter der Überschrift „Studium als Privileg“ ausgeführt wird:
Studiengebühren sind eine Benachteiligung aller Normal- und Geringverdiener. … Die Studiengebühr stellt eine Belastung von umgerechnet 100 € pro Monat dar, bei zwei Studierenden sind es gleich 200 €, und dies für die nächs ten drei bis fünf Jahre. … Die Studiengebühr bedeutet keine Chancengleichheit, sondern macht Studieren zu einem Privileg, welches sich leider nicht mehr alle leisten können.
Ihre Absicht, aus Studiengebühren 300 Beamtenstellen für Professoren zu finanzieren, ist ein klarer Bruch Ihrer ursprünglichen Zusage, mit Studiengebühren eben keine Kompensation von Landesmitteln zu betreiben,
und entlarvt Ihre politische Intention. Sie wollen sich langsam, sukzessive und möglichst unauffällig aus der Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen verabschieden. Diese Finanzierung soll dann nach und nach und mit immer größeren Anteilen über die Studiengebühren den Studierenden und deren Eltern aufgelastet werden. Das werden wir aber nicht zulassen.
(Beifall bei der SPD – Abg. Norbert Zeller SPD: So ist es! – Abg. Werner Pfisterer CDU: Zur Sache, bit- te!)
Wir fordern Sie auf: Schaffen Sie die Studiengebühren ab! Studiengebühren sind unsozial und bauen finanzielle Hürden auf, wo allein Eignung und Befähigung eine Rolle spielen sollten. Ich kündige Ihnen schon heute bei dieser Ersten Beratung einen Antrag an, mit dem wir den Ausstieg aus den Studiengebühren fordern werden.
(Abg. Werner Pfisterer CDU: Es geht um ein anderes Gesetz! Das ist doch kein Studiengebührengesetz! – Gegenruf des Abg. Johannes Stober SPD: Artikel 7! Lesen Sie es doch einmal nach!)
Im Wissenschaftsausschuss und bei der Zweiten Beratung werden wir Ihnen dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Änderungsanträgen die Möglichkeit geben, diesen falschen und fatalen Weg an der Seite des Herrn Ministers und des Herrn Staatssekretärs zu korrigieren.
(Beifall bei der SPD – Abg. Werner Pfisterer CDU: Wir gehen keine falschen Wege! Wir gehen nur rich- tige, zielgerichtete Wege! Thema verfehlt! – Zuruf des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir treten heute in die Beratung des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich ein. Das Gesetz ist sozusagen ein wahrer Blumenstrauß an Regelungen. In vielen Artikeln verstecken sich viele Einzelmaßnahmen, sodass es nicht ganz einfach ist, dazu in fünf Minuten einen sinnvollen Redebeitrag zu leisten. Wir werden die einzelnen Regelungen im Laufe des Beratungsverfahrens sehr detailliert bewerten und Stellung beziehen.
Ich will für heute nur zwei Aspekte in der Debatte herausgreifen. Der erste Aspekt ist das Thema Berufsakademien, das Kernstück dieses Gesetzes: die Aufwertung der Berufsakademien und die Anerkennung der Berufsakademien als vollwertige Hochschulen, als duale Hochschulen. Ich stimme da ganz mit meiner Vorrednerin und allen Rednern hier an diesem Pult zu diesem Thema überein.