Protokoll der Sitzung vom 05.11.2008

Schließlich enthält der Gesetzentwurf das Gebot, dass sich die Zentren fortlaufend koordinieren. Das betrifft den medizinischen und den ökonomischen Bereich. Bisher ist die Situation durch unterschiedliche Aktivitäten und unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen bei den einzelnen Zentren geprägt, und positive Ansätze verlaufen oft getrennt. Bei einer systematischen Koordinierung werden die Zentren zu einer effizienteren Erledigung gleicher Aufgabenfelder gelangen. Dabei sollen die Zentren untereinander jeweils von den Besten lernen. Es können auch Synergien erzielt werden, wenn sich die Zentren nicht jeweils wie fremde Dritte gegenüberstehen.

Mir ist wichtig, zu betonen, dass diese engere Zusammenarbeit nicht bedeutet, dass wir eine Konzernstruktur schaffen. Vielmehr behält jede Anstalt ihre rechtliche Eigenständigkeit mit eigenen Organen und Verantwortlichkeiten.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Auch das ist im Errichtungsgesetz so festgelegt.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Zentren leisten hervorragende Arbeit. Mit dieser Gesetzesnovelle werden sie bes tens auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet. Warum tun wir das alles? Ich denke, das ist immer das Wichtigste: Davon profitieren vor allem die psychisch kranken Menschen in unserem Land, um die es letztlich geht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Bravo! So ist es!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Hoffmann für die Fraktion der CDU.

Verehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Norbert Zeller SPD: „Frau Präsidentin“, bit- te!)

Frau Präsidentin, selbstverständlich. – Bevor ich auf die Gesetzesnovelle zu sprechen komme, will ich zunächst den Mit

arbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege, im ärztlichen Dienst, in der Verwaltung und in den sonstigen Diensten unserer Zentren für Psychiatrie und deren Betriebsteilen ein herzliches Dankeschön für deren sicherlich nicht immer einfache Arbeit aussprechen. Ich glaube, 8 000 Mitarbeiter, 5 600 Betten und Therapieplätze und ein Jahresbudget von über 400 Millionen € sprechen für sich.

Das Leistungsspektrum hat Frau Ministerin Stolz bereits dargestellt. Es gibt eigentlich keine Therapieform modernerer Art, die unsere Zentren für Psychiatrie nicht anbieten können. Das reicht bis hin zu Forensik und Maßregelvollzug.

Unsere Zentren für Psychiatrie sind zusammen mit den Partnern der Gemeindepsychiatrie bestens aufgestellt. Gespräche in vielen anderen Ländern, bei denen immer wieder gefragt wird: „Wie macht ihr das denn?“, zeigen uns, dass uns viele um unsere Psychiatrie in Baden-Württemberg beneiden. Das darf man ruhig auch einmal sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es!)

Im Jahr 2000 ist der Psychiatrieplan des Landes Baden-Würt temberg verabschiedet worden. Wenn man die Anfragen aus anderen Ländern richtig deutet, könnte man das auch als „Psychiatrieerfolgsplan 2000“ darstellen.

Ich will eines an dieser Stelle ganz deutlich zum Ausdruck bringen: Die CDU-Landtagsfraktion steht hinter den Zentren für Psychiatrie.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Wir wollen sie nicht privatisieren, sondern im Gegenteil auch mithilfe dieses Gesetzentwurfs dafür sorgen, dass die Zentren für Psychiatrie in ihrer heutigen Form zukunftsfähig bleiben.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig!)

Worum geht es konkret? Das kann man relativ kurz beantworten. Zum einen geht es darum, die drei Zentren für Psychiatrie in Weissenau, Bad Schussenried und Zwiefalten zu dem neuen Südwürttembergischen Zentrum für Psychiatrie zu verschmelzen. Damit wird dem Grunde nach rechtlich nachvollzogen, was bereits seit vielen Jahren Praxis ist. Die drei bisher selbstständigen Zentren arbeiten inzwischen so eng zusammen, dass es nicht nur auf der Hand liegt, sie zusammenzuführen. Vielmehr gibt es über ökonomische Erwägungen hinaus im Grunde gar keine Alternative dazu.

Ich weiß – die Personalräte waren in den letzten Tagen ja bei allen Fraktionen –, dass es Anliegen der örtlichen Personalräte dieser drei Zentren gibt. Ich will an dieser Stelle deutlich sagen, dass bei der CDU mindestens zu einem Punkt Gesprächsbereitschaft besteht, nämlich zu der Frage der Zukunft der örtlichen Betriebsräte in ihren jeweiligen Betriebsteilen.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Danke schön für den Applaus der FDP/DVP.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Dann brauche ich es nicht zu wiederholen!)

Der zweite Punkt der Gesetzesnovelle betrifft

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP unterhält sich mit Abg. Dr. Klaus Schüle CDU.)

macht ihr noch zusammen weiter, oder darf ich weiterreden? – die Anpassung der Aufgaben der Zentren. Auch hierbei ist es so: Man vollzieht in diesem Gesetzentwurf eigentlich nur das nach, was in den Zentren schon Usus ist. Die Arbeiten, die in den Zentren geleistet werden, finden heute im Gesetz nämlich noch nicht ihren Niederschlag. Mit der Gesetzesnovelle wird klargestellt, welche veränderten Aufgaben die Versorgungskonzeptionen mit sich bringen.

Hier sind Irritationen entstanden, vor allem bei einigen Anbietern von Leistungen in der Gemeindepsychiatrie. Da kamen einige sorgenvolle Anfragen, ob denn die Zentren für Psychiatrie z. B. im Bereich der Pflege von behinderten Menschen in Konkurrenz treten wollten. Nein, das wollen sie nicht; das war auch nie vorgesehen. Das war weder intern noch extern strittig. Trotzdem hat man noch einmal klargestellt, dass es darum geht, eben nicht in Konkurrenz zu treten. Vielmehr sind die Zentren für Psychiatrie in der Gemeindepsychiatrie subsidiär tätig.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr richtig!)

Dort, wo es Angebote gibt, werden diese selbstverständlich von anderen Trägern wahrgenommen. Dort aber, wo es keine Angebote gibt – wir haben solche Stellen –, muss es auch möglich sein, dass die Zentren für Psychiatrie die Unterversorgung aufgreifen und sich dort an diesen Aufgaben beteiligen.

Es geht also nicht um neue Geschäftsfelder, um ein Ausweiten von Geschäftsgebieten. Vielmehr geht es darum, überall im Land – das ist ja unsere Aufgabe als Landtag – dafür zu sorgen, dass die Betreuung psychisch und seelisch kranker Menschen weiter optimiert werden kann. Wir haben noch Optimierungsbedarf. Heute ist nicht der Tag der Gemeindepsychiatrie. An dieser Stelle müsste man noch über Optimierungen sprechen. Das könnte man ein anderes Mal tun.

Ich will die Arbeit, die in den Zentren für Psychiatrie geleis tet wird, noch einmal ausdrücklich loben. Ich will auch das Sozialministerium loben, und zwar für seinen schlanken Gesetzentwurf, der alles Notwendige enthält. Ich will ausdrücklich noch einmal den örtlichen Personalräten unsere Verhandlungsbereitschaft anbieten, wenn es um das Thema „Örtliche Vertretung in den einzelnen Betriebsteilen“ geht.

Alles in allem werden wir vonseiten der CDU diesem Gesetzentwurf selbstverständlich sehr gern zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Haußmann für die Fraktion der SPD.

Wohl gesetzte Worte meines Vorredners. Aber allein mir fehlt der Glaube.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Die Anrede! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Das kann nicht sein!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt!)

Zu diesem Gesetz zur Errichtung der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie, das wir heute in erster Lesung hier in diesem Haus beraten, drängt sich mir unweigerlich ein Bild aus der griechischen Mythologie auf,

(Oh-Rufe von der CDU)

nämlich das Bild vom Trojanischen Pferd. Bekanntlich verbarg sich unter der harmlos erscheinenden Verpackung eines Holzpferdes eine Schar Krieger, die der Stadt Troja schließlich den Untergang brachten.

Hinter der harmlos erscheinenden Verpackung dieses Gesetzes, in dem es vordergründig um die Fusion dreier südwürttembergischer Zentren für Psychiatrie zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts geht, verbergen sich wesentlich weiter gehende Weichenstellungen, und zwar Weichenstellungen, die in eine völlig falsche Richtung führen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ginge es nur um die Fusion der drei südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie unter dem Dach einer Anstalt des öffentlichen Rechts, dann wäre dieser Gesetzentwurf sicher unproblematisch. Es gibt in der Tat eine ganze Reihe guter Argumente, die für eine regionale Kooperation unter einem einheitlichen Dach sprechen. Das läuft auch schon auf ganz, ganz vielen Ebenen ganz hervorragend, und die SPD könnte einer solchen Fusion zustimmen, wenn gewährleistet wäre, dass sich die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten nicht verschlechtern.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Dazu gehört aus Sicht der SPD-Fraktion, dass es auch unter dem Dach einer einheitlichen Anstalt weiterhin Personalräte in den bisher selbstständigen Zentren geben muss. Das ist eine absolute Bedingung. Ich habe die Ankündigung gehört. Zum Schluss wird abgerechnet, lieber Kollege Hoffmann. Sie haben hier schon viel erzählt,

(Lachen des Abg. Andreas Hoffmann CDU – Abg. Andreas Hoffmann CDU: Alles gehalten! – Abg. Die- ter Hillebrand CDU: Alles eingehalten!)

und im Endeffekt ist dann doch der Gesetzentwurf unverändert verabschiedet worden. Angesichts der vielen über die ganze Region verteilten Standorte für die Personalräte muss es eine wirksame Interessenvertretung geben. Das ist mit Ihrem Gesetzentwurf bisher nicht gewährleistet. Das sieht dieser Gesetzentwurf leider nicht vor.

Doch der Gesetzentwurf regelt ja nicht nur die Fusion. Der zweite Teil der Gesetzesüberschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie“. Betrachtet man die dort vorgesehenen Änderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann stellt man schnell fest, dass es um viel mehr geht als nur um redaktionelle Änderungen. § 2 dieses Errichtungsgesetzes, in dem die Aufgaben der Zentren beschrieben werden, wird grundlegend neu formuliert. In der Gesetzesbegründung werden diese grundle